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eoт

 Аноним Вск 20 Июл 2014 04:15:29  #1 №72147492 
1405815329796.png

Бля, двощ, это пиздец. Как вы уже поняли есть одна тян. Так вот. Мы встречались с ней месяца 3. Она меня бросила, я побухал, пострадал, да и забил хер. Алсо нам сейчас 16 и мы одноклассники. Так вот. Недавно ее бросил быдлокун и она написала мне, что сожалеет обо всём и что хочёт, чтобы мы были друзьями. Ну, я вспомнил, что все продвинутые альфачи трахают своих бывших и согласился. Так вот, мы с ней пару раз погуляли, зашли к ней домой, попели песни под гитару и, как только я хотел было включить своё красноречие с работы вернулась ее мамка(которая подумала, что мы трахаемся, лол). Я сконфуженный поплёлся домой куря сигареты одну за одной. Блять двощ, кажется я опять влюбился в эту суку. Я хочу ее, но не хочу отношений с ней, т.к. скорее всего наступлю на те же грабли. Алсо, после нее тян как таковой у меня не было, так, сосался с дурой одной после 777. Я не альфач, но и точно не омега. Бля, двощ, что мне делать?
Зы пикрелыйтед та самая тня. Нет, не трап. Нет.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 04:17:34  #2 №72147553 

>>72147492
Пидора ответ

Аноним Вск 20 Июл 2014 04:17:45  #3 №72147559 
1405815465085.jpg

>>72147492
Кошмар, ну и поколение, в 16 лет такие страсти. Я в твои годы радиоприёмники собирал и дома сидел. хотя и сейчас сижу

sageАноним Вск 20 Июл 2014 04:18:08  #4 №72147565 

>>72147492

sageАноним Вск 20 Июл 2014 04:18:11  #5 №72147566 

Это что еот школьника еа моем ночном?

sageАноним Вск 20 Июл 2014 04:20:53  #6 №72147632 

>>72147492
>Бля, двощ, что мне делать?
Бочку. И съеби нахуй отсюда.

Аноним Вск 20 Июл 2014 04:21:05  #7 №72147637 

>>72147492
Я хуею с вас, одногодки. Зачем отношения кратковременные? Да ещё и с поюзанной тянкой?

Аноним Вск 20 Июл 2014 08:46:20  #8 №72152084 
1405831580276.gif

>>72147492
Иди в компутер поиграй/thread

Аноним Вск 20 Июл 2014 08:47:37  #9 №72152104 

>>72147492
>нищеведро вместо айфон пять эс
она тебе недаст лолка

sageАноним Вск 20 Июл 2014 08:49:07  #10 №72152129 

>>72147492
Бочку. И ещё хуйцов сосни.

Аноним Вск 20 Июл 2014 08:49:15  #11 №72152133 

>>72147492
ОП ИЗ ТУЛЫ

Аноним Вск 20 Июл 2014 08:51:15  #12 №72152174 

А в те 3 месяца ты был в ее щели?

sageАноним Вск 20 Июл 2014 08:51:28  #13 №72152177 

>>72147492
Иди подрочи, блджад. Меньше будет говна на нулевой.

Аноним Вск 20 Июл 2014 08:52:23  #14 №72152192 
1405831943411.png

ОБНАРУЖЕН ОП

sageАноним Вск 20 Июл 2014 08:57:42  #15 №72152277 

Скинул ей ссылку на тред. Тебе ничего не перепадет.

Аноним Вск 20 Июл 2014 08:58:13  #16 №72152285 

>>72152277
пруф

Аноним Вск 20 Июл 2014 08:58:58  #17 №72152301 
1405832338071.jpg

>>72152192

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:00:06  #18 №72152323 

>>72152192
Такая-то няша. :3

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:00:14  #19 №72152325 

>>72152285
проверь за щекой))))))))))))))))))))))))))))))))))0000)))))))))0))0))0)0)0)НАЛЬ))0НУЛЬ))))))))))))))))))))))))00))))))))))))))0)0РУЛЬ

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:00:55  #20 №72152337 

>>72152325
ты че тоже из /фа/?)))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:01:29  #21 №72152354 
1405832489623.jpg

>>72147492
>нам сейчас 16
Уебывай на хуй, малолетка ебаная.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:01:47  #22 №72152362 

>>72152337
еееееееееееееееееееееееееееееее)))

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:02:28  #23 №72152376 

>>72147492
>нам сейчас 16
на двоих?

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:02:49  #24 №72152379 

>>72147492
считаю всякие отношения в таком возрасте неумелой игрой и обкаткой половых органов. забей хуй и въеби сажицы

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:03:33  #25 №72152397 

>>72147492
ОП, ты тут? Рассказать свою историю любви? У меня все гораздо хуевее - чтобы тебе было легче, школьничек

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:04:50  #26 №72152421 

>>72152397
давай

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:05:26  #27 №72152435 

>>72147559
>>72147566
>>72147632
>>72147637
>>72152084
>>72152129
>>72152177
>>72152354
>>72152376

БАКЛАЖАН корзинок итт. Оп малаца

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:07:56  #28 №72152490 

>>72152192
Почему я смеюсь при виде этого модника?

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:08:09  #29 №72152496 

>>72152435
ващет я альфачь прост тролю))

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:08:50  #30 №72152509 

>>72152496
ясн

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:09:48  #31 №72152527 

>>72152435
>Пацанчик в треде

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:10:11  #32 №72152533 

>>72152192
Увидел бы на улице эту педовку с сигаретой, ебало бы ей сломал.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:11:35  #33 №72152560 

>>72147637
За отношения двачую, а насчёт б/у тянки - попробуй найти не омега-тян старше 20 лвла, которая не чувствовала в себе хуец.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:13:49  #34 №72152594 
1405833229184.jpg

>>72152560
>не омега-тян старше 20 лвла, которая не чувствовала в себе хуец.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:14:12  #35 №72152603 
1405833252073.png

МОДНИ МЕЕЕЕЕЕЕЕЕЕЕЕЕЕН ОП СЛЕВА

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:15:03  #36 №72152622 
1405833303537.png

ДЕВЯТЫЙ КЛАСС ФАК ИСТОРИИ))))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:15:22  #37 №72152628 

>>72152603
с кем я сижу на одной борде

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:16:12  #38 №72152644 

>>72152603
у меня МАФФИН от этого едкого пидорка, что слева на фотограмме
реквестую его изломанную жизнь посредством двухсуточной травли

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:16:15  #39 №72152647 

>>72147492

Ты омега:твою девушку использовали по назначению и отдали обратно тебе.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:16:16  #40 №72152648 
1405833376318.png

КАТВАНГ)))
ОП УЧИТСЯ В ТУЛЬСКОЙ ГИМНАЗИИ НОМЕР 11
ИЩЕМ ТРАВИМ
ПОКАЗЫВАЕМ УЧИЛКЕ ИСТОРИИ ВЕРХНЮЮ ФОТКУ ЛАЛ)))

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:16:59  #41 №72152662 

>>72152594
Об этом говорю, не стоит купаться во влажных мечтах, что из 7 млрд людей никто не трахнул вашу еот. Да и это нормально, если не было овердохуя партнёров.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:18:27  #42 №72152686 

>>72147492
Пошел на хуй, школье.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:18:35  #43 №72152690 

>>72152603
ПИДОР, НОРМКУН, ХАЧ – ТАКОЙ У НАС ДВАЧ

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:18:49  #44 №72152696 

>>72152533
Ну ниче ты злой))))

sagemodniiyyy men Аноним Вск 20 Июл 2014 09:18:58  #45 №72152700 

aaaaeeeeeee))))))))
скиньте ссылку еот на тред, я подъебал опа

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:19:16  #46 №72152707 

>>72152603
Ипать хипсторок.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:19:22  #47 №72152710 

>>72152594
Ой, блять, даже омега-тяны к 20 годам уже хуйцы пробуют. Кому-нибудь там захочется новой пиздятенки, а она возьмёт и даст, чтобы почувствовать себя как все, из-за комплексов. А потом такая хикке-стесняша будет мимикрировать перед тобой под ту самую, а ты ей поверишь. А потом она даст ещё кому-нибудь, чтобы самоутвердится, и тем самым разрушит твой манямирок к ебеням, вырвав твоё ранимое сердечко из груди.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:20:17  #48 №72152727 

>>72152622
Все пральна делает.Фак зе систем.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:20:54  #49 №72152739 

Не думаю, что она вернулась к тебе просто так. Проверь ее на наличие зародыша личинки и пиздуй нахуй из моих тырнетов.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:21:05  #50 №72152745 

>>72147492
ТНН

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:21:30  #51 №72152754 

Доставляю ОП-хуя
соцсеть.com/pavelizm
соцсеть.com/id259633660

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:21:48  #52 №72152759 

>>72152622
>Жест
>Как будто перевёрнутый "Класс!"

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:22:00  #53 №72152763 

>>72147492
на фото покоцанная лошадь, лишившаяся девственности неделю назад
о чем вообще можно говорить
в биореактор обоих, и опа-говноеда, и эту начинающую шалаву
ах да, и всю их трижды ссаную шарагу с учителями вместе тоже

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:22:01  #54 №72152764 

>>72147492
Кто отпишется без сажи, у того МАФФИН головного мозга произойдет.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:22:34  #55 №72152778 

>>72152662
В моём городе не живёт 7млрд. Живёт миллион, а эта шлюха всё равно нашла кому дать.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:23:21  #56 №72152798 

>>72147492
живительной сеги отведай

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:23:24  #57 №72152801 

>>72147492
Паша съеби, пока хуем по губам не провели.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:24:02  #58 №72152811 

>еот-тред
>спалил инстаграм
>личная армия
ТОЛСТО

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:24:37  #59 №72152826 

>>72152801
паша уже попал... таскать его будем, пока дно из жопы не выбьем

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:25:08  #60 №72152831 

сажи ОП и его страшной шлюхе

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:25:15  #61 №72152832 

>>72152811
Сажа отклеилась

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:25:44  #62 №72152843 

>>72152832
бугурт омжеки)))

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:25:52  #63 №72152850 

>>72152778
шлюхи норм себе поебываются и в деревнях на 300-500 голов

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:26:00  #64 №72152856 

>>72147492
БОЛЬШЕ САЖИ ДЛЯ БОГА САЖИ

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:26:06  #65 №72152860 

>>72152826
Все правильно, ибо безмозглые школьники должны страдать.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:26:16  #66 №72152864 

>>72152778
Поверь мне, и в 50к-мухосрансках ебутся.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:26:46  #67 №72152878 

>>72147492
Отправляйся во тьму, что ожидает тебя и твоего хозяина

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:26:50  #68 №72152880 
1405834010240.jpg

>>72152435
Otvechai togda opu daunu. pizdec, TYAH PROBLEMI. tut takih sotni, ETO UZHE NE DwACH,ETO PSIHOLOGICHESKAYA POMOSH SPERMOTOKSIKOZNIKAM.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:26:53  #69 №72152882 

И еще немножко сажи.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:27:05  #70 №72152886 

>>72152811
/b/ с удовольствием сожрёт любое говно.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:27:37  #71 №72152898 
1405834057334.jpg

Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

детишки-9классники, запомните, девушки идут налево оттого, что у них такая природа, и "все осмыслить, понять и передумать" они не могут так как думать нечем

Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:27:38  #72 №72152899 

sage

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:27:50  #73 №72152904 

>>72147492
И баба страшная и оп долбоеб.
Нихуя не меняется

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:28:18  #74 №72152915 

>>72152886
Нам уже сажа.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:28:40  #75 №72152923 

>>72152915
бугурт))))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:28:48  #76 №72152930 

Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

детишки-9классники, запомните, девушки идут налево оттого, что у них такая природа, и "все осмыслить, понять и передумать" они не могут так как думать нечем

Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

детишки-9классники, запомните, девушки идут налево оттого, что у них такая природа, и "все осмыслить, понять и передумать" они не могут так как думать нечем

Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

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Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

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Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

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Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

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Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

детишки-9классники, запомните, девушки идут налево оттого, что у них такая природа, и "все осмыслить, понять и передумать" они не могут так как думать нечем

Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
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Аноним Вск 20 Июл 2014 09:29:04  #77 №72152933 

>>72152856
да подожди ты с сажей, сажа-кун
дай нам пареньку сломать его тухлую жизнь и разнести в пух и прах его хрупкий манямирок.. а если заодно и ебальце пощупать удастся, тогда вообще хор
тула, отписываемся
кто пойдет павлуше под дверь срать

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:29:41  #78 №72152950 

Австро-Венгрия (Австро-Венгерская империя, нем. Österreich-Ungarn, официально с 14 ноября 1868 — нем. Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder und die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone (Королевства и земли, представленные в Рейхсрате, а также земли венгерской короны Святого Стефана), неофициальное полное название — нем. Österreichisch-Ungarische Monarchie (Австро-Венгерская монархия), венг. Osztrák-Magyar Monarchia, чеш. Rakousko-Uhersko) — двуединая монархия (K. und k.) и многонациональное государство в Центральной Европе, существовавшее в 1867—1918 годах.

Содержание

1 Территория и демография
1.1 Территория
1.2 Население
1.3 Административно-территориальное деление
2 Политическая история
2.1 Возникновение
2.2 Правители
2.3 Лоскутная империя
2.4 Распад
3 Государственное устройство
3.1 Политические партии
3.1.1 Левые
3.1.2 Центристы
3.1.3 Правоцентристы
3.1.4 Правые
4 Правовая система
5 Вооружённые силы
6 Экономика
7 Культура
7.1 Символы государства
7.1.1 Флаг
7.1.2 Герб
7.1.3 Гимн
8 Библиография
9 См. также
10 Примечания
11 Литература
12 Ссылки

Территория и демография
Территория
Территория Австро-Венгрии до 1914 г.

На севере Австро-Венгрия граничила с Саксонией, Пруссией и Россией, на востоке — с Румынией и Россией, на юге — с Румынией, Сербией, Турцией, Черногорией и Италией и омывалась Адриатическим морем, а на западе — с Италией, Швейцарией, Лихтенштейном и Баварией. (С 1871 г. Саксония, Пруссия и Бавария — в составе Германской империи).
Население
Основная статья: Население Австро-Венгрии
Административно-территориальное деление
Основная статья: Административно-территориальное деление Австро-Венгрии
История Австрии
Austria Bundesadler.svg

Доисторическая Австрия
Норик и Реция
Восточная марка
Герцогство Австрия
Эрцгерцогство Австрия
Священная Римская империя
(Габсбургская монархия)
Австрийская империя
Австро-Венгрия
Первая республика
Альпийские и дунайские рейхсгау
Союзная оккупация
Вторая республика
Цислейтания: 1. Богемия, 2. Буковина, 3. Каринтия, 4. Крайна, 5. Далмация, 6. Галиция и Лодомерия, 7. Австрийское Приморье, 8. Нижняя Австрия, 9. Моравия, 10. Зальцбург, 11. Силезия, 12. Штирия, 13. Тироль, 14. Верхняя Австрия, 15. Форарльберг. Транслейтания: 16. Венгрия, 17. Хорватия и Славония, 18. Босния и Герцеговина.

В политическом отношении Австро-Венгрия делилась на две части — Австрийскую Империю, управляемую с помощью Рейхсрата, и Венгерское Королевство, включавшее в себя исторические земли венгерской короны и подчинявшееся венгерскому парламенту и правительству. Неофициально эти две части назывались Цислейтания и Транслейтания соответственно. Аннексированная Австро-Венгрией в 1908 году Босния и Герцеговина не была включена ни в состав Цислейтании, ни в состав Транслейтании и управлялась особыми органами власти.

В административном отношении Австро-Венгрия делилась на следующие составные части (коронные земли):

Цислейтания (земли австрийской короны)
Королевство Богемия
Королевство Далмация
Королевство Галиция и Лодомерия
Эрцгерцогство Нижняя Австрия
Эрцгерцогство Верхняя Австрия
Герцогство Буковина
Герцогство Каринтия
Герцогство Крайна
Герцогство Зальцбург
Герцогство Верхняя и Нижняя Силезия (Австрийская Силезия)
Герцогство Штирия
Маркграфство Моравия
Княжеский округ Тироль
Земля Форарльберг
Австрийское Приморье
Княжеский округ Горица и Градишка
Город Триест
Маркграфство Истрия
Транслейтания (земли венгерской короны)
Королевство Венгрия
Королевство Хорватия и Славония
Город Фиуме
Босния и Герцеговина (с 1908 года).

Коронные земли делились на округа (bezirk), округа на города (stadt) и общины (gemeinde).

Представительными органами частей (Венгрии, Хорватии) являлись земельные сеймы, исполнительными органами - земельные правительства, состоящие из земельного премьер-министра и земельных министров, императора в коронных землях представляло наместничество (statthalterei), представительными органами земель являлись земельные сеймы (landtag), исполнительными органами земельные комитеты (landesausschuss), каждый из которых состоит из земельного капитана (landeshauptmann) и земельных советников (landesrat), наместничество в округах представляли - окружные капитанства (bezirkshauptmannschaft), представительные органы городов - общинные советы (gemeinderat), исполнительные органы городов - городские советы (stadtrat), состоящие из бургомистра (buergermeister) и городские советников (stadtrat), представительные органы общин - общинные представительства (gemeindevertretung), исполнительные органы общин - общинные комитеты (gemeindeausschuss), состоящие из бургомистра и общинных советников.
Политическая история
Возникновение
Основная статья: Австро-венгерское соглашение

В 1804 году Франц II из династии Габсбургов на наследственных владениях своего рода провозгласил Австрийскую империю как противовес империи Наполеона. Спустя несколько десятилетий в 1848 году в Австрийской империи началась революция, также называемая «весной народов». Активизировались национально-освободительные движения. В 1849 году восстания удалось подавить с помощью российской армии, хотя империя сильно ослабла. Установившаяся в стране реакция упразднила все проведённые в ходе революций реформы, установив в империи абсолютную монархию, опиравшуюся на мощный бюрократический аппарат. Ситуация усугублялась внешнеполитической изоляцией империи и центробежными тенденциями на её окраинах. В стране действовали организации, требовавш

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:30:03  #79 №72152958 

Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

детишки-9классники, запомните, девушки идут налево оттого, что у них такая природа, и "все осмыслить, понять и передумать" они не могут так как думать нечем

Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

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Аноним Вск 20 Июл 2014 09:30:41  #80 №72152974 

БАМП ГОДНОМУ ТРЕДУ!!!

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:30:42  #81 №72152975 

>>72147492
Ах тыж сука, встречается он с ЕОТ, охуел вообще.

Нахуй иди, уебан!

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:31:13  #82 №72152983 

>>72152933
нас тут несколько
он так и уже сломан, создавать еот треды ночью-утром, конченный обмудок

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:31:14  #83 №72152984 

>>72152975
бугурт омежки)))

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:31:15  #84 №72152986 

Блять, сажееб, иди лучше понитреды посагай, дай нам за жизнь школьника подискутировать, коли сам чего не предложишь.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:31:21  #85 №72152989 

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Короче, школьник, изучай>>72152930
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детишки-9классники, запомните, девушки идут налево оттого, что у них такая природа, и "все осмыслить, понять и передумать" они не могут так как думать нечем

Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:32:07  #86 №72153008 

Это ОП штоле вайпает?

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:32:17  #87 №72153012 

>>72152983
паша, не толсти
спалился - соси и глотай справно, и попцом подмахивай
лоол

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:32:20  #88 №72153015 

Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

детишки-9классники, запомните, девушки идут налево оттого, что у них такая природа, и "все осмыслить, понять и передумать" они не могут так как думать нечем

Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

детишки-9классники, запомните, девушки идут налево оттого, что у них такая природа, и "все осмыслить, понять и передумать" они не могут так как думать нечем

Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
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Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
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Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

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Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

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Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

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Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

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Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

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Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

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Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

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Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
Короче, школьник, изучай вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.Хуй знает, я думаю, она от тебя опять сбежит через месяца два, раз уже один раз так сделала.

детишки-9классники, запомните, девушки идут налево оттого, что у них такая природа, и "все осмыслить, понять и передумать" они не могут так как думать нечем

Так что если она тебе доставит поебушек, то почему бы и не поотношаться сколько угодно, но я же знаю, что она нитакая_как_фсе, и Оп будет хуетой страдать, учитывая, что его возраст - самый сок для максимализма.
Короче, школьник, изучай>>72152984
вопрос целесообразности отношений. Если ты никаких профитов не словишь, то и нахуй надо, пошлешь шлюху и лишний раз свое эго подкормишь, станешь увереннее в себе.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:32:48  #89 №72153024 

>>72152983
>>72152975
>>72152950
Сажеебу припекло, что у него вообще ничего нет и не предвидится. Вангую жирного поклонника ММО, или ущерба с проблемами внешности.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:32:48  #90 №72153025 
1405834368579.jpg

Бамп комиксами вконтакте.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:33:15  #91 №72153033 

>>72153008
разумеется
бамп нахуй

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:33:51  #92 №72153046 

Австро-Венгрия (Австро-Венгерская империя, нем. Österreich-Ungarn, официально с 14 ноября 1868 — нем. Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder und die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone (Королевства и земли, представленные в Рейхсрате, а также земли венгерской короны Святого Стефана), неофициальное полное название — нем. Österreichisch-Ungarische Monarchie (Австро-Венгерская монархия), венг. Osztrák-Magyar Monarchia, чеш. Rakousko-Uhersko) — двуединая монархия (K. und k.) и многонациональное государство в Центральной Европе, существовавшее в 1867—1918 годах.

Содержание

1 Территория и демография
1.1 Территория
1.2 Население
1.3 Административно-территориальное деление
2 Политическая история
2.1 Возникновение
2.2 Правители
2.3 Лоскутная империя
2.4 Распад
3 Государственное устройство
3.1 Политические партии
3.1.1 Левые
3.1.2 Центристы
3.1.3 Правоцентристы
3.1.4 Правые
4 Правовая система
5 Вооружённые силы
6 Экономика
7 Культура
7.1 Символы государства
7.1.1 Флаг
7.1.2 Герб
7.1.3 Гимн
8 Библиография
9 См. также
10 Примечания
11 Литература
12 Ссылки

Территория и демография
Территория
Территория Австро-Венгрии до 1914 г.

На севере Австро-Венгрия граничила с Саксонией, Пруссией и Россией, на востоке — с Румынией и Россией, на юге — с Румынией, Сербией, Турцией, Черногорией и Италией и омывалась Адриатическим морем, а на западе — с Италией, Швейцарией, Лихтенштейном и Баварией. (С 1871 г. Саксония, Пруссия и Бавария — в составе Германской империи).
Население
Основная статья: Население Австро-Венгрии
Административно-территориальное деление
Основная статья: Административно-территориальное деление Австро-Венгрии
История Австрии
Austria Bundesadler.svg

Доисторическая Австрия
Норик и Реция
Восточная марка
Герцогство Австрия
Эрцгерцогство Австрия
Священная Римская империя
(Габсбургская монархия)
Австрийская империя
Австро-Венгрия
Первая республика
Альпийские и дунайские рейхсгау
Союзная оккупация
Вторая республика
Цислейтания: 1. Богемия, 2. Буковина, 3. Каринтия, 4. Крайна, 5. Далмация, 6. Галиция и Лодомерия, 7. Австрийское Приморье, 8. Нижняя Австрия, 9. Моравия, 10. Зальцбург, 11. Силезия, 12. Штирия, 13. Тироль, 14. Верхняя Австрия, 15. Форарльберг. Транслейтания: 16. Венгрия, 17. Хорватия и Славония, 18. Босния и Герцеговина.

В политическом отношении Австро-Венгрия делилась на две части — Австрийскую Империю, управляемую с помощью Рейхсрата, и Венгерское Королевство, включавшее в себя исторические земли венгерской короны и подчинявшееся венгерскому парламенту и правительству. Неофициально эти две части назывались Цислейтания и Транслейтания соответственно. Аннексированная Австро-Венгрией в 1908 году Босния и Герцеговина не была включена ни в состав Цислейтании, ни в состав Транслейтании и управлялась особыми органами власти.

В административном отношении Австро-Венгрия делилась на следующие составные части (коронные земли):

Цислейтания (земли австрийской короны)
Королевство Богемия
Королевство Далмация
Королевство Галиция и Лодомерия
Эрцгерцогство Нижняя Австрия
Эрцгерцогство Верхняя Австрия
Герцогство Буковина
Герцогство Каринтия
Герцогство Крайна
Герцогство Зальцбург
Герцогство Верхняя и Нижняя Силезия (Австрийская Силезия)
Герцогство Штирия
Маркграфство Моравия
Княжеский округ Тироль
Земля Форарльберг
Австрийское Приморье
Княжеский округ Горица и Градишка
Город Триест
Маркграфство Истрия
Транслейтания (земли венгерской короны)
Королевство Венгрия
Королевство Хорватия и Славония
Город Фиуме
Босния и Герцеговина (с 1908 года).

Коронные земли делились на округа (bezirk), округа на города (stadt) и общины (gemeinde).

Представительными органами частей (Венгрии, Хорватии) являлись земельные сеймы, исполнительными органами - земельные правительства, состоящие из земельного премьер-министра и земельных министров, императора в коронных землях представляло наместничество (statthalterei), представительными органами земель являлись земельные сеймы (landtag), исполнительными органами земельные комитеты (landesausschuss), каждый из которых состоит из земельного капитана (landeshauptmann) и земельных советников (landesrat), наместничество в округах представляли - окружные капитанства (bezirkshauptmannschaft), представительные органы городов - общинные советы (gemeinderat), исполнительные органы городов - городские советы (stadtrat), состоящие из бургомистра (buergermeister) и городские советников (stadtrat), представительные органы общин - общинные представительства (gemeindevertretung), исполнительные органы общин - общинные комитеты (gemeindeausschuss), состоящие из бургомистра и общинных советников.
Политическая история
Возникновение
Основная статья: Австро-венгерское соглашение

В 1804 году Франц II из династии Габсбургов на наследственных владениях своего рода провозгласил Австрийскую империю как противовес империи Наполеона. Спустя несколько десятилетий в 1848 году в Австрийской империи началась революция, также называемая «весной народов». Активизировались национально-освободительные движения. В 1849 году восстания удалось подавить с помощью российской армии, хотя империя сильно ослабла. Установившаяся в стране реакция упразднила все проведённые в ходе революций реформы, установив в империи абсолютную монархию, опиравшуюся на мощный бюрократический аппарат. Ситуация усугублялась внешнеполитической изоляцией империи и центробежными тенденциями на её окраинах. В стране действовали организации, требовавш

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:34:20  #93 №72153060 

/b опять соснет у школьника, ванга 146 процентов.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:34:57  #94 №72153072 

Австро-Венгрия (Австро-Венгерская империя, нем. Österreich-Ungarn, официально с 14 ноября 1868 — нем. Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder und die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone (Королевства и земли, представленные в Рейхсрате, а также земли венгерской короны Святого Стефана), неофициальное полное название — нем. Österreichisch-Ungarische Monarchie (Австро-Венгерская монархия), венг. Osztrák-Magyar Monarchia, чеш. Rakousko-Uhersko) — двуединая монархия (K. und k.) и многонациональное государство в Центральной Европе, существовавшее в 1867—1918 годах.

Содержание

1 Территория и демография
1.1 Территория
1.2 Население
1.3 Административно-территориальное деление
2 Политическая история
2.1 Возникновение
2.2 Правители
2.3 Лоскутная империя
2.4 Распад
3 Государственное устройство
3.1 Политические партии
3.1.1 Левые
3.1.2 Центристы
3.1.3 Правоцентристы
3.1.4 Правые
4 Правовая система
5 Вооружённые силы
6 Экономика
7 Культура
7.1 Символы государства
7.1.1 Флаг
7.1.2 Герб
7.1.3 Гимн
8 Библиография
9 См. также
10 Примечания
11 Литература
12 Ссылки

Территория и демография
Территория
Территория Австро-Венгрии до 1914 г.

На севере Австро-Венгрия граничила с Саксонией, Пруссией и Россией, на востоке — с Румынией и Россией, на юге — с Румынией, Сербией, Турцией, Черногорией и Италией и омывалась Адриатическим морем, а на западе — с Италией, Швейцарией, Лихтенштейном и Баварией. (С 1871 г. Саксония, Пруссия и Бавария — в составе Германской империи).
Население
Основная статья: Население Австро-Венгрии
Административно-территориальное деление
Основная статья: Административно-территориальное деление Австро-Венгрии
История Австрии
Austria Bundesadler.svg

Доисторическая Австрия
Норик и Реция
Восточная марка
Герцогство Австрия
Эрцгерцогство Австрия
Священная Римская империя
(Габсбургская монархия)
Австрийская империя
Австро-Венгрия
Первая республика
Альпийские и дунайские рейхсгау
Союзная оккупация
Вторая республика
Цислейтания: 1. Богемия, 2. Буковина, 3. Каринтия, 4. Крайна, 5. Далмация, 6. Галиция и Лодомерия, 7. Австрийское Приморье, 8. Нижняя Австрия, 9. Моравия, 10. Зальцбург, 11. Силезия, 12. Штирия, 13. Тироль, 14. Верхняя Австрия, 15. Форарльберг. Транслейтания: 16. Венгрия, 17. Хорватия и Славония, 18. Босния и Герцеговина.

В политическом отношении Австро-Венгрия делилась на две части — Австрийскую Империю, управляемую с помощью Рейхсрата, и Венгерское Королевство, включавшее в себя исторические земли венгерской короны и подчинявшееся венгерскому парламенту и правительству. Неофициально эти две части назывались Цислейтания и Транслейтания соответственно. Аннексированная Австро-Венгрией в 1908 году Босния и Герцеговина не была включена ни в состав Цислейтании, ни в состав Транслейтании и управлялась особыми органами власти.

В административном отношении Австро-Венгрия делилась на следующие составные части (коронные земли):

Цислейтания (земли австрийской короны)
Королевство Богемия
Королевство Далмация
Королевство Галиция и Лодомерия
Эрцгерцогство Нижняя Австрия
Эрцгерцогство Верхняя Австрия
Герцогство Буковина
Герцогство Каринтия
Герцогство Крайна
Герцогство Зальцбург
Герцогство Верхняя и Нижняя Силезия (Австрийская Силезия)
Герцогство Штирия
Маркграфство Моравия
Княжеский округ Тироль
Земля Форарльберг
Австрийское Приморье
Княжеский округ Горица и Градишка
Город Триест
Маркграфство Истрия
Транслейтания (земли венгерской короны)
Королевство Венгрия
Королевство Хорватия и Славония
Город Фиуме
Босния и Герцеговина (с 1908 года).

Коронные земли делились на округа (bezirk), округа на города (stadt) и общины (gemeinde).

Представительными органами частей (Венгрии, Хорватии) являлись земельные сеймы, исполнительными органами - земельные правительства, состоящие из земельного премьер-министра и земельных министров, императора в коронных землях представляло наместничество (statthalterei), представительными органами земель являлись земельные сеймы (landtag), исполнительными органами земельные комитеты (landesausschuss), каждый из которых состоит из земельного капитана (landeshauptmann) и земельных советников (landesrat), наместничество в округах представляли - окружные капитанства (bezirkshauptmannschaft), представительные органы городов - общинные советы (gemeinderat), исполнительные органы городов - городские советы (stadtrat), состоящие из бургомистра (buergermeister) и городские советников (stadtrat), представительные органы общин - общинные представительства (gemeindevertretung), исполнительные органы общин - общинные комитеты (gemeindeausschuss), состоящие из бургомистра и общинных советников.
Политическая история
Возникновение
Основная статья: Австро-венгерское соглашение

В 1804 году Франц II из династии Габсбургов на наследственных владениях своего рода провозгласил Австрийскую империю как противовес империи Наполеона. Спустя несколько десятилетий в 1848 году в Австрийской империи началась революция, также называемая «весной народов». Активизировались национально-освободительные движения. В 1849 году восстания удалось подавить с помощью российской армии, хотя империя сильно ослабла. Установившаяся в стране реакция упразднила все проведённые в ходе революций реформы, установив в империи абсолютную монархию, опиравшуюся на мощный бюрократический аппарат. Ситуация усугублялась внешнеполитической изоляцией империи и центробежными тенденциями на её окраинах. В стране действовали организаци

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:35:16  #95 №72153075 

павлуша, атятя
давай, подставляй свою сраку
буду бампать и нийебет

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:35:27  #96 №72153082 

Австро-Венгрия (Австро-Венгерская империя, нем. Österreich-Ungarn, официально с 14 ноября 1868 — нем. Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder und die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone (Королевства и земли, представленные в Рейхсрате, а также земли венгерской короны Святого Стефана), неофициальное полное название — нем. Österreichisch-Ungarische Monarchie (Австро-Венгерская монархия), венг. Osztrák-Magyar Monarchia, чеш. Rakousko-Uhersko) — двуединая монархия (K. und k.) и многонациональное государство в Центральной Европе, существовавшее в 1867—1918 годах.

Содержание

1 Территория и демография
1.1 Территория
1.2 Население
1.3 Административно-территориальное деление
2 Политическая история
2.1 Возникновение
2.2 Правители
2.3 Лоскутная империя
2.4 Распад
3 Государственное устройство
3.1 Политические партии
3.1.1 Левые
3.1.2 Центристы
3.1.3 Правоцентристы
3.1.4 Правые
4 Правовая система
5 Вооружённые силы
6 Экономика
7 Культура
7.1 Символы государства
7.1.1 Флаг
7.1.2 Герб
7.1.3 Гимн
8 Библиография
9 См. также
10 Примечания
11 Литература
12 Ссылки

Территория и демография
Территория
Территория Австро-Венгрии до 1914 г.

На севере Австро-Венгрия граничила с Саксонией, Пруссией и Россией, на востоке — с Румынией и Россией, на юге — с Румынией, Сербией, Турцией, Черногорией и Италией и омывалась Адриатическим морем, а на западе — с Италией, Швейцарией, Лихтенштейном и Баварией. (С 1871 г. Саксония, Пруссия и Бавария — в составе Германской империи).
Население
Основная статья: Население Австро-Венгрии
Административно-территориальное деление
Основная статья: Административно-территориальное деление Австро-Венгрии
История Австрии
Austria Bundesadler.svg

Доисторическая Австрия
Норик и Реция
Восточная марка
Герцогство Австрия
Эрцгерцогство Австрия
Священная Римская империя
(Габсбургская монархия)
Австрийская империя
Австро-Венгрия
Первая республика
Альпийские и дунайские рейхсгау
Союзная оккупация
Вторая республика
Цислейтания: 1. Богемия, 2. Буковина, 3. Каринтия, 4. Крайна, 5. Далмация, 6. Галиция и Лодомерия, 7. Австрийское Приморье, 8. Нижняя Австрия, 9. Моравия, 10. Зальцбург, 11. Силезия, 12. Штирия, 13. Тироль, 14. Верхняя Австрия, 15. Форарльберг. Транслейтания: 16. Венгрия, 17. Хорватия и Славония, 18. Босния и Герцеговина.

В политическом отношении Австро-Венгрия делилась на две части — Австрийскую Империю, управляемую с помощью Рейхсрата, и Венгерское Королевство, включавшее в себя исторические земли венгерской короны и подчинявшееся венгерскому парламенту и правительству. Неофициально эти две части назывались Цислейтания и Транслейтания соответственно. Аннексированная Австро-Венгрией в 1908 году Босния и Герцеговина не была включена ни в состав Цислейтании, ни в состав Транслейтании и управлялась особыми органами власти.

В административном отношении Австро-Венгрия делилась на следующие составные части (коронные земли):

Цислейтания (земли австрийской короны)
Королевство Богемия
Королевство Далмация
Королевство Галиция и Лодомерия
Эрцгерцогство Нижняя Австрия
Эрцгерцогство Верхняя Австрия
Герцогство Буковина
Герцогство Каринтия
Герцогство Крайна
Герцогство Зальцбург
Герцогство Верхняя и Нижняя Силезия (Австрийская Силезия)
Герцогство Штирия
Маркграфство Моравия
Княжеский округ Тироль
Земля Форарльберг
Австрийское Приморье
Княжеский округ Горица и Градишка
Город Триест
Маркграфство Истрия
Транслейтания (земли венгерской короны)
Королевство Венгрия
Королевство Хорватия и Славония
Город Фиуме
Босния и Герцеговина (с 1908 года).

Коронные земли делились на округа (bezirk), округа на города (stadt) и общины (gemeinde).

Представительными органами частей (Венгрии, Хорватии) являлись земельные сеймы, исполнительными органами - земельные правительства, состоящие из земельного премьер-министра и земельных министров, императора в коронных землях представляло наместничество (statthalterei), представительными органами земель являлись земельные сеймы (landtag), исполнительными органами земельные комитеты (landesausschuss), каждый из которых состоит из земельного капитана (landeshauptmann) и земельных советников (landesrat), наместничество в округах представляли - окружные капитанства (bezirkshauptmannschaft), представительные органы городов - общинные советы (gemeinderat), исполнительные органы городов - городские советы (stadtrat), состоящие из бургомистра (buergermeister) и городские советников (stadtrat), представительные органы общин - общинные представительства (gemeindevertretung), исполнительные органы общин - общинные комитеты (gemeindeausschuss), состоящие из бургомистра и общинных советников.
Политическая история
Возникновение
Основная статья: Австро-венгерское соглашение

В 1804 году Франц II из династии Габсбургов на наследственных владениях своего рода провозгласил Австрийскую империю как противовес империи Наполеона. Спустя несколько десятилетий в 1848 году в Австрийской империи началась революция, также называемая «весной народов». Активизировались национально-освободительные движения. В 1849 году восстания удалось подавить с помощью российской армии, хотя империя сильно ослабла. Установившаяся в стране реакция упразднила все проведённые в ходе революций реформы, установив в империи абсолютную монархию, опиравшуюся на мощный бюрократический аппарат. Ситуация усугублялась внешнеполитической изоляцией империи и центробежными тенденциями на её окраинах. В стране действовали организации,

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:35:57  #97 №72153087 

>>72153075
И толку от твоего бампа?

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:36:22  #98 №72153103 

ХУЯ КАК ОМЕЖКАМ ПЕРДАКИ РАЗОРВАЛО!!!!!!!!!!

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:36:34  #99 №72153110 

>>72147492
>Алсо нам сейчас 16
Мне бы твои проблемы, блядь.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:36:39  #100 №72153114 

>>72153082
Нихуя себе, а я и не знал, что Австро-Венгрия аж до 1918 существовала.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:37:27  #101 №72153127 

Общая теория относительности (ОТО; нем. allgemeine Relativitätstheorie) — геометрическая теория тяготения, развивающая специальную теорию относительности (СТО), опубликованная Альбертом Эйнштейном в 1915—1916 годах.[1][2] В рамках общей теории относительности, как и в других метрических теориях, постулируется, что гравитационные эффекты обусловлены не силовым взаимодействием тел и полей, находящихся в пространстве-времени, а деформацией самого пространства-времени, которая связана, в частности, с присутствием массы-энергии. Общая теория относительности отличается от других метрических теорий тяготения использованием уравнений Эйнштейна для связи кривизны пространства-времени с присутствующей в нём материей.

ОТО в настоящее время — самая успешная теория гравитации, хорошо подтверждённая наблюдениями. Первый успех общей теории относительности состоял в объяснении аномальной прецессии перигелия Меркурия. Затем, в 1919 году, Артур Эддингтон сообщил о наблюдении отклонения света вблизи Солнца в момент полного затмения, что качественно и количественно подтвердило предсказания общей теории относительности[3]. С тех пор многие другие наблюдения и эксперименты подтвердили значительное количество предсказаний теории, включая гравитационное замедление времени, гравитационное красное смещение, задержку сигнала в гравитационном поле и, пока лишь косвенно, гравитационное излучение[4]. Кроме того, многочисленные наблюдения интерпретируются как подтверждения одного из самых таинственных и экзотических предсказаний общей теории относительности — существования чёрных дыр[5].

Несмотря на ошеломляющий успех общей теории относительности, в научном сообществе существует дискомфорт, связанный, во-первых, с тем, что её не удаётся переформулировать как классический предел квантовой теории, а во-вторых, с тем, что сама теория указывает границы своей применимости, так как предсказывает появление неустранимых физических расходимостей при рассмотрении чёрных дыр и вообще сингулярностей пространства-времени. Для решения этих проблем был предложен ряд альтернативных теорий, некоторые из которых также являются квантовыми. Современные экспериментальные данные, однако, указывают, что любого типа отклонения от ОТО должны быть очень малыми, если они вообще существуют.

Содержание

1 Основные принципы общей теории относительности
1.1 Необходимость модификации ньютоновской теории гравитации
1.2 Принцип равенства гравитационной и инертной масс
1.3 Принцип движения по геодезическим линиям
1.4 Кривизна пространства-времени
1.5 Пространство-время ОТО и сильный принцип эквивалентности
1.6 Проблема системы отсчёта
1.7 Уравнения Эйнштейна
1.8 Основные следствия ОТО
2 Экспериментальные подтверждения ОТО
2.1 Эффекты, связанные с ускорением систем отсчёта
2.2 Гравитационное отклонение света
2.3 Чёрные дыры
2.4 Орбитальные эффекты
2.5 Увлечение инерциальных систем отсчёта
2.6 Другие предсказания
3 Космология
4 Проблемы ОТО
4.1 Проблема энергии
4.2 ОТО и квантовая физика
4.3 Проблема причинности
4.4 Проблема сингулярности
5 Философские аспекты теории относительности
6 Профильные издания
7 См. также
8 Примечания
9 Литература
10 Ссылки

Основные принципы общей теории относительности
Необходимость модификации ньютоновской теории гравитации

Классическая теория тяготения Ньютона основана на понятии силы тяготения, которая является дальнодействующей силой: она действует мгновенно на любом расстоянии. Этот мгновенный характер действия несовместим с понятием поля в современной физике. В теории относительности никакая информация не может распространиться быстрее скорости света в вакууме.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:38:04  #102 №72153139 

Основные принципы общей теории относительности
Необходимость модификации ньютоновской теории гравитации

Классическая теория тяготения Ньютона основана на понятии силы тяготения, которая является дальнодействующей силой: она действует мгновенно на любом расстоянии. Этот мгновенный характер действия несовместим с понятием поля в современной физике. В теории относительности никакая информация не может распространиться быстрее скорости света в вакууме.

Математически сила гравитации Ньютона выводится из потенциальной энергии тела в гравитационном поле. Потенциал гравитации, соответствующий этой потенциальной энергии, подчиняется уравнению Пуассона, которое не инвариантно при преобразованиях Лоренца. Причина неинвариантности заключается в том, что энергия в специальной теории относительности не является скалярной величиной, а переходит во временную компоненту 4-вектора. Векторная же теория гравитации оказывается аналогичной теории электромагнитного поля Максвелла и приводит к отрицательной энергии гравитационных волн, что связано с характером взаимодействия: одноимённые заряды (массы) в гравитации притягиваются, а не отталкиваются, как в электромагнетизме[6]. Таким образом, теория гравитации Ньютона несовместима с фундаментальным принципом специальной теории относительности — инвариантностью законов природы в любой инерциальной системе отсчёта, а прямое векторное обобщение теории Ньютона, впервые предложенное Пуанкаре в 1905 году в его работе «О динамике электрона»[7], приводит к физически неудовлетворительным результатам.

Эйнштейн начал поиск теории гравитации, которая была бы совместима с принципом инвариантности законов природы относительно любой системы отсчёта. Результатом этого поиска явилась общая теория относительности, основанная на принципе тождественности гравитационной и инертной массы.
Принцип равенства гравитационной и инертной масс

В нерелятивистской механике существует два понятия массы: первое относится ко второму закону Ньютона, а второе — к закону всемирного тяготения. Первая масса — инертная (или инерционная) — есть отношение негравитационной силы, действующей на тело, к его ускорению. Вторая масса — гравитационная — определяет силу притяжения тела другими телами и его собственную силу притяжения. Эти две массы измеряются, как видно из описания, в различных экспериментах, поэтому совершенно не обязаны быть связанными, а тем более — пропорциональными друг другу. Однако их экспериментально установленная строгая пропорциональность позволяет говорить о единой массе тела как в негравитационных, так и в гравитационных взаимодействиях. Подходящим выбором единиц можно сделать эти массы равными друг другу.

Иногда принцип равенства гравитационной и инертной масс называют слабым принципом эквивалентности. Идея принципа восходит к Галилею, и в современной форме он был выдвинут ещё Исааком Ньютоном, а равенство масс было проверено им экспериментально с относительной точностью 10−3. В конце XIX века более тонкие эксперименты провёл фон Этвёш[8], доведя точность проверки принципа до 10−9. В течение XX века экспериментальная техника позволила подтвердить равенство масс с относительной точностью 10−12—10−13 (Брагинский[9], Дикке[10] и т. д.).

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:38:44  #103 №72153155 

>>72153087
покамест побампаю, а..
..спецы соберут и заархивят инфу
а потом тебе придет пизда, лоолка
зашивай свой БУХАРЕСТ, ёбана

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:38:48  #104 №72153157 

ЕБАТЬ ПРИПЕКО!!!!!

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:39:22  #105 №72153166 

Основные принципы общей теории относительности
Необходимость модификации ньютоновской теории гравитации

Классическая теория тяготения Ньютона основана на понятии силы тяготения, которая является дальнодействующей силой: она действует мгновенно на любом расстоянии. Этот мгновенный характер действия несовместим с понятием поля в современной физике. В теории относительности никакая информация не может распространиться быстрее скорости света в вакууме.

Математически сила гравитации Ньютона выводится из потенциальной энергии тела в гравитационном поле. Потенциал гравитации, соответствующий этой потенциальной энергии, подчиняется уравнению Пуассона, которое не инвариантно при преобразованиях Лоренца. Причина неинвариантности заключается в том, что энергия в специальной теории относительности не является скалярной величиной, а переходит во временную компоненту 4-вектора. Векторная же теория гравитации оказывается аналогичной теории электромагнитного поля Максвелла и приводит к отрицательной энергии гравитационных волн, что связано с характером взаимодействия: одноимённые заряды (массы) в гравитации притягиваются, а не отталкиваются, как в электромагнетизме[6]. Таким образом, теория гравитации Ньютона несовместима с фундаментальным принципом специальной теории относительности — инвариантностью законов природы в любой инерциальной системе отсчёта, а прямое векторное обобщение теории Ньютона, впервые предложенное Пуанкаре в 1905 году в его работе «О динамике электрона»[7], приводит к физически неудовлетворительным результатам.

Эйнштейн начал поиск теории гравитации, которая была бы совместима с принципом инвариантности законов природы относительно любой системы отсчёта. Результатом этого поиска явилась общая теория относительности, основанная на принципе тождественности гравитационной и инертной массы.
Принцип равенства гравитационной и инертной масс

В нерелятивистской механике существует два понятия массы: первое относится ко второму закону Ньютона, а второе — к закону всемирного тяготения. Первая масса — инертная (или инерционная) — есть отношение негравитационной силы, действующей на тело, к его ускорению. Вторая масса — гравитационная — определяет силу притяжения тела другими телами и его собственную силу притяжения. Эти две массы измеряются, как видно из описания, в различных экспериментах, поэтому совершенно не обязаны быть связанными, а тем более — пропорциональными друг другу. Однако их экспериментально установленная строгая пропорциональность позволяет говорить о единой массе тела как в негравитационных, так и в гравитационных взаимодействиях. Подходящим выбором единиц можно сделать эти массы равными друг другу.

Иногда принцип равенства гравитационной и инертной масс называют слабым принципом эквивалентности. Идея принципа восходит к Галилею, и в современной форме он был выдвинут ещё Исааком Ньютоном, а равенство масс было проверено им экспериментально с относительной точностью 10−3. В конце XIX века более тонкие эксперименты провёл фон Этвёш[8], доведя точность проверки принципа до 10−9. В течение XX века экспериментальная техника позволила подтвердить равенство масс с относительной точностью 10−12—10−13 (Брагинский[9], Дикке[10] и т. д.)

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:40:01  #106 №72153177 

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:40:50  #107 №72153195 

Основные принципы общей теории относительности
Необходимость модификации ньютоновской теории гравитации

Классическая теория тяготения Ньютона основана на понятии силы тяготения, которая является дальнодействующей силой: она действует мгновенно на любом расстоянии. Этот мгновенный характер действия несовместим с понятием поля в современной физике. В теории относительности никакая информация не может распространиться быстрее скорости света в вакууме.

Математически сила гравитации Ньютона выводится из потенциальной энергии тела в гравитационном поле. Потенциал гравитации, соответствующий этой потенциальной энергии, подчиняется уравнению Пуассона, которое не инвариантно при преобразованиях Лоренца. Причина неинвариантности заключается в том, что энергия в специальной теории относительности не является скалярной величиной, а переходит во временную компоненту 4-вектора. Векторная же теория гравитации оказывается аналогичной теории электромагнитного поля Максвелла и приводит к отрицательной энергии гравитационных волн, что связано с характером взаимодействия: одноимённые заряды (массы) в гравитации притягиваются, а не отталкиваются, как в электромагнетизме[6]. Таким образом, теория гравитации Ньютона несовместима с фундаментальным принципом специальной теории относительности — инвариантностью законов природы в любой инерциальной системе отсчёта, а прямое векторное обобщение теории Ньютона, впервые предложенное Пуанкаре в 1905 году в его работе «О динамике электрона»[7], приводит к физически неудовлетворительным результатам.

Эйнштейн начал поиск теории гравитации, которая была бы совместима с принципом инвариантности законов природы относительно любой системы отсчёта. Результатом этого поиска явилась общая теория относительности, основанная на принципе тождественности гравитационной и инертной массы.
Принцип равенства гравитационной и инертной масс

В нерелятивистской механике существует два понятия массы: первое относится ко второму закону Ньютона, а второе — к закону всемирного тяготения. Первая масса — инертная (или инерционная) — есть отношение негравитационной силы, действующей на тело, к его ускорению. Вторая масса — гравитационная — определяет силу притяжения тела другими телами и его собственную силу притяжения. Эти две массы измеряются, как видно из описания, в различных экспериментах, поэтому совершенно не обязаны быть связанными, а тем более — пропорциональными друг другу. Однако их экспериментально установленная строгая пропорциональность позволяет говорить о единой массе тела как в негравитационных, так и в гравитационных взаимодействиях. Подходящим выбором единиц можно сделать эти массы равными друг другу.

Иногда принцип равенства гравитационной и инертной масс называют слабым принципом эквивалентности. Идея принципа восходит к Галилею, и в современной форме он был выдвинут ещё Исааком Ньютоном, а равенство масс было проверено им экспериментально с относительной точностью 10−3. В конце XIX века более тонкие эксперименты провёл фон Этвёш[8], доведя точность проверки принципа до 10−9. В течение XX века экспериментальная техника позволила подтвердить равенство масс с относительной точностью 10−12—10−13 (Брагинский[9], Дикке[10] и т. д)

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:42:11  #108 №72153221 

>>72153155
Бля бро, от травли можно выпилить все соц.сети, а вот другое дело пойти ему ебало расколотить, за то чтобы он ЕОТ треды не создавал.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:42:35  #109 №72153227 

Основные принципы общей теории относительности
Необходимость модификации ньютоновской теории гравитации

Классическая теория тяготения Ньютона основана на понятии силы тяготения, которая является дальнодействующей силой: она действует мгновенно на любом расстоянии. Этот мгновенный характер действия несовместим с понятием поля в современной физике. В теории относительности никакая информация не может распространиться быстрее скорости света в вакууме.

Математически сила гравитации Ньютона выводится из потенциальной энергии тела в гравитационном поле. Потенциал гравитации, соответствующий этой потенциальной энергии, подчиняется уравнению Пуассона, которое не инвариантно при преобразованиях Лоренца. Причина неинвариантности заключается в том, что энергия в специальной теории относительности не является скалярной величиной, а переходит во временную компоненту 4-вектора. Векторная же теория гравитации оказывается аналогичной теории электромагнитного поля Максвелла и приводит к отрицательной энергии гравитационных волн, что связано с характером взаимодействия: одноимённые заряды (массы) в гравитации притягиваются, а не отталкиваются, как в электромагнетизме[6]. Таким образом, теория гравитации Ньютона несовместима с фундаментальным принципом специальной теории относительности — инвариантностью законов природы в любой инерциальной системе отсчёта, а прямое векторное обобщение теории Ньютона, впервые предложенное Пуанкаре в 1905 году в его работе «О динамике электрона»[7], приводит к физически неудовлетворительным результатам.

Эйнштейн начал поиск теории гравитации, которая была бы совместима с принципом инвариантности законов природы относительно любой системы отсчёта. Результатом этого поиска явилась общая теория относительности, основанная на принципе тождественности гравитационной и инертной массы.
Принцип равенства гравитационной и инертной масс

В нерелятивистской механике существует два понятия массы: первое относится ко второму закону Ньютона, а второе — к закону всемирного тяготения. Первая масса — инертная (или инерционная) — есть отношение негравитационной силы, действующей на тело, к его ускорению. Вторая масса — гравитационная — определяет силу притяжения тела другими телами и его собственную силу притяжения. Эти две массы измеряются, как видно из описания, в различных экспериментах, поэтому совершенно не обязаны быть связанными, а тем более — пропорциональными друг другу. Однако их экспериментально установленная строгая пропорциональность позволяет говорить о единой массе тела как в негравитационных, так и в гравитационных взаимодействиях. Подходящим выбором единиц можно сделать эти массы равными друг другу.

Иногда принцип равенства гравитационной и инертной масс называют слабым принципом эквивалентности. Идея принципа восходит к Галилею, и в современной форме он был выдвинут ещё Исааком Ньютоном, а равенство масс было проверено им экспериментально с относительной точностью 10−3. В конце XIX века более тонкие эксперименты провёл фон Этвёш[8], доведя точность проверки принципа до 10−9. В течение XX века экспериментальная техника позволила подтвердить равенство масс с относительной точностью 10−12—10−13 (Брагинский[9], Дикке[10 и т. д.).

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:44:26  #110 №72153264 

БАМП ГОДНОМУ ТРЕДУ!!!!!

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:44:31  #111 №72153269 

>>72147492
>Как вы уже поняли есть одна тян.
Его как, уже вайпают?

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:44:59  #112 №72153278 

>>72153269
бугурт отмежкт)))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:45:03  #113 №72153280 

Основные принципы общей теории относительности
Необходимость модификации ньютоновской теории гравитации

Классическая теория тяготения Ньютона основана на понятии силы тяготения, которая является дальнодействующей силой: она действует мгновенно на любом расстоянии. Этот мгновенный характер действия несовместим с понятием поля в современной физике. В теории относительности никакая информация не может распространиться быстрее скорости света в вакууме.

Математически сила гравитации Ньютона выводится из потенциальной энергии тела в гравитационном поле. Потенциал гравитации, соответствующий этой потенциальной энергии, подчиняется уравнению Пуассона, которое не инвариантно при преобразованиях Лоренца. Причина неинвариантности заключается в том, что энергия в специальной теории относительности не является скалярной величиной, а переходит во временную компоненту 4-вектора. Векторная же теория гравитации оказывается аналогичной теории электромагнитного поля Максвелла и приводит к отрицательной энергии гравитационных волн, что связано с характером взаимодействия: одноимённые заряды (массы) в гравитации притягиваются, а не отталкиваются, как в электромагнетизме[6]. Таким образом, теория гравитации Ньютона несовместима с фундаментальным принципом специальной теории относительности — инвариантностью законов природы в любой инерциальной системе отсчёта, а прямое векторное обобщение теории Ньютона, впервые предложенное Пуанкаре в 1905 году в его работе «О динамике электрона»[7], приводит к физически неудовлетворительным результатам.

Эйнштейн начал поиск теории гравитации, которая была бы совместима с принципом инвариантности законов природы относительно любой системы отсчёта. Результатом этого поиска явилась общая теория относительности, основанная на принципе тождественности гравитационной и инертной массы.
Принцип равенства гравитационной и инертной масс

В нерелятивистской механике существует два понятия массы: первое относится ко второму закону Ньютона, а второе — к закону всемирного тяготения. Первая масса — инертная (или инерционная) — есть отношение негравитационной силы, действующей на тело, к его ускорению. Вторая масса — гравитационная — определяет силу притяжения тела другими телами и его собственную силу притяжения. Эти две массы измеряются, как видно из описания, в различных экспериментах, поэтому совершенно не обязаны быть связанными, а тем более — пропорциональными друг другу. Однако их экспериментально установленная строгая пропорциональность позволяет говорить о единой массе тела как в негравитационных, так и в гравитационных взаимодействиях. Подходящим выбором единиц можно сделать эти массы равными друг другу.

Иногда принцип равенства гравитационной и инертной масс называют слабым принципом эквивалентности. Идея принципа восходит к Галилею, и в современной форме он был выдвинут ещё Исааком Ньютоном, а равенство масс было проверено им экспериментально с относительной точностью 10−3. В конце XIX века более тонкие эксперименты провёл фон Этвёш[8], доведя точность проверки принципа до 10−9. В течение XX века экспериментальная техника позволила подтвердить равенство масс с относительной точностью 0−12—10−13 (Брагинский[9], Дикке[10] и т. д.).

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:45:05  #114 №72153281 

>>72147492
Сука, повстречались 3 месяца, бросила, побухал, нам 16.
Пиздец а бухать ты как ходил?
-мам, я в школе сегодня на продленке буду!

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:45:10  #115 №72153285 

>>72147559
>Я в твои годы радиоприёмники собирал и дома сидел. хотя и сейчас сижу
А я историю войн и оружие массового поражения в те годы изучал.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:45:16  #116 №72153288 

Готовь туза, Паша, мы с сосач ультрас из Тулы найдем тебя и заставим сосать хуи бомжей.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:45:54  #117 №72153306 

>>72153285
ебать ты омежка))))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:46:00  #118 №72153308 

>>72153278
Кривизна пространства-времени
Девиация геодезических линий вблизи массивного тела

Если запустить из двух близких точек два тела параллельно друг другу, то в гравитационном поле они постепенно начнут либо сближаться, либо удаляться друг от друга. Этот эффект называется девиацией геодезических линий Аналогичный эффект можно наблюдать непосредственно, если запустить два шарика параллельно друг другу по резиновой мембране, на которую в центр положен массивный предмет. Шарики разойдутся: тот, который был ближе к предмету, продавливающему мембрану, будет стремиться к центру сильнее, чем более удалённый шарик. Это расхождение (девиация) обусловлено кривизной мембраны.

Аналогично, в пространстве-времени девиация геодезических линий (расхождение траекторий тел) связана с его кривизной. Кривизна пространства-времени однозначно определяется его метрикой — метрическим тензором. Различие между общей теорией относительности и альтернативными теориями гравитации определяется в большинстве случаев именно способом связи между материей (телами и полями негравитационной природы, создающими гравитационное поле[прояснить]) и метрическими свойствами пространства-времени[4].
Пространство-время ОТО и сильный принцип эквивалентности

Часто неправильно считают, что в основе общей теории относительности лежит принцип эквивалентности гравитационного и инерционного поля[неизвестный термин], который может быть сформулирован так:

Достаточно малая по размерам локальная физическая система, находящаяся в гравитационном поле, по поведению неотличима от такой же системы, находящейся в ускоренной (относительно инерциальной системы отсчёта) системе отсчёта, погружённой в плоское пространство-время специальной теории относительности[~ 1].

Иногда тот же принцип постулируют как «локальную справедливость специальной теории относительности» или называют «сильным принципом эквивалентности».

Исторически этот принцип действительно сыграл большую роль в становлении общей теории относительности и использовался Эйнштейном при её разработке. Однако в самой окончательной форме теории он на самом деле не содержится, так как пространство-время как в ускоренной, так и в исходной системе отсчёта в специальной теории относительности является неискривлённым — плоским, а в общей теории относительности оно искривляется любым телом и именно его искривление вызывает гравитационное притяжение тел[11][12].

Важно отметить, что основным отличием пространства-времени ОТО от пространства-времени СТО является его кривизна, которая выражается тензорной величиной — тензором кривизны. В пространстве-времени СТО этот тензор тождественно равен нулю и пространство-время является плоским.

По этой причине не совсем корректным является название «общая теория относительности»[~ 2]. Данная теория является лишь одной из ряда теорий гравитации, рассматриваемых физиками в настоящее время, в то время как специальная теория относительности (точнее, её принцип метричности пространства-времени) является общепринятой научным сообществом и составляет краеугольный камень базиса современной физики. Следует, тем не менее, отметить, что ни одна из прочих развитых теорий гравитации, кроме ОТО, не выдержала проверки временем и экспериментом[4].
Проблема системы отсчёта

Проблема системы отсчёта возникает в ОТО, так как естественные в других областях физики инерциальные системы отсчёта в искривлённом пространстве-времени невозможны. Она включает в себя теоретическое определение системы отсчёта (например, локально инерциальная система координат, нормальные координаты, гармонические координаты) и реализацию её на практике физическими измерительными приборами. Проблема измерений физическими приборами в том, что измерены могут быть лишь проекции измеряемых величин на времениподобное направление, а непосредственное измерение пространственных проекций осуществимо только после введения системы пространственных координат, например, путём измерения метрики, связности и кривизны вблизи мировой линии наблюдателя посылкой и приёмом отраженных световых сигналов, или путём задания геометрических характеристик пространства-времени (по ходу световых лучей, задаваемому геометрией, определяется положение источника света)[13].

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:46:17  #119 №72153315 

>>72153166
А ето интересно.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:46:28  #120 №72153317 

>>72153280
давай продолжение, интересно почитать

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:46:59  #121 №72153327 

>>72153315
ебать ты задрот)))

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:48:04  #122 №72153352 

>>72153327
Смотрите все, ОП сыплет стандартными фразами школьника.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:48:05  #123 №72153355 

Разве не понятно, что ОП-хуй скорее всего спалил вам левого чувака? Но /b сожрёт всё.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:48:41  #124 №72153374 

>>72153327
Проблемы ОТО
Подробнее по этой теме см.: Альтернативные теории гравитации.
Проблема энергии
См. также: Поле Киллинга и Энергия

Так как энергия, с точки зрения математической физики, представляет собой величину, сохраняющуюся из-за однородности времени,[62] а в общей теории относительности, в отличие от специальной, время неоднородно,[~ 4] то закон сохранения энергии может быть выражен в ОТО только локально, то есть в ОТО не существует такой величины, эквивалентной энергии в СТО, чтобы интеграл от неё по пространству сохранялся при движении по времени. Локальный же закон сохранения энергии-импульса в ОТО существует и является следствием уравнений Эйнштейна — это исчезновение ковариантной дивергенции тензора энергии-импульса материи:

T^\mu_{\nu;\mu}=0\;,

где точка с запятой обозначает взятие ковариантной производной. Переход от него к глобальному закону невозможен, потому что так интегрировать тензорные поля, кроме скалярных, в римановом пространстве, чтобы получать тензорные (инвариантные) результаты, математически невозможно. Действительно, уравнение выше можно переписать так

\frac{\partial}{\partial x^\mu}(\sqrt{-g}T^\mu_\nu)-\frac{1}{2}\sqrt{-g}\frac{\partial g_{\mu\sigma}}{\partial x^\nu}T^\mu_\sigma=0\;.

Очевидно, что в искривлённом пространстве-времени, где второй член не равен нулю, это уравнение не выражает какого-либо закона сохранения.

Многие физики считают это существенным недостатком ОТО. С другой стороны, очевидно, что если соблюдать последовательность до конца, в полную энергию, кроме энергии материи, необходимо включать также и энергию самого гравитационного поля. Соответствующий закон сохранения должен записываться в виде

\frac{\partial}{\partial x^\mu}\sqrt{-g}(T^\mu_\nu+t^\mu_\nu)=0\;,

где величина t^\mu_\nu представляет собой энергию-импульс гравитационного поля. В ОТО оказывается, что величина t^\mu_\nu не может быть тензором, а представляет собой псевдотензор — величину, преобразующуюся как тензор только лишь при линейных преобразованиях. Это означает, что в ОТО энергия гравитационного поля в принципе не может быть локализована (что следует из слабого принципа эквивалентности). Различными авторами вводятся свои псевдотензоры энергии-импульса гравитационного поля, которые обладают некими «правильными» свойствами, но одно их многообразие показывает, что удовлетворительного решения задача не имеет. Тем не менее, энергия в ОТО всегда сохраняется в том смысле, что построить вечный двигатель в ОТО невозможно.[63]

В общем случае проблема энергии и импульса может считаться решённой только для островных систем в ОТО без космологической константы, то есть для таких распределений массы, которые ограничены в пространстве и пространство-время которых на пространственной бесконечности переходит в пространство Минковского. Тогда, выделяя группу асимптотической симметрии пространства-времени (группу Бонди — Сакса), можно определить 4-векторную величину энергии-импульса системы, правильно ведущую себя относительно преобразований Лоренца на бесконечности.[64]

Существует необщепринятая точка зрения, восходящая к Лоренцу и Леви-Чивита, которая определяет тензор энергии-импульса гравитационного поля как тензор Эйнштейна с точностью до постоянного множителя. Тогда уравнения Эйнштейна утверждают, что энергия-импульс гравитационного поля в любом объёме точно уравновешивает энергию-импульс материи в этом объёме, так что полная их сумма всегда тождественно равна нулю.[65][66][67]
ОТО и квантовая физика
Основная статья: Квантовая гравитация

Главной проблемой ОТО с современной точки зрения является невозможность построения для неё квантово-полевой модели каноническим образом.

Каноническое квантование любой физической модели состоит в том, что в неквантовой модели строятся уравнения Эйлера — Лагранжа и определяется лагранжиан системы, из которого выделяется гамильтониан H. Затем гамильтониан переводят из обычной функции динамических переменных системы в операторную функцию соответствующих динамическим переменным операторов — квантуют. При этом физический смысл оператора Гамильтона состоит в том, что его собственные значения представляют собой уровни энергии системы[~ 5]. Ключевая особенность описанной процедуры состоит в том, что она предполагает выделение параметра — времени, по которому и составляется в дальнейшем уравнение типа Шрёдингера

\hat H |\Phi\rangle = i \hbar {\partial \over \partial t} |\Phi\rangle,

где \hat H — уже квантовый гамильтониан, которое далее решается для отыскания волновой функции |\Phi\rangle.

Сложности в реализации такой программы для ОТО следующие: во-первых, переход от классического гамильтониана к квантовому неоднозначен, так как операторы динамических переменных не коммутируют между собой; во-вторых, гравитационное поле относится к типу полей со связями, для которых структура уже классического фазового пространства достаточно сложна, а квантование их наиболее прямым методом невозможно; в-третьих, в ОТО нет выраженного направления времени, что составляет трудность при его необходимом выделении и порождает проблему интерпретации полученного решения.

Тем не менее, программа квантования гравитационного поля была успешно решена к 50-м годам XX столетия усилиями М. П. Бронштейна[68], П. А. М. Дирака[69], Брайса Девитта[70] и других физиков. Оказалось, что (по крайней мере слабое) гравитационное поле можно рассматривать как квантовое безмассовое поле спина 2.

Дополнительные сложности возникли при попытке вторичного квантования системы гравитационного поля, проведённой Р. Фейнманом[71], Брайсом Девиттом[70] и другими физиками в 1960-х годах после разработки квантовой электродинамики. Оказалось, что поле такого высокого спина в трёхмерном пространстве не перенормируемо никакими традиционными (и даже нетрадиционными) способами. Более того, не существует никакого разумного определения его энергии, такого, чтобы выполнялся закон сохранения энергии, она была бы локализуема и неотрицательна в любой точке (см. выше пункт «Проблема энергии»).

Полученный тогда результат остаётся незыблемым до настоящего времени (2012). Расходимости в высоких энергиях в квантовой гравитации, появляющиеся в каждом новом порядке по количеству петель, невозможно сократить введением в гамильтониан никакого конечного количества перенормировочных контрчленов. Невозможно и свести перенормировку к конечному числу постоянных величин (как это удалось сделать в квантовой электродинамике по отношению к элементарному электрическому заряду и массе заряженной частицы).

На сегодняшний день построено много теорий, альтернативных ОТО (теория струн, получившая развитие в М-теории, петлевая квантовая гравитация и другие), которые позволяют квантовать гравитацию, но все они либо не закончены, либо имеют внутри себя неразрешённые парадоксы. Также подавляющее большинство из них обладает огромным недостатком, который вообще не даёт возможности говорить о них как о «физических теориях», — они не фальсифицируемы, то есть не могут быть проверены экспериментально.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:49:07  #125 №72153390 

>>72153355
А если нет? То что тогда?

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:50:29  #126 №72153428 

>>72153390
Проблемы ОТО
Подробнее по этой теме см.: Альтернативные теории гравитации.
Проблема энергии
См. также: Поле Киллинга и Энергия

Так как энергия, с точки зрения математической физики, представляет собой величину, сохраняющуюся из-за однородности времени,[62] а в общей теории относительности, в отличие от специальной, время неоднородно,[~ 4] то закон сохранения энергии может быть выражен в ОТО только локально, то есть в ОТО не существует такой величины, эквивалентной энергии в СТО, чтобы интеграл от неё по пространству сохранялся при движении по времени. Локальный же закон сохранения энергии-импульса в ОТО существует и является следствием уравнений Эйнштейна — это исчезновение ковариантной дивергенции тензора энергии-импульса материи:

T^\mu_{\nu;\mu}=0\;,

где точка с запятой обозначает взятие ковариантной производной. Переход от него к глобальному закону невозможен, потому что так интегрировать тензорные поля, кроме скалярных, в римановом пространстве, чтобы получать тензорные (инвариантные) результаты, математически невозможно. Действительно, уравнение выше можно переписать так

\frac{\partial}{\partial x^\mu}(\sqrt{-g}T^\mu_\nu)-\frac{1}{2}\sqrt{-g}\frac{\partial g_{\mu\sigma}}{\partial x^\nu}T^\mu_\sigma=0\;.

Очевидно, что в искривлённом пространстве-времени, где второй член не равен нулю, это уравнение не выражает какого-либо закона сохранения.

Многие физики считают это существенным недостатком ОТО. С другой стороны, очевидно, что если соблюдать последовательность до конца, в полную энергию, кроме энергии материи, необходимо включать также и энергию самого гравитационного поля. Соответствующий закон сохранения должен записываться в виде

\frac{\partial}{\partial x^\mu}\sqrt{-g}(T^\mu_\nu+t^\mu_\nu)=0\;,

где величина t^\mu_\nu представляет собой энергию-импульс гравитационного поля. В ОТО оказывается, что величина t^\mu_\nu не может быть тензором, а представляет собой псевдотензор — величину, преобразующуюся как тензор только лишь при линейных преобразованиях. Это означает, что в ОТО энергия гравитационного поля в принципе не может быть локализована (что следует из слабого принципа эквивалентности). Различными авторами вводятся свои псевдотензоры энергии-импульса гравитационного поля, которые обладают некими «правильными» свойствами, но одно их многообразие показывает, что удовлетворительного решения задача не имеет. Тем не менее, энергия в ОТО всегда сохраняется в том смысле, что построить вечный двигатель в ОТО невозможно.[63]

В общем случае проблема энергии и импульса может считаться решённой только для островных систем в ОТО без космологической константы, то есть для таких распределений массы, которые ограничены в пространстве и пространство-время которых на пространственной бесконечности переходит в пространство Минковского. Тогда, выделяя группу асимптотической симметрии пространства-времени (группу Бонди — Сакса), можно определить 4-векторную величину энергии-импульса системы, правильно ведущую себя относительно преобразований Лоренца на бесконечности.[64]

Существует необщепринятая точка зрения, восходящая к Лоренцу и Леви-Чивита, которая определяет тензор энергии-импульса гравитационного поля как тензор Эйнштейна с точностью до постоянного множителя. Тогда уравнения Эйнштейна утверждают, что энергия-импульс гравитационного поля в любом объёме точно уравновешивает энергию-импульс материи в этом объёме, так что полная их сумма всегда тождественно равна нулю.[65][66][67]
ОТО и квантовая физика
Основная статья: Квантовая гравитация

Главной проблемой ОТО с современной точки зрения является невозможность построения для неё квантово-полевой модели каноническим образом.

Каноническое квантование любой физической модели состоит в том, что в неквантовой модели строятся уравнения Эйлера — Лагранжа и определяется лагранжиан системы, из которого выделяется гамильтониан H. Затем гамильтониан переводят из обычной функции динамических переменных системы в операторную функцию соответствующих динамическим переменным операторов — квантуют. При этом физический смысл оператора Гамильтона состоит в том, что его собственные значения представляют собой уровни энергии системы[~ 5]. Ключевая особенность описанной процедуры состоит в том, что она предполагает выделение параметра — времени, по которому и составляется в дальнейшем уравнение типа Шрёдингера

\hat H |\Phi\rangle = i \hbar {\partial \over \partial t} |\Phi\rangle,

где \hat H — уже квантовый гамильтониан, которое далее решается для отыскания волновой функции |\Phi\rangle.

Сложности в реализации такой программы для ОТО следующие: во-первых, переход от классического гамильтониана к квантовому неоднозначен, так как операторы динамических переменных не коммутируют между собой; во-вторых, гравитационное поле относится к типу полей со связями, для которых структура уже классического фазового пространства достаточно сложна, а квантование их наиболее прямым методом невозможно; в-третьих, в ОТО нет выраженного направления времени, что составляет трудность при его необходимом выделении и порождает проблему интерпретации полученного решения.

Тем не менее, программа квантования гравитационного поля была успешно решена к 50-м годам XX столетия усилиями М. П. Бронштейна[68], П. А. М. Дирака[69], Брайса Девитта[70] и других физиков. Оказалось, что (по крайней мере слабое) гравитационное поле можно рассматривать как квантовое безмассовое поле спина 2.

Дополнительные сложности возникли при попытке вторичного квантования системы гравитационного поля, проведённой Р. Фейнманом[71], Брайсом Девиттом[70] и другими физиками в 1960-х годах после разработки квантовой электродинамики. Оказалось, что поле такого высокого спина в трёхмерном пространстве не перенормируемо никакими традиционными (и даже нетрадиционными) способами. Более того, не существует никакого разумного определения его энергии, такого, чтобы выполнялся закон сохранения энергии, она была бы локализуема и неотрицательна в любой точке (см. выше пункт «Проблема энергии»).

Полученный тогда результат остаётся незыблемым до настоящего времени (2012). Расходимости в высоких энергиях в квантовой гравитации, появляющиеся в каждом новом порядке по количеству петель, невозможно сократить введением в гамильтониан никакого конечного количества перенормировочных контрчленов. Невозможно и свести перенормировку к конечному числу постоянных величин (как это удалось сделать в квантовой электродинамике по отношению к элементарному электрическому заряду и массе заряженной частицы).

На сегодняшний день построено много теорий, альтернативных ОТО (теория струн, получившая развитие в М-теории, петлевая квантовая гравитация и другие), которые позволяют квантовать гравитацию, но все они либо не закончены, либо имеют внутри себя неразрешённые парадоксы. Также подавляющее большинство из них обладает огромным недостатком, который вообще не даёт возможности говорить о них как о «физических теориях», — они не фальсифицируемы, то есть не могут быть проверены экспериментально

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:51:09  #127 №72153444 

Проблема причинности

Решения уравнений Эйнштейна в некоторых случаях допускают замкнутые времениподобные линии. С одной стороны, если замкнутая времениподобная линия возвращается в ту же точку, откуда было начато движение, то она описывает приход в то же самое «время», которое уже «было», несмотря на то, что прошедшее для наблюдателя на ней время не равно нулю. Таким образом, мы получаем вдоль этой линии замкнутую цепь причин и следствий — путешествие во времени. Аналогичные проблемы возникают также при рассмотрении решений — проходимых кротовых нор.

Возможно, подобные решения демонстрируют потенциальные возможности создания «машин времени» и «сверхсветовых путешествий» в рамках общей теории относительности. Вопросы «физичности» таких решений — одни из активно дебатируемых в настоящее время[72].
Проблема сингулярности

Во многих решениях уравнений Эйнштейна присутствуют сингулярности, то есть, согласно одному из определений, неполные геодезические кривые, которые не могут быть продолжены. Имеется ряд критериев наличия сингулярностей и ряд проблем, связанных с критерями наличия гравитационных сингулярностей. [13].
Философские аспекты теории относительности

Философскую основу теории относительности составляют гносеологические принципы наблюдаемости (запрещается пользоваться понятиями принципиально ненаблюдаемых объектов), простоты (все следствия теории необходимо вывести из наименьшего числа допущений), единства (идея единства знания и единства описываемого им объективного мира, реализуется в процессе обобщения законов природы, перехода от частных законов к более общим в ходе развития физики), методологический гипотезо-дедуктивный принцип (формулируются гипотезы, в том числе в математической форме, и на их основании выводятся проверяемые опытным путём следствия) и принцип соответствия (законы новой физической теории при надлежащем значении ключевого характеристического параметра, входящего в новую теорию, переходят в законы старой теории).

Во-первых, в центре всего рассмотрения стоит вопрос: существуют ли в природе физически выделенные (привилегированные) состояния движения? (Физическая проблема относительности). Во-вторых, фундаментальным оказывается следующий гносеологический постулат: понятия и суждения имеют смысл лишь постольку, поскольку им можно однозначно сопоставить наблюдаемые факты (требование содержательности понятий и суждений).[73]

Весь предшествующий опыт убеждает нас в том, что природа представляет собой реализацию простейших математически мыслимых элементов.[74]

Существует иная, более тонкая причина, играющая не меньшую роль, а именно, — стремление к единству и простоте предпосылок теории...[75]

Вера в существование внешнего мира, независимого от воспринимающего субъекта, лежит в основе всего естествознания.[76]

Основываясь на принципе наблюдаемости, при создании специальной теории относительности Эйнштейн отверг понятие эфира и основанную на ней интерпретацию результатов опыта Майкельсона, данную Лоренцем.

Используя принцип простоты, при создании общей теории относительности Эйнштейн обобщил принцип относительности на неинерциальные системы отсчёта.

Осуществляя принцип единства, специальная теория относительности объединила понятия пространства и времени в единую сущность (четырёхмерное пространство-время Минковского), придала законам различных отраслей физики, механики и электродинамики единую лоренц-инвариантную форму, а общая теория относительности раскрыла связь между материей и геометрией пространства-времени, которая выражается общековариантными гравитационными уравнениями.

Наиболее ярко роль гипотезо-дедуктивного метода проявилась в создании общей теории относительности. В основе общей теории относительности лежат гипотезы о геометрической природе гравитации и о взаимосвязи геометрических свойств пространства-времени с материей.

Принцип соответствия играет большую эвристическую роль в общей теории относительности. Исходя из требования перехода уравнений Эйнштейна в уравнение Пуассона для гравитационного поля ньютоновской физики \Delta \Phi = 4 \pi G \rho при \Phi \ll c^2 и v \ll c можно определить числовой коэффициент в правой части уравнений Эйнштейна[77].

При создании теории относительности на Эйнштейна оказали большое влияние работы Юма, Маха и Канта:
« Что же касается меня, то я должен признать, что мне прямо или косвенно помогли работы Юма и Маха
[78]
»

Идея Юма о разделении логических и эмпирических истин стимулировала у Эйнштейна критический анализ представлений о пространстве-времени и причинности. Критика Махом ньютоновских понятий пространства и времени оказала влияние на отказ Эйнштейна от понятий абсолютного пространства и времени в процессе создания специальной теории относительности. Мысль Канта о самостоятельном значении логических категорий относительно опыта использовалась Эйнштейном при создании общей теории относительности.

Человек стремится к достоверному знанию. Именно поэтому обречена на неудачу миссия Юма. Сырой материал, поступающий от органов чувств, — единственный источник нашего познания, может привести нас постепенно к вере и надежде, но не к знанию, а тем более к пониманию закономерностей. Тут на сцену выходит Кант. Предложенная им идея, хоть и была неприемлема в своей первоначальной формулировке, означала шаг вперед в решении юмовской дилеммы: все в познании, что имеет эмпирическое происхождение, недостоверно (Юм). Следовательно, если мы располагаем достоверным знанием, то оно должно быть основано на чистом мышлении. Например, так обстоит дело с геометрическими теоремами и с принципом причинности. Эти и другие типы знания являются, так сказать, частью средств мышления и поэтому не должны быть сначала получены из ощущений (т. е. они являются априорным знанием). В настоящее время всем, разумеется, известно, что упомянутые выше понятия не обладают ни достоверностью, ни внутренней необходимостью, которые приписывал им Кант. Однако правильным в кантовской постановке проблемы является, на мой взгляд, следующее: если рассматривать с логической точки зрения, то окажется, что в процессе мышления мы, с некоторым «основанием», используем понятия, не связанные с ощущениями.[79]

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:51:30  #128 №72153457 

>>72147492
>Шел домой курил. Я уже такой взрослый! Мне 16! Двач, я люблю эту суку! Сука любовь! Пойду побухаю с братанами, может алкоголь затопит мои чувства! Бля, анон, пиздец мы с ней только начали, а мамка спалила, что мы трахаемся! Пойду покурю! Даже алгебру не будут делать сегодня из-за этого! Знаешь анон, мы сейчас войну и мир по литре проходим, там все как у нас с этой тян! Бля, чуваки, я ей даже кисель с пирожками в столовой отдаю!
Ох блять, ох спасибо тебе школьник. Двач, хотя бы где-то еще тот

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:52:14  #129 №72153475 

>>72153390
Квантовая гравитация — направление исследований в теоретической физике, целью которого является квантовое описание гравитационного взаимодействия (и, в случае успеха, — объединение таким образом гравитации с остальными тремя фундаментальными взаимодействиями, то есть построение так называемой «теории всего»).
Краткий обзор различных семейств элементарных и составных частиц, и теории, описывающие их взаимодействия. Фермионы — слева, бозоны — справа. (пункты на картинке кликабельны)

Содержание

1 Проблемы создания
2 Перспективные кандидаты
2.1 Другие подходы
3 См. также
4 Литература
5 Ссылки
6 Примечания

Проблемы создания

Несмотря на активные исследования, теория квантовой гравитации пока не построена. Основная трудность в её построении заключается в том, что две физические теории, которые она пытается связать воедино, — квантовая механика и общая теория относительности (ОТО) — опираются на разные наборы принципов. Так, квантовая механика формулируется как теория, описывающая временную эволюцию физических систем (например атомов или элементарных частиц) на фоне внешнего пространства-времени. В ОТО внешнего пространства-времени нет — оно само является динамической переменной теории, зависящей от характеристик находящихся в нём классических систем.

При переходе к квантовой гравитации, как минимум, нужно заменить системы на квантовые (то есть произвести квантование), при этом правая часть уравнений Эйнштейна — тензор энергии-импульса материи — становится квантовым оператором. Возникающая связь требует какого-то квантования геометрии самого пространства-времени, причём физический смысл такого квантования абсолютно неясен и сколь-либо успешная непротиворечивая попытка его проведения отсутствует[1].

Даже попытка провести квантование линеаризованной классической теории гравитации (ОТО) наталкивается на многочисленные технические трудности — квантовая гравитация оказывается неперенормируемой теорией вследствие того, что гравитационная постоянная является размерной величиной[2][3]. Ситуация усугубляется тем, что прямые эксперименты в области квантовой гравитации, из-за слабости самих гравитационных взаимодействий, недоступны современным технологиям. В связи с этим в поиске правильной формулировки квантовой гравитации приходится пока опираться только на теоретические выкладки.

Предпринимаются попытки квантования гравитации на основе геометродинамического подхода и на основе метода функциональных интегралов[4].
Перспективные кандидаты
Петлевая квантовая гравитация

Два основных направления, пытающихся построить квантовую гравитацию, — это теория струн и петлевая квантовая гравитация.

В первой из них вместо частиц и фонового пространства-времени выступают струны и их многомерные аналоги — браны. Для многомерных задач браны являются многомерными частицами, но с точки зрения частиц, движущихся внутри этих бран, они являются пространственно-временными структурами.

Во втором подходе делается попытка сформулировать квантовую теорию поля без привязки к пространственно-временному фону, пространство и время по этой теории состоят из дискретных частей. Эти маленькие квантовые ячейки пространства определённым способом соединены друг с другом, так что на малых масштабах времени и длины они создают пёструю, дискретную структуру пространства, а на больших масштабах плавно переходят в непрерывное гладкое пространство-время. Хотя многие космологические модели могут описать поведение вселенной только начиная от планковского времени после Большого взрыва, петлевая квантовая гравитация может описать сам процесс взрыва, и даже заглянуть дальше. Петлевая квантовая гравитация, возможно, позволит описать все частицы Стандартной модели.

Основной проблемой тут является выбор координат. Можно сформулировать и общую теорию относительности в бескоординатной форме (например, с помощью внешних форм), однако вычисления тензора Римана осуществляются только в конкретной метрике. Любош Мотль — один из самых активных и остроумных пропагандистов теории струн — по этому поводу выразился так, что говорить, например, о «фоновой независимости» пропагатора спиновой сети петлевой теории гравитации без указания единичного состояния — то же самое, что вычислять ряд Тейлора в точке х0 без указания х0.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:52:26  #130 №72153479 

>>72153103
>>72152886

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:52:43  #131 №72153483 

>>72153475
Ты из вики берешь?

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:52:49  #132 №72153488 

>>72153475
ЕБ!!!!!!!!!!!!!!!!

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:52:56  #133 №72153493 

>>72153374
Абу, запили латех епта.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:53:20  #134 №72153504 

>>72153327
Хррр тьфу, на залетного дегенерата!

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:54:50  #135 №72153542 

>>72153504
бугурт омежкИ))))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:55:17  #136 №72153552 

>>72153493
Двачую, без латеха не вакаба, а дерьмо какое-то

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:56:02  #137 №72153565 

>>72153483
Ага, мог бы копистатить из учебников, но это сложнее

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:56:29  #138 №72153573 

>>72153565
ебать ты задрот))))

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:57:28  #139 №72153594 

Говна наверни, школьник.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:57:32  #140 №72153595 

>>72153573
Не всё же дрочить по падикам и пить пивко, пиздострадая по дыркам?

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:58:13  #141 №72153611 

>>72153594
Сажа отклеилась.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:58:17  #142 №72153615 

>>72153594
Теория Редже — подход к задаче рассеяния в квантовой механике и квантовой теории поля, в котором изучаются свойства амплитуды рассеяния при комплексных значениях орбитального углового момента. Основы теории были разработаны итальянским физиком Туллио Редже в 1958 году.

Содержание

1 Теория Редже в квантовой механике
2 Теория Редже в квантовой теории поля
3 Литература
3.1 Теория Редже в квантовой механике
3.2 Модель Редже в теории сильных взаимодействий: классические обзоры

Теория Редже в квантовой механике

Главное преимущество теории Редже — резкое уменьшение числа степеней свободы, необходимых для рассмотрения процесса квантовомеханического рассеяния.

В квантовой механике переход к комплексным значениям углового момента является математически строгим преобразованием и позволяет в простых терминах понять многие свойства амплитуды рассеяния. Вместо суммирования амплитуды рассеяния по парциальным волнам

A = \sum_l A_l \sim \sum_l c_l P_l(\cos\theta)

(то есть по целочисленным значениям орбитального углового момента l\!\,), можно перейти к интегрированию по комплексному орбитальному угловому моменту \alpha (преобразование Зоммерфельда-Ватсона). При этом выполняется аналитическое продолжение парциальных амплитуд A_l \to A(l), которые в квантовой механике являются аналитическими функциями орбитального момента. Стягивая затем контур интегрирования, получаем выражение для полной амплитуды рассеяния в виде суммы вычетов на особенностях (как правило, простых полюсах) матрицы рассеяния в плоскости комплексных значений углового момента.

Значение комплексного углового момента l = \alpha_i(E)\!\,, при котором матрица рассеяния обладает полюсом, называется полюсом Редже. Положение полюса Редже зависит от энергии рассеяния, так что при изменении энергии полюс «движется» по плоскости комплексного орбитального момента. «Траектория» этого движения называется траекторией Редже. Для каждой конкретной задачи рассеяния может обнаружиться несколько траекторий Редже, обладающих разными квантовыми числами.

Если при некотором (комплексном!) значении энергии траектория Редже принимает вещественное целочисленное значение, то этой энергии соответствует резонанс (образование связанного состояния или виртуального уровня). Мнимая часть энергии при этом параметризует ширину резонанса.

Важным следствием теории Редже является связь между энергетической зависимостью амплитуды рассеяния ab \to cd и существованием полюсов Редже в кросс-канале (то есть в реакции a\bar c \to \bar b d):

A(s,t) \sim s^{\alpha(t)}

где s и t — мандельстамовские инварианты.
Теория Редже в квантовой теории поля

В квантовой теории поля, в особенности в теории сильных взаимодействий, точное решение задачи рассеяния ещё не получено. Тем не менее, эксперименты по рассеянию сильновзаимодействующих частиц — адронов — демонстрируют ряд простых свойств, которые можно объяснить в рамках феноменологической картины, подобной теории Редже. Объекты, возникающие в этой теории и описываемые отдельными траекториями Редже, получили название реджеоны. Их частным случаем является померон. Эти понятия были впервые предложены В. Н. Грибовым.

Имеются следующие указания на применимость подхода Редже к описанию сильных взаимодействий.

Во-первых, если разместить наблюдаемые адроны на плоскость «спин — квадрат массы», то оказывается, что частицы с похожими свойствами (точнее, с одинаковыми квантовыми числами) ложатся на прямые. Кроме того, эти прямые для различных наборов квантовых чисел почти параллельны, то есть отличаются только точкой пересечения с осями, но не наклоном. Такие графики получили название «графики Чу-Фрочи». Эти прямые очень похожи на траектории Редже в времениподобной области (что отвечает в квантовой механике области с положительной полной энергией).
Во-вторых, энергетическая зависимость сечений многих реакций имеет степенной вид, что тоже свидетельствует в пользу того, что при сильном взаимодействии имеет место обмен реджеонами.
Наконец, склонность кварков и глюонов образовывать реджеоны подтверждена также прямыми аналитическими расчётами в квантовой хромодинамике, в частности, в рамках подхода БФКЛ.

Всё это позволяет предположить, что так же, как и в квантовой механике, в квантовой теории поля задачу рассеяния можно переписать в терминах новых степеней свободы — реджеонов.

Простота модели, малое число подгоночных параметров, вкупе с солидным математическим обоснованием теории Редже в квантовой механике сделало реджевский подход одним из наиболее продуктивных методов феноменологического изучения теории сильных взаимодействий.

Аноним Вск 20 Июл 2014 09:58:31  #143 №72153620 

>>72153611
бугурт омжеки)))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:59:15  #144 №72153638 

>>72153620
бугурт омжеки)))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:59:19  #145 №72153640 

>>72153620
Аналитическое продолжение в комплексном анализе — аналитическая функция, совпадающая с заданной функцией f в её исходной области C, и определённая при этом в области D, содержащей C — продолжение функции f, являющееся аналитическим. Аналитическое продолжение всегда единственно[⇨].

Понятие введено Карлом Вейерштрассом в 1842 году, им же развита соответствующая техника построения таких расширений.

Частный случай для голоморфных функций — голоморфное продолжение.

Содержание

1 Определение
2 Единственность
3 Способы построения
3.1 Элементарные методы
3.2 Аналитическое продолжение вдоль цепочки областей
3.3 Аналитическое продолжение вдоль пути
4 Полная аналитическая функция
5 Теорема Адамара
6 Обобщения и связанные понятия
7 См. также
8 Литература

Единственность

Не во всяком случае аналитическое продолжение существует, но оно всегда единственно: любые две аналитические функции, продолженные с одной и той же функции, всегда совпадают. Для голоморфных функций (частный случай аналитических) единственность может быть выведена из следующего факта: если функция f тожественна равна нулю, то любое её продолжение всюду равно нулю. Поскольку голоморфные функции образуют линейное пространство, этого достаточно для единственности голоморфного продолжения.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 09:59:19  #146 №72153642 

sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:00:01  #147 №72153661 

>>72153642
ХУЯ ТЕ ПЕРДАК РАЗВОРОТИЛО!!!!!!

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:00:50  #148 №72153676 

>>72153642
Для самых элементарных функций, таких, как степенная функция и экспонента, аналитическое продолжение осуществляется практически напрямую. Это связано с тем, что аналитическое продолжение в таких случаях осуществляется с множества весьма специфического вида, которым является вещественная прямая — это множество не имеет комплексных внутренних точек.

Для более сложных случаев применяются более искусственные приёмы. Например, рассмотрим некоторый сходящийся в круге \Delta_a=\{z\colon|z-a|<\rho\} ряд Тейлора, где \rho — радиус сходимости этого ряда. Согласно одному из эквивалентных определений, таким образом получена аналитическая в круге \Delta_a функция f(z). Что это значит? Это не значит, что в любой точке за пределами \Delta_a полученная функция уже не будет аналитической, это в данный момент неизвестно, это просто значит, что существует точка z_0\colon|z_0-a|=\rho такая, что ряд в этой точке расходится. Однако можно выбрать некоторую точку b\in\Delta_a — так как в этой точке функция f(z) аналитична, то её можно разложить в ряд, сходящийся в некотором круге \Delta_b=\{z\colon|z-b|<\theta\}. Если для нового радиуса сходимости \theta выполнено соотношение \theta>\rho-|a-b|, то уже будут существовать точки, принадлежащие \Delta_b, но не принадлежащие \Delta_a, а из этого в силу теоремы единственности будет следовать, что функция, определенная изначально только в \Delta_a, продолжена на некоторое большее множество, а именно на \Delta_a\cup\Delta_b. В случае, если такое невозможно, то окружность \partial\Delta_a будет естественной границей аналитического продолжения.

Для многих специальных функций аналитическое продолжение осуществляется с помощью некоторого функционального уравнения. Берётся некоторая область, в которой решение этого уравнения заведомо аналитично, и осуществляется перенос результатов на большую область. В основном таким способом строятся продолжения специальных функций вещественного анализа — например, гамма-функции и дзета-функции Римана.
Аналитическое продолжение вдоль цепочки областей

Для построения аналитических продолжений в нетривиальных случаях используется понятие аналитического элемента.

Элементы P=(G,f) и Q=(H,g) называются аналитическим продолжением друг друга через цепочку областей \{\Delta\}_1^n, если существует последовательность элементов P_k=(G_k,f_k),\,k=0,1,\dots,n и выполняются следующие три условия:

P_0=P,\,P_n=Q;
Для произвольных последовательных областей из цепочки их пересечение D_k\cap D_{k+1} непусто и \Delta_k — определенная его связная компонента;
Элемент P_{k+1} является аналитическим продолжением P_k через множество \Delta_k.

Росток можно рассматривать как аналитический элемент, состоящий из круга сходимости и собственно аналитической функции — суммы ряда. Такого вида элементы имеют собственное название — канонические элементы и обзоначаются как (K,f), где K — круг сходимости ряда, а f — его сумма. Центром канонического элемента называется центр круга сходимости определяющего его ряда.
Аналитическое продолжение вдоль пути

Для построения аналитического продолжения вдоль пути в развитие техники «дискретного» построения относительно цепочки областей необходимо осуществить переход, в некотором смысле сходный переходу от последовательности к функции.

Рассматривается канонический элемент P_0=(K_0,f_0) с центром в точке z=z_0 и некоторая непрерывная жорданова кривая \varphi(t)\colon[0;1]\to\mathbb C (Gamma=\varphi([0;1])), обладающая свойством z_0=\varphi(0).

Предположим, что существует семейство канонических элементов \{P_t\}_{t\in[0;1]} с ненулевыми радиусами сходимости, такое, что \varphi(t) — центр элемента P_t и для произвольного t_0\in[0;1] существует такая окрестность {\mathcal U}_{t_0}\subset[0;1] (понимаемая в смысле окрестностей на вещественной прямой), удовлетворяющая условию \varphi({\mathcal U}_{t_0})\subset K_{t_0}; тогда, если для любого t\in{\mathcal U}_{t_0} элемент P_t является непосредственным продолжением элемента P_{t_0}, то считается, что элемент P_0 таким образом аналитически продолжается вдоль пути \Gamma.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:01:29  #149 №72153689 

Полная аналитическая функция

Развив аппарат аналитического продолжения вдоль путей, теперь можно перейти от изначальной аналитической функции через аналитические и канонические элементы к более общему понятию — полной аналитической функции. Таким термином будет обозначаться совокупность всех канонических элементов, получаемых из какого-либо первоначального элемента P методом аналитического продолжения относительно всех возможных жордановых кривых, допускающих такое продолжение и берущих начало в точке z_0 — центре элемента P.

Проясняет внутреннее устройство такого весьма абстрактного понятия теорема Пуанкаре — Вольтерры, гласящая, что в каждой точке своей области определения полная аналитическая функция может иметь не более чем счетное множество элементов с центром в этой точке.

Важность понятия полной аналитической функции состоит в том, что оно позволяет с более общей точки зрения изучить понятие особой точки. А именно, особые точки для полной аналитической функции — просто точки границы области её определения. В зависимости от поведения функции в окрестности этих точек определяется их характер.

Рассмотрим некоторую особую точку z_0 для полной аналитической функции \mathbf f и некоторую её проколотую окрестность \dot{\mathcal U}_{z_0}, принадлежащую области определения \mathbf f. Выберем какую-нибудь замкнутую жорданову кривую \Gamma \subset \dot{\mathcal U}_{z_0}. Если аналитическое продолжение вдоль кривой \Gamma приводит к тому же элементу, то точка называется особой точкой однозначного характера и интерпретируется, как просто изолированная особая точка; если же результатом аналитического продолжения будет уже другой элемент, то точка называется особой точкой многозначного характера или точкой ветвления.
Теорема Адамара
Основная статья: Теорема Адамара о лакунах

Для степенного ряда

f(z)=\sum_{k=0}^\infty \alpha_k (z-z_0)^k,

у которого почти все коэффициенты равны нулю, в том смысле, что последовательность номеров ненулевых коэффициентов k(i) удовлетворяет

\lim_{i\to\infty} \frac{k(i+1)}{k(i)} > 1 + \delta \,

для некоторого фиксированного δ > 0, круг с центром z0 и радиусом, равным радиусу сходимости, является естественной границей — аналитическое продолжение функции, определяемой таким рядом, невозможно за пределы круга.

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:01:38  #150 №72153692 

БАМО ГОДНОМУ ТРЕДЙ!!!!

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:01:46  #151 №72153697 

>>72153542
Зелёный дэбил, 2ch - гнездо омежек.

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:02:33  #152 №72153715 

>>72153697
а я альфачь)))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:03:11  #153 №72153725 

>>72153692
БАМП
Теорема Боголюбова «об острие клина» утверждает, что функция нескольких комплексных переменных, голоморфная в двух клиновидных областях с общим острием, на котором она непрерывна, является голоморфной и на острие. Данная теорема используется в квантовой теории поля для построения аналитического продолжения функций Вайтмана. Первая формулировка и доказательство теоремы были приведены[1] Н. Н. Боголюбовым на международной конференции в Сиэтле, США (сентябрь 1956 года) и также опубликованы в монографии[2] (дополнение А, теорема 1). Впоследствии другие доказательства и обобщения теоремы были приведены Йостом и Леманом (1957), Дайсоном (1958), Эпштейном (1960) и другими математиками.

Содержание

1 Одномерный случай
2 Общий случай
3 Применение в квантовой теории поля
4 См. также
5 Примечания

Одномерный случай

Для функций одной комплексной переменной теорема «об острие клина» может быть сформулирована следующим образом.

Теорема: Пусть f есть непрерывная комплекснозначная функция на комплексной плоскости, голоморфная в верхней и нижней полуплоскостях. Тогда она голоморфна на всей комплексной плоскости.

В этом примере клиньями являются верхняя и нижняя полуплоскости, а их общим острием — вещественная ось. Данная теорема может быть доказана с использованием теоремы Мореры.
Общий случай

В общем случае клином называется произведение конуса и открытого множества.

Пусть C — открытый конус с вершиной в нуле в вещественном пространстве Rn. Пусть E — открытое множество в Rn (острие). Определим клинья W=E\times iC и W'=E\times -iC в комплексном пространстве Cn. Клинья W и W' имеют общее острие E, где мы отождествляем E с произведением E и вершины конуса.

Теорема Боголюбова «об острие клина»: Пусть f — непрерывная функция на объединении W \cup E\cup W', голоморфная на обоих клиньях W и W' . Тогда f также голоморфна на E (более точно, может быть аналитически продолжена на некоторую окрестность E).

Условия теоремы могут быть ослаблены. Во-первых, не обязательно задавать f целиком на клиньях, достаточно определить f в некоторой окрестности острия. Во-вторых, не обязательно предполагать, что f определена или непрерывна на острие, достаточно предположить, что равны обобщённые функции, заданные пределами f из двух клиньев на острие.

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:03:41  #154 №72153737 

>>72153725
бугрт нищеброда)))

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:04:15  #155 №72153752 

>Бля, двощ, что мне делать?

Follow your heart, как говорится. Следуй за своими желаниями, за тем, что тебе в данный момент кажется правильным. Конечно, сердце часто, очень часто ошибается, но с этим ничего не поделать. Решения принимаются сиюминутно, последствий мы предсказать не можем. That's life, that's what all the people say, you're ridin' high in April, shot down in May.

Короче, нахуй всю эту лирику. Я тебе что, блядь, весь алгоритм должен расписывать? Тебе 16 лет, ты, блядь, взрослый половозрелый самец. Пригласи ее в бар (или куда у вас там принято ходить по выхам, чтобы наебениться алкоголем), затем иди к ней/к тебе домой, выбирай правильные моменты, правильные слова. Если ты поймал волну, дальше все получается само собой, как по сценарию. Короче, ты знаешь, что делать, и это не бочка, сынок.

Fuck off now.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:04:43  #156 №72153768 

>>72153737
Квантовая теория поля (КТП) — раздел физики, изучающий поведение квантовых систем с бесконечно большим числом степеней свободы — квантовых (или квантованных) полей; является теоретической основой описания микрочастиц, их взаимодействий и превращений. Именно на квантовой теории поля базируется вся физика высоких энергий, физика элементарных частиц и физика конденсированного состояния. Квантовая теория поля в виде Стандартной модели (с добавкой масс нейтрино) сейчас является единственной экспериментально подтверждённой теорией, способной описать и предсказать поведение элементарных частиц при высоких энергиях (то есть при энергиях, существенно превышающих их энергию покоя).

Математический аппарат КТП — гильбертово пространство состояний (пространство Фока) квантового поля и действующие в нём операторы. В отличие от квантовой механики, «частицы» как некие неуничтожимые элементарные объекты в КТП отсутствуют. Вместо этого основные объекты здесь — векторы фоковского пространства, описывающие всевозможные возбуждения квантового поля. Аналогом квантовомеханической волновой функции в КТП является полевой оператор (точнее, «поле» — это операторнозначная обобщённая функция, из которой только после свёртки с основной функцией получается оператор, действующий в гильбертовом пространстве состояний), способный действовать на вакуумный вектор фоковского пространства (см. вакуум) и порождать одночастичные возбуждения квантового поля. Физическим наблюдаемым здесь также соответствуют операторы, составленные из полевых операторов[стиль!].

При построении квантовой теории поля ключевым моментом было понимание сущности явления перенормировки.

Содержание

1 История зарождения
2 Сущность квантовой теории поля
2.1 Лагранжев формализм в теории поля
2.1.1 Теорема Нётер
2.1.2 Гамильтониан поля
2.2 Поле и гармонические осцилляторы
2.3 Квантование поля. Операторы рождения и уничтожения квантов
2.3.1 Квантование по Бозе-Эйнштейну и Ферми-Дираку. Связь со спином
3 S-матричный формализм и диаграммы Фейнмана
4 Аксиоматическая квантовая теория поля
5 Функциональный интеграл
6 Расходимости и теория перенормировок
7 Примечания
8 См. также
9 Литература

История зарождения

Основное уравнение квантовой механики — уравнение Шрёдингера — является релятивистски неинвариантным, что видно из несимметричного вхождения времени и пространственных координат в уравнение. В 1926 году было предложено релятивистски инвариантное уравнение для свободной (бесспиновой или с нулевым спином) частицы (уравнение Клейна — Гордона — Фока). Как известно, в классической механике (включая нерелятивистскую квантовую механику) энергия (кинетическая, поскольку потенциальная предполагается нулевой) и импульс свободной частицы связаны соотношением E=p^2/2m. Релятивистское соотношение энергии и импульса имеет вид E^2=p^2c^2+m^2c^4. Предполагая, что оператор импульса в релятивистском случае такой же, как и в нерелятивистской области, и используя данную формулу для построения релятивистского гамильтониана по аналогии, получим уравнение Клейна — Гордона:

{\hbar^2}\frac{\partial^2\psi}{\partial t^2}={\hbar^2}{c^2} \mathbf{\nabla}^2\psi-{m^2c^4}\psi или \mathbf{\nabla}^2\psi-\frac{\partial^2\psi}{\partial {(ct)^2}}= \frac{m^2c^2}{\hbar^2}\psi

или, кратко, используя вдобавок естественные единицы \hbar=c=1:

(\square\ - m^2) \psi = 0, где \square\ — оператор Д’Аламбера.

Однако проблема данного уравнения заключается в том, что волновую функцию здесь сложно интерпретировать как амплитуду вероятности хотя бы потому, что — как можно показать — плотность вероятности не будет положительно определенной величиной.

Несколько иное обоснование имеет уравнение Дирака, предложенное им в 1928 году. Дирак пытался получить дифференциальное уравнение первого порядка, в котором обеспечено равноправие временной координаты и пространственных координат. Поскольку оператор импульса пропорционален первой производной по координатам, то гамильтониан Дирака должен быть линейным по оператору импульса.

H_D=mc^2 \alpha_0 + c \boldsymbol{\alpha}\cdot \mathbf{\hat{p}}

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:04:52  #157 №72153771 

>>72147492
Почему шлюху ещё не сдеанонили?
Сажи.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:05:41  #158 №72153789 

>>72153752
и с учетом формулы связи энергии и импульса, на квадрат этого оператора налагаются ограничения, а значит и на "коэффициенты"\alpha — их квадраты должны быть равны единице и они должны быть взаимно антикоммутативны. Таким образом, это точно не могут быть числовые коэффициенты. Однако, они могут быть матрицами, причем размерности не менее 4, а "волновая функция" — четырехкомпонентным объектом, получившим название биспинора. В таком случае уравнение Дирака формально имеет вид, идентичный уравнению Шредингера (с гамильтонианом Дирака).

Однако данное уравнение, впрочем как и уравнение Клейна — Гордона, имеет решения с отрицательными энергиями. Данное обстоятельство явилось причиной для предсказания античастиц, что позже и было подтверждено экспериментально (открытие позитрона). Наличие античастиц есть следствие релятивистского соотношения между энергией и импульсом.

Одновременно к концу 20-х годов был разработан формализм квантового описания многочастичных систем (включая системы с переменным числом частиц), основанного на операторах рождения и уничтожения частиц. Квантовая теория поля оказывается также основанной на этих операторах (выражается через них).

Уравнения Клейна — Гордона и Дирака следует рассматривать как уравнения для полевых операторных функций, действующих на вектор состояния системы квантовых полей, удовлетворяющих уравнению Шрёдингера.
Сущность квантовой теории поля
Лагранжев формализм в теории поля

Поле описывается полевой функцией \psi(x) и характеризуется так называемой лагранжевой плотностью \mathcal{L} (плотность лагранжиана) в данной точке пространства. Обычно предполагается, что лагранжева плотность зависит только от полевой функции и ее производной по времени: \mathcal{L}=\mathcal{L}(\psi,\dot{\psi}). Лагранжева плотность не должна содержать производных полевой функции выше первой степени, чтобы уравнения движения получались "правильными" (соответствовали классической механике). Собственно лагранжиан системы (поля) будет равен интегралу от лагранжевой плотности по трехмерному пространству: L=\int \mathcal{L}(\psi,\dot{\psi})d^3x. Действие, как и в классической лагранжевой механике равно интегралу от лагранжиана по времени. Следовательно, действие в теории поля можно рассматривать как интеграл от лагранжевой плотности по четырехмерному пространству-времени: S=\int \mathcal{L}(\psi,\dot{\psi})d^4x. Поэтому иногда лагранжеву плотность и называют собственно лагранжианом. Для релятивистских полей минимальное требование к лагранжиану (лагранжевой плотности) — релятивистская инвариантность. Есть также и иные требования (локальность, унитарность и др.).

Принцип наименьшего действия применяется к этому четырехмерному интегралу, что позволяет получить полевые уравнения — уравнения Эйлера-Лагранжа[1]:

\frac {\partial} {\partial x^{\nu}} \left (\frac{\partial \mathcal{L}}{\partial (\partial_{\nu}\psi^l)}\right )=\frac{\partial \mathcal{L}}{\partial \psi^l}

Пример: скалярное поле c лагранжианом \mathcal{L}=\frac{1}{2}{\partial_\mu}{\psi}{\partial^\mu}{\psi}-\frac{m^2}{2}{\psi^2}. Уравнения движения для данного поля приводят к уравнению Клейна-Гордона: \partial_{\mu}\partial^{\mu}\psi=m^2\psi.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:06:25  #159 №72153805 

>>72153771
Теорема Нётер
Основная статья: Теорема Нётер

Согласно теореме Нётер инвариантность функционала действия относительно k-параметрических преобразований приводит к k динамическим инвариантам поля, то есть к законам сохранения. В частности, инвариантность действия относительно трансляций (пространственно-временных сдвигов) приводит к сохранению тензора энергии-импульса, в том числе 4-импульса p^{\mu}.
Гамильтониан поля

На основании лагранжевой плотности с помощью преобразования Лежандра можно определить гамильтониан поля:

H=\sum_l \int \Pi_l \dot{\psi}^l d^3x - \mathcal{L}

где \Pi_l - вариационная производная лагранжиана по \dot{\psi}^l.
Поле и гармонические осцилляторы

Можно показать, что, например, скалярное поле Клейна-Гордона может быть представлено как совокупность осцилляторов. Разлагая полевую функцию в бесконечный ряд Фурье по трехмерному вектору импульса можно показать, что из уравнения Клейна-Гордона следует, что амплитуды разложения удовлетворяют классическому дифференциальному уравнению второго порядка для осциллятора с параметром (частотой) \omega_k =\sqrt {\overrightarrow k^2+m^2}. Рассмотрим ограниченный куб V=L^3 и наложим условие периодичности по каждой координате с периодом L.Условие периодичности приводит к квантованию допустимых импульсов и энергии осциллятора:

\overrightarrow k (n)= \frac {2 \pi}{L}(n_1, n_2, n_3)~~~,~~~\omega_n^2=m^2+\frac {4\pi^2} {L^2} n^2
Квантование поля. Операторы рождения и уничтожения квантов

Квантование означает переход от полей к операторам, действующим на вектор (амплитуду) состояния Φ. По аналогии с обычной квантовой механикой вектор состояния полностью характеризует физическое состояние системы квантованных волновых полей. Вектор состояния — это вектор в некотором линейном пространстве.

Основной постулат квантования волновых полей заключается в том, что операторы динамических переменных выражаются через операторы полей таким же образом, что и для классических полей (с учетом порядка перемножения)

Для квантового гармонического осциллятора получена известная формула квантования энергии E_n={\hbar} {\omega}(n+1/2). Собственные функции, соответствующие указанным собственным значениям гамильтониана, оказываются связанными друг с другом некоторыми операторами {\hat{a}}^+{\psi}_n={\sqrt{n+1}}{\psi}_{n+1} — повышающий оператор, {\hat{a}}{\psi}_n={\sqrt{n}}{\psi}_{n-1} — понижающий оператор. Следует отметить, что эти операторы некоммутативны (их коммутатор равен единице). Применение повышающего или понижающего оператора увеличивает квантовое число n на единицу и приводит к одинаковому увеличению энергии осциллятора (эквидистантность спектра), что можно интерпретировать как рождение нового или уничтожение кванта поля с энергией {\hbar} {\omega}. Именно такая интерпретация позволяет использовать вышеприведенные операторы, как операторы рождения и уничтожения квантов данного поля. Гамильтониан гармонического осциллятора выражается через указанные операторы следующим образом H={\hbar\omega}{(\hat{n}+1/2)}, где {\hat{n}}={\hat{a}}^+{\hat{a}} — оператор числа квантов поля. Как нетрудно показать {\hat{n}}{\psi}_n=n{\psi}_n — то есть, собственные значения этого оператора — число квантов. Любое n-частичное состояние поля может быть получено действием операторов рождения на вакуум

{\psi}_n=\frac{(\hat{a}^+)^n}{\sqrt{n!}}\psi_0

Для вакуумного состояния результат применения оператора уничтожения равен нулю (это можно принять за формальное определение вакуумного состояния).

В случае N осцилляторов гамильтониан системы равен сумме гамильтонианов индивидуальных осцилляторов. Для каждого такого осциллятора можно определить свои операторы рождения \hat{a}^+_k, k=1,...,N. Следовательно произвольное квантовое состояние такой системы может быть описано с помощью чисел заполнения n_k — количества операторов данного сорта k, действующих на вакуум:

\psi(n_1,...,n_N)=\prod_{(k)}{\frac{(\hat{a_k}^+)^{n_k}}{\sqrt{n_k!}}}\psi_0

Такое представление называют представлением чисел заполнения. Суть данного представления заключается в том, чтобы вместо задания функции \psi функции от координат (координатное представление) или как функцию от импульсов (импульсное представление), состояние системы характеризуется номером возбужденного состояния — числом заполнения.

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:06:39  #160 №72153814 

бля я не понимаю ебать вы ллки пишете пицот саж но потому же я могу написать один пост и все ваши старнаяи напрасно нахуя тогда пписать сажу еилил вы лолкаи ебаные просто

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:08:08  #161 №72153854 

>>72153814
В статистической механике статистика Бозе — Эйнштейна определяет распределение тождественных частиц с нулевым или целочисленным спином (таковыми являются, например, фотоны и атомы гелия-4) по энергетическим уровням в состоянии термодинамического равновесия. Предложена в 1924 году Шатьендранатом Бозе для описания фотонов. В 1924—1925 годах Альберт Эйнштейн обобщил её на системы атомов с целым спином.

Статистика Бозе-Эйнштейна (так же как и статистика Ферми-Дирака) связана с квантовомеханическим принципом неразличимости тождественных частиц. Статистикам Ферми — Дирака и Бозе — Эйнштейна подчиняются системы тождественных частиц, в которых нельзя пренебречь квантовыми эффектами. Квантовые эффекты проявляются при значениях концентрации частиц (N/V) ≥ nq, где nq — это т. н. квантовая концентрация, при которой среднее расстояние между частицами равно средней волне де Бройля для идеального газа при заданной температуре. При концентрации nq волновые функции частиц «касаются» друг друга, но практически не перекрываются. Статистике Ферми — Дирака подчиняются т. н. фермионы (частицы, для которых справедлив принцип запрета Паули), а статистике Бозе — Эйнштейна — бозоны. Поскольку квантовая концентрация растёт с увеличением температуры, большинство физических систем при высоких температурах подчиняется классической статистике Максвелла — Больцмана. Исключениями являются системы с очень высокой плотностью, например, белые карлики. В пределе высокой температуры или низкой концентрации частиц обе статистики переходят в классическую статистику Максвелла — Больцмана.

Бозоны, в отличие от фермионов, не подчиняются принципу запрета Паули — произвольное количество частиц может одновременно находиться в одном состоянии. Из-за этого их поведение сильно отличается от поведения фермионов при низких температурах. В случае бозонов при понижении температуры все частицы будут собираться в одном состоянии, обладающем наименьшей энергией, формируя так называемый конденсат Бозе — Эйнштейна.
Вывод и описание

Гамильтониан системы невзаимодействующих частиц равен сумме гамильтонианов отдельных частиц. Собственные функции гамильтониана системы представляются как произведение собственных функций гамильтонианов отдельных частиц. А собственные значения (энергия) гамильтониана системы равна сумме энергий (собственных значений гамильтонианов) отдельных частиц. Если на данном энергетическом уровне \varepsilon_i находится n_i частиц, то энергия системы есть взвешенная сумма E=\sum^{\infty}_{i=0}n_i \varepsilon_i, а волновая функция системы есть произведение

\psi(r)=\psi(r_1,r_2,...,r_n)=\psi_{i_1}(r_1)\psi_{i_2}(r_2)...\psi_{i_n}(r_n)

где \psi_{i_k} - волновая функция для энергетического уровня \varepsilon_{i_k}.

Общая формула вероятности состояния системы с данным энергетическим уровнем определяется следующим образом (большой канонический ансамбль):

W(E)=e^{\frac {\Omega+\mu n-E}{\Theta}}g(E)

где g(E) - кратность вырождения данного уровня энергии

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:08:16  #162 №72153858 

Сажа-хуй, ты смешной.

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:09:05  #163 №72153883 

Ты просто эпически смешной.

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:09:09  #164 №72153885 

>>72153858
да двачюю ебать он лолка аутист

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:10:02  #165 №72153907 

Смешнее Дэйва Шапелла.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:10:04  #166 №72153909 

Статистика Ферми — Дирака в статистической физике — квантовая статистика, применяемая к системам тождественных фермионов (как правило, частиц с полуцелым спином, подчиняющихся принципу запрета Паули, то есть, одно и то же квантовое состояние не может занимать более одной частицы); определяет распределение вероятностей нахождения фермионов на энергетических уровнях системы, находящейся в термодинамическом равновесии; предложена в 1926 году итальянским физиком Энрико Ферми и одновременно английским физиком Полем Дираком, который выяснил её квантово-механический смысл; позволяет найти вероятность, с которой фермион занимает данный энергетический уровень.

Работы по статистике Ферми — Дирака были опубликованы в 1926 году, а в 1927 она была применена Арнольдом Зоммерфельдом к электронам в металле.

В статистике Ферми — Дирака среднее число частиц в состоянии с энергией \varepsilon_i есть

n_i=\frac{g_i}{\exp\left(\dfrac{\varepsilon_i-\mu}{kT}\right)+1},

где

n_i — среднее число частиц в состоянии i,
\varepsilon_i — энергия состояния i,
g_i — кратность вырождения состояния i (число состояний с энергией \varepsilon_i),
\mu — химический потенциал (который равен энергии Ферми E_F при абсолютном нуле температуры),
k — постоянная Больцмана,
T — абсолютная температура.

В (идеальном) ферми-газе в пределе низких температур \mu=E_F. В этом случае (полагая уровни энергии невырожденными g_i=1), функция распределения частиц называется функцией Ферми:

F(E)=\frac{1}{\exp\left(\dfrac{\varepsilon_i-E_F}{kT}\right)+1}.

Распределение Ферми — Дирака как функция температуры. Заполнение уровней с энергиями \scriptstyle{\varepsilon>\mu} растёт с увеличением температуры.

Содержание

1 Применение
2 Вывод распределения
3 Влияние температуры
4 Другой вывод
5 См. также
6 Ссылки

Применение

Статистики Ферми — Дирака и Бозе — Эйнштейна применяются в том случае, когда необходимо учитывать квантовые эффекты, когда частицы обладают «неразличимостью». Квантовые эффекты проявляются тогда, когда концентрация частиц N/V\geqslant n_q (где n_q — квантовая концентрация).

Квантовая концентрация — это концентрация, при которой расстояние между частицами соразмерно с длиной волны де Бройля, то есть когда волновые функции частиц соприкасаются, но не перекрываются. Квантовая концентрация зависит от температуры. Статистика Ферми — Дирака (Ф — Д) применяется к фермионам (частицы, на которые действует принцип Паули), статистика Бозе — Эйнштейна (Б — Э) применяется к бозонам. Оба этих распределения становятся распределением Максвелла — Больцмана при высоких температурах и низких концентрациях.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:10:37  #167 №72153920 

Распределением Максвелла — Больцмана часто описываются классические «различимые» частицы. Другими словами, конфигурация частицы A в состоянии 1 и частицы B в состоянии 2 отличается от конфигурации частицы B в состоянии 1 и частицы A в состоянии 2. Когда эта идея была проработана полностью, оказалось, что распределение частиц по энергетическим состояниям приводит к нефизическим результатам для энтропии, что известно, как парадокс Гиббса. Эта проблема исчезла, когда стал ясен тот факт, что все частицы неразличимы. И Ф — Д, и Б — Э приближаются к статистике Максвелла — Больцмана в пределе высоких температур и низких плотностей. Статистика Максвелла — Больцмана хорошо описывает поведение газов. Ф — Д часто используется для описания электронов в твердых телах, на ней, к примеру, базируются основные положения теории полупроводников в частности и электроники в целом.
Вывод распределения
Распределение Ферми — Дирака как функция от \scriptstyle{\varepsilon}. Высокоэнергетические состояния имеют меньшую вероятность. Или, низкоэнергетические состояния более вероятны.

Рассмотрим состояние частицы в системе, состоящей из множества частиц. Энергия такой частицы равна \varepsilon. Например, если наша система — это некий квантовый газ в «ящике», то подобное состояние может описываться частной волновой функцией. Известно, что для большого канонического ансамбля, функция распределения имеет вид

Z=\sum_s e^{-(E(s)-\mu N(s))/kT},

где

E(s) — энергия состояния s,
N(s) — число частиц, находящихся в состоянии s,
\mu — химический потенциал,
s — это индекс, пробегающий все возможные микросостояния системы.

В данном контексте, система имеет фиксированные состояния. Итак, если какое либо состояние занято n частицами, то энергия системы — n\cdot\varepsilon. Если состояние свободно, то энергия имеет значение 0. Будем рассматривать равновесные одночастичные состояния как резервуар. После того, как система и резервуар займут одно и то же физическое пространство, начинает происходить обмен частицами между двумя состояниями (фактически, это явление мы и исследуем). Отсюда становится ясно, почему используется описанная выше функция распределения, которая, через химический потенциал, учитывает поток частиц между системой и резервуаром.

Для фермионов, каждое состояние может быть либо занято одной частицей, либо свободно. Поэтому, наша система имеет два множества: занятых (разумеется, одной частицей) и незанятых состояний, обозначающихся s_1 и s_2 соответственно. Видно, что E(s_1)=\varepsilon, N(s_1)=1, и E(s_2)=0, N(s_2)=0. Поэтому функция распределения принимает вид:

Z=\sum_{i=1}^2 e^{-(E(s_i)-\mu N(s_i))/kT}=e^{-(\varepsilon-\mu)/kT}+1.

Для большого канонического ансамбля, вероятность того, что система находится в микросостоянии s_\alpha вычисляется по формуле

P(s_\alpha)=\frac{e^{-(E(s_\alpha)-\mu N(s_\alpha))/kT}}{Z}.

Наличие состояния, занятого частицей, означает, что система находится в микросостоянии s_1, вероятность которого

\bar{n}=P(s_1)=\frac{e^{-(E(s_1)-\mu N(s_1))/kT}}{Z}=\frac{e^{-(\varepsilon-\mu)/kT}}{e^{-(\varepsilon-\mu)/kT}+1}=\frac{1}{e^{(\varepsilon-\mu)/kT}+1}.

\bar{n} называется распределением Ферми — Дирака. Для фиксированной температуры T, \bar{n}(\varepsilon) есть вероятность того, что состояние с энергией \varepsilon будет занято фермионом. Обратите внимание, что \bar{n} является убывающей функцией от \varepsilon. Это соответствует нашим ожиданиям: высокоэнергетические состояния занимаются с меньшей вероятностью.

Обратите внимание, что энергетический уровень \varepsilon имеет вырождение g_\varepsilon. Теперь можно произвести простую модификацию:

\bar{n}=g_\varepsilon\cdot\frac{1}{e^{(\varepsilon-\mu)/kT}+1}.

Это число — ожидаемое число частиц, в суммарном состоянии с энергией \varepsilon.

Для всех температур T, \bar{n}(\mu)=\frac{1}{2}. Это означает, что состояния с энергией \mu всегда будут иметь одинаковую вероятность быть заполненными или свободными.

В пределе T\to 0, \bar{n} становится ступенчатой функцией (см. первый график). Все состояния с энергией меньше химического потенциала \mu будут заняты с вероятностью 1. Состояния с энергией выше химического потенциала \mu будут свободны. Химический потенциал при нулевой температуре — энергия Ферми, обозначается E_F, то есть E_F=\mu(T=0).

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:10:46  #168 №72153925 

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:10:52  #169 №72153928 

Смешнее, блядь, Митча Хедберга.

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:11:36  #170 №72153944 

А про Петросяна я вообще молчу.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:11:53  #171 №72153947 

Закон Видемана — Франца
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Электричество · Магнетизм
[показать]Электростатика
[показать]Магнитостатика
[показать]Электродинамика
[показать]Электрическая цепь
[показать]Ковариантная формулировка
[показать]Известные учёные
См. также: Портал:Физика

Закон Видемана — Франца — это физический закон, утверждающий, что для металлов отношение коэффициента теплопроводности (либо тензора теплопроводности) K к удельной электрической проводимости (либо тензору проводимости) \sigma пропорционально температуре:

\frac{K}{\sigma}=LT.

В 1853 г. немецкими учёными Г. Видеманом (1826—1899) и Р. Францем (1827—1902) на основании экспериментальных данных было установлено, что для различных металлов при одинаковой температуре отношение K / \sigma практически не изменяется. Пропорциональность этого отношения термодинамической температуре была установлена Л. Лоренцем в 1882 г. В его честь коэффициент L носит название числа Лоренца, а сам закон иногда именуют законом Видемана — Франца — Лоренца.

Взаимная связь электрической проводимости и теплопроводности объясняется тем, что оба эти свойства металлов в основном обусловлены движением свободных электронов.

Коэффициент теплопроводности увеличивается пропорционально средней скорости частиц, так как ускоряется перенос энергии. Электропроводность, наоборот, падает, потому что соударения при большой скорости частиц значительно затрудняют перенос энергии .

Друде, применив классическую кинетическую теорию газов, получил значение коэффициента L:

L = 3\left(\frac{k}{e}\right)^2\approx2{,}22\times 10^{-8}\,\mathrm{W\,\Omega\,K^{-2}},

где k — постоянная Больцмана, e — заряд электрона.

В своем первоначальном расчете Друде ошибся в 2 раза, получив при этом правильный порядок величины. Фактически, классическая статистика дает результат

L = \frac{3}{2}\left(\frac{k}{e}\right)^2\approx1{,}11\times 10^{-8}\,\mathrm{W\,\Omega\,K^{-2}},

Только с помощью квантовой статистики Зоммерфельдом было получено значение коэффициента L, хорошо согласующееся с экспериментом:

L = \frac{\pi^2}{3}\left(\frac{k}{e}\right)^2\approx2{,}47\times 10^{-8}\,\mathrm{W\,\Omega\,K^{-2}}.

Закон Видемана-Франца стал триумфом теории свободных электронов.

Содержание

1 Неточности классической теории
2 Область применимости
3 Литература
4 См. также

Неточности классической теории

Классическая теория, приводя к практически правильному конечному результату, давала этому неправильную трактовку. В ней пропорциональность между \frac{K}{\sigma} объяснялась тем, что средняя кинетическая энергия электронного газа равна \frac{3}{2}kT, то есть пропорциональна абсолютной температуре. На самом деле закон объясняется тем, что абсолютной температуре пропорциональна не средняя энергия, а теплоёмкость электронного газа. Классическая теория допускала ошибку, завышая в 100 раз теплоёмкость электронного газа, но эта ошибка случайно компенсировалась другой ошибкой. Скорость электронов, участвующих в теплообмене, определяется их кинетической энергией на поверхности Ферми: \sqrt{\frac{2E_F}{m}}, - тогда как в классической теории считалось, что эта скорость порядка классической средней скорости теплового движения \sqrt{\frac{3kT}{m}}. Тем самым средний квадрат скорости электронов, участвующих в теплообмене, занижался в 100 раз (так же, как и теплоемкость), а конечный результат получался правильным.
Область применимости

Справедливость закона Видемана — Франца не ограничивается теорией свободных электронов Зоммерфельда. В полуклассической теории проводимости показано, что если пренебречь термоэлектрическим полем, то выражение, аналогичное полученному Зоммерфельдом, будет справедливо, если заменить теплопроводность и проводимость на тензоры соответствующих величин. Тем не менее, следует подчеркнуть, что в полупроводниках нет основания ожидать такой простой связи.

Эксперимент свидетельствует о том, что в действительности закон Видемана — Франца хорошо выполняется при высоких (выше комнатной) и низких (несколько кельвинов) температурах. В промежуточной области он несправедлив.

Его применимость связана с применимостью приближения времени релаксации. При строгом выводе этого закона неявно предполагается, что все столкновения упругие, то есть энергия сохраняется при столкновении. Если имеют место неупругие столкновения, то обязательно будут иметь место процессы рассеяния, которые могут уменьшить поток тепла, не уменьшая электрический ток (поток тепла определяется кроме энергии электрона также химическим потенциалом). Если такие процессы дают потери энергии порядка ~kT, как это бывает при промежуточных температурах, то следует ожидать нарушение закона Видемана — Франца.

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:12:21  #172 №72153958 

Анон, сдается мне, что оп-хуй.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:12:31  #173 №72153963 

Австро-Венгрия (Австро-Венгерская империя, нем. Österreich-Ungarn, официально с 14 ноября 1868 — нем. Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder und die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone (Королевства и земли, представленные в Рейхсрате, а также земли венгерской короны Святого Стефана), неофициальное полное название — нем. Österreichisch-Ungarische Monarchie (Австро-Венгерская монархия), венг. Osztrák-Magyar Monarchia, чеш. Rakousko-Uhersko) — двуединая монархия (K. und k.) и многонациональное государство в Центральной Европе, существовавшее в 1867—1918 годах.

Содержание

1 Территория и демография
1.1 Территория
1.2 Население
1.3 Административно-территориальное деление
2 Политическая история
2.1 Возникновение
2.2 Правители
2.3 Лоскутная империя
2.4 Распад
3 Государственное устройство
3.1 Политические партии
3.1.1 Левые
3.1.2 Центристы
3.1.3 Правоцентристы
3.1.4 Правые
4 Правовая система
5 Вооружённые силы
6 Экономика
7 Культура
7.1 Символы государства
7.1.1 Флаг
7.1.2 Герб
7.1.3 Гимн
8 Библиография
9 См. также
10 Примечания
11 Литература
12 Ссылки

Территория и демография
Территория
Территория Австро-Венгрии до 1914 г.

На севере Австро-Венгрия граничила с Саксонией, Пруссией и Россией, на востоке — с Румынией и Россией, на юге — с Румынией, Сербией, Турцией, Черногорией и Италией и омывалась Адриатическим морем, а на западе — с Италией, Швейцарией, Лихтенштейном и Баварией. (С 1871 г. Саксония, Пруссия и Бавария — в составе Германской империи).
Население
Основная статья: Население Австро-Венгрии
Административно-территориальное деление
Основная статья: Административно-территориальное деление Австро-Венгрии
История Австрии
Austria Bundesadler.svg

Доисторическая Австрия
Норик и Реция
Восточная марка
Герцогство Австрия
Эрцгерцогство Австрия
Священная Римская империя
(Габсбургская монархия)
Австрийская империя
Австро-Венгрия
Первая республика
Альпийские и дунайские рейхсгау
Союзная оккупация
Вторая республика
Цислейтания: 1. Богемия, 2. Буковина, 3. Каринтия, 4. Крайна, 5. Далмация, 6. Галиция и Лодомерия, 7. Австрийское Приморье, 8. Нижняя Австрия, 9. Моравия, 10. Зальцбург, 11. Силезия, 12. Штирия, 13. Тироль, 14. Верхняя Австрия, 15. Форарльберг. Транслейтания: 16. Венгрия, 17. Хорватия и Славония, 18. Босния и Герцеговина.

В политическом отношении Австро-Венгрия делилась на две части — Австрийскую Империю, управляемую с помощью Рейхсрата, и Венгерское Королевство, включавшее в себя исторические земли венгерской короны и подчинявшееся венгерскому парламенту и правительству. Неофициально эти две части назывались Цислейтания и Транслейтания соответственно. Аннексированная Австро-Венгрией в 1908 году Босния и Герцеговина не была включена ни в состав Цислейтании, ни в состав Транслейтании и управлялась особыми органами власти.

В административном отношении Австро-Венгрия делилась на следующие составные части (коронные земли):

Цислейтания (земли австрийской короны)
Королевство Богемия
Королевство Далмация
Королевство Галиция и Лодомерия
Эрцгерцогство Нижняя Австрия
Эрцгерцогство Верхняя Австрия
Герцогство Буковина
Герцогство Каринтия
Герцогство Крайна
Герцогство Зальцбург
Герцогство Верхняя и Нижняя Силезия (Австрийская Силезия)
Герцогство Штирия
Маркграфство Моравия
Княжеский округ Тироль
Земля Форарльберг
Австрийское Приморье
Княжеский округ Горица и Градишка
Город Триест
Маркграфство Истрия
Транслейтания (земли венгерской короны)
Королевство Венгрия
Королевство Хорватия и Славония
Город Фиуме
Босния и Герцеговина (с 1908 года).

Коронные земли делились на округа (bezirk), округа на города (stadt) и общины (gemeinde).

Представительными органами частей (Венгрии, Хорватии) являлись земельные сеймы, исполнительными органами - земельные правительства, состоящие из земельного премьер-министра и земельных министров, императора в коронных землях представляло наместничество (statthalterei), представительными органами земель являлись земельные сеймы (landtag), исполнительными органами земельные комитеты (landesausschuss), каждый из которых состоит из земельного капитана (landeshauptmann) и земельных советников (landesrat), наместничество в округах представляли - окружные капитанства (bezirkshauptmannschaft), представительные органы городов - общинные советы (gemeinderat), исполнительные органы городов - городские советы (stadtrat), состоящие из бургомистра (buergermeister) и городские советников (stadtrat), представительные органы общин - общинные представительства (gemeindevertretung), исполнительные органы общин - общинные комитеты (gemeindeausschuss), состоящие из бургомистра и общинных советников.
Политическая история
Возникновение
Основная статья: Австро-венгерское соглашение

В 1804 году Франц II из династии Габсбургов на наследственных владениях своего рода провозгласил Австрийскую империю как противовес империи Наполеона. Спустя несколько десятилетий в 1848 году в Австрийской империи началась революция, также называемая «весной народов». Активизировались национально-освободительные движения. В 1849 году восстания удалось подавить с помощью российской армии, хотя империя сильно ослабла. Установившаяся в стране реакция упразднила все проведённые в ходе революций реформы, установив в империи абсолютную монархию, опиравшуюся на мощный бюрократический аппарат. Ситуация усугублялась внешнеполитической изоляцией империи и центробежными тенденциями на её окраинах. В стране действовали организаци

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:12:43  #174 №72153968 

Адольф Гитлер (нем. Adolf Hitler [�a�dTlf �hjtlP]; 20 апреля 1889, деревня Рансхофен[1] (ныне — часть города Браунау-на-Инне), Австро-Венгрия — 30 апреля 1945, Берлин, Германия) — основоположник и центральная фигура национал-социализма, основатель тоталитарной диктатуры Третьего рейха, вождь (фюрер) Национал-социалистической немецкой рабочей партии (1921—1945)[2], рейхсканцлер Германии (1933—1945), фюрер Германии (1934—1945), верховный главнокомандующий вооружёнными силами Германии (с 19 декабря 1941) во Второй мировой войне.

Большинство историков полагает, что экспансионистская политика Гитлера стала одной из главных причин развязывания Второй мировой войны, с его именем связаны многочисленные преступления нацистского режима против граждан Германии и оккупированных ею территорий, включая Холокост.

Содержание [убрать]
1 Биография
1.1 Этимология фамилии
1.2 Родословная
1.3 Детство
1.4 Юность
1.5 Участие в Первой мировой войне
1.6 Создание НСДАП
1.7 «Пивной путч»
1.8 На пути к власти
1.9 Рейхсканцлер и глава государства
1.9.1 Внутренняя политика
1.9.2 Начало территориальной экспансии
1.9.3 Вторая мировая война
1.9.4 Покушения на Гитлера
1.10 Смерть Гитлера
2 Убеждения и привычки
3 Интересные факты
4 Фильмография
5 См. также
6 Примечания
7 Сноски
8 Литература
9 Ссылки
Биография
Этимология фамилии
По мнению известного немецкого филолога, специалиста по ономастике Макса Готтшальда (1882—1952) фамилия «Гитлер» (Hittlaer, Hiedler) была тождественна фамилии Hütler («смотритель», вероятно, «лесничий», Waldhütter)[3].

Родословная


Инцухт в роду Гитлеров[4]
Просмотр этого шаблона Третий рейх Национал-социализм
Основные понятия
Диктатура • Вождизм • Правая идеология • Шовинизм • Расовая политика • Милитаризм • Антидемократизм
Идеология
Народное движение • «25 пунктов» • «Моя борьба» • Недочеловек • Нюрнбергские расовые законы • Расовая теория Гюнтера • Расовая политика • «Миф двадцатого века»
История
Общество Туле • Немецкая рабочая партия • Третий рейх • Ночь длинных ножей • Хрустальная ночь • Вторая мировая война • Решение чешского вопроса / еврейского вопроса • Катастрофа европейского еврейства • Холокост • Нюрнбергский процесс
Персоналии
Адольф Гитлер • Видкун Квислинг • Войтех Тука • Генрих Гиммлер • Герман Геринг • Рудольф Гесс
Организации
НСДАП • СА • СС • Гитлерюгенд • Гестапо • Вервольф • Союз немецких девушек • Юнгфольк • Союз девочек • Зимняя помощь • Германский трудовой фронт • Сила через радость • Вера и красота • Национал-социалистические (мехкорпус • авиакорпус • народная благотворительность • женская организация • союз студентов • союз врачей • союз учителей • союз юристов • союз помощи жертвам войны)
Нацистские партии и движения
Венгрия • Северный Кавказ • Бельгия • Нидерланды • Чечня • Норвегия • Латвия • Белоруссия
Родственные понятия
Фашизм • Антикоммунизм • Неонацизм • Интегральный национализм • Нацистский оккультизм
Портал:Нацистская Германия • Проект «Фашизм»
Отец — Алоис Гитлер (1837—1903). Мать — Клара Гитлер (1860—1907), урождённая Пёльцль.

Алоис, будучи незаконнорождённым, до 1876 года носил фамилию своей матери Марии Анны Шикльгрубер (нем. Schicklgruber). Через пять лет после рождения Алоиса Мария Шикльгрубер вышла замуж за мельника Иоганна Георга Гидлера (Hiedler), проведшего всю жизнь в бедности и не имевшего собственного дома. В 1876 году три свидетеля удостоверили, что умерший в 1857 году Гидлер был отцом Алоиса, что позволило последнему сменить фамилию[5]. Изменение написания фамилии на «Гитлер» предположительно было вызвано опиской священника при записи в «Книгу регистрации рождений». Современные исследователи считают вероятным отцом Алоиса не Гидлера, а его брата Иоганна Непомука Гюттлера, который взял Алоиса к себе в дом и воспитывал его[4][5][6].

Сам Адольф Гитлер, вопреки распространённому с 1920-х годов и попавшему даже в 3-е издание БСЭ[7] утверждению, никогда не носил фамилию Шикльгрубер[8][9].

7 января 1885 года Алоис женился на своей родственнице (племяннице — внучке Иоганна Непомука Гюттлера) Кларе Пёльцль. Это был его третий брак. К этому времени у него были сын Алоиз и дочь Ангела, впоследствии ставшая матерью Гели Раубаль, предположительной любовницы Гитлера. Из-за родственных связей Алоису пришлось получать разрешение Ватикана, чтобы жениться на Кларе[4][10].

Гитлер знал об инцухте в его семье и поэтому всегда высказывался очень кратко и неясно о своих родителях, хотя от других требовал документального подтверждения своих предков. С конца 1921 года стал постоянно переоценивать и затемнять своё происхождение. О своём отце и деде по материнской линии он написал всего несколько предложений. Свою мать он, напротив, очень часто упоминал в разговорах. Из-за этого он никому не говорил, что он состоит в родстве (по прямой линии от Иоганна Непомука) с австрийским историком Рудольфом Коппенштайнером и австрийским поэтом Робертом Гамерлингом[4].

Прямые предки Адольфа, как по линии Шикльгруберов, так и по линии Гитлеров, были крестьянами. Только отец сделал карьеру и стал государственным чиновником.

Привязанность к местам детства у Гитлера была только к Леондингу, где похоронены его родители, Шпиталю, где жили родственники по материнской линии, и Линцу. Он посещал их и после прихода к власти[4].

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:12:44  #175 №72153969 

Тебе не дают, а в отместку ты сагаешь треды, где логика?

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:12:55  #176 №72153973 

)))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:13:16  #177 №72153985 

Австро-Венгрия (Австро-Венгерская империя, нем. Österreich-Ungarn, официально с 14 ноября 1868 — нем. Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder und die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone (Королевства и земли, представленные в Рейхсрате, а также земли венгерской короны Святого Стефана), неофициальное полное название — нем. Österreichisch-Ungarische Monarchie (Австро-Венгерская монархия), венг. Osztrák-Magyar Monarchia, чеш. Rakousko-Uhersko) — двуединая монархия (K. und k.) и многонациональное государство в Центральной Европе, существовавшее в 1867—1918 годах.

Содержание

1 Территория и демография
1.1 Территория
1.2 Население
1.3 Административно-территориальное деление
2 Политическая история
2.1 Возникновение
2.2 Правители
2.3 Лоскутная империя
2.4 Распад
3 Государственное устройство
3.1 Политические партии
3.1.1 Левые
3.1.2 Центристы
3.1.3 Правоцентристы
3.1.4 Правые
4 Правовая система
5 Вооружённые силы
6 Экономика
7 Культура
7.1 Символы государства
7.1.1 Флаг
7.1.2 Герб
7.1.3 Гимн
8 Библиография
9 См. также
10 Примечания
11 Литература
12 Ссылки

Территория и демография
Территория
Территория Австро-Венгрии до 1914 г.

На севере Австро-Венгрия граничила с Саксонией, Пруссией и Россией, на востоке — с Румынией и Россией, на юге — с Румынией, Сербией, Турцией, Черногорией и Италией и омывалась Адриатическим морем, а на западе — с Италией, Швейцарией, Лихтенштейном и Баварией. (С 1871 г. Саксония, Пруссия и Бавария — в составе Германской империи).
Население
Основная статья: Население Австро-Венгрии
Административно-территориальное деление
Основная статья: Административно-территориальное деление Австро-Венгрии
История Австрии
Austria Bundesadler.svg

Доисторическая Австрия
Норик и Реция
Восточная марка
Герцогство Австрия
Эрцгерцогство Австрия
Священная Римская империя
(Габсбургская монархия)
Австрийская империя
Австро-Венгрия
Первая республика
Альпийские и дунайские рейхсгау
Союзная оккупация
Вторая республика
Цислейтания: 1. Богемия, 2. Буковина, 3. Каринтия, 4. Крайна, 5. Далмация, 6. Галиция и Лодомерия, 7. Австрийское Приморье, 8. Нижняя Австрия, 9. Моравия, 10. Зальцбург, 11. Силезия, 12. Штирия, 13. Тироль, 14. Верхняя Австрия, 15. Форарльберг. Транслейтания: 16. Венгрия, 17. Хорватия и Славония, 18. Босния и Герцеговина.

В политическом отношении Австро-Венгрия делилась на две части — Австрийскую Империю, управляемую с помощью Рейхсрата, и Венгерское Королевство, включавшее в себя исторические земли венгерской короны и подчинявшееся венгерскому парламенту и правительству. Неофициально эти две части назывались Цислейтания и Транслейтания соответственно. Аннексированная Австро-Венгрией в 1908 году Босния и Герцеговина не была включена ни в состав Цислейтании, ни в состав Транслейтании и управлялась особыми органами власти.

В административном отношении Австро-Венгрия делилась на следующие составные части (коронные земли):

Цислейтания (земли австрийской короны)
Королевство Богемия
Королевство Далмация
Королевство Галиция и Лодомерия
Эрцгерцогство Нижняя Австрия
Эрцгерцогство Верхняя Австрия
Герцогство Буковина
Герцогство Каринтия
Герцогство Крайна
Герцогство Зальцбург
Герцогство Верхняя и Нижняя Силезия (Австрийская Силезия)
Герцогство Штирия
Маркграфство Моравия
Княжеский округ Тироль
Земля Форарльберг
Австрийское Приморье
Княжеский округ Горица и Градишка
Город Триест
Маркграфство Истрия
Транслейтания (земли венгерской короны)
Королевство Венгрия
Королевство Хорватия и Славония
Город Фиуме
Босния и Герцеговина (с 1908 года).

Коронные земли делились на округа (bezirk), округа на города (stadt) и общины (gemeinde).

Представительными органами частей (Венгрии, Хорватии) являлись земельные сеймы, исполнительными органами - земельные правительства, состоящие из земельного премьер-министра и земельных министров, императора в коронных землях представляло наместничество (statthalterei), представительными органами земель являлись земельные сеймы (landtag), исполнительными органами земельные комитеты (landesausschuss), каждый из которых состоит из земельного капитана (landeshauptmann) и земельных советников (landesrat), наместничество в округах представляли - окружные капитанства (bezirkshauptmannschaft), представительные органы городов - общинные советы (gemeinderat), исполнительные органы городов - городские советы (stadtrat), состоящие из бургомистра (buergermeister) и городские советников (stadtrat), представительные органы общин - общинные представительства (gemeindevertretung), исполнительные органы общин - общинные комитеты (gemeindeausschuss), состоящие из бургомистра и общинных советников.
Политическая история
Возникновение
Основная статья: Австро-венгерское соглашение

В 1804 году Франц II из династии Габсбургов на наследственных владениях своего рода провозгласил Австрийскую империю как противовес империи Наполеона. Спустя несколько десятилетий в 1848 году в Австрийской империи началась революция, также называемая «весной народов». Активизировались национально-освободительные движения. В 1849 году восстания удалось подавить с помощью российской армии, хотя империя сильно ослабла. Установившаяся в стране реакция упразднила все проведённые в ходе революций реформы, установив в империи абсолютную монархию, опиравшуюся на мощный бюрократический аппарат. Ситуация усугублялась внешнеполитической изоляцией империи и центробежными тенденциями на её окраинах. В стране действовали организации

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:13:37  #178 №72153995 

Может, ты хочешь об этом поговорить? У тебя есть личный психолог? Др. Циммерман?

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:13:41  #179 №72153998 

Адольф Гитлер родился в Австрии, в г. Браунау-на-Инне близ границы с Германией 20 апреля 1889 года в 18 часов 30 минут в гостинице «У померанца»[4]. Через два дня был крещён именем Адольф. Гитлер был очень похож на мать. Глаза, форма бровей, рта и ушей были точно как у неё. Мать, родившая его в 29 лет, очень его любила. Перед этим она потеряла троих детей.

До 1892 года семья жила в Браунау в гостинице «У померанца», самом представительном доме пригорода. Помимо Адольфа в семье жили его неполнородные (единокровные) брат Алоиз и сестра Ангела. В августе 1892 года отец получил повышение, и семья переехала в Пассау[4].

24 марта родился брат Эдмунд (1894—1900), и Адольф на некоторое время перестал быть в центре внимания семьи. 1 апреля отец получил новое назначение в Линц. Но семья ещё год оставалась в Пассау, чтобы не переезжать с новорождённым младенцем.

В апреле 1895 года семья собирается в Линце. 1 мая Адольф в возрасте шести лет поступил в одногодичную народную школу в Фишльгаме под Ламбахом. А 25 июня отец неожиданно досрочно выходит на пенсию по состоянию здоровья[11]. В июле 1895 года семья переехала в Гафельд близ Ламбаха-на-Трауне, где отец купил дом с участком земли в 38 тысяч кв.м.

В начальной школе Адольф хорошо учился и получал только отличные отметки. В 1939 году он посетил школу в Фишльгаме, где он научился читать и писать, и купил её. После покупки он отдал распоряжение построить рядом новое школьное здание[4].

21 января 1896 года родилась сестра Адольфа Паула. К ней он был особенно привязан всю жизнь и всегда заботился о ней[4].

В 1896 году Гитлер поступил во второй класс Ламбахской школы старого католического монастыря бенедиктинцев, которую посещал до весны 1898 года. Здесь он тоже получал только хорошие оценки[4]. Пел в хоре мальчиков и был помощником священника во время мессы[11]. Здесь он впервые увидел на гербе аббата Хагене свастику. Такую же позднее он приказал вырезать из дерева у себя в канцелярии[4].

В этом же году из-за постоянных придирок отца из дома ушёл его неполнородный брат Алоиз. После этого Адольф стал центральной фигурой отцовских забот и постоянного давления, так как отец боялся, что Адольф вырастет таким же бездельником, как и его брат[4].

В ноябре 1897 года отец приобрёл в деревне Леондинг под Линцем дом, куда в феврале 1898 года переехала вся семья[12]. Дом находился около кладбища.

Адольф в третий раз сменил школу и здесь пошёл в четвёртый класс. Народную школу в Леондинге он посещал до сентября 1900 года.

После смерти 2 февраля 1900 года брата Эдмунда, Адольф остался единственным сыном Клары Гитлер.



Гитлер (в центре) с одноклассниками. 1900 год.
Именно в Леондинге зародилось у него критическое отношение к церкви под влиянием высказываний отца[4].

В сентябре 1900 года Адольф поступил в первый класс государственной реальной школы в Линце. Смена сельской школы на большую и чужую реальную школу в городе Адольфу не понравилась. Ему лишь нравилось проходить расстояние от дома до школы длиной в 6 км.[4]

С этого времени Адольф начал учить только то, что ему нравилось — историю, географию и в особенности рисование. Всё остальное игнорировал. В результате такого отношения к учёбе, он остался на второй год в первом классе реальной школы[4][13].

Юность
В 13 лет, когда Адольф учился во втором классе реальной школы в Линце, 3 января 1903 года неожиданно умер отец. Несмотря на беспрерывные споры и натянутые отношения, Адольф всё-таки любил отца и у гроба безудержно рыдал[4].

По просьбе матери он продолжил ходить в школу, но окончательно для себя решил, что будет художником, а не чиновником, как хотел отец[4]. Весной 1903 года он переехал в школьное общежитие в Линц. Уроки в школе стал посещать нерегулярно.

Ангела 14 сентября 1903 года вышла замуж и теперь в доме с матерью остались только Адольф, его сестра Паула и сестра матери Иоганна Пёльцл.

Когда Адольфу исполнилось 15 лет и он заканчивал третий класс реальной школы, 22 мая 1904 года в Линце состоялась его конфирмация. В этот период он сочинял пьесу, писал стихи и новеллы, а также сочинил либретто для оперы Вагнера по легенде Виланда и увертюру[4].

В школу он ходил по-прежнему с отвращением, и ему больше всего не нравился французский язык. Осенью 1904 года он со второго раза сдал экзамен по этому предмету, но с него взяли обещание, что в четвёртый класс он пойдёт в другую школу[4]. Гемер, который в это время преподавал Адольфу французский язык и другие предметы, на процессе над Гитлером в 1924 году сказал: «Гитлер был несомненно одарённым, хотя и односторонне. Почти не умел владеть собой, был упрямым, самовольным, своенравным и вспыльчивым. Не был прилежным». По многочисленным свидетельствам можно сделать вывод, что уже в молодости Гитлер обнаруживал ярко выраженные психопатические черты[4].



Рисунок Гитлера
В сентябре 1904 года Гитлер, выполняя данное обещание, поступил в государственную реальную школу в Штейре в четвёртый класс и учился в ней до сентября 1905 года. В Штейре он жил в доме купца Игнаца Каммергофера на Грюнмаркет, 19. Впоследствии, это место было переименовано в Адольф Гитлерплац[4].

11 февраля 1905 года Адольф получил свидетельство об окончании четвёртого класса реальной школы. Оценка «отлично» там стояла только по рисованию и физкультуре; по немецкому, французскому, математике, стенографии — неудовлетворительно, по остальным — удовлетворительно[4].

21 июня 1905 года мать продала дом в Леондинге и переехала с детьми в Линц на улицу Гумбольта, 31.

Осенью 1905 года Гитлер по просьбе матери, с большой неохотой начал снова посещать школу в Штейре и сдавать повторно экзамены, чтобы получить свидетельство за четвёртый класс[4].

В это время у него обнаружили тяжёлое заболевание лёгких, и врач посоветовал матери отложить его обучение в школе хотя бы на год и порекомендовал в будущем никогда не работать в конторе. Мать забрала Адольфа из школы и отвезла в Шпиталь к родственникам.

18 января 1907 года матери сделали сложную операцию (рак молочной железы). В сентябре, когда здоровье матери улучшилось, 18-летний Гитлер поехал в Вену, чтобы сдать вступительный экзамен в общую художественную школу, однако не прошёл второй тур экзаменов. После экзаменов Гитлер сумел добиться встречи с ректором. На этой встрече ректор посоветовал ему заняться архитектурой, так как из его рисунков очевидно, что у него есть к этому способности[14].

В ноябре 1907 года Гитлер вернулся в Линц и взял на себя уход за безнадёжно больной матерью. 21 декабря 1907 года мать умерла, и 23 декабря Адольф похоронил её рядом с отцом.

В феврале 1908 года после урегулирования дел, связанных с наследством, и оформления пенсий себе и сестре Пауле, как сиротам, Гитлер уехал в Вену[15].

Друг юности Кубицек и другие сотоварищи Гитлера свидетельствуют, что он постоянно бывал на ножах со всеми и испытывал ненависть ко всему, что его окружало. Поэтому его биограф Иоахим Фест допускает, что антисемитизм Гитлера явился сфокусированной формой ненависти, бушевавшей до того впотьмах и нашедшей, наконец, свой объект в еврее[16].

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:13:44  #180 №72154001 

)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:14:11  #181 №72154011 

Австро-Венгрия (Австро-Венгерская империя, нем. Österreich-Ungarn, официально с 14 ноября 1868 — нем. Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder und die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone (Королевства и земли, представленные в Рейхсрате, а также земли венгерской короны Святого Стефана), неофициальное полное название — нем. Österreichisch-Ungarische Monarchie (Австро-Венгерская монархия), венг. Osztrák-Magyar Monarchia, чеш. Rakousko-Uhersko) — двуединая монархия (K. und k.) и многонациональное государство в Центральной Европе, существовавшее в 1867—1918 годах.

Содержание

1 Территория и демография
1.1 Территория
1.2 Население
1.3 Административно-территориальное деление
2 Политическая история
2.1 Возникновение
2.2 Правители
2.3 Лоскутная империя
2.4 Распад
3 Государственное устройство
3.1 Политические партии
3.1.1 Левые
3.1.2 Центристы
3.1.3 Правоцентристы
3.1.4 Правые
4 Правовая система
5 Вооружённые силы
6 Экономика
7 Культура
7.1 Символы государства
7.1.1 Флаг
7.1.2 Герб
7.1.3 Гимн
8 Библиография
9 См. также
10 Примечания
11 Литература
12 Ссылки

Территория и демография
Территория
Территория Австро-Венгрии до 1914 г.

На севере Австро-Венгрия граничила с Саксонией, Пруссией и Россией, на востоке — с Румынией и Россией, на юге — с Румынией, Сербией, Турцией, Черногорией и Италией и омывалась Адриатическим морем, а на западе — с Италией, Швейцарией, Лихтенштейном и Баварией. (С 1871 г. Саксония, Пруссия и Бавария — в составе Германской империи).
Население
Основная статья: Население Австро-Венгрии
Административно-территориальное деление
Основная статья: Административно-территориальное деление Австро-Венгрии
История Австрии
Austria Bundesadler.svg

Доисторическая Австрия
Норик и Реция
Восточная марка
Герцогство Австрия
Эрцгерцогство Австрия
Священная Римская империя
(Габсбургская монархия)
Австрийская империя
Австро-Венгрия
Первая республика
Альпийские и дунайские рейхсгау
Союзная оккупация
Вторая республика
Цислейтания: 1. Богемия, 2. Буковина, 3. Каринтия, 4. Крайна, 5. Далмация, 6. Галиция и Лодомерия, 7. Австрийское Приморье, 8. Нижняя Австрия, 9. Моравия, 10. Зальцбург, 11. Силезия, 12. Штирия, 13. Тироль, 14. Верхняя Австрия, 15. Форарльберг. Транслейтания: 16. Венгрия, 17. Хорватия и Славония, 18. Босния и Герцеговина.

В политическом отношении Австро-Венгрия делилась на две части — Австрийскую Империю, управляемую с помощью Рейхсрата, и Венгерское Королевство, включавшее в себя исторические земли венгерской короны и подчинявшееся венгерскому парламенту и правительству. Неофициально эти две части назывались Цислейтания и Транслейтания соответственно. Аннексированная Австро-Венгрией в 1908 году Босния и Герцеговина не была включена ни в состав Цислейтании, ни в состав Транслейтании и управлялась особыми органами власти.

В административном отношении Австро-Венгрия делилась на следующие составные части (коронные земли):

Цислейтания (земли австрийской короны)
Королевство Богемия
Королевство Далмация
Королевство Галиция и Лодомерия
Эрцгерцогство Нижняя Австрия
Эрцгерцогство Верхняя Австрия
Герцогство Буковина
Герцогство Каринтия
Герцогство Крайна
Герцогство Зальцбург
Герцогство Верхняя и Нижняя Силезия (Австрийская Силезия)
Герцогство Штирия
Маркграфство Моравия
Княжеский округ Тироль
Земля Форарльберг
Австрийское Приморье
Княжеский округ Горица и Градишка
Город Триест
Маркграфство Истрия
Транслейтания (земли венгерской короны)
Королевство Венгрия
Королевство Хорватия и Славония
Город Фиуме
Босния и Герцеговина (с 1908 года).

Коронные земли делились на округа (bezirk), округа на города (stadt) и общины (gemeinde).

Представительными органами частей (Венгрии, Хорватии) являлись земельные сеймы, исполнительными органами - земельные правительства, состоящие из земельного премьер-министра и земельных министров, императора в коронных землях представляло наместничество (statthalterei), представительными органами земель являлись земельные сеймы (landtag), исполнительными органами земельные комитеты (landesausschuss), каждый из которых состоит из земельного капитана (landeshauptmann) и земельных советников (landesrat), наместничество в округах представляли - окружные капитанства (bezirkshauptmannschaft), представительные органы городов - общинные советы (gemeinderat), исполнительные органы городов - городские советы (stadtrat), состоящие из бургомистра (buergermeister) и городские советников (stadtrat), представительные органы общин - общинные представительства (gemeindevertretung), исполнительные органы общин - общинные комитеты (gemeindeausschuss), состоящие из бургомистра и общинных советников.
Политическая история
Возникновение
Основная статья: Австро-венгерское соглашение

В 1804 году Франц II из династии Габсбургов на наследственных владениях своего рода провозгласил Австрийскую империю как противовес империи Наполеона. Спустя несколько десятилетий в 1848 году в Австрийской империи началась революция, также называемая «весной народов». Активизировались национально-освободительные движения. В 1849 году восстания удалось подавить с помощью российской армии, хотя империя сильно ослабла. Установившаяся в стране реакция упразднила все проведённые в ходе революций реформы, установив в империи абсолютную монархию, опиравшуюся на мощный бюрократический аппарат. Ситуация усугублялась внешнеполитической изоляцией империи и центробежными тенденциями на её окраинах. В стране действовали организац

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:14:50  #182 №72154028 

У тебя определенно психологические проблемы сынок. Кстати, сынок, ты, наверное, рос без бати? Сажа - твой суррогатный отец?

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:14:54  #183 №72154030 

1 августа 1914 года началась Первая мировая война. Гитлера обрадовало известие о войне. Он немедленно подал заявление Людвигу III, чтобы получить разрешение служить в Баварской армии. Уже на следующий день ему предложили явиться в любой баварский полк. Он выбрал 16-й резервный Баварский полк («полк Листа», по фамилии командира).

16 августа он был зачислен в 6-й резервный батальон 2-го баварского пехотного полка № 16, состоящего из добровольцев. 1 сентября переведён в 1-ю роту Баварского резервного пехотного полка № 16. 8 октября присягнул на верность королю Баварии и императору Францу Иосифу.

В октябре 1914 года был отправлен на Западный фронт и 29 октября участвовал в битве на Изере, а с 30 октября по 24 ноября — под Ипром.

1 ноября 1914 года присвоено звание ефрейтора. 9 ноября переведён связным в штаб полка. С 25 ноября по 13 декабря участвовал в позиционной войне во Фландрии. 2 декабря 1914 года награждён Железным крестом второй степени. С 14 по 24 декабря участвовал в битве во Французской Фландрии, а с 25 декабря 1914 по 9 марта 1915 года — в позиционных боях во Французской Фландрии.

В 1915 году участвовал в битвах под Нав-Шапелем, под Ла Бассе и Аррасом. В 1916 году участвовал в разведывательных и демонстрационных боях 6-й армии в связи с битвой на Сомме, а также в сражении под Фромелем и непосредственно в битве на Сомме. В апреле 1916 года знакомится с Шарлотт Лобжуа. Ранен в левое бедро осколком гранаты под Ле Баргюр в первой битве на Сомме[4]. Попал в лазарет Красного Креста в Беелице. По выходу из госпиталя (март 1917 года) вернулся в полк во 2-ю роту 1-го резервного батальона.

В 1917 году — весенняя битва под Аррасом. Участвовал в боях в Артуа, Фландрии, в Верхнем Эльзасе. 17 сентября 1917 года награждён Крестом с мечами за боевые заслуги III степени[4].

В 1918 году участвовал в великой битве во Франции, в боях под Эвре и Мондидье. 9 мая 1918 года награждён полковым дипломом за выдающуюся храбрость под Фонтане. 18 мая получает знак отличия раненых (чёрный). С 27 мая по 13 июня — бои под Суассоном и Реймсом. С 14 июня по 14 июля — позиционные бои между Уазой, Марной и Эной. В период с 15 по 17 июля — участие в наступательных боях на Марне и в Шампани, а с 18 по 29 июля — участие в оборонительных боях на Суасонне, Реймсе и Марне. Награждён Железным крестом первой степени за доставку на артиллерийские позиции донесения в особо тяжёлых условиях, чем спас немецкую пехоту от обстрела собственной артиллерией[4].

21—23 августа 1918 года — участие в битве под Монси-Бапом.

25 августа 1918 года Гитлер получил награду за службу III степени. По многочисленным свидетельствам, он был осмотрительным, очень смелым и отличным солдатом[4].

15 октября 1918 года — отравление газом под Ла Монтень в результате взрыва рядом с ним химического снаряда. Поражение глаз. Временная потеря зрения. Лечение в баварском полевом лазарете в Уденарде, затем в прусском тыловом лазарете в Пазевальке. Находясь на излечении в госпитале, узнал о капитуляции Германии и свержении кайзера, что стало для него большим потрясением.

Создание НСДАП
Поражение в войне Германской империи и Ноябрьскую революцию 1918 года Гитлер считал порождением предателей, нанёсших «удар ножом в спину» победоносной германской армии.

В начале февраля 1919 года Гитлер записался добровольцем в службу охраны лагеря для военнопленных, находившегося близ Траунштайна неподалёку от австрийской границы. Примерно месяц спустя военнопленных — несколько сот французских и русских солдат — выпустили, а лагерь вместе с его охраной расформировали[15].

7 марта 1919 года Гитлер вернулся в Мюнхен, в 7-ю роту 1-го резервного батальона 2-го Баварского пехотного полка.

В это время он ещё не определился, будет ли он архитектором или политиком. В Мюнхене во время бурных дней он не связывал себя никакими обязательствами, просто наблюдал и заботился о собственной безопасности. Он находился в казарме Макса в Мюнхен-Обервизенфельде до дня, когда войска фон Эппа и Носке выбили из Мюнхена коммунистические Советы. В это же время он отдал для оценки свои работы видному художнику Максу Цеперу. Тот передал картины на заключение Фердинанду Штегеру. Штегер написал: «…совершенно незаурядный талант»[4].

27 апреля 1919 года, как указывалось в официальной биографии Гитлера, он столкнулся на мюнхенской улице с отрядом красногвардейцев, которые вознамерились арестовать его за «антисоветскую» деятельность, но, «используя свой карабин», Гитлер избежал ареста[17].

С 5 по 12 июня 1919 года начальство отправило его на курсы агитаторов (Vertrauensmann). Курсы были предназначены для подготовки агитаторов, которые должны были проводить разъяснительные беседы против большевиков среди возвращающихся с фронта солдат. Среди лекторов преобладали ультраправые взгляды, в числе прочих лекции читал Готфрид Федер, будущий экономический теоретик НСДАП[18].

Во время одной из дискуссий Гитлер произвёл очень сильное впечатление своим антисемитским монологом на руководителя отдела агитации 4-го Баварского командования рейхсвера, и тот предложил ему взять на себя политические функции в масштабах армии. Через несколько дней он был назначен офицером просвещения (доверенным лицом). Гитлер оказался ярким и темпераментным оратором и привлекал к себе внимание слушателей[4].

Решающим в жизни Гитлера стал момент его непоколебимого признания сторонниками антисемитизма[4]. В период с 1919 года по 1921 год Гитлер усиленно читал книги из библиотеки Фридриха Кона. Эта библиотека была явно антисемитского содержания, что наложило глубокий след на убеждения Гитлера[4].

12 сентября 1919 года Адольф Гитлер по заданию военных пришёл в пивную Штернекерброй на заседание Немецкой рабочей партии (DAP) — основанной в начале 1919 года слесарем Антоном Дрекслером и насчитывавшей около 40 человек. Во время дебатов Гитлер, выступая с пангерманских позиций, одержал убедительную победу над сторонником независимости Баварии. Выступление произвело на Дрекслера большое впечатление и он предложил Гитлеру вступить в партию. После некоторого размышления Гитлер решил принять предложение и в конце сентября 1919, уволившись из армии, он стал членом DAP[19][Прим. 1]. Гитлер сразу сделал себя ответственным за партийную пропаганду и вскоре стал определять деятельность всей партии[20].



Собрание НСДАП в Мюнхене
24 февраля 1920 года Гитлер организовал в пивном зале Хофбройхаус первое из многих больших публичных мероприятий партии. В ходе своего выступления он провозгласил составленные им, Дрекслером и Федером двадцать пять пунктов, которые стали программой партии. «Двадцать пять пунктов» сочетали пангерманизм, требования отмены Версальского договора, антисемитизм, требования социалистических преобразований и сильной центральной власти[21]. В тот же день по предложению Гитлера партия была переименована в NSDAP (нем. Deutsche Nationalsozialistische Arbeiterpartei — немецкая национал-социалистическая рабочая партия)[Прим. 2].

В июле в руководстве НСДАП[Прим. 3] произошёл конфликт: Гитлер, желавший диктаторских полномочий в партии, был возмущён переговорами с другими группировками, проходившими в то время, когда Гитлер был в Берлине, без его участия. 11 июля он объявил о выходе из НСДАП. Поскольку Гитлер на тот момент был наиболее активным публичным политиком и самым успешным оратором партии, другие руководители были вынуждены просить его о возвращении. Гитлер вернулся в партию и 29 июля был избран её председателем с неограниченной властью. Дрекслеру был оставлен пост почётного председателя без реальных полномочий, но его роль в НСДАП с того момента резко упала[15][22].

За срыв выступления баварского политика-сепаратиста Отто Баллерстедта Гитлер был приговорён к трём месяцам заключения, однако он отсидел в мюнхенской тюрьме Штадельхайм только месяц — с 26 июня по 27 июля 1922 года. 27 января 1923 года Гитлер провёл первый съезд НСДАП; 5000 штурмовиков промаршировали по Мюнхену.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:15:12  #184 №72154035 

Австро-Венгрия (Австро-Венгерская империя, нем. Österreich-Ungarn, официально с 14 ноября 1868 — нем. Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder und die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone (Королевства и земли, представленные в Рейхсрате, а также земли венгерской короны Святого Стефана), неофициальное полное название — нем. Österreichisch-Ungarische Monarchie (Австро-Венгерская монархия), венг. Osztrák-Magyar Monarchia, чеш. Rakousko-Uhersko) — двуединая монархия (K. und k.) и многонациональное государство в Центральной Европе, существовавшее в 1867—1918 годах.

Содержание

1 Территория и демография
1.1 Территория
1.2 Население
1.3 Административно-территориальное деление
2 Политическая история
2.1 Возникновение
2.2 Правители
2.3 Лоскутная империя
2.4 Распад
3 Государственное устройство
3.1 Политические партии
3.1.1 Левые
3.1.2 Центристы
3.1.3 Правоцентристы
3.1.4 Правые
4 Правовая система
5 Вооружённые силы
6 Экономика
7 Культура
7.1 Символы государства
7.1.1 Флаг
7.1.2 Герб
7.1.3 Гимн
8 Библиография
9 См. также
10 Примечания
11 Литература
12 Ссылки

Территория и демография
Территория
Территория Австро-Венгрии до 1914 г.

На севере Австро-Венгрия граничила с Саксонией, Пруссией и Россией, на востоке — с Румынией и Россией, на юге — с Румынией, Сербией, Турцией, Черногорией и Италией и омывалась Адриатическим морем, а на западе — с Италией, Швейцарией, Лихтенштейном и Баварией. (С 1871 г. Саксония, Пруссия и Бавария — в составе Германской империи).
Население
Основная статья: Население Австро-Венгрии
Административно-территориальное деление
Основная статья: Административно-территориальное деление Австро-Венгрии
История Австрии
Austria Bundesadler.svg

Доисторическая Австрия
Норик и Реция
Восточная марка
Герцогство Австрия
Эрцгерцогство Австрия
Священная Римская империя
(Габсбургская монархия)
Австрийская империя
Австро-Венгрия
Первая республика
Альпийские и дунайские рейхсгау
Союзная оккупация
Вторая республика
Цислейтания: 1. Богемия, 2. Буковина, 3. Каринтия, 4. Крайна, 5. Далмация, 6. Галиция и Лодомерия, 7. Австрийское Приморье, 8. Нижняя Австрия, 9. Моравия, 10. Зальцбург, 11. Силезия, 12. Штирия, 13. Тироль, 14. Верхняя Австрия, 15. Форарльберг. Транслейтания: 16. Венгрия, 17. Хорватия и Славония, 18. Босния и Герцеговина.

В политическом отношении Австро-Венгрия делилась на две части — Австрийскую Империю, управляемую с помощью Рейхсрата, и Венгерское Королевство, включавшее в себя исторические земли венгерской короны и подчинявшееся венгерскому парламенту и правительству. Неофициально эти две части назывались Цислейтания и Транслейтания соответственно. Аннексированная Австро-Венгрией в 1908 году Босния и Герцеговина не была включена ни в состав Цислейтании, ни в состав Транслейтании и управлялась особыми органами власти.

В административном отношении Австро-Венгрия делилась на следующие составные части (коронные земли):

Цислейтания (земли австрийской короны)
Королевство Богемия
Королевство Далмация
Королевство Галиция и Лодомерия
Эрцгерцогство Нижняя Австрия
Эрцгерцогство Верхняя Австрия
Герцогство Буковина
Герцогство Каринтия
Герцогство Крайна
Герцогство Зальцбург
Герцогство Верхняя и Нижняя Силезия (Австрийская Силезия)
Герцогство Штирия
Маркграфство Моравия
Княжеский округ Тироль
Земля Форарльберг
Австрийское Приморье
Княжеский округ Горица и Градишка
Город Триест
Маркграфство Истрия
Транслейтания (земли венгерской короны)
Королевство Венгрия
Королевство Хорватия и Славония
Город Фиуме
Босния и Герцеговина (с 1908 года).

Коронные земли делились на округа (bezirk), округа на города (stadt) и общины (gemeinde).

Представительными органами частей (Венгрии, Хорватии) являлись земельные сеймы, исполнительными органами - земельные правительства, состоящие из земельного премьер-министра и земельных министров, императора в коронных землях представляло наместничество (statthalterei), представительными органами земель являлись земельные сеймы (landtag), исполнительными органами земельные комитеты (landesausschuss), каждый из которых состоит из земельного капитана (landeshauptmann) и земельных советников (landesrat), наместничество в округах представляли - окружные капитанства (bezirkshauptmannschaft), представительные органы городов - общинные советы (gemeinderat), исполнительные органы городов - городские советы (stadtrat), состоящие из бургомистра (buergermeister) и городские советников (stadtrat), представительные органы общин - общинные представительства (gemeindevertretung), исполнительные органы общин - общинные комитеты (gemeindeausschuss), состоящие из бургомистра и общинных советников.
Политическая история
Возникновение
Основная статья: Австро-венгерское соглашение

В 1804 году Франц II из династии Габсбургов на наследственных владениях своего рода провозгласил Австрийскую империю как противовес империи Наполеона. Спустя несколько десятилетий в 1848 году в Австрийской империи началась революция, также называемая «весной народов». Активизировались национально-освободительные движения. В 1849 году восстания удалось подавить с помощью российской армии, хотя империя сильно ослабла. Установившаяся в стране реакция упразднила все проведённые в ходе революций реформы, установив в империи абсолютную монархию, опиравшуюся на мощный бюрократический аппарат. Ситуация усугублялась внешнеполитической изоляцией империи и центробежными тенденциями на её окраинах. Ванизац

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:15:27  #185 №72154040 

))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:15:42  #186 №72154051 


« С приходом русских в Берлин, Гитлер боялся, что Рейхсканцелярию обстреляют снарядами с усыпляющим газом, а потом выставят его напоказ в Москве, в клетке»
Траудль Юнге[36] »
По показаниям свидетелей, допрошенных как советскими органами контрразведки, так и соответствующими службами союзников, 30 апреля 1945 г. в окружённом советскими войсками Берлине Гитлер вместе со своей женой Евой Браун покончил жизнь самоубийством, предварительно умертвив любимую собаку Блонди. В советской историографии утвердилась точка зрения, что Гитлер принял яд (цианистый калий, как и большинство покончивших с собой нацистов), однако, по свидетельствам очевидцев, он застрелился. Существует также версия, согласно которой Гитлер, взяв в рот и раскусив ампулу с ядом, одновременно выстрелил в себя из пистолета (применив, таким образом, оба орудия смерти).



«Гитлер мёртв». Заголовок американской армейской газеты «Звёзды и полосы»
По словам свидетелей из числа обслуживающего персонала, ещё накануне Гитлер отдал приказ доставить из гаража канистры с бензином (для уничтожения тел). 30 апреля, после обеда, Гитлер попрощался с лицами из своего ближайшего окружения и, пожав им руки, вместе с Евой Браун удалился в свои апартаменты, откуда вскоре раздался звук выстрела. Вскоре после 15 часов 15 минут слуга Гитлера Хайнц Линге, в сопровождении его адъютанта Отто Гюнше, Геббельса, Бормана и Аксмана, вошли в апартаменты фюрера. Мёртвый Гитлер сидел на диване; на виске у него расплывалось кровавое пятно. Рядом лежала Ева Браун, без видимых внешних повреждений. Гюнше и Линге завернули тело Гитлера в солдатское одеяло и вынесли в сад рейхсканцелярии; вслед за ним вынесли и тело Евы. Трупы положили недалеко от входа в бункер, облили бензином и сожгли.

5 мая тела были найдены по торчавшему из земли куску одеяла и попали в руки советского СМЕРШа. Руководил правительственной комиссией по опознанию и идентификации останков генерал К. Ф. Телегин. Возглавлял экспертную комиссию по исследованию останков полковник медслужбы Ф. И. Шкаравский. Тело Гитлера, в частности, было опознано с помощью Кете Хойзерман (Кетти Гойзерман), ассистентки зубного врача Гитлера, подтвердившей сходство зубных протезов, предъявленных ей на опознании, с протезами Гитлера. Однако, после выхода из советских лагерей, она отказалась от своих показаний. В феврале 1946 г. останки, идентифицированные следствием как тела Гитлера, Евы Браун, супружеской четы Геббельс — Йозефа, Магды и их шестерых детей, а также двух собак, были захоронены на одной из баз НКВД в Магдебурге. В 1970 году, когда территория этой базы должна была быть передана ГДР, по предложению Ю. В. Андропова, утверждённому Политбюро, данные останки были вырыты, кремированы до пепла и затем выброшены в Эльбу[37][38] (по другим данным, останки были сожжены на пустыре в районе города Шёнебек в 11 км от Магдебурга и выброшены в реку Бидериц[39]). Сохранились лишь зубные протезы и часть черепа с входным пулевым отверстием (обнаруженная отдельно от трупа). Они хранятся в российских архивах, как и боковые ручки дивана со следами крови, на котором застрелился Гитлер. В интервью начальник Архива ФСБ рассказал, что подлинность челюсти доказана рядом экспертиз международного уровня[40]. Биограф Гитлера Вернер Мазер высказывает сомнения, что обнаруженный труп и часть черепа действительно принадлежали Гитлеру[41][42][43]. В сентябре 2009 года исследователи из Университета Коннектикута на основании результатов проведённого ими анализа ДНК заявили, что череп принадлежал женщине возрастом менее 40 лет[44]. Представители ФСБ это опровергли[45].

В мире, однако, ходит популярная городская легенда, что в бункере были найдены трупы двойников Гитлера и его жены, а сам фюрер с супругой якобы скрылся в Аргентине, где они дожили спокойно до конца своих дней. Подобные версии выдвигаются и доказываются даже некоторыми историками, в числе которых состоят британцы Джерард Уильямс и Саймон Данстен[46]. Однако научное сообщество отвергает подобные теории.

Убеждения и привычки
Согласно большинству биографов, Гитлер был вегетарианцем с 1931 года (с момента самоубийства Гели Раубаль) до самой смерти в 1945 году. Некоторые авторы утверждают, что Гитлер лишь ограничивал себя в употреблении мяса. Он также отрицательно относился к курению, в нацистской Германии была развёрнута борьба с этой привычкой.

Гитлер с болезненной тщательностью заботился о чистоте. Панически боялся людей с насморком. Не терпел фамильярности[4] .

Был человеком малообщительным. Считался с другими только тогда, когда они были ему нужны и делали то, что он считал правильным. В письмах никогда не интересовался мнением других. Любил употреблять иностранные слова. Много читал, даже во время войны. По утверждению личного врача фон Хассельбаха, он обязательно каждый день прорабатывал хотя бы одну книгу. В Линце, например, он записался сразу в три библиотеки. Вначале перелистывал книгу с конца. Если решал, что книгу стоит читать, то читал частями, только то, что ему было нужно[4] .

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:15:54  #187 №72154057 

Ты не разу не был на вписках. Отсюда - твоя ненависть, выливающаяся в неконтроллируемую сажу. Пичаль.

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:15:57  #188 №72154061 
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Что здесь происходит?

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:16:00  #189 №72154062 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:16:47  #190 №72154086 

Школота охуела совсем.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:17:00  #191 №72154091 

>>72154057
Но ведь вписки для деградантов

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:17:06  #192 №72154095 

Ты единственный ребенок в семье? Скажи, ты хоть раз думал о своей матери, когда дрочил? Это важно, чтобы определить причины твоего сажеизвержения.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:17:13  #193 №72154100 

Wladimir Wladimirowitsch Putin (russisch Владимир Владимирович Император, wiss. Transliteration Vladimir Vladimirovi Putin, Aussprache [vkP�d�im�jr vkP�d�im�jrYv�jtU �put�jn] anhören?/i; * 7. Oktober 1952 in Leningrad) ist ein russischer Politiker. Er ist seit dem 7. Mai 2012 Präsident der Russischen Föderation; dasselbe Amt hatte er bereits von 2000 bis 2008 inne. Von 1999 bis 2000 und erneut von Mai 2008 bis Mai 2012 war Putin Ministerpräsident Russlands. Zwischen 2008 und 2012 war er Vorsitzender der Partei Einiges Russland.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Lebenslauf und politischer Aufstieg
1.1 Jugend und Familie
1.2 Berufliche Karriere
1.3 Petersburger Jahre
1.4 Aufstieg in Moskau und Plagiatsvorwürfe
2 Erste Amtszeit als Ministerpräsident (1999–2000)
3 Erste Amtszeit als Präsident (2000–2004)
3.1 Untergang der Kursk
3.2 Tschetschenien-Konflikt
3.3 Außenpolitik
4 Zweite Amtszeit als Präsident (2004–2008)
4.1 Wahl und allgemeine Aspekte Putins zweiter Amtszeit als Präsident
4.2 Politik im Bereich der ehemaligen Sowjetunion
4.3 Politik mit dem Westen
5 Zweite Amtszeit als Ministerpräsident (2008–2012)
6 Dritte Amtszeit als Präsident (seit 7. Mai 2012)
7 Wirtschaftlich-soziale Entwicklung Russlands unter Putin
8 Tiger-Schutzprogramm
9 Auszeichnungen und Ehrungen
10 Privatvermögen
11 Kritik
12 Siehe auch
13 Literatur
14 Weblinks
15 Einzelnachweise
Lebenslauf und politischer Aufstieg
Jugend und Familie


Putin als Kind mit seiner Mutter (Juli 1958)


Wladimir Putin als Jugendlicher
Putins Vater, Wladimir Spiridonowitsch Putin, war Fabrikarbeiter in einem Werk für Waggonbau und überzeugter Kommunist. Er war zum Grundwehrdienst in die Marine eingezogen worden und kämpfte im Großen Vaterländischen Krieg. Die Mutter, Maria Iwanowna, war Fabrikarbeiterin. Sie gehörte zu jenen Leningraderinnen, welche die deutsche Belagerung der Stadt vom September 1941 bis Januar 1944 (Leningrader Blockade) überlebt hatten. Ihr zweiter Sohn starb in dieser Zeit an Diphtherie.

Wladimir war das dritte Kind der Familie. Zwei ältere, Mitte der 1930er Jahre zur Welt gekommene Söhne starben im Kindesalter. Die Erziehung durch den Vater war streng, während die dem russisch-orthodoxen Glauben anhängende Mutter Milde walten ließ. Die Arbeiterfamilie lebte in einer 20 m² großen Leningrader „Gemeinschaftswohnung“; Bad und Küche mussten sie sich mit den Nachbarn teilen. Als Hofkind prügelte sich der junge Wladimir sehr oft mit Gleichaltrigen. Die kommunistische Pionierorganisation nahm ihn darum erst später auf. Putin interessierte sich früh für Kampfsportarten und brachte es im Judosport bis zum Leningrader Stadtmeister. Putin beherrscht heute diverse Kampfsportarten wie Boxen, Sambo und Judo (Träger des Schwarzen Gürtels). In seiner ersten Übungsstunde im Boxen wurde ihm die Nase gebrochen.[1] Auch als Präsident in seinem Kreml-Amtssitz trainierte er regelmäßig Judo in einem DMjM. Ferner gehört Skifahren zu seinen sportlichen Vorlieben.

Patriotische Spionagefilme ließen dem jungen Putin eine Agententätigkeit als Berufsziel attraktiv erscheinen. Als Schüler der neunten Klasse bewarb er sich nach eigenen Angaben in der Leningrader KGB-Zentrale um Aufnahme, erhielt aber den Rat, es zunächst mit einem Jurastudium zu versuchen.

Putin, der selbst Deutsch spricht,[2] war von 1983 bis 2014[3] mit der Deutschlehrerin Ljudmila Schkrebnewa verheiratet und hat zwei Töchter: Maria (* 1985 in Leningrad) und Jekaterina (* 1986 in Dresden). Die Töchter besuchten die Deutsche Schule in Moskau und studieren an der Staatlichen Universität Sankt Petersburg. Putins Mutter starb 1998, sein Vater am 2. August 1999, kurz vor der Ernennung Putins zum russischen Ministerpräsidenten.

Das Privatleben der Familie wird streng geheim gehalten. So gab es nur extrem seltene öffentliche Auftritte Putins mit seiner jetzigen Ex-Frau, die Töchter wurden nie öffentlich vorgestellt. Diese Geheimhaltung sorgt in Russland für zahlreiche Gerüchte. Im Juni 2013, einen Monat vor ihrem 30. Hochzeitstag, gaben die Putins bekannt, dass ihre Ehe vorbei sei und sie sich einvernehmlich getrennt haben.[4][5] Das Paar begründete die Trennung damit, dass das Amt des Präsidenten die meiste Zeit von ihm benötige und der mit dem Amt verbundene öffentliche Lebensstil ihr missfalle.[6] Der Vollzug der Scheidung wurde im April 2014 öffentlich bestätigt.[7]

Seit einem lebensbedrohlichen Brand in seiner Datscha Anfang der 1990er Jahre ist Putin Mitglied der russisch-orthodoxen Kirche. Putin bekennt sich immer wieder zu seinem russisch-orthodoxen Glauben. So nahm er am orthodoxen Weihnachtsfest 2006 an einem Gottesdienst im Kloster Neu-Jerusalem in Istra bei Moskau teil. Im Fernsehen wurde gezeigt, wie Putin sich bekreuzigte und eine Kerze für die Hilfesuchenden und notleidenden Menschen in aller Welt anzündete.[8]

Inoffiziellen Informationen zufolge soll Putin am 15. August 2012 Großvater geworden sein. Seine Tochter Maria Putina soll in Moskau einen Sohn zur Welt gebracht haben.[9]

Berufliche Karriere


Der junge Putin in KGB-Uniform
Putin absolvierte zunächst ein Jura-Studium an der Universität Leningrad. Von 1975 bis 1982 war er KGB-Offizier in der ersten Hauptabteilung (Auslandsspionage). Zu seinen frühen KGB-Pflichten zählte auch das Unterdrücken von Dissidenten-Tätigkeiten in seiner Heimatstadt. 1984 bis 1985 besuchte er die KGB-Hochschule in Moskau. Putin war ab 1985 in der DDR, hauptsächlich in Dresden, in nachgeordneter Funktion tätig, wo er seine Deutschkenntnisse vertiefte. Er avancierte vom Rang eines Hauptmanns zum Major. 1989 hatte Putin den Dienstgrad eines Oberstleutnants, was auf eine Dienststellung als stellvertretender Abteilungsleiter in der KGB-Residentur hindeutet. Nach Angaben der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik versuchte er im Jahre 1990, einen Spionagering aus ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit aufzubauen. Da aber die von Putin ausgewählte Zentralfigur zum Verfassungsschutz überlief, flog der Ring bald auf.

Petersburger Jahre
Putin wurde im Januar 1990 in die UdSSR zurückbeordert. Wegen Personalüberkapazitäten beim Leningrader KGB ging er im Rang eines Offiziers der Reserve als Assistent des Rektors für internationale Fragen an die dortige Hochschule.

Sein früherer Professor, später Chef des Leningrader Stadtparlaments, Anatoli Sobtschak, engagierte Putin im selben Jahr als Berater. 1991 wurde der Rückkehrer zum Leiter des städtischen Komitees für Außenbeziehungen ernannt. 1992 erhielt er ein Amt als Vizebürgermeister in der Verwaltung des damaligen Sankt Petersburger Bürgermeisters Anatoli Sobtschak. Im selben Jahr ging das Stadtparlament ergebnislos Gerüchten nach, Putin habe Unregelmäßigkeiten bei der Erteilung von Exportlizenzen begangen.

1994 stieg Putin zum ersten Vizebürgermeister auf, vertrat in dieser Funktion Sobtschak und organisierte 1995 vor Ort den Duma-Wahlkampf der Regierungspartei „Unser Haus Russland“. Im Juni 1996 verlor Sobtschak seine angestrebte Wiederwahl als Stadtoberhaupt gegen Wladimir Anatoljewitsch Jakowlew. Putin trat daraufhin von seinen kommunalen Ämtern zurück. Er half in der Folge im örtlichen Wahlkampfstab von Boris Jelzin für die russischen Präsidentenwahlen mit.

Aufstieg in Moskau und Plagiatsvorwürfe

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:17:19  #194 №72154107 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:17:34  #195 №72154117 

>>72154057
Ты ведь не деградант, нейм-фаг?

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:17:43  #196 №72154119 

>>72154091
вписки для альфачей
а ты омежка прост ахахахахха)))

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:18:22  #197 №72154142 

Тебе нужно выговориться, облегчить душу. Твое сердце полно боли. Я - идеальный собеседник. Но твоя сажа... Короче, забей.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:18:33  #198 №72154146 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:18:42  #199 №72154147 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:19:09  #200 №72154157 

ебать печет омежкам)))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:19:33  #201 №72154168 

>>72154119
в вашей терминологии, альфач = деградант

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:20:05  #202 №72154181 

>>72154117
Вписки для деградантов, ты прав, но не мешай, идет сеанс психоанализа.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:20:07  #203 №72154182 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:20:53  #204 №72154201 

>>72154168
те просто печет лох))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:20:59  #205 №72154206 

>>72154181
Но ведь психоанализ - шаманство, или, по-другому, псевдонаучная хуета

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:21:29  #206 №72154223 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:21:49  #207 №72154236 

>>72154201
не имеет никакого отношения

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:22:20  #208 №72154256 

ОП хуй убейся со своими биопроблемами, уйди с моего двача

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:22:28  #209 №72154259 

Ладно, значит, таки дрочил на мамку, шалунишка? А-тя-тя.

Шучу. Но ты по-прежнему не хочешь говорить. А ведь я - идеальный собеседник, твой личный доктор. Я буду твоим отцом, если вдруг впадешь в детство. Но мы отвлеклись.

Так что насчет Эдипова комплекса? Он имел место быть?

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:22:47  #210 №72154269 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:23:10  #211 №72154280 

>>72154236
у тя небось и девушки нет ахахаххаха чмоооооо!!!!!!

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:23:29  #212 №72154285 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.))

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:24:26  #213 №72154317 

Сколько раз в день ты сажеморфируешь? Это как-то связано с психотравмами детства?

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:25:35  #214 №72154355 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)12

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:26:15  #215 №72154376 

Твоя сажа это твои надежды и страхи, сублимированные в желание не поднимать тред, в котором обсуждаются половые взаимоотношения школьников.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:26:27  #216 №72154386 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)33

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:27:20  #217 №72154417 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

m Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:27:56  #218 №72154435 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren ale Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:28:35  #219 №72154450 

))))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:29:05  #220 №72154469 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von derGeschichtsschreibung nicht übernommen)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:30:31  #221 №72154505 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren ale Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und usatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:30:46  #222 №72154511 

)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:31:09  #223 №72154526 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regeurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:31:37  #224 №72154537 

>>72154526
ЕБАТЬ ТЕ ПРИПЕКЛО ЛОЛКА

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:31:56  #225 №72154546 

>>72154537
Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:32:30  #226 №72154568 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroasch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:32:59  #227 №72154588 

ХУЯ ОМЕЖКАМ ПЕСЕТ

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:33:46  #228 №72154605 

>>72154588
Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:34:24  #229 №72154630 

Ну что ж, мне пора. Пациент - один из самых тяжелых случаев в моей практике. Сейчас этот тред его стараниями очень быстро утонет, быстрее, чем кто-либо успеет заметить, будучи занят крымотредами, но я надеюсь, искренне надеюсь, что кто-то из моих коллег, адептов диванного психоанализа, таки возьмется за этот случай и дойдет до сути. Я не говорю об излечении, упаси Будда. Но осознание причин проблемы - половина решения, посему я передаю этот тяжелый случай, "bad case", коллегам-психоаналитакам, и надеюсь, что они смогут лучше чем я понять причины сажеизвержения этого пациента.

Прием окончен.

Всего доброго, искренне Ваш, Потерянный Мальчик.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:34:28  #230 №72154632 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonisch
Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:35:20  #231 №72154665 

НА ТРИСТА ПОСТОВ ЖОПУ РАЗВОРОТИЛО

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:35:33  #232 №72154669 

>>72154630
Всего доброго.
Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:36:29  #233 №72154699 

>> Алсо нам сейчас 16 и мы одноклассники.
Уроды и быдло, быдло, и уроды.
/треад

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:36:54  #234 №72154718 

>>72154699
Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführtEhrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:37:45  #235 №72154741 

>>72147492
>16 лет
>еот тред
>курит
>зеленый слоник
>биопроблемы
Пошел нахуй.

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:38:24  #236 №72154767 

>>72154741
бугурт омежки)))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:39:01  #237 №72154783 

>>72154767
Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:39:02  #238 №72154784 
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>>72152192
И это существо собралось ебать женщину?

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:40:28  #239 №72154831 

>>72154784
Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:40:44  #240 №72154840 

>>72152622
Пиздец. И это будущие юристы, экономисты, врачи, математики.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:41:00  #241 №72154850 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernomme

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:41:39  #242 №72154875 

>>72154840
Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:43:11  #243 №72154922 

бапм годному треду

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:43:29  #244 №72154933 

>>72154922
Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:44:07  #245 №72154952 

>Всего доброго.

Ах ты сволочь хитрожопая! Ладно, давай, я тут буду позже, под тем же именем, если увидишь, пообщаемся еще. Пока!

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:44:07  #246 №72154953 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernomm

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:44:52  #247 №72154974 

>>72154952
я тут еще часов до 11-12 буду(по мск), потом уйду

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:46:53  #248 №72155038 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:47:22  #249 №72155054 

бамп

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:47:46  #250 №72155065 

>>72155054
Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

LostBoy Вск 20 Июл 2014 10:47:47  #251 №72155068 

>>72154974
Да я имел ввиду как-нибудь, потом, нутыпонел. Меня предки из дома выпиздили, так-что теперь буду появлятся на двачах от случая... к случаю. Подписываться буду так же. Пока!

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:48:28  #252 №72155094 

>>72155068
Пока
Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:50:38  #253 №72155166 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Smmnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:51:54  #254 №72155211 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regelurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:52:37  #255 №72155237 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisarisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:54:09  #256 №72155305 

))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:54:46  #257 №72155330 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführteEhrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:55:24  #258 №72155354 

>>72155305
тебе тоже делать нечего?

Аноним Вск 20 Июл 2014 10:56:24  #259 №72155392 

>>72155354
бля те больше нечего лолка

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:56:55  #260 №72155414 

sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:57:14  #261 №72155430 

>>72155392
я не понимаю твой диалект русского

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:57:51  #262 №72155455 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden v da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:58:01  #263 №72155463 

sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:59:06  #264 №72155506 

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Аноним Вск 20 Июл 2014 10:59:08  #265 №72155507 

ЕБАТЬ ПЕЧЕТ ПРЕДАКИ

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:59:32  #266 №72155523 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da anur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 10:59:45  #267 №72155533 

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sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:00:10  #268 №72155549 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

derroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:01:15  #269 №72155587 

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sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:02:08  #270 №72155615 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 15 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:02:56  #271 №72155640 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:04:09  #272 №72155677 

Nach Jahren der Skandale, erratischer Politikgestaltung und einem allgemeinen Gefühl nationaler Schwäche unter Präsident Jelzin erschien die Wahl Putins vielen Russen als Neubeginn in ihrer Nach-Sowjetära. Zugleich gab sich der innere Kreis um Jelzin der Hoffnung hin, eigene Machtpositionen und Privilegien zu behalten, da er Putin ausgewählt und unterstützt hatte. Eine radikale Kehrtwende in der Administration blieb tatsächlich im ersten Jahr auch aus. Einige Mitglieder der Nomenklatura aus der Jelzinzeit, wie Stabschef Alexander Woloschin und Ministerpräsident Michail Michailowitsch Kasjanow, behielten Amt und Würde. Andererseits holte Putin sachkundige Weggefährten aus seiner Petersburger Zeit in die Regierung und konnte auf die Unterstützung seines Kurses durch Kräfte in den Spitzen der Sicherheitsdienste (Silowiki) zählen.

Nach seiner Wahl leitete Putin Maßnahmen ein, um den Vorrang des Kremls in der Innenpolitik wiederherzustellen. Russlands 89 Föderativsubjekte (Republiken, Bezirke, Gebiete sowie Moskau und Sankt Petersburg) hatten unter Jelzin eine zuvor ungekannte Autonomie erhalten. Sie ließ allmählich auch – gerade in Tschetschenien – separatistische Bestrebungen reifen und hatte den regionalen Gouverneuren allerlei Selbstherrlichkeiten gestattet. Putin strebte nun eine, wie er sagte, Machtvertikale an, wodurch die Föderativsubjekte wieder auf die Zentrale hören (sollten).

Sein zweites Augenmerk galt den Oligarchen, der reich gewordenen Oberschicht. Im Wahlkampf hatten sie sich nach Putins Überzeugung durch finanzielle Unterstützung und Zulassen pro-westlicher regimekritischer Beiträge in ihnen gehörenden Medien unangemessen in die russische Politik eingemischt. Als erstes traf es Wladimir Gussinski, dessen Medienkonglomerat Media-MOST durch staatliche Eingriffe, Untersuchungen wegen Betrugs, Übernahme des regierungskritischen Privatsenders NTW durch den halbstaatlichen Gazprom-Konzern am 14. April 2001 sowie straf- und zivilrechtliche Gerichtsentscheidungen in wenigen Monaten dahinschwand. Gussinski selbst zog es vor, nach Spanien ins Exil zu gehen. Der superreiche Boris Abramowitsch Beresowski flüchtete aus Russland, als gegen ihn Untersuchungsverfahren eingeleitet wurden. Der ihm gehörende Fernsehsender ORT mit landesweiter Ausstrahlung und kritischen pro-westlichen Beiträgen geriet unter staatliche Kontrolle.

Anders als sein Vorgänger knüpfte Präsident Putin vielfach wieder an Russlands sowjetische Vergangenheit an. Er betonte, dass das kommunistische Regime trotz seiner Verbrechen ein wichtiger Bestandteil der russischen Geschichte sei und einen wichtigen Einfluss auf die moderne russische Gesellschaft gehabt habe. In der Folge kehrten einige sowjetische Symbole nach Russland zurück, darunter die rote Militärflagge mit dem Sowjetstern und die sowjetische Nationalhymne – allerdings mit einem anderen Text.

Seine Partei „Einiges Russland“ erreichte bei der Parlamentswahl am 7. Dezember 2003 einen erdrutschartigen Sieg und wurde mit 37,1 Prozent der Stimmen stärkste Fraktion in der Duma. Mit diesem Wahlergebnis wurde Putin, dessen Regierung aus dem Einigen Russland, LDPR und Rodina bestand, massiv gestärkt. Die Wahl war nach Auffassung der OSZE korrekt abgelaufen, doch Staatsapparat und Massenmedien waren im Wahlkampf zur Unterstützung der Präsidentenpartei eingesetzt worden.

Innerhalb des Kremls operierten nach Beobachtern zwei Gruppen. Eine rekrutierte sich aus eher nationalistisch gesinnten Elementen aus Militär-, Sicherheits- und Geheimdienstkreisen. Die andere, genannt die Familie, bestand aus Leuten, die dem früheren Präsidenten Boris Jelzin nahestanden bzw. den so genannten Oligarchen, die von Jelzins Amtszeit profitiert hatten. Die beiden Parteien waren oft gegensätzlicher Meinung, so auch bei der Verhaftung des russischen Ölmagnaten Michail Chodorkowski. Putin versuchte, zwischen den beiden Gruppen zu vermitteln. Als sein Stabschef Alexander Woloschin, welcher der Familie zugerechnet wird, aus Protest gegen die Verhaftung Chodorkowskis mit Rücktritt drohte, akzeptierte Putin seinen Rücktritt und ersetzte ihn durch Dmitri Medwedew, den Geschäftsführer des staatlichen Gaskonzerns Gazprom.

Am 24. Februar 2004, im Monat vor den Duma-Wahlen, entließ Putin Ministerpräsident Kasjanow samt dessen Kabinett und ernannte kommissarisch Wiktor Christenko zum Ministerpräsidenten. Eine Woche später, am 1. März, berief der Präsident jedoch Michail Jefimowitsch Fradkow in dieses Amt, der von der Duma bestätigt wurde.

Аноним Вск 20 Июл 2014 11:04:13  #273 №72155682 

>>72152648
Типичный хуесос

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:04:53  #274 №72155702 

>>72155682
Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:05:16  #275 №72155712 

Untergang der Kursk


Präsident Putin mit Wladimir Jegorow, dem Kommandeur der russischen Ostseeflotte (2000)
Am 12. August 2000 ereigneten sich bei einem Manöver an Bord des Atomunterseebootes K-141 Kursk Explosionen, die das mit 118 Mann besetzte Wasserfahrzeug steuerungsunfähig auf den Grund der Barentssee sinken ließen. 23 Seeleute im hinteren Teil des U-Bootes hatten die Explosionen überlebt und machten durch Klopfzeichen auf sich aufmerksam. Den russischen Seestreitkräften gelang es aber nicht, die Rettungsluke zu öffnen und die Verunglückten zu retten. Die Marineführung verschleierte in ihren Mitteilungen die wahre Lage.

Präsident Putin war zu dieser Zeit bereits in seinen geplanten Urlaub nach Sotschi abgereist. Erst fünf Tage nach der Katastrophe trat er vor die Fernsehkameras, räumte eine kritische, aber angeblich beherrschbare Situation ein und versicherte, es werde alles zur Rettung der Matrosen getan. Einen Tag später brach er seinen Urlaub ab und kehrte in den Kreml zurück. Zwei Tage zuvor hatte Putin erlaubt, angebotene ausländische Hilfe zu akzeptieren. Doch Sicherheitsbedenken der russischen Flotte und schlechte Kooperation der Behörden führten zu Verzögerungen. Am 21. August wurde die U-Boot-Besatzung von der Führung der Nordflotte für tot erklärt.

Putin wurde während des Dramas, insbesondere von Angehörigen, der Teilnahmslosigkeit am Schicksal der Seeleute beschuldigt. Er sprach nach der Todesnachricht zu den Hinterbliebenen der Opfer im Hafen Widjajewo und stellte Entschädigungen in Aussicht. Putin war das erste russische Staatsoberhaupt, das nach einer Katastrophe Angehörigen direkt vor Ort sein Beileid bekundete. Den angebotenen Rücktritt des Verteidigungsministers und des Flottenchefs lehnte Putin ab.

Tschetschenien-Konflikt


Putin bei einer militärischen Gedenkveranstaltung (2000)
→ Hauptartikel: Erster Tschetschenienkrieg und Zweiter Tschetschenienkrieg
Putins erste Reise als amtierender Präsident führte ihn noch in der Silvesternacht 1999 in die Kaukasus-Republik Tschetschenien zu den dort agierenden Truppeneinheiten. Das russische Staatsfernsehen zeigte ihn beim symbolträchtigen Verteilen von Jagdmessern an Soldaten. Ihn trieb und treibt die Sorge, dass bei einer Unabhängigkeit Tschetscheniens die staatliche Einheit ganz Russlands in Gefahr geraten und ein Bürgerkrieg wie in Ex-Jugoslawien drohen könnte. Ein Loslösen der südlichen Teilrepubliken von der Russischen Föderation unter islamistischem Vorzeichen müsse verhindert werden. Feldzüge gegen die Terroristen in Tschetschenien müssten, wie Putin in seinem Buch „Aus erster Hand“ ausführt, auch wenn sie Opfer kosteten, als das kleinere Übel hingenommen werden. Per Dekret übernahm er am 8. Juni 2000 die Regierungsgewalt in dieser nach Unabhängigkeit strebenden Teilrepublik.

In einem Ukas erinnerte Putin seine Soldaten eindringlich an das international geltende Völkerrecht, wonach die Zivilbevölkerung in den Kampfgebieten stets zu schonen sei. Doch schon bald drangen in den Westen zahlreiche Berichte über ein gegenteiliges Vorgehen einzelner Armee- und Polizeiangehöriger. Die unabhängigen Berichterstatter durften seitdem das Kampfgebiet nur in Begleitung eines Vertreters der russischen Streitkräfte aufsuchen. Westliche Menschenrechtsgruppen sprachen von Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauchshandlungen der „Soldateska“. Man gab den russischen Truppen die Mitschuld am Verschwinden von Menschen und willkürlichen Hinrichtungen. In vielen gemeldeten Fällen blieben die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen aus. Die wenigen aufgenommenen Ermittlungen wurden nur halbherzig verfolgt oder umgehend eingestellt. Andererseits begingen auch die tschetschenischen Rebellen brutale Grausamkeiten und Terroranschläge. Neben den Sprengstoffanschlägen mit vielen Opfern unter der Zivilbevölkerung sind hier insbesondere die Geiselnahme von Budjonnowsk, die Geiselnahme von Beslan sowie die Geiselnahme im Moskauer Dubrowka-Theater hervorzuheben.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:06:09  #276 №72155745 

Politik im Bereich der ehemaligen Sowjetunion
Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 konnte Russland nicht an den Status einer Supermacht anknüpfen. In der von Wirren geprägten Amtszeit Jelzins erschien selbst der Erhalt des Status einer Großmacht fragwürdig.

Putin ist bestrebt, eben diesen Status Russlands als Großmacht zu erhalten beziehungsweise auszubauen. So beabsichtigt er, den russischen Einfluss in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und den Staaten des ehemaligen Warschauer Pakts zu stabilisieren und zu verstärken. Gleichzeitig soll der zunehmende westliche, insbesondere US-amerikanische Einfluss in dieser Region eingedämmt oder zurückgedrängt werden.

So unterstützte Putin bei der ukrainischen Präsidentschaftswahl im November 2004 offen den von ihm favorisierten Kandidaten Wiktor Janukowytsch. Janukowytsch befürwortete eine engere Anbindung der Ukraine an Russland anstatt nach Westen bzw. an die EU. Nach einer von Manipulationen beider Seiten überschatteten Wahl wurde Janukowytsch zunächst zum Sieger erklärt. Daraufhin kam es zu mehrwöchigen Protesten eines Teiles der ukrainischen Bevölkerung, welche – von westlichen Staaten, aber auch von der OSZE unterstützt, – Neuwahlen ohne Manipulationen forderten.

Putin gratulierte Janukowytsch als erster Staatschef zum Sieg. Die offizielle Anerkennung des Wahlergebnisses durch den russischen Präsidenten sollte Zweifel an der Legitimität des Wahlergebnisses ausräumen. Das Oberste Gericht der Ukraine untersagte jedoch die offizielle Veröffentlichung des amtlichen Ergebnisses. Präsident Leonid Kutschma reiste nach Moskau, um sich mit Wladimir Putin zu treffen, der Kutschma in dessen Forderung unterstützte, die komplette Wahl zu wiederholen. Der westlich orientierte, aber vor den Wahlen durch eine Vergiftung angeschlagene Wiktor Juschtschenko wurde im Dezember 2004 gewählt. Auch wenn Putin in Folge bekräftigte, mit Juschtschenko zusammenarbeiten zu wollen, wurden die Niederlage des kremlnahen Kandidaten Janukowytsch als außenpolitische Niederlage Putins gewertet.

Politik mit dem Westen


Wladimir Putin und George W. Bush am 7. Juni 2007 während des G8-Gipfels in Heiligendamm
Als Wladimir Putin im September 2004 zu deutsch-russischen Konsultationen in Hamburg erwartet wurde, sollte ihm die Ehrendoktorwürde der Universität Hamburg verliehen werden. Dutzende Professoren sprachen sich allerdings dagegen aus und eine deutschlandweite Diskussion wurde in Gang gesetzt. Gleichzeitig ereignete sich im nordkaukasischen Beslan ein Geiseldrama, das nun alle Aufmerksamkeit auf sich zog. Die Konsultationen wurden daraufhin wegen der Ereignisse im Nordkaukasus abgesagt. Als Putin den Besuch in Hamburg am 20. Dezember 2004 nachholte, war von einer Würdigung nicht mehr die Rede.

Am 25. April 2005 sorgte Putin für Irritationen im Westen und bei Verbündeten, als er in einer landesweit vom Fernsehen übertragenen Rede vor der Duma den Fall der Sowjetunion als „die größte geopolitische Katastrophe des Jahrhunderts“ bezeichnete. Später erklärte er, diese Bemerkung diente als reine Verdeutlichung der aus diesem Ereignis entstandenen politischen und sozialen Folgen und sollte nicht als Nostalgie verstanden werden.

Als erster russischer Präsident warb Putin am 6. Juli 2005 in einer offiziellen Ansprache auf Englisch per Video für Moskau als Austragungsort der Olympischen Spiele 2012.

Am 8. September 2005 wurde in Berlin in Anwesenheit der deutschen und russischen Regierungschefs eine Vereinbarung zum Bau einer Ostsee-Erdgaspipeline unterzeichnet. Unterzeichner der Vereinbarung waren BASF und E.ON, auf russischer Seite das Unternehmen Gazprom. Die Vereinbarung begründet eine Kooperation der drei Unternehmen zum Bau der North European Gas Pipeline, die vom russischen Ostseehafen Wyborg (bei St. Petersburg) bis zur deutschen Ostseeküste über eine Strecke von 1.200 km durch die Ostsee verlaufen soll. Putins enger persönlicher Freund Gerhard Schröder, der zum Zeitpunkt der Ankündigung noch deutscher Bundeskanzler war, sollte den Aufsichtsratsvorsitz des Konsortiums für die Gaspipeline übernehmen, was Kritik seitens der Opposition auslöste.

Die im März 2005 angekündigte Angleichung der Gaspreise für die Ukraine an das europäische Niveau wurde von westlichen Medien zur Zeit des im Dezember 2005 ausgebrochenen russisch-ukrainischen Gasstreits verbreitet als Reaktion Putins auf die politische Entwicklung des Nachbarlandes gewertet. Später betrieb Moskau jedoch auch bei verbündeten Staaten wie Weißrussland Preisanpassungen.

Am 17. November 2005 eröffnete Putin zusammen mit dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoan und dem italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi in Samsun (Türkei) die russisch-türkische Erdgaspipeline Blue Stream.

Putin baut den Weltmachtanspruch Russlands weiter aus und nutzt dabei die Energienachfrage in Europa. Am 21. Oktober 2006 versicherte Putin den 25 EU-Staats- und Regierungschefs beim Gipfel im finnischen Lahti zwar, Russland sei offen für eine Energie-Partnerschaft mit der Europäischen Union, lehnte aber die vom Westen gewünschte Unterzeichnung der Energiecharta ab, nach der Russland die Kontrolle über sein Pipelinesystem an die Europäer abtreten müsste.

2007 besuchte Wladimir Putin während seines Italien-Besuchs Papst Benedikt XVI. im Vatikan.[15] Dort besprach er die Stellung der Kirche in Russland sowie die Beziehungen zwischen der russisch-orthodoxen und der römisch-katholischen Kirche.[16]

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:07:18  #277 №72155782 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:07:44  #278 №72155802 

In ihrem Buch In Putins Russland (2005) schildert Anna Politkowskaja die russische Demokratie unter Putin als „Konglomerat aus mafiosen Unternehmern, den Rechtsschutzorganen, der Justiz und der Staatsmacht.“[33] In einer Rezension der Süddeutschen Zeitung zu ihrem Buch werden „die Stärkung der Geheimdienste, die Verfilzung von organisierten Verbrechen, Polizei und Justiz, die staatliche Duldung rassistischer und neofaschistischer Organisationen, die brutalen und korrupten Verhältnisse in der Armee“ genannt. Dies soll laut Politkowskaja zwar nicht das System Putin analysieren, beschreibt aber Entwicklungen in Russland, die Anlass zu Besorgnis geben.[34]

Der Dokumentationsfilm Putins Russland liefert anhand verschiedener Interviews eine Analyse über Putin und sein System. Kernthese des Films ist, dass mit Putin letztlich der KGB die Herrschaft in Russland übernahm. Dadurch würden auch die Methoden und Ziele des KGB wieder tonangebend, was Kontrolle aller Lebensbereiche sowie Weltmachtstreben bedeutet.[35]

Im März 2009 griff Michail Gorbatschow, der frühere Generalsekretär des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU), die Partei Einiges Russland und ihren Vorsitzenden Wladimir Putin ungewöhnlich scharf an. Putins Partei bestehe laut Gorbatschow aus „Bürokraten und der schlimmsten Version der KPdSU“. Außerdem äußerte er, dass in Russland weder Parlament noch Justiz richtig frei seien.[36]

Am 10. März 2010 begann die russische Opposition eine Kampagne unter dem Titel „Putin muss gehen“. Bis zum 4. Februar 2011 haben um die 75.000 Bürger Russlands den Appell unterzeichnet.

In einem Interview zwischen Gorbatschow und dem Radiosender Echo Moskwy Ende Dezember 2011 kam es erneut zu kritischen Äußerungen über Putin. „Zwei Amtszeiten als Präsident, eine Amtszeit als Regierungschef – das sind im Grunde drei Amtszeiten, das reicht nun wirklich“, sagte Gorbatschow und meinte ferner: „Ich würde Wladimir Wladimirowitsch raten, sofort zu gehen“. Putins Pressesprecher Dmitri Peskow kommentierte Gorbatschows Äußerungen mit den Worten: „Ein ehemaliges Staatsoberhaupt, das seinem Land im Grunde den Zerfall brachte, gibt einem Menschen Ratschläge, der Russland vor einem ähnlichen Schicksal bewahren konnte“.[37] Insbesondere im Internet macht sich aber immer mehr Kritik breit, obwohl die Regierungspartei Putins auch Blogger bezahlt haben soll.[38] Die Jugendorganisation seiner Partei soll ein ganzes „Netzwerk“ an Bloggern finanziert haben.[39]

Pressefreiheit unter Putin

Die Organisation Reporter ohne Grenzen wirft der russischen Regierung unter Putin substantielle Einschränkungen der Pressefreiheit vor. Wie die Organisation im letzten Jahresbericht Russland 2006 feststellte, verschlechterten sich die Arbeitsbedingungen für russische Journalisten auch 2005 alarmierend. Gewalt sei die „ernsteste Bedrohung der Pressefreiheit“.[40]

Den Angaben der Organisation zufolge wird das russische Fernsehen durch regierungsnahe Gruppen kontrolliert und stark zensiert. Etliche unabhängige Zeitungen seien 2005 durch hohe Geldstrafen zur Aufgabe gezwungen worden. Durch die Vergabe von staatlichen Aufträgen für Anzeigen würden Zeitungen, die den Krieg in Tschetschenien thematisierten, faktisch erpresst. Die Arbeitserlaubnis von amerikanischen Journalisten, die für den Fernsehsender ABC tätig waren, sei nicht erneuert worden, nachdem der Sender ein Interview mit dem tschetschenischen Rebellenführer Schamil Bassajew ausstrahlte. In Saratow sei der Journalist Edward Abrosimow wegen Verleumdung zu sieben Monaten Zwangsarbeit verurteilt worden. Im August sei der stellvertretende Chefredakteur der Wochenzeitung Odinzowskaja Nedelja wegen Verleumdung zu vier Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Er kam auf freien Fuß, nachdem internationale Menschenrechtsorganisationen protestierten. Insgesamt lägen die russischen Pressegesetze sehr weit unter europäischem Standard.

Die schon unter Putins Amtsvorgänger Jelzin zu beobachtende Gewalt gegen Journalisten konnte auch unter Putin nicht eingedämmt werden. Während seiner Präsidentschaft wurden insgesamt 13 Journalisten ermordet.[41] In keinem der Fälle kam es zu einer Verurteilung der Täter, so ein Bericht des Committee to Protect Journalists.

Erst die Ermordung der regierungskritischen Journalistin Anna Politkowskaja am 7. Oktober 2006 durch Unbekannte brachte das Thema Pressefreiheit in Russland in die Schlagzeilen westlicher Medien. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber forderte von Putin, die Pressefreiheit in Russland zu gewährleisten. In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, veröffentlicht in der Wochenzeitung Die Zeit[42], fragte die russische Journalistin Jelena Tregubowa, wie die Ermordung Zufall gewesen sein kann, „wenn Putin vom ersten Tag seiner Präsidentschaft an die freie Presse und Opposition planmäßig vernichtet (und) konsequent alle unabhängigen oppositionellen Fernsehsender in Russland liquidiert (hat): NTW, TV-6, TWS.“

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:09:06  #279 №72155854 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroati-sch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:09:13  #280 №72155859 

Gay pride or LGBT pride is the positive stance against discrimination and violence toward lesbian, gay, bisexual, and transgender (LGBT) people to promote their self-affirmation, dignity, equality rights, increase their visibility as a social group, build community, and celebrate sexual diversity and gender variance. Pride, as opposed to shame and social stigma, is the predominant outlook that bolsters most LGBT rights movements throughout the world. Pride has lent its name to LGBT-themed organizations, institutes, foundations, book titles, periodicals and even a cable TV station and the Pride Library.

Ranging from solemn to carnivalesque, pride events are typically held during LGBT Pride Month or some other period that commemorates a turning point in a country’s LGBT history, for example Moscow Pride in May for the anniversary of Russia's 1993 decriminalization of homosexuality. Some pride events include LGBT pride parades and marches, rallies, commemorations, community days, dance parties, and large festivals, such as Sydney Mardi Gras, which spans several weeks.

Common symbols of pride are the rainbow or pride flag, the lowercase Greek letter lambda (λ), the pink triangle and the black triangle, these latter two reclaimed from use as badges of shame in Nazi concentration camps.[1]

Contents [hide]
1 Historical background
1.1 Pride precursors
1.1.1 Annual Reminders
1.1.2 "Gay is Good"
1.2 Christopher Street Liberation Day
1.3 Spread
1.4 1980s and 1990s
1.5 LGBT Pride Month
2 Opposition
2.1 In-group
2.2 "Straight Pride" analogy
2.2.1 Initiatives and criticism by governments and political leaders
2.2.1.1 Spain
2.2.1.2 Brazil
3 See also
4 Notes
5 External links
6 References
Historical background


Gay equality activist Barbara Gittings picketing Independence Hall in 1965


Activists promoting lesbian rights at Athens Pride 2012 in Greece
Pride precursors
Main article: List of LGBT actions in the United States prior to the Stonewall riots
Annual Reminders
The 1950s and 1960s in the United States was an extremely repressive legal and social period for LGBT people. In this context American homophile organizations such as the Daughters of Bilitis and the Mattachine Society coordinated some of the earliest demonstrations of the modern LGBT rights movement. These two organizations in particular carried out pickets called “Annual Reminders” to inform and remind Americans that LGBT people did not receive basic civil rights protections. Annual Reminders began in 1965 and took place each July 4 at Independence Hall in Philadelphia.

"Gay is Good"
The anti-LGBT discourse of these times equated both male and female homosexuality with mental illness. Inspired by Stokely Carmichael's "Black is Beautiful", Gay civil rights pioneer and participant in the Annual Reminders Frank Kameny originated the slogan "Gay is Good" in 1968[2] to counter social stigma and personal feelings of guilt and shame.

Christopher Street Liberation Day
See also: Stonewall riots
Early on the morning of Saturday, 28 June 1969, lesbian, gay, bisexual, transgender and questioning persons rioted following a police raid on the Stonewall Inn, a gay bar at 43 Christopher Street, New York City. This riot and further protests and rioting over the following nights were the watershed moment in modern LGBT rights movement and the impetus for organizing LGBT pride marches on a much larger public scale.

On November 2, 1969, Craig Rodwell, his partner Fred Sargeant, Ellen Broidy, and Linda Rhodes proposed the first pride march to be held in New York City by way of a resolution at the Eastern Regional Conference of Homophile Organizations (ERCHO) meeting in Philadelphia.[3]

"That the Annual Reminder, in order to be more relevant, reach a greater number of people, and encompass the ideas and ideals of the larger struggle in which we are engaged-that of our fundamental human rights-be moved both in time and location.


We propose that a demonstration be held annually on the last Saturday in June in New York City to commemorate the 1969 spontaneous demonstrations on Christopher Street and this demonstration be called CHRISTOPHER STREET LIBERATION DAY. No dress or age regulations shall be made for this demonstration.


We also propose that we contact Homophile organizations throughout the country and suggest that they hold parallel demonstrations on that day. We propose a nationwide show of support.[4][5][6][7]

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:09:48  #281 №72155874 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung d militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:11:16  #282 №72155924 

Homosexuelles Verhalten, homosexuelles Begehren und die Sexuelle Identität fallen nicht zwingend zusammen und werden deshalb in der Forschung unterschieden. In der Umgangssprache werden diese Aspekte jedoch häufig vermischt oder miteinander gleichgesetzt. Sexuelle Handlungen zwischen Männern und zwischen Frauen wurden in verschiedenen Epochen und Kulturen ganz unterschiedlich behandelt: teils befürwortet und toleriert, teils untersagt und verfolgt. Eine besondere Rolle spielen dabei die drei Abrahamitischen Weltreligionen, deren Schriftgelehrte den sexuellen Verkehr zwischen Männern auf der Basis von Bibel, Tora und Koran in der Regel als Sünde betrachteten, auch wenn liberale Strömungen mit dieser exegetischen Tradition heute zunehmend brechen.

Gleichgeschlechtliche Liebe und Lust sind in allen Gesellschaften und historischen Epochen durch entsprechende Quellen nachweisbar. Dagegen gilt die Entstehung der sexuellen Identität – im Sinne einer klaren Festlegung des Individuums auf eine bestimmte sexuelle Orientierung – heute als das Resultat von Entwicklungen der modernen Gesellschaft. Diese setzten ungefähr im 18. Jahrhundert unserer Zeitrechnung ein und umfassen Aspekte wie das Städtewachstum, die Bürokratisierung und die kapitalistische Versachlichung sozialer Beziehungen.[1] Parallel zur Herausbildung heterosexistischer Normen in der Mehrheitsgesellschaft entstanden nach und nach in fast allen europäischen Metropolen abgegrenzte „schwule“ Subkulturen, deren Angehörige schon bald zum Gegenstand polizeilicher Überwachung, staatlicher Verfolgung, krimineller Erpressung und teilweise auch gewaltsamer Übergriffe wurden.

Der Begriff Homosexualität wurde 1869 durch den österreichisch-ungarischen Schriftsteller Karl Maria Benkert (Pseudonym: Karl Maria Kertbeny) erfunden. Zuvor hatte Karl Heinrich Ulrichs (* 1825) die Begriffe Uranismus (bzw. Urning für männlicher Homosexueller; Urninde für weiblicher Homosexueller) verwendet und bekannt gemacht. Ulrichs forderte 1867 erstmals öffentlich – auf dem deutschen Juristentag in München vor 500 Mitgliedern – die Straflosigkeit homosexueller Handlungen. Es gab tumultartige Szenen, in denen seine Rede unterging.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts prägten Autoren aus dem Umfeld der modernen Sexualwissenschaft unsere heutigen Begriffe für Homo- und Heterosexualität, für die es, genau wie für den Begriff Sexualität selbst, in keiner Sprache bis dahin eine vergleichbare Entsprechung gab. Das internationale Vokabular zu diesem Thema stammt daher fast überall aus Wortneuschöpfungen und Lehnübersetzungen des letzten und vorletzten Jahrhunderts.

Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die damit verbundene Einteilung von Menschen in Homo- und Heterosexuelle den vielfältigen Schattierungen menschlichen Begehrens nicht wirklich gerecht wird, hat man seit 1900 mit der Residualkategorie der Bisexualität aufzufangen versucht. Jedoch ist dieses Konzept seinerseits zur Basis einer selbst gewählten Identität geworden und produziert daher neue begriffliche Unklarheiten, wie etwa die Existenz von Menschen, die sich in Umfragen weder als homo- noch bisexuell einstufen, sich aber trotzdem vom eigenen Geschlecht in unterschiedlichem Grade erotisch angezogen fühlen.

Mit der Konstruktion homosexuellen Begehrens als Abweichung von einer unterstellten „heterosexuellen Norm“ war von Anfang an auch der Versuch einer ätiologischen (medizinischen/psychologischen) Erklärung verknüpft. Nach 150 Jahren Forschung gibt es unter Sexualwissenschaftlern immer noch keinen Konsens, welche Faktoren für die Ausbildung sexueller Präferenzen ursächlich sind. Genannt wurden unter anderem genetische, endokrinologische (hormonelle) und psychoanalytische Erklärungsmodelle, die meist wenig miteinander vereinbar sind und somit in Konkurrenz zueinander stehen. In der Forschung hat sich heute weitgehend eine Deutung durchgesetzt, die auf der gesicherten Beobachtung aufbaut, dass homosexuelles Verhalten eines Teils von Populationen in der höheren Tierwelt sehr weit verbreitet ist. Solchem Verhalten wird demgemäß eine mögliche evolutionäre Funktion für den Abbau von Aggressionen und die soziale Integration bei komplexen, hochentwickelten Wirbeltiergesellschaften beigemessen. Homosexuelles Verhalten von Teilen einer Population hochentwickelter Lebewesen ist demnach ein durch die natürliche Evolution entstandenes, in der belebten Natur weit verbreitetes und sinnvolle Funktionen erfüllendes Phänomen.

Begriff
→ Hauptartikel: Bezeichnungen für Homosexualitäten
Etymologie und Verwendung


Erste Nennung des Wortes homosexual (in einem Brief des österreichisch-ungarischen Schriftstellers Karl Maria Kertbeny)
Der Begriff „Homosexualität“ ist eine hybride Wortneubildung aus dem Jahre 1868, geprägt vom Schriftsteller Karl Maria Kertbeny (1824–1882, bürgerlich: Karl Maria Benkert) von griech. ὁμ�ς hom�s „gleich“ und lat. sexus „Geschlecht“. Gleichzeitig prägte er als Antonym den Begriff „Heterosexualität“. Richard von Krafft-Ebing sorgte ab 1886 mit seinem Werk Psychopathia sexualis für eine weite Verbreitung der Neubildungen.[2]

Hintergrund für diese und andere Wortbildungen war, dass es in der Neuzeit bis Mitte des 19. Jahrhunderts keinen überlieferten Begriff für gleichgeschlechtliches Empfinden gab. Vier Jahre vor Kertbeny führte Karl Heinrich Ulrichs 1864 die Begriffe „Uranismus“, „Urning“ (männlich) und „Urninde“ (weiblich) ein. Zwei Jahre nach Kertbeny und noch vor dem Erscheinen der Psychopathia sexualis prägte Carl Westphal 1870 den Begriff der „conträren Sexualempfindung“. Alle drei Begriffe wurden je nach Vorliebe verwendet. Magnus Hirschfeld berichtet 1914, dass sich der Begriff „Homosexualität“ durchgesetzt hat.[3]

Als problematisch empfand Hirschfeld dabei, dass unter dem Eindruck der Endung -sexuell das Wort vielfach nicht im Sinne gleichgeschlechtlicher Artung erfasst und gebraucht wird, sondern im Sinne einer sexuellen Handlung. Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine bis heute bestehende Polysemie (Mehrdeutigkeit). So wies Ernest Bornemann 1990 auf öffentliche Umfragen hin, nach denen die Mehrzahl der Deutschen den Begriff so versteht, dass Homosexualität weniger eine Orientierung als vielmehr den „Geschlechtsverkehr unter Männern“ bezeichnet.[4]



Karl Maria Kertbeny prägte 1868 den Begriff Homosexualität
Der Umstand, dass homo im Lateinischen „Mann“ (aber auch „Mensch“) und nicht, wie im Griechischen, „gleich“ bedeutet, führt in Verbindung mit der Tatsache, dass der zweite Teil des Wortes aus dem Lateinischen stammt, häufig zu einer irrtümlichen Verengung der Wortbedeutung auf „männliche Homosexualität“. Dies hat bisweilen skurrile Wendungen zur Folge, wie etwa die redundante Formulierung „Homosexuelle und Lesben“.

Die Verengung auf mann-männliche Sexualität trifft vor allem auf das Substantiv „Homosexueller“ zu, dessen weibliches Gegenstück „Homosexuelle“ kaum im Gebrauch ist. Homosexuelle Frauen werden stattdessen als Lesben (nach der griechischen Insel Lesbos, Heimat der Frauen liebenden Dichterin Sappho) oder, veraltet, als Lesbierinnen bezeichnet. Analog existiert für homosexuelle Männer auch das Wort Schwuler (von schwül – „drückend heiß“, in dieser Bedeutung seit dem 18. Jahrhundert, „schwül“ als Parallelbildung zu „kühl“, oder von „Schwulität“ – „Schwierigkeit, Bedrängnis, peinliche Lage“).

Ursprünglich abwertend oder nur im Rahmen der eigenen Subkultur verwendet, wurde die Bezeichnung „schwul“ in den 1970er Jahren von der Homosexuellenbewegung als Kampfbegriff eingesetzt und dadurch so weit gesellschaftsfähig gemacht, dass der Begriff heute sogar im Sprachgebrauch der Gesetzgebung auftaucht. Durch seinen trotzigen Gebrauch als Selbstbezeichnung sollte der abwertende Charakter des Wortes zurückgedrängt und den Homosexuellenfeinden enteignet werden. Dies ist jedoch nur zum Teil gelungen. In der Jugendsprache findet das Wort „schwul“ nach wie vor (oder sogar verstärkt) als Schimpfwort Verwendung und wird dort häufig auch als Synonym für „langweilig“, „weichlich“ beziehungsweise „enervierend“ benutzt. Synonym wird häufig „Tunte“ oder „Schwuchtel“ verwendet.

Um das Missverständnis zu vermeiden, „Homosexualität“ bezöge sich begrifflich nur auf Männer, wurde seit 1900 als Alternative die deutsche Übersetzung Gleichgeschlechtlichkeit ins Spiel gebracht, und zwar vor allem als Adjektiv (gleichgeschlechtlich), weniger als Substantiv oder gar als Personenbezeichnung (Gleichgeschlechtlicher).[2] Der Begriff verhindert eine Verwechslung mit dem Begriff Mann und setzt den semantischen Fokus von der Sexualität weg auf das Geschlecht. Auch in Gesetzesentwürfen und Gesetzen wird er neuerdings wegen der juristischen Klarheit bevorzugt. Häufigen Gebrauch findet er darüber hinaus bei der Beschreibung anderer Kulturen, da das Wort homosexuell gedanklich mit vielen sozialen Eigenheiten und Identitätsbeschreibungen der westlichen industrialisierten Welt verknüpft ist.

Sprachlich überholt ist der Begriff „Homosexualismus“, der ebenfalls von Kertbeny eingeführt, aber seit jeher nur vereinzelt verwendet wurde. In neuerer Zeit wird „Homosexualismus“ in meist abwertender Weise von wertkonservativen, oft gläubigen Menschen gebraucht. Zum Teil wird es dabei als bloßes Synonym für Homosexualität benutzt, zum Teil aber auch, um die Überzeugung auszudrücken, dass über Straffreiheit und körperliche Unversehrtheit hinausgehende Forderungen eine „Ideologie“ darstellten, die den eigenen Anschauungen widerspricht.

Englischsprachige Begriffe
Im englischsprachigen Raum hat die Lesben- und Schwulenbewegung dagegen das Wort gay (im nachträglichen Rückgriff auf seine ursprüngliche Bedeutung »fröhlich« und »bunt«, die zwischenzeitlich vom 17. bis ins 20. Jahrhundert hinein allerdings von der Bedeutung »ausschweifend, unmoralisch« verdrängt worden war[5]) als Selbstbezeichnung durchgesetzt, um sich von dem damals noch abwertend gebrauchten Ausdruck queer (»seltsam, komisch«) zu distanzieren.

Ursprünglich eine geschlechtsneutrale Bezeichnung, hat sich der Begriff – ähnlich wie das deutsche Wort schwul – in den 1970er Jahren auf Männer verengt, während sich gleichgeschlechtlich liebende Frauen im Zuge des lesbisch-feministischen Separatismus zunehmend als lesbians und dykes bezeichneten. Der Begriff gay hat sich auch in anderen Sprachen wie dem Französischen (gai) eingebürgert und findet als Lehnwort auch in Deutschland neuerdings wieder zunehmend Verwendung.

Anfang der 1990er Jahre kam es innerhalb radikalerer politischer Kreise zu einer Wiederaneignung des Wortes queer als Überbegriff für Lesben und Schwule, was dann meist Transgender mit einschließt. Dieser Begriff hat die Wörter gay und lesbian jedoch nicht verdrängt, sondern nur partiell ersetzen können. Durch Queer-Theorie erfuhr er eine ähnliche Internationalisierung wie vorher der Begriff gay.

Chichi man oder Battyman sind stark abwertende Begriffe, die aus dem Jamaika-Kreolischen kommen und für die Battyman-Tunes namensgebend sind.

Chinesischsprachige Begriffe


Junge Männer im erotischen Spiel auf einer Handrolle aus Peking (spätes 19. Jahrhundert)
→ Hauptartikel: Homosexualität in China
In der Volksrepublik China hat die Sexualmedizin zunächst die Begriffe tongxing'ai („Homoerotik“) und tongxinglian („Homosexualität“) durchsetzen können. Es handelte sich um Lehnübersetzungen aus dem Japanischen, wo das entsprechende Wort dMseiai („gleichgeschlechtliche Liebe“) kurz zuvor in Anlehnung an das Deutsche geprägt worden war. Traditionelle Ausdrücke wie fentao („den Pfirsich teilen“) und duanxiu („den Ärmel abschneiden“), die anekdotisch auf Geschichten gleichgeschlechtlicher Liebe unter den chinesischen Kaisern anspielten, gingen in der Sprache urbaner Regionen verloren. Als Verben hatten sie eine Beziehung oder einen Akt, aber keine Persönlichkeitseigenschaft bezeichnet.

In den 1990er Jahren ersetzten homosexuelle Aktivisten tongxinglian ausgehend von Hongkong und Taiwan zunehmend durch den Terminus tongzhi („Genosse“, „Kamerad“). Nicht nur, weil das Wort die Silbe tong („gleich“) enthielt, sondern auch, weil es als Anspielung auf ein bekanntes Zitat von Sun Yat-sen verstanden werden konnte: „Die Revolution hat noch nicht gesiegt, Genossen, lasst uns zusammen kämpfen“. Tongzhi ist bis heute zugleich die offizielle Anredeform innerhalb der Kommunistischen Partei Chinas, was zu einer Reihe von Konflikten beim Import der neuen Bedeutung auf das Festland führte.

In Taiwan hat sich während der zweiten Hälfte der 1990er Jahre in intellektuellen Kreisen unterdessen auch der Terminus ku'er als lautmalerische Anlehnung an das englische queer verbreiten können. Genau wie in den USA stellt er aber lediglich eine Ergänzung zum dominierenden Begriff – in diesem Fall tongzhi – dar.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:11:28  #283 №72155930 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur ch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

Аноним Вск 20 Июл 2014 11:12:20  #284 №72155961 

))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:12:21  #285 №72155963 

Fehlende Begriffe und andere Konzepte


Die wenigsten Kulturen hielten einen Begriff wie den der Homosexualität für notwendig
(Persische Miniatur, Riza-i Abbasi, Two Lovers, Iran 1630)
Da es sich bei der Idee, gleichgeschlechtliche Liebe und Sexualität seien an einen bestimmten Personentypus gekoppelt oder auf diesen beschränkt, um eine moderne, westlich geprägte Vorstellung handelt, fehlen in fast allen Sprachen indigene Ausdrücke für homosexuelle Personen. Dies war früher auch im Westen so. John Henry Mackay veröffentlichte unter seinem Pseudonym Sagitta bereits 1906 die Bücher der „namenlosen Liebe“. Im ersten Band erklärt Mackay, dass es für diese Liebe immer noch keinen adäquaten Namen gibt, so dass er sie die „Namenlose“ nennen muss. Er legt dar, dass diese Liebe weder eine Angelegenheit der Kirche (Begriffe wie Sodomie, Unkeuschheit) noch des Staates noch der Medizin (Homosexualität) sei, sondern allein der Natur, und deshalb auch nur den Gesetzen der Natur unterstehe.

Auch heute noch gibt es beispielsweise im Arabischen keinen feststehenden Begriff für Lesben und Schwule. Der religiöse Begriff luti (لوطي‎, DMG lkṭ+, abgeleitet von der biblischen Figur Lots) entspricht etwa dem christlichen Terminus Sodomit und bezeichnet jemanden, der die vom Islam verbotene Handlung des Analverkehrs praktiziert. Er wird jedoch nicht im westlichen Sinn als Name für eine identitär fixierte Minderheit gebraucht. In Ägypten werden Beteiligte der in den 1990er Jahren entstandenen Homosexuellenszene von den Medien stattdessen als schaddh (شاذ‎ / šḏḏ, wörtlich „anormal“, „unregelmäßig“ oder „unnatürlich“; auch schaddh dschinsiyyan / شاذ جنسيًا‎ / šḏḏ �ins+yan / ‚sexuell abnorm‘) bezeichnet und diffamiert. Es gibt jedoch auch wertfreie Begriffe, die sich vom arabischen Wort mithl / مثل‎ / miṯl / ‚gleich‘ ableiten – mithli / متلي‎ / miṯl+ für Schwule und mithliyya / مثلية‎ / miṯl+ya für Lesben –, wobei مثلية‎ auch „Homosexualität“ an sich bedeutet.

In Ungarn setzt sich zurzeit das Schimpfwort buzi als Selbstbenennung von Angehörigen der schwulen Szene durch, obwohl es an sich gar keine Bedeutung hat. Es wird überall dort gebraucht, wo man seinem Ärger darüber Luft machen möchte, dass etwas schiefgelaufen ist. Aufgrund seiner spielerischen Konnotationen wird es analog zum englischen Begriff queer verwandt.

In Simbabwe benutzt die 1990 gegründete Organisation GALZ (Gays and Lesbians of Zimbabwe) englische Termini, da die Differenz zwischen einem afrikanischen Konzept gleichgeschlechtlicher Beziehungen und einer westlichen Identität als Lesbe oder Schwuler von den damaligen Gründern, die mehrheitlich weiß und wenig politisiert waren, nicht verstanden wurde und die einzige Alternative in der Landessprache Shona der beleidigende Ausdruck ngochani gewesen wäre. Der Name blieb jedoch auch später erhalten, da internationale Menschenrechte auf der Basis einer sexuellen Identität leichter einzuklagen schienen.

In der afroamerikanischen Bevölkerung der USA hat sich während der 1990er Jahre in Abgrenzung von einer weißen Gay-Identität der Begriff Down-Low oder DL herausgebildet. Er leitet sich von der Wendung to be on the down low („es nicht an die große Glocke hängen“) ab. Um auch gleichgeschlechtlich liebende Männer ohne schwule Identität durch HIV-Präventionskampagnen zu erreichen, benutzen Aids-Organisationen mittlerweile den neutralen Terminus „Men who have Sex with Men“ (MSM). Diese kultur- und kontextsensitive Strategie hat sich mittlerweile auch auf internationalen Konferenzen durchgesetzt.

Zitat
„Tatsächlich wirft die Bekanntschaft mit der Literatur der Antike ein äußerst verblüffendes Problem für den Geisteswissenschaftler auf, das den meisten Personen, die unvertraut mit den Klassikern sind, nicht in den Sinn käme: ob die Dichotomie, die durch die Termini »homosexuell« und »heterosexuell« unterstellt wird, überhaupt mit irgendeiner Realität korrespondiert. […] Das Bewusstsein über Gründe der Unterscheidung folgt auf das Verlangen zu unterscheiden. Die Frage, wer »schwarz«, »farbig« oder »Mulatte« ist, beunruhigt nur Gesellschaften, die von rassistischen Vorurteilen beeinträchtigt sind […]. In der antiken Welt kümmerten sich so wenige Menschen darum, ihre Zeitgenossen auf der Basis des Geschlechts zu kategorisieren, zu dem sie sich erotisch hingezogen fühlten, dass keine Dichotomie gebräuchlich war, um diese Unterscheidung auszudrücken.“

– John Boswell[6]
Verhalten, Orientierung und Identität
Demografische Häufigkeit


Der Schlaf (Gemälde von Gustave Courbet, 1866)
Schätzungen über die Häufigkeit von Homosexualität variieren beträchtlich und werden durch unterschiedliche, voneinander abweichende Definitionen des Gegenstands zusätzlich verkompliziert. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass Umfragen durch die soziale Stigmatisierung der Homosexualität und die damit einhergehende Tendenz zum Verschweigen eher nach unten als nach oben verfälscht sind. So schätzten sich etwa in einer repräsentativen Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2000 nur 1,3 bzw. 0,6 Prozent der in Deutschland lebenden Befragten als schwul bzw. lesbisch sowie 2,8 bzw. 2,5 Prozent als bisexuell ein. Gleichzeitig gaben aber 9,4 Prozent der Männer und 19,5 Prozent der Frauen an, sich vom eigenen Geschlecht erotisch angezogen zu fühlen.[7] Bei einer im Jahr 2003 in Australien durchgeführten Umfrage bezeichneten sich 1,6 Prozent der Männer als homosexuell und 0,9 Prozent als bisexuell; 0,8 bzw. 1,4 Prozent der befragten Frauen gaben an, lesbisch bzw. bisexuell zu sein.[8] In Kanada stuften sich bei einer 2003 durchgeführten Umfrage unter Männern und Frauen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren 1,0 Prozent als homosexuell und 0,7 Prozent als bisexuell ein.[9] In Großbritannien ergab eine Umfrage des Office for National Statistics aus dem Jahr 2011/2012, dass sich 1,1 Prozent aller befragten Personen als schwul oder lesbisch einschätzten, 0,4 Prozent bezeichneten sich als bisexuell, weitere 3,6 Prozent waren sich in Bezug auf ihre Orientierung unsicher.[10] Laut einer repräsentativen Untersuchung des Center for Disease Control and Prevention (CDC) vom März 2011 bezeichnen sich 1,7 Prozent der amerikanischen Männer zwischen 15 und 44 Jahren als homosexuell.[11] Gary J. Gates von der Universität Kalifornien untersuchte elf US-amerikanische und internationale Studien aus den letzten Jahren; danach ist der Anteil der sich als homosexuell und bisexuell identifizierenden Frauen und Männer in den USA 2004-2009 angestiegen. Im Schnitt lag der Anteil 2009 bei den nicht-heterosexuellen Frauen bei 3,3 % (1,1 % homosexuell) und 3,6 % bei den Männern (2,2 % homosexuell). Dies bedeutet in absoluten Zahlen, dass etwa 9 Millionen Amerikaner nicht heterosexuell sind.[12] Laut der US-Studie National Health Interview Survey (NHIS) von 2013 bezeichneten sich 1,6 % der US-Bevölkerung als homosexuell und 0,7 % als bisexuell.[13]

Was das tatsächliche Sexualverhalten angeht, kam der Kinsey-Report 1948 zu dem Ergebnis, dass 37 Prozent der männlichen US-Bevölkerung nach Beginn der Pubertät „zumindest einige physische homosexuelle Erlebnisse bis zum Orgasmus“ haben und weitere 13 Prozent „erotisch auf andere Männer“ reagieren, „ohne tatsächliche homosexuelle Kontakte“ zu unterhalten.[14] Zusammengerechnet seien daher nur 50 Prozent der männlichen erwachsenen Bevölkerung ausschließlich heterosexuell und gar nur vier Prozent ausnahmslos – und über ihr gesamtes Leben hinweg – homosexuell.[15]

Schon bei Kinsey war der Anteil von Homosexualität an der „Gesamt-Triebbefriedung“ nichts Festes, sondern hing in hohem Maße von der jeweiligen Klassenzugehörigkeit ab. So pflegten Angehörige der unteren Schichten in dieser Zeit wesentlich mehr homosexuelle Kontakte als das Bürgertum und die Eliten.[16]

Jüngere Studien zeigen darüber hinaus, wie sehr diese Zahlen dem historischen Wandel unterliegen können. So gaben in einer Studie zur Jugendsexualität, die 1970 vom Hamburger Institut für Sexualforschung durchgeführt wurde, 18 Prozent der befragten 16- und 17-jährigen Jungen an, gleichgeschlechtliche sexuelle Erfahrungen gemacht zu haben. Zwanzig Jahre später waren es nur noch zwei Prozent – ohne dass sich der Anteil von Jungen mit heterosexuellen Kontakten dadurch signifikant erhöht hätte.[17]

Der Sexualwissenschaftler Volkmar Sigusch erklärt diesen Einbruch gleichgeschlechtlicher Jugenderfahrungen u. a. mit der wachsenden öffentlichen Thematisierung von „Homosexualität“ und der damit verbundenen Befürchtung der Jungen, aufgrund solcher Handlungen „womöglich als ‚Schwuler‘ angesehen zu werden“.[18] Allerdings verharrte der Anteil der Mädchen mit homosexuellen Kontakten im selben Zeitraum konstant bei sechs Prozent.[19]

Ähnlich stellte auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in ihrer repräsentativen Wiederholungsbefragung zwischen 1980 und 1996 eine Halbierung des Anteils 14- bis 17-jähriger Jungen fest, die zugaben, „enge körperliche Erlebnisse“ mit dem eigenen Geschlecht gesammelt zu haben (von zehn auf fünf Prozent), während sich umgekehrt der Anteil der Mädchen, die von solchen Erlebnissen berichteten, zwischen 2001 und 2005 von acht auf 13 Prozent erhöhte.[20]

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:12:48  #286 №72155976 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführn Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:13:13  #287 №72155996 
1405840393280.jpg

>>72147492
> есть одна тян
> я побухал, пострадал
> 16
Алсо, призываю вайпера.

Аноним Вск 20 Июл 2014 11:13:52  #288 №72156022 

>>72155996
я все равно бампать буду лолка)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:13:59  #289 №72156031 

>>72155961
sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:14:38  #290 №72156054 

>>72155996
Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Eennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:15:07  #291 №72156072 

>>72156022
Unter dem soziologischen Begriff situationsbezogene Homosexualität (engl. Situational Homosexuality),[21] die manchmal noch als Pseudohomosexualität[22] bezeichnet wird, versteht man gleichgeschlechtliche Handlungen von Personen, welche nach standardmäßiger Definition keine homosexuelle, ja nicht einmal eine bisexuelle Orientierung haben, also heterosexuelle Sexualkontakte bevorzugen. Grundgedanke ist, dass die Aktivität nie passiert wäre, wenn sich die Menschen nicht in einer ungewöhnlichen Situation befunden hätten. Solche Männer werden auch der Gruppe der heterosexuellen Männer, die Sex mit Männern haben (englisch: Straight Men Who Have Sex with Men, SMSM) zugerechnet.[23]

Situationsbedingte Homosexualität kommt vor allem in Umgebungen vor, in denen über längere Zeit nur Personen des gleichen Geschlechts leben. Als typische Orte gelten Haftanstalten, Erziehungsanstalten, Schiffe auf See, U-Boote, Bohrinseln, Kasernen, Klöster und Konvente, Internate, Sportteams auf Tournee und abgelegene Arbeitslager etwa bei Minen oder Großbauprojekten. Vor allem dort wird sie auch als Not-Homosexualität, Knasthomosexualität und während des Nationalsozialismus als Lagerhomosexualität bezeichnet. In der Wissenschaft spricht man manchmal auch von bisexuellem Sexualverhalten, homosexuellen Ersatzhandlungen oder experimenteller Homosexualität. Unter situativer Homosexualität fällt auch oft mannmännliche Prostitution; diese ist Standardbeispiel für Pseudohomosexualität. Jugendliche gleichgeschlechtliche Handlungen werden nur in getrenntgeschlechtlichen Umgebungen dazugezählt, manchmal werden sie als Entwicklungshomosexualität bezeichnet. Einige Aspekte in dieser sonst eigenen Betrachtung von Jugendlichen sind aber der situativen Homosexualität sehr ähnlich.[24]

Reverend Louis Dwight berichtete 1826 über die Verhältnisse in amerikanischen Gefängnissen. Dies ist der früheste Bericht über amerikanische Strafanstalten. Josiah Flynt beschrieb 1899 situationsbezogenen Sex bei den amerikanischen Hobos, mit denen er reiste. Hans Otto Henel beschrieb 1926 in Eros im Stacheldraht die Situation im Ersten Weltkrieg, was Karl Plättner zu seinem 1929 erschienenen Werk Eros im Zuchthaus inspirierte. Viele erotische Fantasien und Geschichten spielen in Settings mit situativer Homosexualität.

Nachdem viele Gesellschaften homosexuelle Identität und offen homosexuelles Leben ablehnen, ist es oft schwer herauszufinden, was hinter einer individuellen heterosexuellen Identität steckt. Manchmal kann auch sozialer Druck und internalisierte Homophobie zu einer solchen Identität führen. Möglicherweise würden sich mehr Menschen als bisexuell identifizieren, wenn es sowohl von der heterosexuellen wie auch der homosexuellen Gesellschaft stärker akzeptiert würde. Das Konzept der situativen Homosexualität wirft Fragen auf, inwiefern aktives Sexualverhalten interne Wünsche ausdrückt und durch externe Umstände beeinflusst wird.[21] Sexuelle Orientierung ist ein sehr komplexes System mit vielen Zwischenstufen zwischen zwei Extremen oder auf zwei getrennten Skalen und genauer betrachtet sogar gleichzeitig auf mehreren emotionalen Ebenen. Die Entbehrung gegengeschlechtlicher Sexualkontakte wird von unterschiedlichen Personen verschieden bewältigt. Schon im späten 19. Jahrhundert erkannte man, dass manche Individuen niemals gleichgeschlechtliche Aktivität zeigen, egal wie lange und wie intensiv sie heterosexuellen Kontakt entbehren. Ebenso zeigen auch viele homosexuelle Menschen keine heterosexuelle Aktivität, auch wenn Homosexualität repressiv behandelt wird und praktisch nicht durchführbar ist. Grundsätzlich geht man davon aus, dass durch nicht der sexuellen Orientierung entsprechende Handlungen dieselbe nicht beeinflusst wird. Dazu nicht im Widerspruch zeigen kulturübergreifende Vergleiche, dass gleichgeschlechtliches Sexualverhalten in Situationen gegengeschlechtlicher Entbehrungen öfter vorkommt, vor allem bei Männern in ihrer sexuellen Hauptzeit.[25]

In vielen Kulturen ist situationsbezogene Gleichgeschlechtlichkeit toleriert, obwohl dies zu offen gleichgeschlechtliches Leben nach „westlichem“ Identitätsmodell nicht ist. Manche sozialen Analysten gehen davon aus, dass situative Homosexualität verwendet wird, um Homophobie und Biphobie zu bekräftigen, indem jenen, die homosexuelle Sexualkontakte in gleichgeschlechtlichen Umgebungen haben, erlaubt wird, sich weiter als heterosexuell zu definieren. Oft wird in solchen Umgebungen zwischen „echten Homosexuellen“ und jenen, die heterosexuell bleiben, unterschieden. Erstere sind sozial stigmatisiert, während ihr Partner es nicht ist. Durch diese Unterscheidung wird Homophobie bestärkt, obwohl gleichgeschlechtliche Aktivität toleriert wird. Auch wenn sie oft stillschweigend erwartet wird und zu einem gewissen Grad toleriert wird, wird trotzdem erwartet, dass sie versteckt bleibt. Wird sie öffentlich sichtbar, so wird sie bestraft, selbst wenn jeder davon gewusst hat. Der „echte Homosexuelle“ wird dabei oft härter bestraft als sein mutmaßlich heterosexueller Partner, welcher vorgeblich nur aus der Situation heraus handelt.[21] Oft wird die Unterscheidung auch dadurch getroffen, wer beim Sex „aktiver/männlicher“ und wer „passiver/weiblicher“ Partner ist. Diese Anzeichen zeigten sich beispielsweise auch in Südeuropa und vor allem im Orient (Nordafrika bis Pakistan) mit streng getrenntgeschlechtlicher Gesellschaft, wohin viele Europäer vor der hier schon herrschenden starken Ablehnung „flüchteten“ und welcher hierzulande teilweise einen schlechten Ruf hatte. Erst in den 1960ern änderte sich dort die Haltung, manchmal existieren aber noch alte Traditionen weiter oder flammen wieder auf.[26]

Vor allem in Gefängnissen, aber auch in Erziehungsanstalten, ist sexuelle Befriedigung nur ein Teilaspekt, die Ausübung von Macht, Erhalt der eigenen Männlichkeit durch den psychisch heterosexuell und oft nicht einmal als homosexuelle Handlung angesehenen Verkehr – solange man der Aktive bleibt oder unter Gewaltanwendung gezwungen wird – und der Status in der geschlossenen Gesellschaft ist ein Hauptaspekt. Auch ethnische Konflikte spielen dabei eine Rolle. Wünsche des passiven Partners zählen meist nicht und ihm wird die Männlichkeit genommen. Untergeordnet spielt auch die generelle menschliche Sehnsucht nach Zuneigung und Bindung eine Rolle. Paarbeziehungen von einem Beschützer und einem Beschützten basieren auf einer sehr starken Anpassung an das heterosexuelle Modell, das die Gefangenen von der Straße mitbringen; sexueller Stellungswechsel ist selten, und wenn er vorkommt, wird er immer sehr geheim gehalten. Ein weiterer Faktor ist Prostitution als interne Währung sowie als Ausbeutung der Untergeordneten. Mehr als in der Außenwelt muss man eine Dreiteilung machen zwischen freiwilligem Sexualverhalten, gewalttätigen Vergewaltigungen und sexuellen Handlungen „um des Überlebens willen“. Ein großes Druckmittel sind dabei durchgeführte oder angedrohte Gruppenvergewaltigungen. Das Phänomen ist generell sehr wenig wissenschaftlich erforscht, in Hinblick auf das System und nicht aus antihomosexueller Sichtweise, am meisten noch in den USA. Das Durchschnittsalter in den US-amerikanischen Haftanstalten beträgt etwa 28 Jahre, wobei fast drei Viertel der Gefangenen unter 35 Jahre alt sind und damit im sexuell aktivsten und körperlich aggressivsten Alter sind. Sie stammen überwiegend aus den Unterschichten und der Arbeiterklasse und sind zu einem großen Teil Schwarze. Jede sexuelle Aktivität seitens der Gefangenen ist in allen Gefängnissen verboten und wird bei konkretem Anlass wirklich – oft auch gegenüber Vergewaltigungsopfern – durch Disziplinierungsmaßnahmen (bis hin zu Isolationshaft, Verlust von Hafterleichterungen und Ablehnung von Entlassung auf Bewährung) geahndet, im Gegensatz zu den nicht so konsequent durchgesetzten früher bestehenden „Sodomiegesetzen“ der Bundesstaaten. Was nicht offensichtlich ist, wird wegen der erhofften friedensstiftenden Wirkung in der Institution oft geduldet und nicht näher betrachtet. Als Beispiel für eine Größenordnung sei eine Untersuchung aus dem Jahre 1982 genannt, wo 65 % aller in einer Stichprobe befragten Gefangenen angaben, in diesem Gefängnis sexuell aktiv gewesen zu sein. Von den sich selbst als heterosexuell Beschreibenden berichteten 55 % von sexuellen Aktivitäten, wobei sich die Zahl der sexuell aktiven Heterosexuellen auf 35 % der Weißen, 81 % der Schwarzen und 55 % der Hispanics verteilen. Verheiratete Heterosexuelle, die eheliche Besuche erhalten konnten, beteiligten sich häufiger, nicht weniger, am Sex mit anderen Gefangenen. Es bestehen Unterschiede zwischen Strafanstalten, Haftanstalten, Polizeigefängnissen und Jugendgefängnissen. Der Hauptgrund für die Begrenzung der Rate liegt am Mangel an passiven Partnern. Jene, die sich nicht am Sex beteiligen, beteiligen sich dennoch oft am System, indem verbale Bemerkungen gemacht werden und versucht wird, andere in die passive Rolle zu drängen. Im Gegensatz zu sexuellen Phantasien einiger urteilen die Homosexuellen, dass der Sex draußen wesentlich besser sei.[27]

Аноним Вск 20 Июл 2014 11:15:34  #292 №72156080 
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>>72147492

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:15:43  #293 №72156086 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee m
den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernommen.)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:16:16  #294 №72156105 

Unter dem soziologischen Begriff situationsbezogene Homosexualität (engl. Situational Homosexuality),[21] die manchmal noch als Pseudohomosexualität[22] bezeichnet wird, versteht man gleichgeschlechtliche Handlungen von Personen, welche nach standardmäßiger Definition keine homosexuelle, ja nicht einmal eine bisexuelle Orientierung haben, also heterosexuelle Sexualkontakte bevorzugen. Grundgedanke ist, dass die Aktivität nie passiert wäre, wenn sich die Menschen nicht in einer ungewöhnlichen Situation befunden hätten. Solche Männer werden auch der Gruppe der heterosexuellen Männer, die Sex mit Männern haben (englisch: Straight Men Who Have Sex with Men, SMSM) zugerechnet.[23]

Situationsbedingte Homosexualität kommt vor allem in Umgebungen vor, in denen über längere Zeit nur Personen des gleichen Geschlechts leben. Als typische Orte gelten Haftanstalten, Erziehungsanstalten, Schiffe auf See, U-Boote, Bohrinseln, Kasernen, Klöster und Konvente, Internate, Sportteams auf Tournee und abgelegene Arbeitslager etwa bei Minen oder Großbauprojekten. Vor allem dort wird sie auch als Not-Homosexualität, Knasthomosexualität und während des Nationalsozialismus als Lagerhomosexualität bezeichnet. In der Wissenschaft spricht man manchmal auch von bisexuellem Sexualverhalten, homosexuellen Ersatzhandlungen oder experimenteller Homosexualität. Unter situativer Homosexualität fällt auch oft mannmännliche Prostitution; diese ist Standardbeispiel für Pseudohomosexualität. Jugendliche gleichgeschlechtliche Handlungen werden nur in getrenntgeschlechtlichen Umgebungen dazugezählt, manchmal werden sie als Entwicklungshomosexualität bezeichnet. Einige Aspekte in dieser sonst eigenen Betrachtung von Jugendlichen sind aber der situativen Homosexualität sehr ähnlich.[24]

Reverend Louis Dwight berichtete 1826 über die Verhältnisse in amerikanischen Gefängnissen. Dies ist der früheste Bericht über amerikanische Strafanstalten. Josiah Flynt beschrieb 1899 situationsbezogenen Sex bei den amerikanischen Hobos, mit denen er reiste. Hans Otto Henel beschrieb 1926 in Eros im Stacheldraht die Situation im Ersten Weltkrieg, was Karl Plättner zu seinem 1929 erschienenen Werk Eros im Zuchthaus inspirierte. Viele erotische Fantasien und Geschichten spielen in Settings mit situativer Homosexualität.

Nachdem viele Gesellschaften homosexuelle Identität und offen homosexuelles Leben ablehnen, ist es oft schwer herauszufinden, was hinter einer individuellen heterosexuellen Identität steckt. Manchmal kann auch sozialer Druck und internalisierte Homophobie zu einer solchen Identität führen. Möglicherweise würden sich mehr Menschen als bisexuell identifizieren, wenn es sowohl von der heterosexuellen wie auch der homosexuellen Gesellschaft stärker akzeptiert würde. Das Konzept der situativen Homosexualität wirft Fragen auf, inwiefern aktives Sexualverhalten interne Wünsche ausdrückt und durch externe Umstände beeinflusst wird.[21] Sexuelle Orientierung ist ein sehr komplexes System mit vielen Zwischenstufen zwischen zwei Extremen oder auf zwei getrennten Skalen und genauer betrachtet sogar gleichzeitig auf mehreren emotionalen Ebenen. Die Entbehrung gegengeschlechtlicher Sexualkontakte wird von unterschiedlichen Personen verschieden bewältigt. Schon im späten 19. Jahrhundert erkannte man, dass manche Individuen niemals gleichgeschlechtliche Aktivität zeigen, egal wie lange und wie intensiv sie heterosexuellen Kontakt entbehren. Ebenso zeigen auch viele homosexuelle Menschen keine heterosexuelle Aktivität, auch wenn Homosexualität repressiv behandelt wird und praktisch nicht durchführbar ist. Grundsätzlich geht man davon aus, dass durch nicht der sexuellen Orientierung entsprechende Handlungen dieselbe nicht beeinflusst wird. Dazu nicht im Widerspruch zeigen kulturübergreifende Vergleiche, dass gleichgeschlechtliches Sexualverhalten in Situationen gegengeschlechtlicher Entbehrungen öfter vorkommt, vor allem bei Männern in ihrer sexuellen Hauptzeit.[25]

In vielen Kulturen ist situationsbezogene Gleichgeschlechtlichkeit toleriert, obwohl dies zu offen gleichgeschlechtliches Leben nach „westlichem“ Identitätsmodell nicht ist. Manche sozialen Analysten gehen davon aus, dass situative Homosexualität verwendet wird, um Homophobie und Biphobie zu bekräftigen, indem jenen, die homosexuelle Sexualkontakte in gleichgeschlechtlichen Umgebungen haben, erlaubt wird, sich weiter als heterosexuell zu definieren. Oft wird in solchen Umgebungen zwischen „echten Homosexuellen“ und jenen, die heterosexuell bleiben, unterschieden. Erstere sind sozial stigmatisiert, während ihr Partner es nicht ist. Durch diese Unterscheidung wird Homophobie bestärkt, obwohl gleichgeschlechtliche Aktivität toleriert wird. Auch wenn sie oft stillschweigend erwartet wird und zu einem gewissen Grad toleriert wird, wird trotzdem erwartet, dass sie versteckt bleibt. Wird sie öffentlich sichtbar, so wird sie bestraft, selbst wenn jeder davon gewusst hat. Der „echte Homosexuelle“ wird dabei oft härter bestraft als sein mutmaßlich heterosexueller Partner, welcher vorgeblich nur aus der Situation heraus handelt.[21] Oft wird die Unterscheidung auch dadurch getroffen, wer beim Sex „aktiver/männlicher“ und wer „passiver/weiblicher“ Partner ist. Diese Anzeichen zeigten sich beispielsweise auch in Südeuropa und vor allem im Orient (Nordafrika bis Pakistan) mit streng getrenntgeschlechtlicher Gesellschaft, wohin viele Europäer vor der hier schon herrschenden starken Ablehnung „flüchteten“ und welcher hierzulande teilweise einen schlechten Ruf hatte. Erst in den 1960ern änderte sich dort die Haltung, manchmal existieren aber noch alte Traditionen weiter oder flammen wieder auf.[26]

Vor allem in Gefängnissen, aber auch in Erziehungsanstalten, ist sexuelle Befriedigung nur ein Teilaspekt, die Ausübung von Macht, Erhalt der eigenen Männlichkeit durch den psychisch heterosexuell und oft nicht einmal als homosexuelle Handlung angesehenen Verkehr – solange man der Aktive bleibt oder unter Gewaltanwendung gezwungen wird – und der Status in der geschlossenen Gesellschaft ist ein Hauptaspekt. Auch ethnische Konflikte spielen dabei eine Rolle. Wünsche des passiven Partners zählen meist nicht und ihm wird die Männlichkeit genommen. Untergeordnet spielt auch die generelle menschliche Sehnsucht nach Zuneigung und Bindung eine Rolle. Paarbeziehungen von einem Beschützer und einem Beschützten basieren auf einer sehr starken Anpassung an das heterosexuelle Modell, das die Gefangenen von der Straße mitbringen; sexueller Stellungswechsel ist selten, und wenn er vorkommt, wird er immer sehr geheim gehalten. Ein weiterer Faktor ist Prostitution als interne Währung sowie als Ausbeutung der Untergeordneten. Mehr als in der Außenwelt muss man eine Dreiteilung machen zwischen freiwilligem Sexualverhalten, gewalttätigen Vergewaltigungen und sexuellen Handlungen „um des Überlebens willen“. Ein großes Druckmittel sind dabei durchgeführte oder angedrohte Gruppenvergewaltigungen. Das Phänomen ist generell sehr wenig wissenschaftlich erforscht, in Hinblick auf das System und nicht aus antihomosexueller Sichtweise, am meisten noch in den USA. Das Durchschnittsalter in den US-amerikanischen Haftanstalten beträgt etwa 28 Jahre, wobei fast drei Viertel der Gefangenen unter 35 Jahre alt sind und damit im sexuell aktivsten und körperlich aggressivsten Alter sind. Sie stammen überwiegend aus den Unterschichten und der Arbeiterklasse und sind zu einem großen Teil Schwarze. Jede sexuelle Aktivität seitens der Gefangenen ist in allen Gefängnissen verboten und wird bei konkretem Anlass wirklich – oft auch gegenüber Vergewaltigungsopfern – durch Disziplinierungsmaßnahmen (bis hin zu Isolationshaft, Verlust von Hafterleichterungen und Ablehnung von Entlassung auf Bewährung) geahndet, im Gegensatz zu den nicht so konsequent durchgesetzten früher bestehenden „Sodomiegesetzen“ der Bundesstaaten. Was nicht offensichtlich ist, wird wegen der erhofften friedensstiftenden Wirkung in der Institution oft geduldet und nicht näher betrachtet. Als Beispiel für eine Größenordnung sei eine Untersuchung aus dem Jahre 1982 genannt, wo 65 % aller in einer Stichprobe befragten Gefangenen angaben, in diesem Gefängnis sexuell aktiv gewesen zu sein. Von den sich selbst als heterosexuell Beschreibenden berichteten 55 % von sexuellen Aktivitäten, wobei sich die Zahl der sexuell aktiven Heterosexuellen auf 35 % der Weißen, 81 % der Schwarzen und 55 % der Hispanics verteilen. Verheiratete Heterosexuelle, die eheliche Besuche erhalten konnten, beteiligten sich häufiger, nicht weniger, am Sex mit anderen Gefangenen. Es bestehen Unterschiede zwischen Strafanstalten, Haftanstalten, Polizeigefängnissen und Jugendgefängnissen. Der Hauptgrund für die Begrenzung der Rate liegt am Mangel an passiven Partnern. Jene, die sich nicht am Sex beteiligen, beteiligen sich dennoch oft am System, indem verbale Bemerkungen gemacht werden und versucht wird, andere in die passive Rolle zu drängen. Im Gegensatz zu sexuellen Phantasien einiger urteilen die Homosexuellen, dass der Sex draußen wesentlich besser sei.[27]

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:16:43  #295 №72156121 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernomm

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:17:04  #296 №72156132 

>>72156080
Unter dem soziologischen Begriff situationsbezogene Homosexualität (engl. Situational Homosexuality),[21] die manchmal noch als Pseudohomosexualität[22] bezeichnet wird, versteht man gleichgeschlechtliche Handlungen von Personen, welche nach standardmäßiger Definition keine homosexuelle, ja nicht einmal eine bisexuelle Orientierung haben, also heterosexuelle Sexualkontakte bevorzugen. Grundgedanke ist, dass die Aktivität nie passiert wäre, wenn sich die Menschen nicht in einer ungewöhnlichen Situation befunden hätten. Solche Männer werden auch der Gruppe der heterosexuellen Männer, die Sex mit Männern haben (englisch: Straight Men Who Have Sex with Men, SMSM) zugerechnet.[23]

Situationsbedingte Homosexualität kommt vor allem in Umgebungen vor, in denen über längere Zeit nur Personen des gleichen Geschlechts leben. Als typische Orte gelten Haftanstalten, Erziehungsanstalten, Schiffe auf See, U-Boote, Bohrinseln, Kasernen, Klöster und Konvente, Internate, Sportteams auf Tournee und abgelegene Arbeitslager etwa bei Minen oder Großbauprojekten. Vor allem dort wird sie auch als Not-Homosexualität, Knasthomosexualität und während des Nationalsozialismus als Lagerhomosexualität bezeichnet. In der Wissenschaft spricht man manchmal auch von bisexuellem Sexualverhalten, homosexuellen Ersatzhandlungen oder experimenteller Homosexualität. Unter situativer Homosexualität fällt auch oft mannmännliche Prostitution; diese ist Standardbeispiel für Pseudohomosexualität. Jugendliche gleichgeschlechtliche Handlungen werden nur in getrenntgeschlechtlichen Umgebungen dazugezählt, manchmal werden sie als Entwicklungshomosexualität bezeichnet. Einige Aspekte in dieser sonst eigenen Betrachtung von Jugendlichen sind aber der situativen Homosexualität sehr ähnlich.[24]

Reverend Louis Dwight berichtete 1826 über die Verhältnisse in amerikanischen Gefängnissen. Dies ist der früheste Bericht über amerikanische Strafanstalten. Josiah Flynt beschrieb 1899 situationsbezogenen Sex bei den amerikanischen Hobos, mit denen er reiste. Hans Otto Henel beschrieb 1926 in Eros im Stacheldraht die Situation im Ersten Weltkrieg, was Karl Plättner zu seinem 1929 erschienenen Werk Eros im Zuchthaus inspirierte. Viele erotische Fantasien und Geschichten spielen in Settings mit situativer Homosexualität.

Nachdem viele Gesellschaften homosexuelle Identität und offen homosexuelles Leben ablehnen, ist es oft schwer herauszufinden, was hinter einer individuellen heterosexuellen Identität steckt. Manchmal kann auch sozialer Druck und internalisierte Homophobie zu einer solchen Identität führen. Möglicherweise würden sich mehr Menschen als bisexuell identifizieren, wenn es sowohl von der heterosexuellen wie auch der homosexuellen Gesellschaft stärker akzeptiert würde. Das Konzept der situativen Homosexualität wirft Fragen auf, inwiefern aktives Sexualverhalten interne Wünsche ausdrückt und durch externe Umstände beeinflusst wird.[21] Sexuelle Orientierung ist ein sehr komplexes System mit vielen Zwischenstufen zwischen zwei Extremen oder auf zwei getrennten Skalen und genauer betrachtet sogar gleichzeitig auf mehreren emotionalen Ebenen. Die Entbehrung gegengeschlechtlicher Sexualkontakte wird von unterschiedlichen Personen verschieden bewältigt. Schon im späten 19. Jahrhundert erkannte man, dass manche Individuen niemals gleichgeschlechtliche Aktivität zeigen, egal wie lange und wie intensiv sie heterosexuellen Kontakt entbehren. Ebenso zeigen auch viele homosexuelle Menschen keine heterosexuelle Aktivität, auch wenn Homosexualität repressiv behandelt wird und praktisch nicht durchführbar ist. Grundsätzlich geht man davon aus, dass durch nicht der sexuellen Orientierung entsprechende Handlungen dieselbe nicht beeinflusst wird. Dazu nicht im Widerspruch zeigen kulturübergreifende Vergleiche, dass gleichgeschlechtliches Sexualverhalten in Situationen gegengeschlechtlicher Entbehrungen öfter vorkommt, vor allem bei Männern in ihrer sexuellen Hauptzeit.[25]

In vielen Kulturen ist situationsbezogene Gleichgeschlechtlichkeit toleriert, obwohl dies zu offen gleichgeschlechtliches Leben nach „westlichem“ Identitätsmodell nicht ist. Manche sozialen Analysten gehen davon aus, dass situative Homosexualität verwendet wird, um Homophobie und Biphobie zu bekräftigen, indem jenen, die homosexuelle Sexualkontakte in gleichgeschlechtlichen Umgebungen haben, erlaubt wird, sich weiter als heterosexuell zu definieren. Oft wird in solchen Umgebungen zwischen „echten Homosexuellen“ und jenen, die heterosexuell bleiben, unterschieden. Erstere sind sozial stigmatisiert, während ihr Partner es nicht ist. Durch diese Unterscheidung wird Homophobie bestärkt, obwohl gleichgeschlechtliche Aktivität toleriert wird. Auch wenn sie oft stillschweigend erwartet wird und zu einem gewissen Grad toleriert wird, wird trotzdem erwartet, dass sie versteckt bleibt. Wird sie öffentlich sichtbar, so wird sie bestraft, selbst wenn jeder davon gewusst hat. Der „echte Homosexuelle“ wird dabei oft härter bestraft als sein mutmaßlich heterosexueller Partner, welcher vorgeblich nur aus der Situation heraus handelt.[21] Oft wird die Unterscheidung auch dadurch getroffen, wer beim Sex „aktiver/männlicher“ und wer „passiver/weiblicher“ Partner ist. Diese Anzeichen zeigten sich beispielsweise auch in Südeuropa und vor allem im Orient (Nordafrika bis Pakistan) mit streng getrenntgeschlechtlicher Gesellschaft, wohin viele Europäer vor der hier schon herrschenden starken Ablehnung „flüchteten“ und welcher hierzulande teilweise einen schlechten Ruf hatte. Erst in den 1960ern änderte sich dort die Haltung, manchmal existieren aber noch alte Traditionen weiter oder flammen wieder auf.[26]

Vor allem in Gefängnissen, aber auch in Erziehungsanstalten, ist sexuelle Befriedigung nur ein Teilaspekt, die Ausübung von Macht, Erhalt der eigenen Männlichkeit durch den psychisch heterosexuell und oft nicht einmal als homosexuelle Handlung angesehenen Verkehr – solange man der Aktive bleibt oder unter Gewaltanwendung gezwungen wird – und der Status in der geschlossenen Gesellschaft ist ein Hauptaspekt. Auch ethnische Konflikte spielen dabei eine Rolle. Wünsche des passiven Partners zählen meist nicht und ihm wird die Männlichkeit genommen. Untergeordnet spielt auch die generelle menschliche Sehnsucht nach Zuneigung und Bindung eine Rolle. Paarbeziehungen von einem Beschützer und einem Beschützten basieren auf einer sehr starken Anpassung an das heterosexuelle Modell, das die Gefangenen von der Straße mitbringen; sexueller Stellungswechsel ist selten, und wenn er vorkommt, wird er immer sehr geheim gehalten. Ein weiterer Faktor ist Prostitution als interne Währung sowie als Ausbeutung der Untergeordneten. Mehr als in der Außenwelt muss man eine Dreiteilung machen zwischen freiwilligem Sexualverhalten, gewalttätigen Vergewaltigungen und sexuellen Handlungen „um des Überlebens willen“. Ein großes Druckmittel sind dabei durchgeführte oder angedrohte Gruppenvergewaltigungen. Das Phänomen ist generell sehr wenig wissenschaftlich erforscht, in Hinblick auf das System und nicht aus antihomosexueller Sichtweise, am meisten noch in den USA. Das Durchschnittsalter in den US-amerikanischen Haftanstalten beträgt etwa 28 Jahre, wobei fast drei Viertel der Gefangenen unter 35 Jahre alt sind und damit im sexuell aktivsten und körperlich aggressivsten Alter sind. Sie stammen überwiegend aus den Unterschichten und der Arbeiterklasse und sind zu einem großen Teil Schwarze. Jede sexuelle Aktivität seitens der Gefangenen ist in allen Gefängnissen verboten und wird bei konkretem Anlass wirklich – oft auch gegenüber Vergewaltigungsopfern – durch Disziplinierungsmaßnahmen (bis hin zu Isolationshaft, Verlust von Hafterleichterungen und Ablehnung von Entlassung auf Bewährung) geahndet, im Gegensatz zu den nicht so konsequent durchgesetzten früher bestehenden „Sodomiegesetzen“ der Bundesstaaten. Was nicht offensichtlich ist, wird wegen der erhofften friedensstiftenden Wirkung in der Institution oft geduldet und nicht näher betrachtet. Als Beispiel für eine Größenordnung sei eine Untersuchung aus dem Jahre 1982 genannt, wo 65 % aller in einer Stichprobe befragten Gefangenen angaben, in diesem Gefängnis sexuell aktiv gewesen zu sein. Von den sich selbst als heterosexuell Beschreibenden berichteten 55 % von sexuellen Aktivitäten, wobei sich die Zahl der sexuell aktiven Heterosexuellen auf 35 % der Weißen, 81 % der Schwarzen und 55 % der Hispanics verteilen. Verheiratete Heterosexuelle, die eheliche Besuche erhalten konnten, beteiligten sich häufiger, nicht weniger, am Sex mit anderen Gefangenen. Es bestehen Unterschiede zwischen Strafanstalten, Haftanstalten, Polizeigefängnissen und Jugendgefängnissen. Der Hauptgrund für die Begrenzung der Rate liegt am Mangel an passiven Partnern. Jene, die sich nicht am Sex beteiligen, beteiligen sich dennoch oft am System, indem verbale Bemerkungen gemacht werden und versucht wird, andere in die passive Rolle zu drängen. Im Gegensatz zu sexuellen Phantasien einiger urteilen die Homosexuellen, dass der Sex draußen wesentlich besser sei.[27]

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:17:49  #297 №72156149 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernomme

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:17:50  #298 №72156151 

Unter dem soziologischen Begriff situationsbezogene Homosexualität (engl. Situational Homosexuality),[21] die manchmal noch als Pseudohomosexualität[22] bezeichnet wird, versteht man gleichgeschlechtliche Handlungen von Personen, welche nach standardmäßiger Definition keine homosexuelle, ja nicht einmal eine bisexuelle Orientierung haben, also heterosexuelle Sexualkontakte bevorzugen. Grundgedanke ist, dass die Aktivität nie passiert wäre, wenn sich die Menschen nicht in einer ungewöhnlichen Situation befunden hätten. Solche Männer werden auch der Gruppe der heterosexuellen Männer, die Sex mit Männern haben (englisch: Straight Men Who Have Sex with Men, SMSM) zugerechnet.[23]

Situationsbedingte Homosexualität kommt vor allem in Umgebungen vor, in denen über längere Zeit nur Personen des gleichen Geschlechts leben. Als typische Orte gelten Haftanstalten, Erziehungsanstalten, Schiffe auf See, U-Boote, Bohrinseln, Kasernen, Klöster und Konvente, Internate, Sportteams auf Tournee und abgelegene Arbeitslager etwa bei Minen oder Großbauprojekten. Vor allem dort wird sie auch als Not-Homosexualität, Knasthomosexualität und während des Nationalsozialismus als Lagerhomosexualität bezeichnet. In der Wissenschaft spricht man manchmal auch von bisexuellem Sexualverhalten, homosexuellen Ersatzhandlungen oder experimenteller Homosexualität. Unter situativer Homosexualität fällt auch oft mannmännliche Prostitution; diese ist Standardbeispiel für Pseudohomosexualität. Jugendliche gleichgeschlechtliche Handlungen werden nur in getrenntgeschlechtlichen Umgebungen dazugezählt, manchmal werden sie als Entwicklungshomosexualität bezeichnet. Einige Aspekte in dieser sonst eigenen Betrachtung von Jugendlichen sind aber der situativen Homosexualität sehr ähnlich.[24]

Reverend Louis Dwight berichtete 1826 über die Verhältnisse in amerikanischen Gefängnissen. Dies ist der früheste Bericht über amerikanische Strafanstalten. Josiah Flynt beschrieb 1899 situationsbezogenen Sex bei den amerikanischen Hobos, mit denen er reiste. Hans Otto Henel beschrieb 1926 in Eros im Stacheldraht die Situation im Ersten Weltkrieg, was Karl Plättner zu seinem 1929 erschienenen Werk Eros im Zuchthaus inspirierte. Viele erotische Fantasien und Geschichten spielen in Settings mit situativer Homosexualität.

Nachdem viele Gesellschaften homosexuelle Identität und offen homosexuelles Leben ablehnen, ist es oft schwer herauszufinden, was hinter einer individuellen heterosexuellen Identität steckt. Manchmal kann auch sozialer Druck und internalisierte Homophobie zu einer solchen Identität führen. Möglicherweise würden sich mehr Menschen als bisexuell identifizieren, wenn es sowohl von der heterosexuellen wie auch der homosexuellen Gesellschaft stärker akzeptiert würde. Das Konzept der situativen Homosexualität wirft Fragen auf, inwiefern aktives Sexualverhalten interne Wünsche ausdrückt und durch externe Umstände beeinflusst wird.[21] Sexuelle Orientierung ist ein sehr komplexes System mit vielen Zwischenstufen zwischen zwei Extremen oder auf zwei getrennten Skalen und genauer betrachtet sogar gleichzeitig auf mehreren emotionalen Ebenen. Die Entbehrung gegengeschlechtlicher Sexualkontakte wird von unterschiedlichen Personen verschieden bewältigt. Schon im späten 19. Jahrhundert erkannte man, dass manche Individuen niemals gleichgeschlechtliche Aktivität zeigen, egal wie lange und wie intensiv sie heterosexuellen Kontakt entbehren. Ebenso zeigen auch viele homosexuelle Menschen keine heterosexuelle Aktivität, auch wenn Homosexualität repressiv behandelt wird und praktisch nicht durchführbar ist. Grundsätzlich geht man davon aus, dass durch nicht der sexuellen Orientierung entsprechende Handlungen dieselbe nicht beeinflusst wird. Dazu nicht im Widerspruch zeigen kulturübergreifende Vergleiche, dass gleichgeschlechtliches Sexualverhalten in Situationen gegengeschlechtlicher Entbehrungen öfter vorkommt, vor allem bei Männern in ihrer sexuellen Hauptzeit.[25]

In vielen Kulturen ist situationsbezogene Gleichgeschlechtlichkeit toleriert, obwohl dies zu offen gleichgeschlechtliches Leben nach „westlichem“ Identitätsmodell nicht ist. Manche sozialen Analysten gehen davon aus, dass situative Homosexualität verwendet wird, um Homophobie und Biphobie zu bekräftigen, indem jenen, die homosexuelle Sexualkontakte in gleichgeschlechtlichen Umgebungen haben, erlaubt wird, sich weiter als heterosexuell zu definieren. Oft wird in solchen Umgebungen zwischen „echten Homosexuellen“ und jenen, die heterosexuell bleiben, unterschieden. Erstere sind sozial stigmatisiert, während ihr Partner es nicht ist. Durch diese Unterscheidung wird Homophobie bestärkt, obwohl gleichgeschlechtliche Aktivität toleriert wird. Auch wenn sie oft stillschweigend erwartet wird und zu einem gewissen Grad toleriert wird, wird trotzdem erwartet, dass sie versteckt bleibt. Wird sie öffentlich sichtbar, so wird sie bestraft, selbst wenn jeder davon gewusst hat. Der „echte Homosexuelle“ wird dabei oft härter bestraft als sein mutmaßlich heterosexueller Partner, welcher vorgeblich nur aus der Situation heraus handelt.[21] Oft wird die Unterscheidung auch dadurch getroffen, wer beim Sex „aktiver/männlicher“ und wer „passiver/weiblicher“ Partner ist. Diese Anzeichen zeigten sich beispielsweise auch in Südeuropa und vor allem im Orient (Nordafrika bis Pakistan) mit streng getrenntgeschlechtlicher Gesellschaft, wohin viele Europäer vor der hier schon herrschenden starken Ablehnung „flüchteten“ und welcher hierzulande teilweise einen schlechten Ruf hatte. Erst in den 1960ern änderte sich dort die Haltung, manchmal existieren aber noch alte Traditionen weiter oder flammen wieder auf.[26]

Vor allem in Gefängnissen, aber auch in Erziehungsanstalten, ist sexuelle Befriedigung nur ein Teilaspekt, die Ausübung von Macht, Erhalt der eigenen Männlichkeit durch den psychisch heterosexuell und oft nicht einmal als homosexuelle Handlung angesehenen Verkehr – solange man der Aktive bleibt oder unter Gewaltanwendung gezwungen wird – und der Status in der geschlossenen Gesellschaft ist ein Hauptaspekt. Auch ethnische Konflikte spielen dabei eine Rolle. Wünsche des passiven Partners zählen meist nicht und ihm wird die Männlichkeit genommen. Untergeordnet spielt auch die generelle menschliche Sehnsucht nach Zuneigung und Bindung eine Rolle. Paarbeziehungen von einem Beschützer und einem Beschützten basieren auf einer sehr starken Anpassung an das heterosexuelle Modell, das die Gefangenen von der Straße mitbringen; sexueller Stellungswechsel ist selten, und wenn er vorkommt, wird er immer sehr geheim gehalten. Ein weiterer Faktor ist Prostitution als interne Währung sowie als Ausbeutung der Untergeordneten. Mehr als in der Außenwelt muss man eine Dreiteilung machen zwischen freiwilligem Sexualverhalten, gewalttätigen Vergewaltigungen und sexuellen Handlungen „um des Überlebens willen“. Ein großes Druckmittel sind dabei durchgeführte oder angedrohte Gruppenvergewaltigungen. Das Phänomen ist generell sehr wenig wissenschaftlich erforscht, in Hinblick auf das System und nicht aus antihomosexueller Sichtweise, am meisten noch in den USA. Das Durchschnittsalter in den US-amerikanischen Haftanstalten beträgt etwa 28 Jahre, wobei fast drei Viertel der Gefangenen unter 35 Jahre alt sind und damit im sexuell aktivsten und körperlich aggressivsten Alter sind. Sie stammen überwiegend aus den Unterschichten und der Arbeiterklasse und sind zu einem großen Teil Schwarze. Jede sexuelle Aktivität seitens der Gefangenen ist in allen Gefängnissen verboten und wird bei konkretem Anlass wirklich – oft auch gegenüber Vergewaltigungsopfern – durch Disziplinierungsmaßnahmen (bis hin zu Isolationshaft, Verlust von Hafterleichterungen und Ablehnung von Entlassung auf Bewährung) geahndet, im Gegensatz zu den nicht so konsequent durchgesetzten früher bestehenden „Sodomiegesetzen“ der Bundesstaaten. Was nicht offensichtlich ist, wird wegen der erhofften friedensstiftenden Wirkung in der Institution oft geduldet und nicht näher betrachtet. Als Beispiel für eine Größenordnung sei eine Untersuchung aus dem Jahre 1982 genannt, wo 65 % aller in einer Stichprobe befragten Gefangenen angaben, in diesem Gefängnis sexuell aktiv gewesen zu sein. Von den sich selbst als heterosexuell Beschreibenden berichteten 55 % von sexuellen Aktivitäten, wobei sich die Zahl der sexuell aktiven Heterosexuellen auf 35 % der Weißen, 81 % der Schwarzen und 55 % der Hispanics verteilen. Verheiratete Heterosexuelle, die eheliche Besuche erhalten konnten, beteiligten sich häufiger, nicht weniger, am Sex mit anderen Gefangenen. Es bestehen Unterschiede zwischen Strafanstalten, Haftanstalten, Polizeigefängnissen und Jugendgefängnissen. Der Hauptgrund für die Begrenzung der Rate liegt am Mangel an passiven Partnern. Jene, die sich nicht am Sex beteiligen, beteiligen sich dennoch oft am System, indem verbale Bemerkungen gemacht werden und versucht wird, andere in die passive Rolle zu drängen. Im Gegensatz zu sexuellen Phantasien einiger urteilen die Homosexuellen, dass der Sex draußen wesentlich besser sei.[27]

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:18:26  #299 №72156172 

Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr[1] sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.

Inhaltsverzeichnis

1 Benennung
2 Geschichte
3 Aufgaben und Finanzierung
4 Gesamtstruktur
5 Sprachprobleme
6 Eid
7 Truppenfahnen
8 Kostgeld
9 Aufbau der Landstreitkräfte
9.1 Gemeinsame Armee
9.2 Landwehr
10 Friedenspräsenz
10.1 Infanterie
10.2 Kavallerie
11 Gliederung zu Kriegsbeginn 1914
11.1 Sollbestand der gesamten Streitkräfte vor der Mobilmachung im Jahre 1914
11.2 Gemeinsame Armee
11.3 k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch)
11.4 k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr)
11.5 Mobilmachung
12 Bewaffnung
13 Orden und Auszeichnungen
14 Distinktionen und Dienstränge
15 Wehrpflicht
16 Branchen / Waffengattungen
17 Änderung in der Uniformierung
18 Museale Rezeption
19 Siehe auch
20 Literatur
21 Weblinks
22 Einzelnachweise und Anmerkungen

Benennung

Für die dem k.u.k. Kriegsministerium unterstehenden Landstreitkräfte existierten unterschiedliche Bezeichnungen. In der Gesetzgebung (siehe Reichsgesetzblatt) wurden die gemeinsam geführten Landstreitkräfte meist einfach Heer oder Gemeinsames Heer genannt. Die k.u.k. Militäradministratur verwendete die Bezeichnung Gemeinsame Armee. Im Krieg (in dem auch die nicht gemeinsam unterhaltenen Streitkräfte zentral geführt wurden) und seither fast ausschließlich wurde die Bezeichnung k.u.k. Armee gewählt. Das Armeeoberkommando bestand nur im Krieg.
Geschichte
Pionierfeldwebel in Marschadjustierung

Geschwächt durch den verlorenen Krieg, den Österreich zusammen mit den Streitkräften des Deutschen Bundes im Rahmen der Bundesexekution gegen Preußen geführt hatte, war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit den gescheiterten Sezessionsbestrebungen 1849 in passivem Widerstand verharrenden Ungarn mit dem sog. Ausgleich Teilsouveränität einzuräumen und die bis dahin einheitlich geführte Monarchie in die so genannte „Doppelmonarchie“ umzugliedern.

Die neue Stellung Ungarns als mit Österreich gleichberechtigter Teil der Gesamtmonarchie umfasste das Recht der ungarischen Reichshälfte, neben der Gemeinsame Armee, die dem Kriegsminister unterstand, ab 1867 eigene Territorialstreitkräfte aufzustellen, die k.u. Landwehr (ungarischen: Királyi Honvédség). Sie unterstand dem ungarischen: Honvédelmi minisztérium. Die dadurch gegebene Schwächung der Gemeinsamen Armee musste zur Befriedung der Ungarn in Kauf genommen werden. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische k.k. Regierung ab 1868 eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr, die dem österreichischen Landwehrministerium unterstand. Somit bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen die Gemeinsame Armee (heute meist k.u.k. Armee genannt) als bei weitem größte Institution führend war.

Kaiser und König Franz Joseph I. stand zwar an der Spitze der auf ihn vereidigten Streitkräfte seiner Monarchie, seit dem Debakel im Sardinischen Krieg überließ er die Führung der Armee jedoch dem Generalstab; er zeigte sich zwar bis zu seinem Lebensende fast ausschließlich in Uniform, nahm an den jährlichen Manövern zumeist teil und traf die Letztentscheidung bei Beförderungen, Versetzungen und Auszeichnungen, griff jedoch nicht mehr aktiv in die Führung der Streitkräfte ein. (Während des Ersten Weltkrieges führte er, 84 bis 86 Jahre alt, keinen Truppenbesuch an der Front durch.) Für ihn wie auch für seinen Thronfolger waren die Streitkräfte das wesentlichste Machtinstrument des Monarchen im Staat, weil sie nur seinen Befehlen gehorchten. Neben ihm war vor allem der jeweilige Generalstabschef maßgeblich; der k.u.k. Kriegsminister verantwortete Organisation, Technik, Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung. Beide Funktionsträger wurden vom Kaiser und König selbst ernannt und enthoben, ohne dass er dazu einem Parlament rechenschaftspflichtig gewesen wäre.

Eine Sonderstellung nahm ab 1898 Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand ein. Franz Joseph beauftragte ihn, das Heerwesen zu inspizieren (wozu der Thronfolger im Belvedere 1899 seine eigene Militärkanzlei einrichtete), ließ ihn später zur Aufrüstung der Kriegsmarine tätig werden und ernannte ihn 1913 zum „Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht“. Er unterstand nur dem Kaiser und König, der ihm bei der Modernisierung der Strukturen, soweit damit nicht von den Parlamenten zu bewilligende Kosten anfielen, freie Hand ließ. Im Ersten Weltkrieg bestellte Franz Joseph I. 1914 auf Grund seines hohen Alters Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten; seine Funktion war vor allem, die Rolle der Dynastie in diesem Waffengang zu betonen. Friedrich überließ aber die operative Führung, wie vom Kaiser gewünscht, zumeist Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf. Kaiser und König Karl I./IV. führte das Oberkommando von 2. Dezember 1916 bis 3. November 1918 wieder selbst.

Die österreichisch-ungarischen Streitkräfte zerbrachen wie die Doppelmonarchie 1918. Per 31. Oktober 1918 erklärte Ungarn die Beendigung der Realunion mit Österreich und machte damit die gemeinsamen Strukturen und Aufgaben, die seit 1867 bestanden hatten, obsolet. Ungarn richtete ein eigenes Kriegsministerium ein; der neu bestellte Kriegsminister Bela Linder rief die ungarischen Regimenter unverzüglich von der italienischen Front zurück; die Weitergabe dieses Befehls an die ungarischen Regimenter wurde aber vom Armeeoberkommando verzögert. Am 3. November 1918 schloss die Monarchie den vom Kaiser und König genehmigten Waffenstillstand mit Italien und anderen Kriegsgegnern. Soweit dies noch möglich war, wurden die Streitkräfte auf Entscheidung des Kaisers und Königs am 6. November 1918 demobilisiert. Nicht nur die ungarischen, auch die tschechischen und polnischen Verbände hatten sich da bereits auf den Heimweg in ihre nun von Österreich völlig unabhängigen Staaten gemacht, ohne die Demobilisierung abzuwarten oder andere Entscheidungen aus Wien noch zu beachten. Auf dem Wiener Westbahnhof kam es sogar zu Schießereien durchfahrender tschechischer Verbände mit deutschösterreichischen Einheiten.
Aufgaben und Finanzierung

Die Aufgaben der Streitkräfte wurden in den akkordierten Wehrgesetzen Österreichs und Ungarns von 1889 geregelt:

Die gemeinsame Armee und die k.u.k. Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren.
Landwehr und Honved unterstützten im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen und sorgten im Frieden (allerdings nur in Ausnahmefällen) für die innere Sicherheit und Ordnung.
Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften.

Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das war weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für die Streitkräfte.[2]
Gesamtstruktur

Dem Kaiser und König als Oberbefehlshaber stand in seinem Hofstaat eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war: dem Reichskriegsministerium in Wien, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung in Wien und dem k.u. Landesverteidigungsministerium in Budapest. Der Generalstabschef, formal dem Kriegsminister unterstellt, hatte direkten Zugang zum Monarchen.
Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke

Zum Reichskriegsminister (bis 1911, dann auf ungarischen Wunsch k.u.k. Kriegsminister) bestellte der Kaiser und König, der den Oberbefehl bis 1914 de jure persönlich wahrnahm,[3] im Einvernehmen mit dem österreichischen und dem ungarischen Ministerpräsidenten einen ranghohen General, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte:

Chef des Generalstabes
Generalkavallerieinspektor
Generalartillerieinspektor
Inspektor der Festungsartillerie
Generalgenieinspektor
Generaltraininspektor
Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten
Generalmontierungsinspektor[4]
Sanitätstruppenkommandant
Chef des militärärztlichen Offizierskorps
Generalbauingenieur
Chef des Militärsanitätskomitee
Apostolisches Feldvikariat
Chef des Technisches Militärkomitee
Chef der Fachrechnungsabteilung

Dem Kriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane.

Die Militärabteilung mit dem Generalstabschef des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig.
Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten:
Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte.
Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden).

Der Oberbefehlshaber: Kaiser Franz Joseph I.
Alarm im Feldquartier

Zusammenfassend bestanden für die Landstreitkräfte in Österreich-Ungarn fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und uniformmäßig voneinander unterschieden:

die Gemeinsame Armee mit

den "deutschen" Regimentern
den "ungarischen" Regimentern

die kaiserlich-königliche Landwehr
die königlich ungarische Landwehr mit

der kroatisch-slawonischen Landwehr

Im Jahre 1915 verloren alle Einheiten die bis dahin geführten Ehrennamen und Zusatzbezeichnungen. Sie wurden von da an nur noch unter ihrer Stammnummer geführt. (Diese Regel wurde allerdings von der Geschichtsschreibung nicht übernomm

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:18:39  #300 №72156180 

Unter dem soziologischen Begriff situationsbezogene Homosexualität (engl. Situational Homosexuality),[21] die manchmal noch als Pseudohomosexualität[22] bezeichnet wird, versteht man gleichgeschlechtliche Handlungen von Personen, welche nach standardmäßiger Definition keine homosexuelle, ja nicht einmal eine bisexuelle Orientierung haben, also heterosexuelle Sexualkontakte bevorzugen. Grundgedanke ist, dass die Aktivität nie passiert wäre, wenn sich die Menschen nicht in einer ungewöhnlichen Situation befunden hätten. Solche Männer werden auch der Gruppe der heterosexuellen Männer, die Sex mit Männern haben (englisch: Straight Men Who Have Sex with Men, SMSM) zugerechnet.[23]

Situationsbedingte Homosexualität kommt vor allem in Umgebungen vor, in denen über längere Zeit nur Personen des gleichen Geschlechts leben. Als typische Orte gelten Haftanstalten, Erziehungsanstalten, Schiffe auf See, U-Boote, Bohrinseln, Kasernen, Klöster und Konvente, Internate, Sportteams auf Tournee und abgelegene Arbeitslager etwa bei Minen oder Großbauprojekten. Vor allem dort wird sie auch als Not-Homosexualität, Knasthomosexualität und während des Nationalsozialismus als Lagerhomosexualität bezeichnet. In der Wissenschaft spricht man manchmal auch von bisexuellem Sexualverhalten, homosexuellen Ersatzhandlungen oder experimenteller Homosexualität. Unter situativer Homosexualität fällt auch oft mannmännliche Prostitution; diese ist Standardbeispiel für Pseudohomosexualität. Jugendliche gleichgeschlechtliche Handlungen werden nur in getrenntgeschlechtlichen Umgebungen dazugezählt, manchmal werden sie als Entwicklungshomosexualität bezeichnet. Einige Aspekte in dieser sonst eigenen Betrachtung von Jugendlichen sind aber der situativen Homosexualität sehr ähnlich.[24]

Reverend Louis Dwight berichtete 1826 über die Verhältnisse in amerikanischen Gefängnissen. Dies ist der früheste Bericht über amerikanische Strafanstalten. Josiah Flynt beschrieb 1899 situationsbezogenen Sex bei den amerikanischen Hobos, mit denen er reiste. Hans Otto Henel beschrieb 1926 in Eros im Stacheldraht die Situation im Ersten Weltkrieg, was Karl Plättner zu seinem 1929 erschienenen Werk Eros im Zuchthaus inspirierte. Viele erotische Fantasien und Geschichten spielen in Settings mit situativer Homosexualität.

Nachdem viele Gesellschaften homosexuelle Identität und offen homosexuelles Leben ablehnen, ist es oft schwer herauszufinden, was hinter einer individuellen heterosexuellen Identität steckt. Manchmal kann auch sozialer Druck und internalisierte Homophobie zu einer solchen Identität führen. Möglicherweise würden sich mehr Menschen als bisexuell identifizieren, wenn es sowohl von der heterosexuellen wie auch der homosexuellen Gesellschaft stärker akzeptiert würde. Das Konzept der situativen Homosexualität wirft Fragen auf, inwiefern aktives Sexualverhalten interne Wünsche ausdrückt und durch externe Umstände beeinflusst wird.[21] Sexuelle Orientierung ist ein sehr komplexes System mit vielen Zwischenstufen zwischen zwei Extremen oder auf zwei getrennten Skalen und genauer betrachtet sogar gleichzeitig auf mehreren emotionalen Ebenen. Die Entbehrung gegengeschlechtlicher Sexualkontakte wird von unterschiedlichen Personen verschieden bewältigt. Schon im späten 19. Jahrhundert erkannte man, dass manche Individuen niemals gleichgeschlechtliche Aktivität zeigen, egal wie lange und wie intensiv sie heterosexuellen Kontakt entbehren. Ebenso zeigen auch viele homosexuelle Menschen keine heterosexuelle Aktivität, auch wenn Homosexualität repressiv behandelt wird und praktisch nicht durchführbar ist. Grundsätzlich geht man davon aus, dass durch nicht der sexuellen Orientierung entsprechende Handlungen dieselbe nicht beeinflusst wird. Dazu nicht im Widerspruch zeigen kulturübergreifende Vergleiche, dass gleichgeschlechtliches Sexualverhalten in Situationen gegengeschlechtlicher Entbehrungen öfter vorkommt, vor allem bei Männern in ihrer sexuellen Hauptzeit.[25]

In vielen Kulturen ist situationsbezogene Gleichgeschlechtlichkeit toleriert, obwohl dies zu offen gleichgeschlechtliches Leben nach „westlichem“ Identitätsmodell nicht ist. Manche sozialen Analysten gehen davon aus, dass situative Homosexualität verwendet wird, um Homophobie und Biphobie zu bekräftigen, indem jenen, die homosexuelle Sexualkontakte in gleichgeschlechtlichen Umgebungen haben, erlaubt wird, sich weiter als heterosexuell zu definieren. Oft wird in solchen Umgebungen zwischen „echten Homosexuellen“ und jenen, die heterosexuell bleiben, unterschieden. Erstere sind sozial stigmatisiert, während ihr Partner es nicht ist. Durch diese Unterscheidung wird Homophobie bestärkt, obwohl gleichgeschlechtliche Aktivität toleriert wird. Auch wenn sie oft stillschweigend erwartet wird und zu einem gewissen Grad toleriert wird, wird trotzdem erwartet, dass sie versteckt bleibt. Wird sie öffentlich sichtbar, so wird sie bestraft, selbst wenn jeder davon gewusst hat. Der „echte Homosexuelle“ wird dabei oft härter bestraft als sein mutmaßlich heterosexueller Partner, welcher vorgeblich nur aus der Situation heraus handelt.[21] Oft wird die Unterscheidung auch dadurch getroffen, wer beim Sex „aktiver/männlicher“ und wer „passiver/weiblicher“ Partner ist. Diese Anzeichen zeigten sich beispielsweise auch in Südeuropa und vor allem im Orient (Nordafrika bis Pakistan) mit streng getrenntgeschlechtlicher Gesellschaft, wohin viele Europäer vor der hier schon herrschenden starken Ablehnung „flüchteten“ und welcher hierzulande teilweise einen schlechten Ruf hatte. Erst in den 1960ern änderte sich dort die Haltung, manchmal existieren aber noch alte Traditionen weiter oder flammen wieder auf.[26]

Vor allem in Gefängnissen, aber auch in Erziehungsanstalten, ist sexuelle Befriedigung nur ein Teilaspekt, die Ausübung von Macht, Erhalt der eigenen Männlichkeit durch den psychisch heterosexuell und oft nicht einmal als homosexuelle Handlung angesehenen Verkehr – solange man der Aktive bleibt oder unter Gewaltanwendung gezwungen wird – und der Status in der geschlossenen Gesellschaft ist ein Hauptaspekt. Auch ethnische Konflikte spielen dabei eine Rolle. Wünsche des passiven Partners zählen meist nicht und ihm wird die Männlichkeit genommen. Untergeordnet spielt auch die generelle menschliche Sehnsucht nach Zuneigung und Bindung eine Rolle. Paarbeziehungen von einem Beschützer und einem Beschützten basieren auf einer sehr starken Anpassung an das heterosexuelle Modell, das die Gefangenen von der Straße mitbringen; sexueller Stellungswechsel ist selten, und wenn er vorkommt, wird er immer sehr geheim gehalten. Ein weiterer Faktor ist Prostitution als interne Währung sowie als Ausbeutung der Untergeordneten. Mehr als in der Außenwelt muss man eine Dreiteilung machen zwischen freiwilligem Sexualverhalten, gewalttätigen Vergewaltigungen und sexuellen Handlungen „um des Überlebens willen“. Ein großes Druckmittel sind dabei durchgeführte oder angedrohte Gruppenvergewaltigungen. Das Phänomen ist generell sehr wenig wissenschaftlich erforscht, in Hinblick auf das System und nicht aus antihomosexueller Sichtweise, am meisten noch in den USA. Das Durchschnittsalter in den US-amerikanischen Haftanstalten beträgt etwa 28 Jahre, wobei fast drei Viertel der Gefangenen unter 35 Jahre alt sind und damit im sexuell aktivsten und körperlich aggressivsten Alter sind. Sie stammen überwiegend aus den Unterschichten und der Arbeiterklasse und sind zu einem großen Teil Schwarze. Jede sexuelle Aktivität seitens der Gefangenen ist in allen Gefängnissen verboten und wird bei konkretem Anlass wirklich – oft auch gegenüber Vergewaltigungsopfern – durch Disziplinierungsmaßnahmen (bis hin zu Isolationshaft, Verlust von Hafterleichterungen und Ablehnung von Entlassung auf Bewährung) geahndet, im Gegensatz zu den nicht so konsequent durchgesetzten früher bestehenden „Sodomiegesetzen“ der Bundesstaaten. Was nicht offensichtlich ist, wird wegen der erhofften friedensstiftenden Wirkung in der Institution oft geduldet und nicht näher betrachtet. Als Beispiel für eine Größenordnung sei eine Untersuchung aus dem Jahre 1982 genannt, wo 65 % aller in einer Stichprobe befragten Gefangenen angaben, in diesem Gefängnis sexuell aktiv gewesen zu sein. Von den sich selbst als heterosexuell Beschreibenden berichteten 55 % von sexuellen Aktivitäten, wobei sich die Zahl der sexuell aktiven Heterosexuellen auf 35 % der Weißen, 81 % der Schwarzen und 55 % der Hispanics verteilen. Verheiratete Heterosexuelle, die eheliche Besuche erhalten konnten, beteiligten sich häufiger, nicht weniger, am Sex mit anderen Gefangenen. Es bestehen Unterschiede zwischen Strafanstalten, Haftanstalten, Polizeigefängnissen und Jugendgefängnissen. Der Hauptgrund für die Begrenzung der Rate liegt am Mangel an passiven Partnern. Jene, die sich nicht am Sex beteiligen, beteiligen sich dennoch oft am System, indem verbale Bemerkungen gemacht werden und versucht wird, andere in die passive Rolle zu drängen. Im Gegensatz zu sexuellen Phantasien einiger urteilen die Homosexuellen, dass der Sex draußen wesentlich besser sei.[27]

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:20:39  #301 №72156251 

Unter dem soziologischen Begriff situationsbezogene Homosexualität (engl. Situational Homosexuality),[21] die manchmal noch als Pseudohomosexualität[22] bezeichnet wird, versteht man gleichgeschlechtliche Handlungen von Personen, welche nach standardmäßiger Definition keine homosexuelle, ja nicht einmal eine bisexuelle Orientierung haben, also heterosexuelle Sexualkontakte bevorzugen. Grundgedanke ist, dass die Aktivität nie passiert wäre, wenn sich die Menschen nicht in einer ungewöhnlichen Situation befunden hätten. Solche Männer werden auch der Gruppe der heterosexuellen Männer, die Sex mit Männern haben (englisch: Straight Men Who Have Sex with Men, SMSM) zugerechnet.[23]

Situationsbedingte Homosexualität kommt vor allem in Umgebungen vor, in denen über längere Zeit nur Personen des gleichen Geschlechts leben. Als typische Orte gelten Haftanstalten, Erziehungsanstalten, Schiffe auf See, U-Boote, Bohrinseln, Kasernen, Klöster und Konvente, Internate, Sportteams auf Tournee und abgelegene Arbeitslager etwa bei Minen oder Großbauprojekten. Vor allem dort wird sie auch als Not-Homosexualität, Knasthomosexualität und während des Nationalsozialismus als Lagerhomosexualität bezeichnet. In der Wissenschaft spricht man manchmal auch von bisexuellem Sexualverhalten, homosexuellen Ersatzhandlungen oder experimenteller Homosexualität. Unter situativer Homosexualität fällt auch oft mannmännliche Prostitution; diese ist Standardbeispiel für Pseudohomosexualität. Jugendliche gleichgeschlechtliche Handlungen werden nur in getrenntgeschlechtlichen Umgebungen dazugezählt, manchmal werden sie als Entwicklungshomosexualität bezeichnet. Einige Aspekte in dieser sonst eigenen Betrachtung von Jugendlichen sind aber der situativen Homosexualität sehr ähnlich.[24]

Reverend Louis Dwight berichtete 1826 über die Verhältnisse in amerikanischen Gefängnissen. Dies ist der früheste Bericht über amerikanische Strafanstalten. Josiah Flynt beschrieb 1899 situationsbezogenen Sex bei den amerikanischen Hobos, mit denen er reiste. Hans Otto Henel beschrieb 1926 in Eros im Stacheldraht die Situation im Ersten Weltkrieg, was Karl Plättner zu seinem 1929 erschienenen Werk Eros im Zuchthaus inspirierte. Viele erotische Fantasien und Geschichten spielen in Settings mit situativer Homosexualität.

Nachdem viele Gesellschaften homosexuelle Identität und offen homosexuelles Leben ablehnen, ist es oft schwer herauszufinden, was hinter einer individuellen heterosexuellen Identität steckt. Manchmal kann auch sozialer Druck und internalisierte Homophobie zu einer solchen Identität führen. Möglicherweise würden sich mehr Menschen als bisexuell identifizieren, wenn es sowohl von der heterosexuellen wie auch der homosexuellen Gesellschaft stärker akzeptiert würde. Das Konzept der situativen Homosexualität wirft Fragen auf, inwiefern aktives Sexualverhalten interne Wünsche ausdrückt und durch externe Umstände beeinflusst wird.[21] Sexuelle Orientierung ist ein sehr komplexes System mit vielen Zwischenstufen zwischen zwei Extremen oder auf zwei getrennten Skalen und genauer betrachtet sogar gleichzeitig auf mehreren emotionalen Ebenen. Die Entbehrung gegengeschlechtlicher Sexualkontakte wird von unterschiedlichen Personen verschieden bewältigt. Schon im späten 19. Jahrhundert erkannte man, dass manche Individuen niemals gleichgeschlechtliche Aktivität zeigen, egal wie lange und wie intensiv sie heterosexuellen Kontakt entbehren. Ebenso zeigen auch viele homosexuelle Menschen keine heterosexuelle Aktivität, auch wenn Homosexualität repressiv behandelt wird und praktisch nicht durchführbar ist. Grundsätzlich geht man davon aus, dass durch nicht der sexuellen Orientierung entsprechende Handlungen dieselbe nicht beeinflusst wird. Dazu nicht im Widerspruch zeigen kulturübergreifende Vergleiche, dass gleichgeschlechtliches Sexualverhalten in Situationen gegengeschlechtlicher Entbehrungen öfter vorkommt, vor allem bei Männern in ihrer sexuellen Hauptzeit.[25]

In vielen Kulturen ist situationsbezogene Gleichgeschlechtlichkeit toleriert, obwohl dies zu offen gleichgeschlechtliches Leben nach „westlichem“ Identitätsmodell nicht ist. Manche sozialen Analysten gehen davon aus, dass situative Homosexualität verwendet wird, um Homophobie und Biphobie zu bekräftigen, indem jenen, die homosexuelle Sexualkontakte in gleichgeschlechtlichen Umgebungen haben, erlaubt wird, sich weiter als heterosexuell zu definieren. Oft wird in solchen Umgebungen zwischen „echten Homosexuellen“ und jenen, die heterosexuell bleiben, unterschieden. Erstere sind sozial stigmatisiert, während ihr Partner es nicht ist. Durch diese Unterscheidung wird Homophobie bestärkt, obwohl gleichgeschlechtliche Aktivität toleriert wird. Auch wenn sie oft stillschweigend erwartet wird und zu einem gewissen Grad toleriert wird, wird trotzdem erwartet, dass sie versteckt bleibt. Wird sie öffentlich sichtbar, so wird sie bestraft, selbst wenn jeder davon gewusst hat. Der „echte Homosexuelle“ wird dabei oft härter bestraft als sein mutmaßlich heterosexueller Partner, welcher vorgeblich nur aus der Situation heraus handelt.[21] Oft wird die Unterscheidung auch dadurch getroffen, wer beim Sex „aktiver/männlicher“ und wer „passiver/weiblicher“ Partner ist. Diese Anzeichen zeigten sich beispielsweise auch in Südeuropa und vor allem im Orient (Nordafrika bis Pakistan) mit streng getrenntgeschlechtlicher Gesellschaft, wohin viele Europäer vor der hier schon herrschenden starken Ablehnung „flüchteten“ und welcher hierzulande teilweise einen schlechten Ruf hatte. Erst in den 1960ern änderte sich dort die Haltung, manchmal existieren aber noch alte Traditionen weiter oder flammen wieder auf.[26]

Vor allem in Gefängnissen, aber auch in Erziehungsanstalten, ist sexuelle Befriedigung nur ein Teilaspekt, die Ausübung von Macht, Erhalt der eigenen Männlichkeit durch den psychisch heterosexuell und oft nicht einmal als homosexuelle Handlung angesehenen Verkehr – solange man der Aktive bleibt oder unter Gewaltanwendung gezwungen wird – und der Status in der geschlossenen Gesellschaft ist ein Hauptaspekt. Auch ethnische Konflikte spielen dabei eine Rolle. Wünsche des passiven Partners zählen meist nicht und ihm wird die Männlichkeit genommen. Untergeordnet spielt auch die generelle menschliche Sehnsucht nach Zuneigung und Bindung eine Rolle. Paarbeziehungen von einem Beschützer und einem Beschützten basieren auf einer sehr starken Anpassung an das heterosexuelle Modell, das die Gefangenen von der Straße mitbringen; sexueller Stellungswechsel ist selten, und wenn er vorkommt, wird er immer sehr geheim gehalten. Ein weiterer Faktor ist Prostitution als interne Währung sowie als Ausbeutung der Untergeordneten. Mehr als in der Außenwelt muss man eine Dreiteilung machen zwischen freiwilligem Sexualverhalten, gewalttätigen Vergewaltigungen und sexuellen Handlungen „um des Überlebens willen“. Ein großes Druckmittel sind dabei durchgeführte oder angedrohte Gruppenvergewaltigungen. Das Phänomen ist generell sehr wenig wissenschaftlich erforscht, in Hinblick auf das System und nicht aus antihomosexueller Sichtweise, am meisten noch in den USA. Das Durchschnittsalter in den US-amerikanischen Haftanstalten beträgt etwa 28 Jahre, wobei fast drei Viertel der Gefangenen unter 35 Jahre alt sind und damit im sexuell aktivsten und körperlich aggressivsten Alter sind. Sie stammen überwiegend aus den Unterschichten und der Arbeiterklasse und sind zu einem großen Teil Schwarze. Jede sexuelle Aktivität seitens der Gefangenen ist in allen Gefängnissen verboten und wird bei konkretem Anlass wirklich – oft auch gegenüber Vergewaltigungsopfern – durch Disziplinierungsmaßnahmen (bis hin zu Isolationshaft, Verlust von Hafterleichterungen und Ablehnung von Entlassung auf Bewährung) geahndet, im Gegensatz zu den nicht so konsequent durchgesetzten früher bestehenden „Sodomiegesetzen“ der Bundesstaaten. Was nicht offensichtlich ist, wird wegen der erhofften friedensstiftenden Wirkung in der Institution oft geduldet und nicht näher betrachtet. Als Beispiel für eine Größenordnung sei eine Untersuchung aus dem Jahre 1982 genannt, wo 65 % aller in einer Stichprobe befragten Gefangenen angaben, in diesem Gefängnis sexuell aktiv gewesen zu sein. Von den sich selbst als heterosexuell Beschreibenden berichteten 55 % von sexuellen Aktivitäten, wobei sich die Zahl der sexuell aktiven Heterosexuellen auf 35 % der Weißen, 81 % der Schwarzen und 55 % der Hispanics verteilen. Verheiratete Heterosexuelle, die eheliche Besuche erhalten konnten, beteiligten sich häufiger, nicht weniger, am Sex mit anderen Gefangenen. Es bestehen Unterschiede zwischen Strafanstalten, Haftanstalten, Polizeigefängnissen und Jugendgefängnissen. Der Hauptgrund für die Begrenzung der Rate liegt am Mangel an passiven Partnern. Jene, die sich nicht am Sex beteiligen, beteiligen sich dennoch oft am System, indem verbale Bemerkungen gemacht werden und versucht wird, andere in die passive Rolle zu drängen. Im Gegensatz zu sexuellen Phantasien einiger urteilen die Homosexuellen, dass der Sex draußen wesentlich besser sei.[27]

Аноним Вск 20 Июл 2014 11:22:04  #302 №72156301 

)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:25:21  #303 №72156417 

>>72156301
Homosexuelles Verhalten, homosexuelles Begehren und die Sexuelle Identität fallen nicht zwingend zusammen und werden deshalb in der Forschung unterschieden. In der Umgangssprache werden diese Aspekte jedoch häufig vermischt oder miteinander gleichgesetzt. Sexuelle Handlungen zwischen Männern und zwischen Frauen wurden in verschiedenen Epochen und Kulturen ganz unterschiedlich behandelt: teils befürwortet und toleriert, teils untersagt und verfolgt. Eine besondere Rolle spielen dabei die drei Abrahamitischen Weltreligionen, deren Schriftgelehrte den sexuellen Verkehr zwischen Männern auf der Basis von Bibel, Tora und Koran in der Regel als Sünde betrachteten, auch wenn liberale Strömungen mit dieser exegetischen Tradition heute zunehmend brechen.

Gleichgeschlechtliche Liebe und Lust sind in allen Gesellschaften und historischen Epochen durch entsprechende Quellen nachweisbar. Dagegen gilt die Entstehung der sexuellen Identität – im Sinne einer klaren Festlegung des Individuums auf eine bestimmte sexuelle Orientierung – heute als das Resultat von Entwicklungen der modernen Gesellschaft. Diese setzten ungefähr im 18. Jahrhundert unserer Zeitrechnung ein und umfassen Aspekte wie das Städtewachstum, die Bürokratisierung und die kapitalistische Versachlichung sozialer Beziehungen.[1] Parallel zur Herausbildung heterosexistischer Normen in der Mehrheitsgesellschaft entstanden nach und nach in fast allen europäischen Metropolen abgegrenzte „schwule“ Subkulturen, deren Angehörige schon bald zum Gegenstand polizeilicher Überwachung, staatlicher Verfolgung, krimineller Erpressung und teilweise auch gewaltsamer Übergriffe wurden.

Der Begriff Homosexualität wurde 1869 durch den österreichisch-ungarischen Schriftsteller Karl Maria Benkert (Pseudonym: Karl Maria Kertbeny) erfunden. Zuvor hatte Karl Heinrich Ulrichs (* 1825) die Begriffe Uranismus (bzw. Urning für männlicher Homosexueller; Urninde für weiblicher Homosexueller) verwendet und bekannt gemacht. Ulrichs forderte 1867 erstmals öffentlich – auf dem deutschen Juristentag in München vor 500 Mitgliedern – die Straflosigkeit homosexueller Handlungen. Es gab tumultartige Szenen, in denen seine Rede unterging.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts prägten Autoren aus dem Umfeld der modernen Sexualwissenschaft unsere heutigen Begriffe für Homo- und Heterosexualität, für die es, genau wie für den Begriff Sexualität selbst, in keiner Sprache bis dahin eine vergleichbare Entsprechung gab. Das internationale Vokabular zu diesem Thema stammt daher fast überall aus Wortneuschöpfungen und Lehnübersetzungen des letzten und vorletzten Jahrhunderts.

Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die damit verbundene Einteilung von Menschen in Homo- und Heterosexuelle den vielfältigen Schattierungen menschlichen Begehrens nicht wirklich gerecht wird, hat man seit 1900 mit der Residualkategorie der Bisexualität aufzufangen versucht. Jedoch ist dieses Konzept seinerseits zur Basis einer selbst gewählten Identität geworden und produziert daher neue begriffliche Unklarheiten, wie etwa die Existenz von Menschen, die sich in Umfragen weder als homo- noch bisexuell einstufen, sich aber trotzdem vom eigenen Geschlecht in unterschiedlichem Grade erotisch angezogen fühlen.

Mit der Konstruktion homosexuellen Begehrens als Abweichung von einer unterstellten „heterosexuellen Norm“ war von Anfang an auch der Versuch einer ätiologischen (medizinischen/psychologischen) Erklärung verknüpft. Nach 150 Jahren Forschung gibt es unter Sexualwissenschaftlern immer noch keinen Konsens, welche Faktoren für die Ausbildung sexueller Präferenzen ursächlich sind. Genannt wurden unter anderem genetische, endokrinologische (hormonelle) und psychoanalytische Erklärungsmodelle, die meist wenig miteinander vereinbar sind und somit in Konkurrenz zueinander stehen. In der Forschung hat sich heute weitgehend eine Deutung durchgesetzt, die auf der gesicherten Beobachtung aufbaut, dass homosexuelles Verhalten eines Teils von Populationen in der höheren Tierwelt sehr weit verbreitet ist. Solchem Verhalten wird demgemäß eine mögliche evolutionäre Funktion für den Abbau von Aggressionen und die soziale Integration bei komplexen, hochentwickelten Wirbeltiergesellschaften beigemessen. Homosexuelles Verhalten von Teilen einer Population hochentwickelter Lebewesen ist demnach ein durch die natürliche Evolution entstandenes, in der belebten Natur weit verbreitetes und sinnvolle Funktionen erfüllendes Phänomen.

Begriff
→ Hauptartikel: Bezeichnungen für Homosexualitäten
Etymologie und Verwendung


Erste Nennung des Wortes homosexual (in einem Brief des österreichisch-ungarischen Schriftstellers Karl Maria Kertbeny)
Der Begriff „Homosexualität“ ist eine hybride Wortneubildung aus dem Jahre 1868, geprägt vom Schriftsteller Karl Maria Kertbeny (1824–1882, bürgerlich: Karl Maria Benkert) von griech. ὁμ�ς hom�s „gleich“ und lat. sexus „Geschlecht“. Gleichzeitig prägte er als Antonym den Begriff „Heterosexualität“. Richard von Krafft-Ebing sorgte ab 1886 mit seinem Werk Psychopathia sexualis für eine weite Verbreitung der Neubildungen.[2]

Hintergrund für diese und andere Wortbildungen war, dass es in der Neuzeit bis Mitte des 19. Jahrhunderts keinen überlieferten Begriff für gleichgeschlechtliches Empfinden gab. Vier Jahre vor Kertbeny führte Karl Heinrich Ulrichs 1864 die Begriffe „Uranismus“, „Urning“ (männlich) und „Urninde“ (weiblich) ein. Zwei Jahre nach Kertbeny und noch vor dem Erscheinen der Psychopathia sexualis prägte Carl Westphal 1870 den Begriff der „conträren Sexualempfindung“. Alle drei Begriffe wurden je nach Vorliebe verwendet. Magnus Hirschfeld berichtet 1914, dass sich der Begriff „Homosexualität“ durchgesetzt hat.[3]

Als problematisch empfand Hirschfeld dabei, dass unter dem Eindruck der Endung -sexuell das Wort vielfach nicht im Sinne gleichgeschlechtlicher Artung erfasst und gebraucht wird, sondern im Sinne einer sexuellen Handlung. Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine bis heute bestehende Polysemie (Mehrdeutigkeit). So wies Ernest Bornemann 1990 auf öffentliche Umfragen hin, nach denen die Mehrzahl der Deutschen den Begriff so versteht, dass Homosexualität weniger eine Orientierung als vielmehr den „Geschlechtsverkehr unter Männern“ bezeichnet.[4]



Karl Maria Kertbeny prägte 1868 den Begriff Homosexualität
Der Umstand, dass homo im Lateinischen „Mann“ (aber auch „Mensch“) und nicht, wie im Griechischen, „gleich“ bedeutet, führt in Verbindung mit der Tatsache, dass der zweite Teil des Wortes aus dem Lateinischen stammt, häufig zu einer irrtümlichen Verengung der Wortbedeutung auf „männliche Homosexualität“. Dies hat bisweilen skurrile Wendungen zur Folge, wie etwa die redundante Formulierung „Homosexuelle und Lesben“.

Die Verengung auf mann-männliche Sexualität trifft vor allem auf das Substantiv „Homosexueller“ zu, dessen weibliches Gegenstück „Homosexuelle“ kaum im Gebrauch ist. Homosexuelle Frauen werden stattdessen als Lesben (nach der griechischen Insel Lesbos, Heimat der Frauen liebenden Dichterin Sappho) oder, veraltet, als Lesbierinnen bezeichnet. Analog existiert für homosexuelle Männer auch das Wort Schwuler (von schwül – „drückend heiß“, in dieser Bedeutung seit dem 18. Jahrhundert, „schwül“ als Parallelbildung zu „kühl“, oder von „Schwulität“ – „Schwierigkeit, Bedrängnis, peinliche Lage“).

Ursprünglich abwertend oder nur im Rahmen der eigenen Subkultur verwendet, wurde die Bezeichnung „schwul“ in den 1970er Jahren von der Homosexuellenbewegung als Kampfbegriff eingesetzt und dadurch so weit gesellschaftsfähig gemacht, dass der Begriff heute sogar im Sprachgebrauch der Gesetzgebung auftaucht. Durch seinen trotzigen Gebrauch als Selbstbezeichnung sollte der abwertende Charakter des Wortes zurückgedrängt und den Homosexuellenfeinden enteignet werden. Dies ist jedoch nur zum Teil gelungen. In der Jugendsprache findet das Wort „schwul“ nach wie vor (oder sogar verstärkt) als Schimpfwort Verwendung und wird dort häufig auch als Synonym für „langweilig“, „weichlich“ beziehungsweise „enervierend“ benutzt. Synonym wird häufig „Tunte“ oder „Schwuchtel“ verwendet.

Um das Missverständnis zu vermeiden, „Homosexualität“ bezöge sich begrifflich nur auf Männer, wurde seit 1900 als Alternative die deutsche Übersetzung Gleichgeschlechtlichkeit ins Spiel gebracht, und zwar vor allem als Adjektiv (gleichgeschlechtlich), weniger als Substantiv oder gar als Personenbezeichnung (Gleichgeschlechtlicher).[2] Der Begriff verhindert eine Verwechslung mit dem Begriff Mann und setzt den semantischen Fokus von der Sexualität weg auf das Geschlecht. Auch in Gesetzesentwürfen und Gesetzen wird er neuerdings wegen der juristischen Klarheit bevorzugt. Häufigen Gebrauch findet er darüber hinaus bei der Beschreibung anderer Kulturen, da das Wort homosexuell gedanklich mit vielen sozialen Eigenheiten und Identitätsbeschreibungen der westlichen industrialisierten Welt verknüpft ist.

Sprachlich überholt ist der Begriff „Homosexualismus“, der ebenfalls von Kertbeny eingeführt, aber seit jeher nur vereinzelt verwendet wurde. In neuerer Zeit wird „Homosexualismus“ in meist abwertender Weise von wertkonservativen, oft gläubigen Menschen gebraucht. Zum Teil wird es dabei als bloßes Synonym für Homosexualität benutzt, zum Teil aber auch, um die Überzeugung auszudrücken, dass über Straffreiheit und körperliche Unversehrtheit hinausgehende Forderungen eine „Ideologie“ darstellten, die den eigenen Anschauungen widerspricht.

Englischsprachige Begriffe
Im englischsprachigen Raum hat die Lesben- und Schwulenbewegung dagegen das Wort gay (im nachträglichen Rückgriff auf seine ursprüngliche Bedeutung »fröhlich« und »bunt«, die zwischenzeitlich vom 17. bis ins 20. Jahrhundert hinein allerdings von der Bedeutung »ausschweifend, unmoralisch« verdrängt worden war[5]) als Selbstbezeichnung durchgesetzt, um sich von dem damals noch abwertend gebrauchten Ausdruck queer (»seltsam, komisch«) zu distanzieren.

Ursprünglich eine geschlechtsneutrale Bezeichnung, hat sich der Begriff – ähnlich wie das deutsche Wort schwul – in den 1970er Jahren auf Männer verengt, während sich gleichgeschlechtlich liebende Frauen im Zuge des lesbisch-feministischen Separatismus zunehmend als lesbians und dykes bezeichneten. Der Begriff gay hat sich auch in anderen Sprachen wie dem Französischen (gai) eingebürgert und findet als Lehnwort auch in Deutschland neuerdings wieder zunehmend Verwendung.

Anfang der 1990er Jahre kam es innerhalb radikalerer politischer Kreise zu einer Wiederaneignung des Wortes queer als Überbegriff für Lesben und Schwule, was dann meist Transgender mit einschließt. Dieser Begriff hat die Wörter gay und lesbian jedoch nicht verdrängt, sondern nur partiell ersetzen können. Durch Queer-Theorie erfuhr er eine ähnliche Internationalisierung wie vorher der Begriff gay.

Chichi man oder Battyman sind stark abwertende Begriffe, die aus dem Jamaika-Kreolischen kommen und für die Battyman-Tunes namensgebend sind.

Chinesischsprachige Begriffe


Junge Männer im erotischen Spiel auf einer Handrolle aus Peking (spätes 19. Jahrhundert)
→ Hauptartikel: Homosexualität in China
In der Volksrepublik China hat die Sexualmedizin zunächst die Begriffe tongxing'ai („Homoerotik“) und tongxinglian („Homosexualität“) durchsetzen können. Es handelte sich um Lehnübersetzungen aus dem Japanischen, wo das entsprechende Wort dMseiai („gleichgeschlechtliche Liebe“) kurz zuvor in Anlehnung an das Deutsche geprägt worden war. Traditionelle Ausdrücke wie fentao („den Pfirsich teilen“) und duanxiu („den Ärmel abschneiden“), die anekdotisch auf Geschichten gleichgeschlechtlicher Liebe unter den chinesischen Kaisern anspielten, gingen in der Sprache urbaner Regionen verloren. Als Verben hatten sie eine Beziehung oder einen Akt, aber keine Persönlichkeitseigenschaft bezeichnet.

Аноним Вск 20 Июл 2014 11:25:33  #304 №72156423 

>>72147492
бля
каникулы
я хуею
Уёбывай с моих двачей и шлюху свою забери
быдло

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:26:05  #305 №72156440 

>>72156301
Homosexuelles Verhalten, homosexuelles Begehren und die Sexuelle Identität fallen nicht zwingend zusammen und werden deshalb in der Forschung unterschieden. In der Umgangssprache werden diese Aspekte jedoch häufig vermischt oder miteinander gleichgesetzt. Sexuelle Handlungen zwischen Männern und zwischen Frauen wurden in verschiedenen Epochen und Kulturen ganz unterschiedlich behandelt: teils befürwortet und toleriert, teils untersagt und verfolgt. Eine besondere Rolle spielen dabei die drei Abrahamitischen Weltreligionen, deren Schriftgelehrte den sexuellen Verkehr zwischen Männern auf der Basis von Bibel, Tora und Koran in der Regel als Sünde betrachteten, auch wenn liberale Strömungen mit dieser exegetischen Tradition heute zunehmend brechen.

Gleichgeschlechtliche Liebe und Lust sind in allen Gesellschaften und historischen Epochen durch entsprechende Quellen nachweisbar. Dagegen gilt die Entstehung der sexuellen Identität – im Sinne einer klaren Festlegung des Individuums auf eine bestimmte sexuelle Orientierung – heute als das Resultat von Entwicklungen der modernen Gesellschaft. Diese setzten ungefähr im 18. Jahrhundert unserer Zeitrechnung ein und umfassen Aspekte wie das Städtewachstum, die Bürokratisierung und die kapitalistische Versachlichung sozialer Beziehungen.[1] Parallel zur Herausbildung heterosexistischer Normen in der Mehrheitsgesellschaft entstanden nach und nach in fast allen europäischen Metropolen abgegrenzte „schwule“ Subkulturen, deren Angehörige schon bald zum Gegenstand polizeilicher Überwachung, staatlicher Verfolgung, krimineller Erpressung und teilweise auch gewaltsamer Übergriffe wurden.

Der Begriff Homosexualität wurde 1869 durch den österreichisch-ungarischen Schriftsteller Karl Maria Benkert (Pseudonym: Karl Maria Kertbeny) erfunden. Zuvor hatte Karl Heinrich Ulrichs (* 1825) die Begriffe Uranismus (bzw. Urning für männlicher Homosexueller; Urninde für weiblicher Homosexueller) verwendet und bekannt gemacht. Ulrichs forderte 1867 erstmals öffentlich – auf dem deutschen Juristentag in München vor 500 Mitgliedern – die Straflosigkeit homosexueller Handlungen. Es gab tumultartige Szenen, in denen seine Rede unterging.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts prägten Autoren aus dem Umfeld der modernen Sexualwissenschaft unsere heutigen Begriffe für Homo- und Heterosexualität, für die es, genau wie für den Begriff Sexualität selbst, in keiner Sprache bis dahin eine vergleichbare Entsprechung gab. Das internationale Vokabular zu diesem Thema stammt daher fast überall aus Wortneuschöpfungen und Lehnübersetzungen des letzten und vorletzten Jahrhunderts.

Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die damit verbundene Einteilung von Menschen in Homo- und Heterosexuelle den vielfältigen Schattierungen menschlichen Begehrens nicht wirklich gerecht wird, hat man seit 1900 mit der Residualkategorie der Bisexualität aufzufangen versucht. Jedoch ist dieses Konzept seinerseits zur Basis einer selbst gewählten Identität geworden und produziert daher neue begriffliche Unklarheiten, wie etwa die Existenz von Menschen, die sich in Umfragen weder als homo- noch bisexuell einstufen, sich aber trotzdem vom eigenen Geschlecht in unterschiedlichem Grade erotisch angezogen fühlen.

Mit der Konstruktion homosexuellen Begehrens als Abweichung von einer unterstellten „heterosexuellen Norm“ war von Anfang an auch der Versuch einer ätiologischen (medizinischen/psychologischen) Erklärung verknüpft. Nach 150 Jahren Forschung gibt es unter Sexualwissenschaftlern immer noch keinen Konsens, welche Faktoren für die Ausbildung sexueller Präferenzen ursächlich sind. Genannt wurden unter anderem genetische, endokrinologische (hormonelle) und psychoanalytische Erklärungsmodelle, die meist wenig miteinander vereinbar sind und somit in Konkurrenz zueinander stehen. In der Forschung hat sich heute weitgehend eine Deutung durchgesetzt, die auf der gesicherten Beobachtung aufbaut, dass homosexuelles Verhalten eines Teils von Populationen in der höheren Tierwelt sehr weit verbreitet ist. Solchem Verhalten wird demgemäß eine mögliche evolutionäre Funktion für den Abbau von Aggressionen und die soziale Integration bei komplexen, hochentwickelten Wirbeltiergesellschaften beigemessen. Homosexuelles Verhalten von Teilen einer Population hochentwickelter Lebewesen ist demnach ein durch die natürliche Evolution entstandenes, in der belebten Natur weit verbreitetes und sinnvolle Funktionen erfüllendes Phänomen.

Begriff
→ Hauptartikel: Bezeichnungen für Homosexualitäten
Etymologie und Verwendung


Erste Nennung des Wortes homosexual (in einem Brief des österreichisch-ungarischen Schriftstellers Karl Maria Kertbeny)
Der Begriff „Homosexualität“ ist eine hybride Wortneubildung aus dem Jahre 1868, geprägt vom Schriftsteller Karl Maria Kertbeny (1824–1882, bürgerlich: Karl Maria Benkert) von griech. ὁμ�ς hom�s „gleich“ und lat. sexus „Geschlecht“. Gleichzeitig prägte er als Antonym den Begriff „Heterosexualität“. Richard von Krafft-Ebing sorgte ab 1886 mit seinem Werk Psychopathia sexualis für eine weite Verbreitung der Neubildungen.[2]

Hintergrund für diese und andere Wortbildungen war, dass es in der Neuzeit bis Mitte des 19. Jahrhunderts keinen überlieferten Begriff für gleichgeschlechtliches Empfinden gab. Vier Jahre vor Kertbeny führte Karl Heinrich Ulrichs 1864 die Begriffe „Uranismus“, „Urning“ (männlich) und „Urninde“ (weiblich) ein. Zwei Jahre nach Kertbeny und noch vor dem Erscheinen der Psychopathia sexualis prägte Carl Westphal 1870 den Begriff der „conträren Sexualempfindung“. Alle drei Begriffe wurden je nach Vorliebe verwendet. Magnus Hirschfeld berichtet 1914, dass sich der Begriff „Homosexualität“ durchgesetzt hat.[3]

Als problematisch empfand Hirschfeld dabei, dass unter dem Eindruck der Endung -sexuell das Wort vielfach nicht im Sinne gleichgeschlechtlicher Artung erfasst und gebraucht wird, sondern im Sinne einer sexuellen Handlung. Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine bis heute bestehende Polysemie (Mehrdeutigkeit). So wies Ernest Bornemann 1990 auf öffentliche Umfragen hin, nach denen die Mehrzahl der Deutschen den Begriff so versteht, dass Homosexualität weniger eine Orientierung als vielmehr den „Geschlechtsverkehr unter Männern“ bezeichnet.[4]



Karl Maria Kertbeny prägte 1868 den Begriff Homosexualität
Der Umstand, dass homo im Lateinischen „Mann“ (aber auch „Mensch“) und nicht, wie im Griechischen, „gleich“ bedeutet, führt in Verbindung mit der Tatsache, dass der zweite Teil des Wortes aus dem Lateinischen stammt, häufig zu einer irrtümlichen Verengung der Wortbedeutung auf „männliche Homosexualität“. Dies hat bisweilen skurrile Wendungen zur Folge, wie etwa die redundante Formulierung „Homosexuelle und Lesben“.

Die Verengung auf mann-männliche Sexualität trifft vor allem auf das Substantiv „Homosexueller“ zu, dessen weibliches Gegenstück „Homosexuelle“ kaum im Gebrauch ist. Homosexuelle Frauen werden stattdessen als Lesben (nach der griechischen Insel Lesbos, Heimat der Frauen liebenden Dichterin Sappho) oder, veraltet, als Lesbierinnen bezeichnet. Analog existiert für homosexuelle Männer auch das Wort Schwuler (von schwül – „drückend heiß“, in dieser Bedeutung seit dem 18. Jahrhundert, „schwül“ als Parallelbildung zu „kühl“, oder von „Schwulität“ – „Schwierigkeit, Bedrängnis, peinliche Lage“).

Ursprünglich abwertend oder nur im Rahmen der eigenen Subkultur verwendet, wurde die Bezeichnung „schwul“ in den 1970er Jahren von der Homosexuellenbewegung als Kampfbegriff eingesetzt und dadurch so weit gesellschaftsfähig gemacht, dass der Begriff heute sogar im Sprachgebrauch der Gesetzgebung auftaucht. Durch seinen trotzigen Gebrauch als Selbstbezeichnung sollte der abwertende Charakter des Wortes zurückgedrängt und den Homosexuellenfeinden enteignet werden. Dies ist jedoch nur zum Teil gelungen. In der Jugendsprache findet das Wort „schwul“ nach wie vor (oder sogar verstärkt) als Schimpfwort Verwendung und wird dort häufig auch als Synonym für „langweilig“, „weichlich“ beziehungsweise „enervierend“ benutzt. Synonym wird häufig „Tunte“ oder „Schwuchtel“ verwendet.

Um das Missverständnis zu vermeiden, „Homosexualität“ bezöge sich begrifflich nur auf Männer, wurde seit 1900 als Alternative die deutsche Übersetzung Gleichgeschlechtlichkeit ins Spiel gebracht, und zwar vor allem als Adjektiv (gleichgeschlechtlich), weniger als Substantiv oder gar als Personenbezeichnung (Gleichgeschlechtlicher).[2] Der Begriff verhindert eine Verwechslung mit dem Begriff Mann und setzt den semantischen Fokus von der Sexualität weg auf das Geschlecht. Auch in Gesetzesentwürfen und Gesetzen wird er neuerdings wegen der juristischen Klarheit bevorzugt. Häufigen Gebrauch findet er darüber hinaus bei der Beschreibung anderer Kulturen, da das Wort homosexuell gedanklich mit vielen sozialen Eigenheiten und Identitätsbeschreibungen der westlichen industrialisierten Welt verknüpft ist.

Sprachlich überholt ist der Begriff „Homosexualismus“, der ebenfalls von Kertbeny eingeführt, aber seit jeher nur vereinzelt verwendet wurde. In neuerer Zeit wird „Homosexualismus“ in meist abwertender Weise von wertkonservativen, oft gläubigen Menschen gebraucht. Zum Teil wird es dabei als bloßes Synonym für Homosexualität benutzt, zum Teil aber auch, um die Überzeugung auszudrücken, dass über Straffreiheit und körperliche Unversehrtheit hinausgehende Forderungen eine „Ideologie“ darstellten, die den eigenen Anschauungen widerspricht.

Englischsprachige Begriffe
Im englischsprachigen Raum hat die Lesben- und Schwulenbewegung dagegen das Wort gay (im nachträglichen Rückgriff auf seine ursprüngliche Bedeutung »fröhlich« und »bunt«, die zwischenzeitlich vom 17. bis ins 20. Jahrhundert hinein allerdings von der Bedeutung »ausschweifend, unmoralisch« verdrängt worden war[5]) als Selbstbezeichnung durchgesetzt, um sich von dem damals noch abwertend gebrauchten Ausdruck queer (»seltsam, komisch«) zu distanzieren.

Ursprünglich eine geschlechtsneutrale Bezeichnung, hat sich der Begriff – ähnlich wie das deutsche Wort schwul – in den 1970er Jahren auf Männer verengt, während sich gleichgeschlechtlich liebende Frauen im Zuge des lesbisch-feministischen Separatismus zunehmend als lesbians und dykes bezeichneten. Der Begriff gay hat sich auch in anderen Sprachen wie dem Französischen (gai) eingebürgert und findet als Lehnwort auch in Deutschland neuerdings wieder zunehmend Verwendung.

Anfang der 1990er Jahre kam es innerhalb radikalerer politischer Kreise zu einer Wiederaneignung des Wortes queer als Überbegriff für Lesben und Schwule, was dann meist Transgender mit einschließt. Dieser Begriff hat die Wörter gay und lesbian jedoch nicht verdrängt, sondern nur partiell ersetzen können. Durch Queer-Theorie erfuhr er eine ähnliche Internationalisierung wie vorher der Begriff gay.

Chichi man oder Battyman sind stark abwertende Begriffe, die aus dem Jamaika-Kreolischen kommen und für die Battyman-Tunes namensgebend sind.

Chinesischsprachige Begriffe


Junge Männer im erotischen Spiel auf einer Handrolle aus Peking (spätes 19. Jahrhundert)
→ Hauptartikel: Homosexualität in China
In der Volksrepublik China hat die Sexualmedizin zunächst die Begriffe tongxing'ai („Homoerotik“) und tongxinglian („Homosexualität“) durchsetzen können. Es handelte sich um Lehnübersetzungen aus dem Japanischen, wo das entsprechende Wort dMseiai („gleichgeschlechtliche Liebe“) kurz zuvor in Anlehnung an das Deutsche geprägt worden war. Traditionelle Ausdrücke wie fentao („den Pfirsich teilen“) und duanxiu („den Ärmel abschneiden“), die anekdotisch auf Geschichten gleichgeschlechtlicher Liebe unter den chinesischen Kaisern anspielten, gingen in der Sprache urbaner Regionen verloren. Als Verben hatten sie eine Beziehung oder einen Akt, aber keine Persönlichkeitseigenschaft bezeichnet.

Аноним Вск 20 Июл 2014 11:27:30  #306 №72156489 

Чётное - иду завтркать, нечётное - двачую дальше, дабл - бросаю двач и иду гулять

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:27:30  #307 №72156490 

>>72156423
sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage sage

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:31:00  #308 №72156611 

>>72147492
>Как вы уже поняли есть одна тян.
>Алсо нам сейчас 16 и мы одноклассники
>Мы встречались с ней месяца 3. Она меня бросила, я побухал, пострадал, да и забил хер
Ясно

Аноним Вск 20 Июл 2014 11:32:07  #309 №72156651 

>>72156611
понятно

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:33:24  #310 №72156694 

>>72156651
Мамку ипал)))

Аноним Вск 20 Июл 2014 11:34:12  #311 №72156726 

>>72156694
бугурт нищебароа)))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 11:36:14  #312 №72156800 

>>72156726
Все равно твою мамку ебал, и папку ебал, и брата ебал. Всех ебал.

Аноним Вск 20 Июл 2014 11:36:35  #313 №72156813 

>>72156800
)))

Аноним Вск 20 Июл 2014 11:44:07  #314 №72157068 

бамп годному треду

Аноним Вск 20 Июл 2014 11:56:54  #315 №72157633 

бамп

sageАноним Вск 20 Июл 2014 12:10:45  #316 №72158238 

>>72157068
>>72157633
Homosexuelles Verhalten, homosexuelles Begehren und die Sexuelle Identität fallen nicht zwingend zusammen und werden deshalb in der Forschung unterschieden. In der Umgangssprache werden diese Aspekte jedoch häufig vermischt oder miteinander gleichgesetzt. Sexuelle Handlungen zwischen Männern und zwischen Frauen wurden in verschiedenen Epochen und Kulturen ganz unterschiedlich behandelt: teils befürwortet und toleriert, teils untersagt und verfolgt. Eine besondere Rolle spielen dabei die drei Abrahamitischen Weltreligionen, deren Schriftgelehrte den sexuellen Verkehr zwischen Männern auf der Basis von Bibel, Tora und Koran in der Regel als Sünde betrachteten, auch wenn liberale Strömungen mit dieser exegetischen Tradition heute zunehmend brechen.

Gleichgeschlechtliche Liebe und Lust sind in allen Gesellschaften und historischen Epochen durch entsprechende Quellen nachweisbar. Dagegen gilt die Entstehung der sexuellen Identität – im Sinne einer klaren Festlegung des Individuums auf eine bestimmte sexuelle Orientierung – heute als das Resultat von Entwicklungen der modernen Gesellschaft. Diese setzten ungefähr im 18. Jahrhundert unserer Zeitrechnung ein und umfassen Aspekte wie das Städtewachstum, die Bürokratisierung und die kapitalistische Versachlichung sozialer Beziehungen.[1] Parallel zur Herausbildung heterosexistischer Normen in der Mehrheitsgesellschaft entstanden nach und nach in fast allen europäischen Metropolen abgegrenzte „schwule“ Subkulturen, deren Angehörige schon bald zum Gegenstand polizeilicher Überwachung, staatlicher Verfolgung, krimineller Erpressung und teilweise auch gewaltsamer Übergriffe wurden.

Der Begriff Homosexualität wurde 1869 durch den österreichisch-ungarischen Schriftsteller Karl Maria Benkert (Pseudonym: Karl Maria Kertbeny) erfunden. Zuvor hatte Karl Heinrich Ulrichs (* 1825) die Begriffe Uranismus (bzw. Urning für männlicher Homosexueller; Urninde für weiblicher Homosexueller) verwendet und bekannt gemacht. Ulrichs forderte 1867 erstmals öffentlich – auf dem deutschen Juristentag in München vor 500 Mitgliedern – die Straflosigkeit homosexueller Handlungen. Es gab tumultartige Szenen, in denen seine Rede unterging.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts prägten Autoren aus dem Umfeld der modernen Sexualwissenschaft unsere heutigen Begriffe für Homo- und Heterosexualität, für die es, genau wie für den Begriff Sexualität selbst, in keiner Sprache bis dahin eine vergleichbare Entsprechung gab. Das internationale Vokabular zu diesem Thema stammt daher fast überall aus Wortneuschöpfungen und Lehnübersetzungen des letzten und vorletzten Jahrhunderts.

Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die damit verbundene Einteilung von Menschen in Homo- und Heterosexuelle den vielfältigen Schattierungen menschlichen Begehrens nicht wirklich gerecht wird, hat man seit 1900 mit der Residualkategorie der Bisexualität aufzufangen versucht. Jedoch ist dieses Konzept seinerseits zur Basis einer selbst gewählten Identität geworden und produziert daher neue begriffliche Unklarheiten, wie etwa die Existenz von Menschen, die sich in Umfragen weder als homo- noch bisexuell einstufen, sich aber trotzdem vom eigenen Geschlecht in unterschiedlichem Grade erotisch angezogen fühlen.

Mit der Konstruktion homosexuellen Begehrens als Abweichung von einer unterstellten „heterosexuellen Norm“ war von Anfang an auch der Versuch einer ätiologischen (medizinischen/psychologischen) Erklärung verknüpft. Nach 150 Jahren Forschung gibt es unter Sexualwissenschaftlern immer noch keinen Konsens, welche Faktoren für die Ausbildung sexueller Präferenzen ursächlich sind. Genannt wurden unter anderem genetische, endokrinologische (hormonelle) und psychoanalytische Erklärungsmodelle, die meist wenig miteinander vereinbar sind und somit in Konkurrenz zueinander stehen. In der Forschung hat sich heute weitgehend eine Deutung durchgesetzt, die auf der gesicherten Beobachtung aufbaut, dass homosexuelles Verhalten eines Teils von Populationen in der höheren Tierwelt sehr weit verbreitet ist. Solchem Verhalten wird demgemäß eine mögliche evolutionäre Funktion für den Abbau von Aggressionen und die soziale Integration bei komplexen, hochentwickelten Wirbeltiergesellschaften beigemessen. Homosexuelles Verhalten von Teilen einer Population hochentwickelter Lebewesen ist demnach ein durch die natürliche Evolution entstandenes, in der belebten Natur weit verbreitetes und sinnvolle Funktionen erfüllendes Phänomen.

Begriff
→ Hauptartikel: Bezeichnungen für Homosexualitäten
Etymologie und Verwendung


Erste Nennung des Wortes homosexual (in einem Brief des österreichisch-ungarischen Schriftstellers Karl Maria Kertbeny)
Der Begriff „Homosexualität“ ist eine hybride Wortneubildung aus dem Jahre 1868, geprägt vom Schriftsteller Karl Maria Kertbeny (1824–1882, bürgerlich: Karl Maria Benkert) von griech. ὁμ�ς hom�s „gleich“ und lat. sexus „Geschlecht“. Gleichzeitig prägte er als Antonym den Begriff „Heterosexualität“. Richard von Krafft-Ebing sorgte ab 1886 mit seinem Werk Psychopathia sexualis für eine weite Verbreitung der Neubildungen.[2]

Hintergrund für diese und andere Wortbildungen war, dass es in der Neuzeit bis Mitte des 19. Jahrhunderts keinen überlieferten Begriff für gleichgeschlechtliches Empfinden gab. Vier Jahre vor Kertbeny führte Karl Heinrich Ulrichs 1864 die Begriffe „Uranismus“, „Urning“ (männlich) und „Urninde“ (weiblich) ein. Zwei Jahre nach Kertbeny und noch vor dem Erscheinen der Psychopathia sexualis prägte Carl Westphal 1870 den Begriff der „conträren Sexualempfindung“. Alle drei Begriffe wurden je nach Vorliebe verwendet. Magnus Hirschfeld berichtet 1914, dass sich der Begriff „Homosexualität“ durchgesetzt hat.[3]

Als problematisch empfand Hirschfeld dabei, dass unter dem Eindruck der Endung -sexuell das Wort vielfach nicht im Sinne gleichgeschlechtlicher Artung erfasst und gebraucht wird, sondern im Sinne einer sexuellen Handlung. Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine bis heute bestehende Polysemie (Mehrdeutigkeit). So wies Ernest Bornemann 1990 auf öffentliche Umfragen hin, nach denen die Mehrzahl der Deutschen den Begriff so versteht, dass Homosexualität weniger eine Orientierung als vielmehr den „Geschlechtsverkehr unter Männern“ bezeichnet.[4]



Karl Maria Kertbeny prägte 1868 den Begriff Homosexualität
Der Umstand, dass homo im Lateinischen „Mann“ (aber auch „Mensch“) und nicht, wie im Griechischen, „gleich“ bedeutet, führt in Verbindung mit der Tatsache, dass der zweite Teil des Wortes aus dem Lateinischen stammt, häufig zu einer irrtümlichen Verengung der Wortbedeutung auf „männliche Homosexualität“. Dies hat bisweilen skurrile Wendungen zur Folge, wie etwa die redundante Formulierung „Homosexuelle und Lesben“.

Die Verengung auf mann-männliche Sexualität trifft vor allem auf das Substantiv „Homosexueller“ zu, dessen weibliches Gegenstück „Homosexuelle“ kaum im Gebrauch ist. Homosexuelle Frauen werden stattdessen als Lesben (nach der griechischen Insel Lesbos, Heimat der Frauen liebenden Dichterin Sappho) oder, veraltet, als Lesbierinnen bezeichnet. Analog existiert für homosexuelle Männer auch das Wort Schwuler (von schwül – „drückend heiß“, in dieser Bedeutung seit dem 18. Jahrhundert, „schwül“ als Parallelbildung zu „kühl“, oder von „Schwulität“ – „Schwierigkeit, Bedrängnis, peinliche Lage“).

Ursprünglich abwertend oder nur im Rahmen der eigenen Subkultur verwendet, wurde die Bezeichnung „schwul“ in den 1970er Jahren von der Homosexuellenbewegung als Kampfbegriff eingesetzt und dadurch so weit gesellschaftsfähig gemacht, dass der Begriff heute sogar im Sprachgebrauch der Gesetzgebung auftaucht. Durch seinen trotzigen Gebrauch als Selbstbezeichnung sollte der abwertende Charakter des Wortes zurückgedrängt und den Homosexuellenfeinden enteignet werden. Dies ist jedoch nur zum Teil gelungen. In der Jugendsprache findet das Wort „schwul“ nach wie vor (oder sogar verstärkt) als Schimpfwort Verwendung und wird dort häufig auch als Synonym für „langweilig“, „weichlich“ beziehungsweise „enervierend“ benutzt. Synonym wird häufig „Tunte“ oder „Schwuchtel“ verwendet.

Um das Missverständnis zu vermeiden, „Homosexualität“ bezöge sich begrifflich nur auf Männer, wurde seit 1900 als Alternative die deutsche Übersetzung Gleichgeschlechtlichkeit ins Spiel gebracht, und zwar vor allem als Adjektiv (gleichgeschlechtlich), weniger als Substantiv oder gar als Personenbezeichnung (Gleichgeschlechtlicher).[2] Der Begriff verhindert eine Verwechslung mit dem Begriff Mann und setzt den semantischen Fokus von der Sexualität weg auf das Geschlecht. Auch in Gesetzesentwürfen und Gesetzen wird er neuerdings wegen der juristischen Klarheit bevorzugt. Häufigen Gebrauch findet er darüber hinaus bei der Beschreibung anderer Kulturen, da das Wort homosexuell gedanklich mit vielen sozialen Eigenheiten und Identitätsbeschreibungen der westlichen industrialisierten Welt verknüpft ist.

Sprachlich überholt ist der Begriff „Homosexualismus“, der ebenfalls von Kertbeny eingeführt, aber seit jeher nur vereinzelt verwendet wurde. In neuerer Zeit wird „Homosexualismus“ in meist abwertender Weise von wertkonservativen, oft gläubigen Menschen gebraucht. Zum Teil wird es dabei als bloßes Synonym für Homosexualität benutzt, zum Teil aber auch, um die Überzeugung auszudrücken, dass über Straffreiheit und körperliche Unversehrtheit hinausgehende Forderungen eine „Ideologie“ darstellten, die den eigenen Anschauungen widerspricht.

Englischsprachige Begriffe
Im englischsprachigen Raum hat die Lesben- und Schwulenbewegung dagegen das Wort gay (im nachträglichen Rückgriff auf seine ursprüngliche Bedeutung »fröhlich« und »bunt«, die zwischenzeitlich vom 17. bis ins 20. Jahrhundert hinein allerdings von der Bedeutung »ausschweifend, unmoralisch« verdrängt worden war[5]) als Selbstbezeichnung durchgesetzt, um sich von dem damals noch abwertend gebrauchten Ausdruck queer (»seltsam, komisch«) zu distanzieren.

Ursprünglich eine geschlechtsneutrale Bezeichnung, hat sich der Begriff – ähnlich wie das deutsche Wort schwul – in den 1970er Jahren auf Männer verengt, während sich gleichgeschlechtlich liebende Frauen im Zuge des lesbisch-feministischen Separatismus zunehmend als lesbians und dykes bezeichneten. Der Begriff gay hat sich auch in anderen Sprachen wie dem Französischen (gai) eingebürgert und findet als Lehnwort auch in Deutschland neuerdings wieder zunehmend Verwendung.

Anfang der 1990er Jahre kam es innerhalb radikalerer politischer Kreise zu einer Wiederaneignung des Wortes queer als Überbegriff für Lesben und Schwule, was dann meist Transgender mit einschließt. Dieser Begriff hat die Wörter gay und lesbian jedoch nicht verdrängt, sondern nur partiell ersetzen können. Durch Queer-Theorie erfuhr er eine ähnliche Internationalisierung wie vorher der Begriff gay.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 12:11:31  #317 №72158269 

Homosexuelles Verhalten, homosexuelles Begehren und die Sexuelle Identität fallen nicht zwingend zusammen und werden deshalb in der Forschung unterschieden. In der Umgangssprache werden diese Aspekte jedoch häufig vermischt oder miteinander gleichgesetzt. Sexuelle Handlungen zwischen Männern und zwischen Frauen wurden in verschiedenen Epochen und Kulturen ganz unterschiedlich behandelt: teils befürwortet und toleriert, teils untersagt und verfolgt. Eine besondere Rolle spielen dabei die drei Abrahamitischen Weltreligionen, deren Schriftgelehrte den sexuellen Verkehr zwischen Männern auf der Basis von Bibel, Tora und Koran in der Regel als Sünde betrachteten, auch wenn liberale Strömungen mit dieser exegetischen Tradition heute zunehmend brechen.

Gleichgeschlechtliche Liebe und Lust sind in allen Gesellschaften und historischen Epochen durch entsprechende Quellen nachweisbar. Dagegen gilt die Entstehung der sexuellen Identität – im Sinne einer klaren Festlegung des Individuums auf eine bestimmte sexuelle Orientierung – heute als das Resultat von Entwicklungen der modernen Gesellschaft. Diese setzten ungefähr im 18. Jahrhundert unserer Zeitrechnung ein und umfassen Aspekte wie das Städtewachstum, die Bürokratisierung und die kapitalistische Versachlichung sozialer Beziehungen.[1] Parallel zur Herausbildung heterosexistischer Normen in der Mehrheitsgesellschaft entstanden nach und nach in fast allen europäischen Metropolen abgegrenzte „schwule“ Subkulturen, deren Angehörige schon bald zum Gegenstand polizeilicher Überwachung, staatlicher Verfolgung, krimineller Erpressung und teilweise auch gewaltsamer Übergriffe wurden.

Der Begriff Homosexualität wurde 1869 durch den österreichisch-ungarischen Schriftsteller Karl Maria Benkert (Pseudonym: Karl Maria Kertbeny) erfunden. Zuvor hatte Karl Heinrich Ulrichs (* 1825) die Begriffe Uranismus (bzw. Urning für männlicher Homosexueller; Urninde für weiblicher Homosexueller) verwendet und bekannt gemacht. Ulrichs forderte 1867 erstmals öffentlich – auf dem deutschen Juristentag in München vor 500 Mitgliedern – die Straflosigkeit homosexueller Handlungen. Es gab tumultartige Szenen, in denen seine Rede unterging.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts prägten Autoren aus dem Umfeld der modernen Sexualwissenschaft unsere heutigen Begriffe für Homo- und Heterosexualität, für die es, genau wie für den Begriff Sexualität selbst, in keiner Sprache bis dahin eine vergleichbare Entsprechung gab. Das internationale Vokabular zu diesem Thema stammt daher fast überall aus Wortneuschöpfungen und Lehnübersetzungen des letzten und vorletzten Jahrhunderts.

Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die damit verbundene Einteilung von Menschen in Homo- und Heterosexuelle den vielfältigen Schattierungen menschlichen Begehrens nicht wirklich gerecht wird, hat man seit 1900 mit der Residualkategorie der Bisexualität aufzufangen versucht. Jedoch ist dieses Konzept seinerseits zur Basis einer selbst gewählten Identität geworden und produziert daher neue begriffliche Unklarheiten, wie etwa die Existenz von Menschen, die sich in Umfragen weder als homo- noch bisexuell einstufen, sich aber trotzdem vom eigenen Geschlecht in unterschiedlichem Grade erotisch angezogen fühlen.

Mit der Konstruktion homosexuellen Begehrens als Abweichung von einer unterstellten „heterosexuellen Norm“ war von Anfang an auch der Versuch einer ätiologischen (medizinischen/psychologischen) Erklärung verknüpft. Nach 150 Jahren Forschung gibt es unter Sexualwissenschaftlern immer noch keinen Konsens, welche Faktoren für die Ausbildung sexueller Präferenzen ursächlich sind. Genannt wurden unter anderem genetische, endokrinologische (hormonelle) und psychoanalytische Erklärungsmodelle, die meist wenig miteinander vereinbar sind und somit in Konkurrenz zueinander stehen. In der Forschung hat sich heute weitgehend eine Deutung durchgesetzt, die auf der gesicherten Beobachtung aufbaut, dass homosexuelles Verhalten eines Teils von Populationen in der höheren Tierwelt sehr weit verbreitet ist. Solchem Verhalten wird demgemäß eine mögliche evolutionäre Funktion für den Abbau von Aggressionen und die soziale Integration bei komplexen, hochentwickelten Wirbeltiergesellschaften beigemessen. Homosexuelles Verhalten von Teilen einer Population hochentwickelter Lebewesen ist demnach ein durch die natürliche Evolution entstandenes, in der belebten Natur weit verbreitetes und sinnvolle Funktionen erfüllendes Phänomen.

Begriff
→ Hauptartikel: Bezeichnungen für Homosexualitäten
Etymologie und Verwendung


Erste Nennung des Wortes homosexual (in einem Brief des österreichisch-ungarischen Schriftstellers Karl Maria Kertbeny)
Der Begriff „Homosexualität“ ist eine hybride Wortneubildung aus dem Jahre 1868, geprägt vom Schriftsteller Karl Maria Kertbeny (1824–1882, bürgerlich: Karl Maria Benkert) von griech. ὁμ�ς hom�s „gleich“ und lat. sexus „Geschlecht“. Gleichzeitig prägte er als Antonym den Begriff „Heterosexualität“. Richard von Krafft-Ebing sorgte ab 1886 mit seinem Werk Psychopathia sexualis für eine weite Verbreitung der Neubildungen.[2]

Hintergrund für diese und andere Wortbildungen war, dass es in der Neuzeit bis Mitte des 19. Jahrhunderts keinen überlieferten Begriff für gleichgeschlechtliches Empfinden gab. Vier Jahre vor Kertbeny führte Karl Heinrich Ulrichs 1864 die Begriffe „Uranismus“, „Urning“ (männlich) und „Urninde“ (weiblich) ein. Zwei Jahre nach Kertbeny und noch vor dem Erscheinen der Psychopathia sexualis prägte Carl Westphal 1870 den Begriff der „conträren Sexualempfindung“. Alle drei Begriffe wurden je nach Vorliebe verwendet. Magnus Hirschfeld berichtet 1914, dass sich der Begriff „Homosexualität“ durchgesetzt hat.[3]

Als problematisch empfand Hirschfeld dabei, dass unter dem Eindruck der Endung -sexuell das Wort vielfach nicht im Sinne gleichgeschlechtlicher Artung erfasst und gebraucht wird, sondern im Sinne einer sexuellen Handlung. Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine bis heute bestehende Polysemie (Mehrdeutigkeit). So wies Ernest Bornemann 1990 auf öffentliche Umfragen hin, nach denen die Mehrzahl der Deutschen den Begriff so versteht, dass Homosexualität weniger eine Orientierung als vielmehr den „Geschlechtsverkehr unter Männern“ bezeichnet.[4]



Karl Maria Kertbeny prägte 1868 den Begriff Homosexualität
Der Umstand, dass homo im Lateinischen „Mann“ (aber auch „Mensch“) und nicht, wie im Griechischen, „gleich“ bedeutet, führt in Verbindung mit der Tatsache, dass der zweite Teil des Wortes aus dem Lateinischen stammt, häufig zu einer irrtümlichen Verengung der Wortbedeutung auf „männliche Homosexualität“. Dies hat bisweilen skurrile Wendungen zur Folge, wie etwa die redundante Formulierung „Homosexuelle und Lesben“.

Die Verengung auf mann-männliche Sexualität trifft vor allem auf das Substantiv „Homosexueller“ zu, dessen weibliches Gegenstück „Homosexuelle“ kaum im Gebrauch ist. Homosexuelle Frauen werden stattdessen als Lesben (nach der griechischen Insel Lesbos, Heimat der Frauen liebenden Dichterin Sappho) oder, veraltet, als Lesbierinnen bezeichnet. Analog existiert für homosexuelle Männer auch das Wort Schwuler (von schwül – „drückend heiß“, in dieser Bedeutung seit dem 18. Jahrhundert, „schwül“ als Parallelbildung zu „kühl“, oder von „Schwulität“ – „Schwierigkeit, Bedrängnis, peinliche Lage“).

Ursprünglich abwertend oder nur im Rahmen der eigenen Subkultur verwendet, wurde die Bezeichnung „schwul“ in den 1970er Jahren von der Homosexuellenbewegung als Kampfbegriff eingesetzt und dadurch so weit gesellschaftsfähig gemacht, dass der Begriff heute sogar im Sprachgebrauch der Gesetzgebung auftaucht. Durch seinen trotzigen Gebrauch als Selbstbezeichnung sollte der abwertende Charakter des Wortes zurückgedrängt und den Homosexuellenfeinden enteignet werden. Dies ist jedoch nur zum Teil gelungen. In der Jugendsprache findet das Wort „schwul“ nach wie vor (oder sogar verstärkt) als Schimpfwort Verwendung und wird dort häufig auch als Synonym für „langweilig“, „weichlich“ beziehungsweise „enervierend“ benutzt. Synonym wird häufig „Tunte“ oder „Schwuchtel“ verwendet.

Um das Missverständnis zu vermeiden, „Homosexualität“ bezöge sich begrifflich nur auf Männer, wurde seit 1900 als Alternative die deutsche Übersetzung Gleichgeschlechtlichkeit ins Spiel gebracht, und zwar vor allem als Adjektiv (gleichgeschlechtlich), weniger als Substantiv oder gar als Personenbezeichnung (Gleichgeschlechtlicher).[2] Der Begriff verhindert eine Verwechslung mit dem Begriff Mann und setzt den semantischen Fokus von der Sexualität weg auf das Geschlecht. Auch in Gesetzesentwürfen und Gesetzen wird er neuerdings wegen der juristischen Klarheit bevorzugt. Häufigen Gebrauch findet er darüber hinaus bei der Beschreibung anderer Kulturen, da das Wort homosexuell gedanklich mit vielen sozialen Eigenheiten und Identitätsbeschreibungen der westlichen industrialisierten Welt verknüpft ist.

Sprachlich überholt ist der Begriff „Homosexualismus“, der ebenfalls von Kertbeny eingeführt, aber seit jeher nur vereinzelt verwendet wurde. In neuerer Zeit wird „Homosexualismus“ in meist abwertender Weise von wertkonservativen, oft gläubigen Menschen gebraucht. Zum Teil wird es dabei als bloßes Synonym für Homosexualität benutzt, zum Teil aber auch, um die Überzeugung auszudrücken, dass über Straffreiheit und körperliche Unversehrtheit hinausgehende Forderungen eine „Ideologie“ darstellten, die den eigenen Anschauungen widerspricht.

Englischsprachige Begriffe
Im englischsprachigen Raum hat die Lesben- und Schwulenbewegung dagegen das Wort gay (im nachträglichen Rückgriff auf seine ursprüngliche Bedeutung »fröhlich« und »bunt«, die zwischenzeitlich vom 17. bis ins 20. Jahrhundert hinein allerdings von der Bedeutung »ausschweifend, unmoralisch« verdrängt worden war[5]) als Selbstbezeichnung durchgesetzt, um sich von dem damals noch abwertend gebrauchten Ausdruck queer (»seltsam, komisch«) zu distanzieren.

Ursprünglich eine geschlechtsneutrale Bezeichnung, hat sich der Begriff – ähnlich wie das deutsche Wort schwul – in den 1970er Jahren auf Männer verengt, während sich gleichgeschlechtlich liebende Frauen im Zuge des lesbisch-feministischen Separatismus zunehmend als lesbians und dykes bezeichneten. Der Begriff gay hat sich auch in anderen Sprachen wie dem Französischen (gai) eingebürgert und findet als Lehnwort auch in Deutschland neuerdings wieder zunehmend Verwendung.

Anfang der 1990er Jahre kam es innerhalb radikalerer politischer Kreise zu einer Wiederaneignung des Wortes queer als Überbegriff für Lesben und Schwule, was dann meist Transgender mit einschließt. Dieser Begriff hat die Wörter gay und lesbian jedoch nicht verdrängt, sondern nur partiell ersetzen können. Durch Queer-Theorie erfuhr er eine ähnliche Internationalisierung wie vorher der Begriff gay.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 12:12:19  #318 №72158307 

Homosexuelles Verhalten, homosexuelles Begehren und die Sexuelle Identität fallen nicht zwingend zusammen und werden deshalb in der Forschung unterschieden. In der Umgangssprache werden diese Aspekte jedoch häufig vermischt oder miteinander gleichgesetzt. Sexuelle Handlungen zwischen Männern und zwischen Frauen wurden in verschiedenen Epochen und Kulturen ganz unterschiedlich behandelt: teils befürwortet und toleriert, teils untersagt und verfolgt. Eine besondere Rolle spielen dabei die drei Abrahamitischen Weltreligionen, deren Schriftgelehrte den sexuellen Verkehr zwischen Männern auf der Basis von Bibel, Tora und Koran in der Regel als Sünde betrachteten, auch wenn liberale Strömungen mit dieser exegetischen Tradition heute zunehmend brechen.

Gleichgeschlechtliche Liebe und Lust sind in allen Gesellschaften und historischen Epochen durch entsprechende Quellen nachweisbar. Dagegen gilt die Entstehung der sexuellen Identität – im Sinne einer klaren Festlegung des Individuums auf eine bestimmte sexuelle Orientierung – heute als das Resultat von Entwicklungen der modernen Gesellschaft. Diese setzten ungefähr im 18. Jahrhundert unserer Zeitrechnung ein und umfassen Aspekte wie das Städtewachstum, die Bürokratisierung und die kapitalistische Versachlichung sozialer Beziehungen.[1] Parallel zur Herausbildung heterosexistischer Normen in der Mehrheitsgesellschaft entstanden nach und nach in fast allen europäischen Metropolen abgegrenzte „schwule“ Subkulturen, deren Angehörige schon bald zum Gegenstand polizeilicher Überwachung, staatlicher Verfolgung, krimineller Erpressung und teilweise auch gewaltsamer Übergriffe wurden.

Der Begriff Homosexualität wurde 1869 durch den österreichisch-ungarischen Schriftsteller Karl Maria Benkert (Pseudonym: Karl Maria Kertbeny) erfunden. Zuvor hatte Karl Heinrich Ulrichs (* 1825) die Begriffe Uranismus (bzw. Urning für männlicher Homosexueller; Urninde für weiblicher Homosexueller) verwendet und bekannt gemacht. Ulrichs forderte 1867 erstmals öffentlich – auf dem deutschen Juristentag in München vor 500 Mitgliedern – die Straflosigkeit homosexueller Handlungen. Es gab tumultartige Szenen, in denen seine Rede unterging.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts prägten Autoren aus dem Umfeld der modernen Sexualwissenschaft unsere heutigen Begriffe für Homo- und Heterosexualität, für die es, genau wie für den Begriff Sexualität selbst, in keiner Sprache bis dahin eine vergleichbare Entsprechung gab. Das internationale Vokabular zu diesem Thema stammt daher fast überall aus Wortneuschöpfungen und Lehnübersetzungen des letzten und vorletzten Jahrhunderts.

Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die damit verbundene Einteilung von Menschen in Homo- und Heterosexuelle den vielfältigen Schattierungen menschlichen Begehrens nicht wirklich gerecht wird, hat man seit 1900 mit der Residualkategorie der Bisexualität aufzufangen versucht. Jedoch ist dieses Konzept seinerseits zur Basis einer selbst gewählten Identität geworden und produziert daher neue begriffliche Unklarheiten, wie etwa die Existenz von Menschen, die sich in Umfragen weder als homo- noch bisexuell einstufen, sich aber trotzdem vom eigenen Geschlecht in unterschiedlichem Grade erotisch angezogen fühlen.

Mit der Konstruktion homosexuellen Begehrens als Abweichung von einer unterstellten „heterosexuellen Norm“ war von Anfang an auch der Versuch einer ätiologischen (medizinischen/psychologischen) Erklärung verknüpft. Nach 150 Jahren Forschung gibt es unter Sexualwissenschaftlern immer noch keinen Konsens, welche Faktoren für die Ausbildung sexueller Präferenzen ursächlich sind. Genannt wurden unter anderem genetische, endokrinologische (hormonelle) und psychoanalytische Erklärungsmodelle, die meist wenig miteinander vereinbar sind und somit in Konkurrenz zueinander stehen. In der Forschung hat sich heute weitgehend eine Deutung durchgesetzt, die auf der gesicherten Beobachtung aufbaut, dass homosexuelles Verhalten eines Teils von Populationen in der höheren Tierwelt sehr weit verbreitet ist. Solchem Verhalten wird demgemäß eine mögliche evolutionäre Funktion für den Abbau von Aggressionen und die soziale Integration bei komplexen, hochentwickelten Wirbeltiergesellschaften beigemessen. Homosexuelles Verhalten von Teilen einer Population hochentwickelter Lebewesen ist demnach ein durch die natürliche Evolution entstandenes, in der belebten Natur weit verbreitetes und sinnvolle Funktionen erfüllendes Phänomen.

Begriff
→ Hauptartikel: Bezeichnungen für Homosexualitäten
Etymologie und Verwendung


Erste Nennung des Wortes homosexual (in einem Brief des österreichisch-ungarischen Schriftstellers Karl Maria Kertbeny)
Der Begriff „Homosexualität“ ist eine hybride Wortneubildung aus dem Jahre 1868, geprägt vom Schriftsteller Karl Maria Kertbeny (1824–1882, bürgerlich: Karl Maria Benkert) von griech. ὁμ�ς hom�s „gleich“ und lat. sexus „Geschlecht“. Gleichzeitig prägte er als Antonym den Begriff „Heterosexualität“. Richard von Krafft-Ebing sorgte ab 1886 mit seinem Werk Psychopathia sexualis für eine weite Verbreitung der Neubildungen.[2]

Hintergrund für diese und andere Wortbildungen war, dass es in der Neuzeit bis Mitte des 19. Jahrhunderts keinen überlieferten Begriff für gleichgeschlechtliches Empfinden gab. Vier Jahre vor Kertbeny führte Karl Heinrich Ulrichs 1864 die Begriffe „Uranismus“, „Urning“ (männlich) und „Urninde“ (weiblich) ein. Zwei Jahre nach Kertbeny und noch vor dem Erscheinen der Psychopathia sexualis prägte Carl Westphal 1870 den Begriff der „conträren Sexualempfindung“. Alle drei Begriffe wurden je nach Vorliebe verwendet. Magnus Hirschfeld berichtet 1914, dass sich der Begriff „Homosexualität“ durchgesetzt hat.[3]

Als problematisch empfand Hirschfeld dabei, dass unter dem Eindruck der Endung -sexuell das Wort vielfach nicht im Sinne gleichgeschlechtlicher Artung erfasst und gebraucht wird, sondern im Sinne einer sexuellen Handlung. Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine bis heute bestehende Polysemie (Mehrdeutigkeit). So wies Ernest Bornemann 1990 auf öffentliche Umfragen hin, nach denen die Mehrzahl der Deutschen den Begriff so versteht, dass Homosexualität weniger eine Orientierung als vielmehr den „Geschlechtsverkehr unter Männern“ bezeichnet.[4]



Karl Maria Kertbeny prägte 1868 den Begriff Homosexualität
Der Umstand, dass homo im Lateinischen „Mann“ (aber auch „Mensch“) und nicht, wie im Griechischen, „gleich“ bedeutet, führt in Verbindung mit der Tatsache, dass der zweite Teil des Wortes aus dem Lateinischen stammt, häufig zu einer irrtümlichen Verengung der Wortbedeutung auf „männliche Homosexualität“. Dies hat bisweilen skurrile Wendungen zur Folge, wie etwa die redundante Formulierung „Homosexuelle und Lesben“.

Die Verengung auf mann-männliche Sexualität trifft vor allem auf das Substantiv „Homosexueller“ zu, dessen weibliches Gegenstück „Homosexuelle“ kaum im Gebrauch ist. Homosexuelle Frauen werden stattdessen als Lesben (nach der griechischen Insel Lesbos, Heimat der Frauen liebenden Dichterin Sappho) oder, veraltet, als Lesbierinnen bezeichnet. Analog existiert für homosexuelle Männer auch das Wort Schwuler (von schwül – „drückend heiß“, in dieser Bedeutung seit dem 18. Jahrhundert, „schwül“ als Parallelbildung zu „kühl“, oder von „Schwulität“ – „Schwierigkeit, Bedrängnis, peinliche Lage“).

Ursprünglich abwertend oder nur im Rahmen der eigenen Subkultur verwendet, wurde die Bezeichnung „schwul“ in den 1970er Jahren von der Homosexuellenbewegung als Kampfbegriff eingesetzt und dadurch so weit gesellschaftsfähig gemacht, dass der Begriff heute sogar im Sprachgebrauch der Gesetzgebung auftaucht. Durch seinen trotzigen Gebrauch als Selbstbezeichnung sollte der abwertende Charakter des Wortes zurückgedrängt und den Homosexuellenfeinden enteignet werden. Dies ist jedoch nur zum Teil gelungen. In der Jugendsprache findet das Wort „schwul“ nach wie vor (oder sogar verstärkt) als Schimpfwort Verwendung und wird dort häufig auch als Synonym für „langweilig“, „weichlich“ beziehungsweise „enervierend“ benutzt. Synonym wird häufig „Tunte“ oder „Schwuchtel“ verwendet.

Um das Missverständnis zu vermeiden, „Homosexualität“ bezöge sich begrifflich nur auf Männer, wurde seit 1900 als Alternative die deutsche Übersetzung Gleichgeschlechtlichkeit ins Spiel gebracht, und zwar vor allem als Adjektiv (gleichgeschlechtlich), weniger als Substantiv oder gar als Personenbezeichnung (Gleichgeschlechtlicher).[2] Der Begriff verhindert eine Verwechslung mit dem Begriff Mann und setzt den semantischen Fokus von der Sexualität weg auf das Geschlecht. Auch in Gesetzesentwürfen und Gesetzen wird er neuerdings wegen der juristischen Klarheit bevorzugt. Häufigen Gebrauch findet er darüber hinaus bei der Beschreibung anderer Kulturen, da das Wort homosexuell gedanklich mit vielen sozialen Eigenheiten und Identitätsbeschreibungen der westlichen industrialisierten Welt verknüpft ist.

Sprachlich überholt ist der Begriff „Homosexualismus“, der ebenfalls von Kertbeny eingeführt, aber seit jeher nur vereinzelt verwendet wurde. In neuerer Zeit wird „Homosexualismus“ in meist abwertender Weise von wertkonservativen, oft gläubigen Menschen gebraucht. Zum Teil wird es dabei als bloßes Synonym für Homosexualität benutzt, zum Teil aber auch, um die Überzeugung auszudrücken, dass über Straffreiheit und körperliche Unversehrtheit hinausgehende Forderungen eine „Ideologie“ darstellten, die den eigenen Anschauungen widerspricht.

Englischsprachige Begriffe
Im englischsprachigen Raum hat die Lesben- und Schwulenbewegung dagegen das Wort gay (im nachträglichen Rückgriff auf seine ursprüngliche Bedeutung »fröhlich« und »bunt«, die zwischenzeitlich vom 17. bis ins 20. Jahrhundert hinein allerdings von der Bedeutung »ausschweifend, unmoralisch« verdrängt worden war[5]) als Selbstbezeichnung durchgesetzt, um sich von dem damals noch abwertend gebrauchten Ausdruck queer (»seltsam, komisch«) zu distanzieren.

Ursprünglich eine geschlechtsneutrale Bezeichnung, hat sich der Begriff – ähnlich wie das deutsche Wort schwul – in den 1970er Jahren auf Männer verengt, während sich gleichgeschlechtlich liebende Frauen im Zuge des lesbisch-feministischen Separatismus zunehmend als lesbians und dykes bezeichneten. Der Begriff gay hat sich auch in anderen Sprachen wie dem Französischen (gai) eingebürgert und findet als Lehnwort auch in Deutschland neuerdings wieder zunehmend Verwendung.

Anfang der 1990er Jahre kam es innerhalb radikalerer politischer Kreise zu einer Wiederaneignung des Wortes queer als Überbegriff für Lesben und Schwule, was dann meist Transgender mit einschließt. Dieser Begriff hat die Wörter gay und lesbian jedoch nicht verdrängt, sondern nur partiell ersetzen können. Durch Queer-Theorie erfuhr er eine ähnliche Internationalisierung wie vorher der Begriff gay.

Аноним Вск 20 Июл 2014 12:13:02  #319 №72158342 

))

sageАноним Вск 20 Июл 2014 12:15:18  #320 №72158445 

>>72158342
((

Аноним Вск 20 Июл 2014 12:19:23  #321 №72158651 

>>72158445
бамп

Аноним Вск 20 Июл 2014 12:19:37  #322 №72158661 

ЕОТ ОПа-пидорка - http://vk. com/geezzy
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sageАноним Вск 20 Июл 2014 12:22:40  #323 №72158802 

>>72158651
Перестань.Ну пожалуйста

Аноним Вск 20 Июл 2014 12:23:57  #324 №72158868 

>>72158802
не нихуя

sageАноним Вск 20 Июл 2014 12:25:27  #325 №72158931 

>>72158868
Сдаюсь

Аноним Вск 20 Июл 2014 12:26:18  #326 №72158971 

>>72158931

Аноним Вск 20 Июл 2014 12:26:32  #327 №72158992 

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sageАноним Вск 20 Июл 2014 12:29:15  #328 №72159123 

Übersicht
Homosexuelles Verhalten, homosexuelles Begehren und die Sexuelle Identität fallen nicht zwingend zusammen und werden deshalb in der Forschung unterschieden. In der Umgangssprache werden diese Aspekte jedoch häufig vermischt oder miteinander gleichgesetzt. Sexuelle Handlungen zwischen Männern und zwischen Frauen wurden in verschiedenen Epochen und Kulturen ganz unterschiedlich behandelt: teils befürwortet und toleriert, teils untersagt und verfolgt. Eine besondere Rolle spielen dabei die drei Abrahamitischen Weltreligionen, deren Schriftgelehrte den sexuellen Verkehr zwischen Männern auf der Basis von Bibel, Tora und Koran in der Regel als Sünde betrachteten, auch wenn liberale Strömungen mit dieser exegetischen Tradition heute zunehmend brechen.

Gleichgeschlechtliche Liebe und Lust sind in allen Gesellschaften und historischen Epochen durch entsprechende Quellen nachweisbar. Dagegen gilt die Entstehung der sexuellen Identität – im Sinne einer klaren Festlegung des Individuums auf eine bestimmte sexuelle Orientierung – heute als das Resultat von Entwicklungen der modernen Gesellschaft. Diese setzten ungefähr im 18. Jahrhundert unserer Zeitrechnung ein und umfassen Aspekte wie das Städtewachstum, die Bürokratisierung und die kapitalistische Versachlichung sozialer Beziehungen.[1] Parallel zur Herausbildung heterosexistischer Normen in der Mehrheitsgesellschaft entstanden nach und nach in fast allen europäischen Metropolen abgegrenzte „schwule“ Subkulturen, deren Angehörige schon bald zum Gegenstand polizeilicher Überwachung, staatlicher Verfolgung, krimineller Erpressung und teilweise auch gewaltsamer Übergriffe wurden.

Der Begriff Homosexualität wurde 1869 durch den österreichisch-ungarischen Schriftsteller Karl Maria Benkert (Pseudonym: Karl Maria Kertbeny) erfunden. Zuvor hatte Karl Heinrich Ulrichs (* 1825) die Begriffe Uranismus (bzw. Urning für männlicher Homosexueller; Urninde für weiblicher Homosexueller) verwendet und bekannt gemacht. Ulrichs forderte 1867 erstmals öffentlich – auf dem deutschen Juristentag in München vor 500 Mitgliedern – die Straflosigkeit homosexueller Handlungen. Es gab tumultartige Szenen, in denen seine Rede unterging.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts prägten Autoren aus dem Umfeld der modernen Sexualwissenschaft unsere heutigen Begriffe für Homo- und Heterosexualität, für die es, genau wie für den Begriff Sexualität selbst, in keiner Sprache bis dahin eine vergleichbare Entsprechung gab. Das internationale Vokabular zu diesem Thema stammt daher fast überall aus Wortneuschöpfungen und Lehnübersetzungen des letzten und vorletzten Jahrhunderts.

Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die damit verbundene Einteilung von Menschen in Homo- und Heterosexuelle den vielfältigen Schattierungen menschlichen Begehrens nicht wirklich gerecht wird, hat man seit 1900 mit der Residualkategorie der Bisexualität aufzufangen versucht. Jedoch ist dieses Konzept seinerseits zur Basis einer selbst gewählten Identität geworden und produziert daher neue begriffliche Unklarheiten, wie etwa die Existenz von Menschen, die sich in Umfragen weder als homo- noch bisexuell einstufen, sich aber trotzdem vom eigenen Geschlecht in unterschiedlichem Grade erotisch angezogen fühlen.

Mit der Konstruktion homosexuellen Begehrens als Abweichung von einer unterstellten „heterosexuellen Norm“ war von Anfang an auch der Versuch einer ätiologischen (medizinischen/psychologischen) Erklärung verknüpft. Nach 150 Jahren Forschung gibt es unter Sexualwissenschaftlern immer noch keinen Konsens, welche Faktoren für die Ausbildung sexueller Präferenzen ursächlich sind. Genannt wurden unter anderem genetische, endokrinologische (hormonelle) und psychoanalytische Erklärungsmodelle, die meist wenig miteinander vereinbar sind und somit in Konkurrenz zueinander stehen. In der Forschung hat sich heute weitgehend eine Deutung durchgesetzt, die auf der gesicherten Beobachtung aufbaut, dass homosexuelles Verhalten eines Teils von Populationen in der höheren Tierwelt sehr weit verbreitet ist. Solchem Verhalten wird demgemäß eine mögliche evolutionäre Funktion für den Abbau von Aggressionen und die soziale Integration bei komplexen, hochentwickelten Wirbeltiergesellschaften beigemessen. Homosexuelles Verhalten von Teilen einer Population hochentwickelter Lebewesen ist demnach ein durch die natürliche Evolution entstandenes, in der belebten Natur weit verbreitetes und sinnvolle Funktionen erfüllendes Phänomen.

Begriff
→ Hauptartikel: Bezeichnungen für Homosexualitäten
Etymologie und Verwendung


Erste Nennung des Wortes homosexual (in einem Brief des österreichisch-ungarischen Schriftstellers Karl Maria Kertbeny)
Der Begriff „Homosexualität“ ist eine hybride Wortneubildung aus dem Jahre 1868, geprägt vom Schriftsteller Karl Maria Kertbeny (1824–1882, bürgerlich: Karl Maria Benkert) von griech. ὁμ�ς hom�s „gleich“ und lat. sexus „Geschlecht“. Gleichzeitig prägte er als Antonym den Begriff „Heterosexualität“. Richard von Krafft-Ebing sorgte ab 1886 mit seinem Werk Psychopathia sexualis für eine weite Verbreitung der Neubildungen.[2]

Hintergrund für diese und andere Wortbildungen war, dass es in der Neuzeit bis Mitte des 19. Jahrhunderts keinen überlieferten Begriff für gleichgeschlechtliches Empfinden gab. Vier Jahre vor Kertbeny führte Karl Heinrich Ulrichs 1864 die Begriffe „Uranismus“, „Urning“ (männlich) und „Urninde“ (weiblich) ein. Zwei Jahre nach Kertbeny und noch vor dem Erscheinen der Psychopathia sexualis prägte Carl Westphal 1870 den Begriff der „conträren Sexualempfindung“. Alle drei Begriffe wurden je nach Vorliebe verwendet. Magnus Hirschfeld berichtet 1914, dass sich der Begriff „Homosexualität“ durchgesetzt hat.[3]

Als problematisch empfand Hirschfeld dabei, dass unter dem Eindruck der Endung -sexuell das Wort vielfach nicht im Sinne gleichgeschlechtlicher Artung erfasst und gebraucht wird, sondern im Sinne einer sexuellen Handlung. Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine bis heute bestehende Polysemie (Mehrdeutigkeit). So wies Ernest Bornemann 1990 auf öffentliche Umfragen hin, nach denen die Mehrzahl der Deutschen den Begriff so versteht, dass Homosexualität weniger eine Orientierung als vielmehr den „Geschlechtsverkehr unter Männern“ bezeichnet.[4]



Karl Maria Kertbeny prägte 1868 den Begriff Homosexualität
Der Umstand, dass homo im Lateinischen „Mann“ (aber auch „Mensch“) und nicht, wie im Griechischen, „gleich“ bedeutet, führt in Verbindung mit der Tatsache, dass der zweite Teil des Wortes aus dem Lateinischen stammt, häufig zu einer irrtümlichen Verengung der Wortbedeutung auf „männliche Homosexualität“. Dies hat bisweilen skurrile Wendungen zur Folge, wie etwa die redundante Formulierung „Homosexuelle und Lesben“.

Die Verengung auf mann-männliche Sexualität trifft vor allem auf das Substantiv „Homosexueller“ zu, dessen weibliches Gegenstück „Homosexuelle“ kaum im Gebrauch ist. Homosexuelle Frauen werden stattdessen als Lesben (nach der griechischen Insel Lesbos, Heimat der Frauen liebenden Dichterin Sappho) oder, veraltet, als Lesbierinnen bezeichnet. Analog existiert für homosexuelle Männer auch das Wort Schwuler (von schwül – „drückend heiß“, in dieser Bedeutung seit dem 18. Jahrhundert, „schwül“ als Parallelbildung zu „kühl“, oder von „Schwulität“ – „Schwierigkeit, Bedrängnis, peinliche Lage“).

Аноним Вск 20 Июл 2014 12:29:49  #329 №72159149 

ОПА ОПЯТЬ ОМЕЖКЕ ПЕРДАК РАЗВОРОТИЛО!!!!

sageАноним Вск 20 Июл 2014 12:30:16  #330 №72159169 

Übersicht
Homosexuelles Verhalten, homosexuelles Begehren und die Sexuelle Identität fallen nicht zwingend zusammen und werden deshalb in der Forschung unterschieden. In der Umgangssprache werden diese Aspekte jedoch häufig vermischt oder miteinander gleichgesetzt. Sexuelle Handlungen zwischen Männern und zwischen Frauen wurden in verschiedenen Epochen und Kulturen ganz unterschiedlich behandelt: teils befürwortet und toleriert, teils untersagt und verfolgt. Eine besondere Rolle spielen dabei die drei Abrahamitischen Weltreligionen, deren Schriftgelehrte den sexuellen Verkehr zwischen Männern auf der Basis von Bibel, Tora und Koran in der Regel als Sünde betrachteten, auch wenn liberale Strömungen mit dieser exegetischen Tradition heute zunehmend brechen.

Gleichgeschlechtliche Liebe und Lust sind in allen Gesellschaften und historischen Epochen durch entsprechende Quellen nachweisbar. Dagegen gilt die Entstehung der sexuellen Identität – im Sinne einer klaren Festlegung des Individuums auf eine bestimmte sexuelle Orientierung – heute als das Resultat von Entwicklungen der modernen Gesellschaft. Diese setzten ungefähr im 18. Jahrhundert unserer Zeitrechnung ein und umfassen Aspekte wie das Städtewachstum, die Bürokratisierung und die kapitalistische Versachlichung sozialer Beziehungen.[1] Parallel zur Herausbildung heterosexistischer Normen in der Mehrheitsgesellschaft entstanden nach und nach in fast allen europäischen Metropolen abgegrenzte „schwule“ Subkulturen, deren Angehörige schon bald zum Gegenstand polizeilicher Überwachung, staatlicher Verfolgung, krimineller Erpressung und teilweise auch gewaltsamer Übergriffe wurden.

Der Begriff Homosexualität wurde 1869 durch den österreichisch-ungarischen Schriftsteller Karl Maria Benkert (Pseudonym: Karl Maria Kertbeny) erfunden. Zuvor hatte Karl Heinrich Ulrichs (* 1825) die Begriffe Uranismus (bzw. Urning für männlicher Homosexueller; Urninde für weiblicher Homosexueller) verwendet und bekannt gemacht. Ulrichs forderte 1867 erstmals öffentlich – auf dem deutschen Juristentag in München vor 500 Mitgliedern – die Straflosigkeit homosexueller Handlungen. Es gab tumultartige Szenen, in denen seine Rede unterging.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts prägten Autoren aus dem Umfeld der modernen Sexualwissenschaft unsere heutigen Begriffe für Homo- und Heterosexualität, für die es, genau wie für den Begriff Sexualität selbst, in keiner Sprache bis dahin eine vergleichbare Entsprechung gab. Das internationale Vokabular zu diesem Thema stammt daher fast überall aus Wortneuschöpfungen und Lehnübersetzungen des letzten und vorletzten Jahrhunderts.

Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die damit verbundene Einteilung von Menschen in Homo- und Heterosexuelle den vielfältigen Schattierungen menschlichen Begehrens nicht wirklich gerecht wird, hat man seit 1900 mit der Residualkategorie der Bisexualität aufzufangen versucht. Jedoch ist dieses Konzept seinerseits zur Basis einer selbst gewählten Identität geworden und produziert daher neue begriffliche Unklarheiten, wie etwa die Existenz von Menschen, die sich in Umfragen weder als homo- noch bisexuell einstufen, sich aber trotzdem vom eigenen Geschlecht in unterschiedlichem Grade erotisch angezogen fühlen.

Mit der Konstruktion homosexuellen Begehrens als Abweichung von einer unterstellten „heterosexuellen Norm“ war von Anfang an auch der Versuch einer ätiologischen (medizinischen/psychologischen) Erklärung verknüpft. Nach 150 Jahren Forschung gibt es unter Sexualwissenschaftlern immer noch keinen Konsens, welche Faktoren für die Ausbildung sexueller Präferenzen ursächlich sind. Genannt wurden unter anderem genetische, endokrinologische (hormonelle) und psychoanalytische Erklärungsmodelle, die meist wenig miteinander vereinbar sind und somit in Konkurrenz zueinander stehen. In der Forschung hat sich heute weitgehend eine Deutung durchgesetzt, die auf der gesicherten Beobachtung aufbaut, dass homosexuelles Verhalten eines Teils von Populationen in der höheren Tierwelt sehr weit verbreitet ist. Solchem Verhalten wird demgemäß eine mögliche evolutionäre Funktion für den Abbau von Aggressionen und die soziale Integration bei komplexen, hochentwickelten Wirbeltiergesellschaften beigemessen. Homosexuelles Verhalten von Teilen einer Population hochentwickelter Lebewesen ist demnach ein durch die natürliche Evolution entstandenes, in der belebten Natur weit verbreitetes und sinnvolle Funktionen erfüllendes Phänomen.

Begriff
→ Hauptartikel: Bezeichnungen für Homosexualitäten
Etymologie und Verwendung


Erste Nennung des Wortes homosexual (in einem Brief des österreichisch-ungarischen Schriftstellers Karl Maria Kertbeny)
Der Begriff „Homosexualität“ ist eine hybride Wortneubildung aus dem Jahre 1868, geprägt vom Schriftsteller Karl Maria Kertbeny (1824–1882, bürgerlich: Karl Maria Benkert) von griech. ὁμ�ς hom�s „gleich“ und lat. sexus „Geschlecht“. Gleichzeitig prägte er als Antonym den Begriff „Heterosexualität“. Richard von Krafft-Ebing sorgte ab 1886 mit seinem Werk Psychopathia sexualis für eine weite Verbreitung der Neubildungen.[2]

Hintergrund für diese und andere Wortbildungen war, dass es in der Neuzeit bis Mitte des 19. Jahrhunderts keinen überlieferten Begriff für gleichgeschlechtliches Empfinden gab. Vier Jahre vor Kertbeny führte Karl Heinrich Ulrichs 1864 die Begriffe „Uranismus“, „Urning“ (männlich) und „Urninde“ (weiblich) ein. Zwei Jahre nach Kertbeny und noch vor dem Erscheinen der Psychopathia sexualis prägte Carl Westphal 1870 den Begriff der „conträren Sexualempfindung“. Alle drei Begriffe wurden je nach Vorliebe verwendet. Magnus Hirschfeld berichtet 1914, dass sich der Begriff „Homosexualität“ durchgesetzt hat.[3]

Als problematisch empfand Hirschfeld dabei, dass unter dem Eindruck der Endung -sexuell das Wort vielfach nicht im Sinne gleichgeschlechtlicher Artung erfasst und gebraucht wird, sondern im Sinne einer sexuellen Handlung. Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine bis heute bestehende Polysemie (Mehrdeutigkeit). So wies Ernest Bornemann 1990 auf öffentliche Umfragen hin, nach denen die Mehrzahl der Deutschen den Begriff so versteht, dass Homosexualität weniger eine Orientierung als vielmehr den „Geschlechtsverkehr unter Männern“ bezeichnet.[4]



Karl Maria Kertbeny prägte 1868 den Begriff Homosexualität
Der Umstand, dass homo im Lateinischen „Mann“ (aber auch „Mensch“) und nicht, wie im Griechischen, „gleich“ bedeutet, führt in Verbindung mit der Tatsache, dass der zweite Teil des Wortes aus dem Lateinischen stammt, häufig zu einer irrtümlichen Verengung der Wortbedeutung auf „männliche Homosexualität“. Dies hat bisweilen skurrile Wendungen zur Folge, wie etwa die redundante Formulierung „Homosexuelle und Lesben“.

Die Verengung auf mann-männliche Sexualität trifft vor allem auf das Substantiv „Homosexueller“ zu, dessen weibliches Gegenstück „Homosexuelle“ kaum im Gebrauch ist. Homosexuelle Frauen werden stattdessen als Lesben (nach der griechischen Insel Lesbos, Heimat der Frauen liebenden Dichterin Sappho) oder, veraltet, als Lesbierinnen bezeichnet. Analog existiert für homosexuelle Männer auch das Wort Schwuler (von schwül – „drückend heiß“, in dieser Bedeutung seit dem 18. Jahrhundert, „schwül“ als Parallelbildung zu „kühl“, oder von „Schwulität“ – „Schwierigkeit, Bedrängnis, peinliche Lage“).

sageАноним Вск 20 Июл 2014 12:32:23  #331 №72159262 

Englischsprachige Begriffe
Im englischsprachigen Raum hat die Lesben- und Schwulenbewegung dagegen das Wort gay (im nachträglichen Rückgriff auf seine ursprüngliche Bedeutung »fröhlich« und »bunt«, die zwischenzeitlich vom 17. bis ins 20. Jahrhundert hinein allerdings von der Bedeutung »ausschweifend, unmoralisch« verdrängt worden war[5]) als Selbstbezeichnung durchgesetzt, um sich von dem damals noch abwertend gebrauchten Ausdruck queer (»seltsam, komisch«) zu distanzieren.

Ursprünglich eine geschlechtsneutrale Bezeichnung, hat sich der Begriff – ähnlich wie das deutsche Wort schwul – in den 1970er Jahren auf Männer verengt, während sich gleichgeschlechtlich liebende Frauen im Zuge des lesbisch-feministischen Separatismus zunehmend als lesbians und dykes bezeichneten. Der Begriff gay hat sich auch in anderen Sprachen wie dem Französischen (gai) eingebürgert und findet als Lehnwort auch in Deutschland neuerdings wieder zunehmend Verwendung.

Anfang der 1990er Jahre kam es innerhalb radikalerer politischer Kreise zu einer Wiederaneignung des Wortes queer als Überbegriff für Lesben und Schwule, was dann meist Transgender mit einschließt. Dieser Begriff hat die Wörter gay und lesbian jedoch nicht verdrängt, sondern nur partiell ersetzen können. Durch Queer-Theorie erfuhr er eine ähnliche Internationalisierung wie vorher der Begriff gay.

Chichi man oder Battyman sind stark abwertende Begriffe, die aus dem Jamaika-Kreolischen kommen und für die Battyman-Tunes namensgebend sind.

Chinesischsprachige Begriffe


Junge Männer im erotischen Spiel auf einer Handrolle aus Peking (spätes 19. Jahrhundert)
→ Hauptartikel: Homosexualität in China
In der Volksrepublik China hat die Sexualmedizin zunächst die Begriffe tongxing'ai („Homoerotik“) und tongxinglian („Homosexualität“) durchsetzen können. Es handelte sich um Lehnübersetzungen aus dem Japanischen, wo das entsprechende Wort dMseiai („gleichgeschlechtliche Liebe“) kurz zuvor in Anlehnung an das Deutsche geprägt worden war. Traditionelle Ausdrücke wie fentao („den Pfirsich teilen“) und duanxiu („den Ärmel abschneiden“), die anekdotisch auf Geschichten gleichgeschlechtlicher Liebe unter den chinesischen Kaisern anspielten, gingen in der Sprache urbaner Regionen verloren. Als Verben hatten sie eine Beziehung oder einen Akt, aber keine Persönlichkeitseigenschaft bezeichnet.

In den 1990er Jahren ersetzten homosexuelle Aktivisten tongxinglian ausgehend von Hongkong und Taiwan zunehmend durch den Terminus tongzhi („Genosse“, „Kamerad“). Nicht nur, weil das Wort die Silbe tong („gleich“) enthielt, sondern auch, weil es als Anspielung auf ein bekanntes Zitat von Sun Yat-sen verstanden werden konnte: „Die Revolution hat noch nicht gesiegt, Genossen, lasst uns zusammen kämpfen“. Tongzhi ist bis heute zugleich die offizielle Anredeform innerhalb der Kommunistischen Partei Chinas, was zu einer Reihe von Konflikten beim Import der neuen Bedeutung auf das Festland führte.

In Taiwan hat sich während der zweiten Hälfte der 1990er Jahre in intellektuellen Kreisen unterdessen auch der Terminus ku'er als lautmalerische Anlehnung an das englische queer verbreiten können. Genau wie in den USA stellt er aber lediglich eine Ergänzung zum dominierenden Begriff – in diesem Fall tongzhi – dar.

Fehlende Begriffe und andere Konzepte


Die wenigsten Kulturen hielten einen Begriff wie den der Homosexualität für notwendig
(Persische Miniatur, Riza-i Abbasi, Two Lovers, Iran 1630)
Da es sich bei der Idee, gleichgeschlechtliche Liebe und Sexualität seien an einen bestimmten Personentypus gekoppelt oder auf diesen beschränkt, um eine moderne, westlich geprägte Vorstellung handelt, fehlen in fast allen Sprachen indigene Ausdrücke für homosexuelle Personen. Dies war früher auch im Westen so. John Henry Mackay veröffentlichte unter seinem Pseudonym Sagitta bereits 1906 die Bücher der „namenlosen Liebe“. Im ersten Band erklärt Mackay, dass es für diese Liebe immer noch keinen adäquaten Namen gibt, so dass er sie die „Namenlose“ nennen muss. Er legt dar, dass diese Liebe weder eine Angelegenheit der Kirche (Begriffe wie Sodomie, Unkeuschheit) noch des Staates noch der Medizin (Homosexualität) sei, sondern allein der Natur, und deshalb auch nur den Gesetzen der Natur unterstehe.

Auch heute noch gibt es beispielsweise im Arabischen keinen feststehenden Begriff für Lesben und Schwule. Der religiöse Begriff luti (لوطي‎, DMG lkṭ+, abgeleitet von der biblischen Figur Lots) entspricht etwa dem christlichen Terminus Sodomit und bezeichnet jemanden, der die vom Islam verbotene Handlung des Analverkehrs praktiziert. Er wird jedoch nicht im westlichen Sinn als Name für eine identitär fixierte Minderheit gebraucht. In Ägypten werden Beteiligte der in den 1990er Jahren entstandenen Homosexuellenszene von den Medien stattdessen als schaddh (شاذ‎ / šḏḏ, wörtlich „anormal“, „unregelmäßig“ oder „unnatürlich“; auch schaddh dschinsiyyan / شاذ جنسيًا‎ / šḏḏ �ins+yan / ‚sexuell abnorm‘) bezeichnet und diffamiert. Es gibt jedoch auch wertfreie Begriffe, die sich vom arabischen Wort mithl / مثل‎ / miṯl / ‚gleich‘ ableiten – mithli / متلي‎ / miṯl+ für Schwule und mithliyya / مثلية‎ / miṯl+ya für Lesben –, wobei مثلية‎ auch „Homosexualität“ an sich bedeutet.

In Ungarn setzt sich zurzeit das Schimpfwort buzi als Selbstbenennung von Angehörigen der schwulen Szene durch, obwohl es an sich gar keine Bedeutung hat. Es wird überall dort gebraucht, wo man seinem Ärger darüber Luft machen möchte, dass etwas schiefgelaufen ist. Aufgrund seiner spielerischen Konnotationen wird es analog zum englischen Begriff queer verwandt.

In Simbabwe benutzt die 1990 gegründete Organisation GALZ (Gays and Lesbians of Zimbabwe) englische Termini, da die Differenz zwischen einem afrikanischen Konzept gleichgeschlechtlicher Beziehungen und einer westlichen Identität als Lesbe oder Schwuler von den damaligen Gründern, die mehrheitlich weiß und wenig politisiert waren, nicht verstanden wurde und die einzige Alternative in der Landessprache Shona der beleidigende Ausdruck ngochani gewesen wäre. Der Name blieb jedoch auch später erhalten, da internationale Menschenrechte auf der Basis einer sexuellen Identität leichter einzuklagen schienen.

In der afroamerikanischen Bevölkerung der USA hat sich während der 1990er Jahre in Abgrenzung von einer weißen Gay-Identität der Begriff Down-Low oder DL herausgebildet. Er leitet sich von der Wendung to be on the down low („es nicht an die große Glocke hängen“) ab. Um auch gleichgeschlechtlich liebende Männer ohne schwule Identität durch HIV-Präventionskampagnen zu erreichen, benutzen Aids-Organisationen mittlerweile den neutralen Terminus „Men who have Sex with Men“ (MSM). Diese kultur- und kontextsensitive Strategie hat sich mittlerweile auch auf internationalen Konferenzen durchgesetzt.

Zitat
„Tatsächlich wirft die Bekanntschaft mit der Literatur der Antike ein äußerst verblüffendes Problem für den Geisteswissenschaftler auf, das den meisten Personen, die unvertraut mit den Klassikern sind, nicht in den Sinn käme: ob die Dichotomie, die durch die Termini »homosexuell« und »heterosexuell« unterstellt wird, überhaupt mit irgendeiner Realität korrespondiert. […] Das Bewusstsein über Gründe der Unterscheidung folgt auf das Verlangen zu unterscheiden. Die Frage, wer »schwarz«, »farbig« oder »Mulatte« ist, beunruhigt nur Gesellschaften, die von rassistischen Vorurteilen beeinträchtigt sind […]. In der antiken Welt kümmerten sich so wenige Menschen darum, ihre Zeitgenossen auf der Basis des Geschlechts zu kategorisieren, zu dem sie sich erotisch hingezogen fühlten, dass keine Dichotomie gebräuchlich war, um diese Unterscheidung auszudrücken.“

Аноним Вск 20 Июл 2014 12:32:58  #332 №72159282 

)

sageАноним Вск 20 Июл 2014 12:33:02  #333 №72159287 

Englischsprachige Begriffe
Im englischsprachigen Raum hat die Lesben- und Schwulenbewegung dagegen das Wort gay (im nachträglichen Rückgriff auf seine ursprüngliche Bedeutung »fröhlich« und »bunt«, die zwischenzeitlich vom 17. bis ins 20. Jahrhundert hinein allerdings von der Bedeutung »ausschweifend, unmoralisch« verdrängt worden war[5]) als Selbstbezeichnung durchgesetzt, um sich von dem damals noch abwertend gebrauchten Ausdruck queer (»seltsam, komisch«) zu distanzieren.

Ursprünglich eine geschlechtsneutrale Bezeichnung, hat sich der Begriff – ähnlich wie das deutsche Wort schwul – in den 1970er Jahren auf Männer verengt, während sich gleichgeschlechtlich liebende Frauen im Zuge des lesbisch-feministischen Separatismus zunehmend als lesbians und dykes bezeichneten. Der Begriff gay hat sich auch in anderen Sprachen wie dem Französischen (gai) eingebürgert und findet als Lehnwort auch in Deutschland neuerdings wieder zunehmend Verwendung.

Anfang der 1990er Jahre kam es innerhalb radikalerer politischer Kreise zu einer Wiederaneignung des Wortes queer als Überbegriff für Lesben und Schwule, was dann meist Transgender mit einschließt. Dieser Begriff hat die Wörter gay und lesbian jedoch nicht verdrängt, sondern nur partiell ersetzen können. Durch Queer-Theorie erfuhr er eine ähnliche Internationalisierung wie vorher der Begriff gay.

Chichi man oder Battyman sind stark abwertende Begriffe, die aus dem Jamaika-Kreolischen kommen und für die Battyman-Tunes namensgebend sind.

Chinesischsprachige Begriffe


Junge Männer im erotischen Spiel auf einer Handrolle aus Peking (spätes 19. Jahrhundert)
→ Hauptartikel: Homosexualität in China
In der Volksrepublik China hat die Sexualmedizin zunächst die Begriffe tongxing'ai („Homoerotik“) und tongxinglian („Homosexualität“) durchsetzen können. Es handelte sich um Lehnübersetzungen aus dem Japanischen, wo das entsprechende Wort dMseiai („gleichgeschlechtliche Liebe“) kurz zuvor in Anlehnung an das Deutsche geprägt worden war. Traditionelle Ausdrücke wie fentao („den Pfirsich teilen“) und duanxiu („den Ärmel abschneiden“), die anekdotisch auf Geschichten gleichgeschlechtlicher Liebe unter den chinesischen Kaisern anspielten, gingen in der Sprache urbaner Regionen verloren. Als Verben hatten sie eine Beziehung oder einen Akt, aber keine Persönlichkeitseigenschaft bezeichnet.

In den 1990er Jahren ersetzten homosexuelle Aktivisten tongxinglian ausgehend von Hongkong und Taiwan zunehmend durch den Terminus tongzhi („Genosse“, „Kamerad“). Nicht nur, weil das Wort die Silbe tong („gleich“) enthielt, sondern auch, weil es als Anspielung auf ein bekanntes Zitat von Sun Yat-sen verstanden werden konnte: „Die Revolution hat noch nicht gesiegt, Genossen, lasst uns zusammen kämpfen“. Tongzhi ist bis heute zugleich die offizielle Anredeform innerhalb der Kommunistischen Partei Chinas, was zu einer Reihe von Konflikten beim Import der neuen Bedeutung auf das Festland führte.

In Taiwan hat sich während der zweiten Hälfte der 1990er Jahre in intellektuellen Kreisen unterdessen auch der Terminus ku'er als lautmalerische Anlehnung an das englische queer verbreiten können. Genau wie in den USA stellt er aber lediglich eine Ergänzung zum dominierenden Begriff – in diesem Fall tongzhi – dar.

Fehlende Begriffe und andere Konzepte


Die wenigsten Kulturen hielten einen Begriff wie den der Homosexualität für notwendig
(Persische Miniatur, Riza-i Abbasi, Two Lovers, Iran 1630)
Da es sich bei der Idee, gleichgeschlechtliche Liebe und Sexualität seien an einen bestimmten Personentypus gekoppelt oder auf diesen beschränkt, um eine moderne, westlich geprägte Vorstellung handelt, fehlen in fast allen Sprachen indigene Ausdrücke für homosexuelle Personen. Dies war früher auch im Westen so. John Henry Mackay veröffentlichte unter seinem Pseudonym Sagitta bereits 1906 die Bücher der „namenlosen Liebe“. Im ersten Band erklärt Mackay, dass es für diese Liebe immer noch keinen adäquaten Namen gibt, so dass er sie die „Namenlose“ nennen muss. Er legt dar, dass diese Liebe weder eine Angelegenheit der Kirche (Begriffe wie Sodomie, Unkeuschheit) noch des Staates noch der Medizin (Homosexualität) sei, sondern allein der Natur, und deshalb auch nur den Gesetzen der Natur unterstehe.

Auch heute noch gibt es beispielsweise im Arabischen keinen feststehenden Begriff für Lesben und Schwule. Der religiöse Begriff luti (لوطي‎, DMG lkṭ+, abgeleitet von der biblischen Figur Lots) entspricht etwa dem christlichen Terminus Sodomit und bezeichnet jemanden, der die vom Islam verbotene Handlung des Analverkehrs praktiziert. Er wird jedoch nicht im westlichen Sinn als Name für eine identitär fixierte Minderheit gebraucht. In Ägypten werden Beteiligte der in den 1990er Jahren entstandenen Homosexuellenszene von den Medien stattdessen als schaddh (شاذ‎ / šḏḏ, wörtlich „anormal“, „unregelmäßig“ oder „unnatürlich“; auch schaddh dschinsiyyan / شاذ جنسيًا‎ / šḏḏ �ins+yan / ‚sexuell abnorm‘) bezeichnet und diffamiert. Es gibt jedoch auch wertfreie Begriffe, die sich vom arabischen Wort mithl / مثل‎ / miṯl / ‚gleich‘ ableiten – mithli / متلي‎ / miṯl+ für Schwule und mithliyya / مثلية‎ / miṯl+ya für Lesben –, wobei مثلية‎ auch „Homosexualität“ an sich bedeutet.

In Ungarn setzt sich zurzeit das Schimpfwort buzi als Selbstbenennung von Angehörigen der schwulen Szene durch, obwohl es an sich gar keine Bedeutung hat. Es wird überall dort gebraucht, wo man seinem Ärger darüber Luft machen möchte, dass etwas schiefgelaufen ist. Aufgrund seiner spielerischen Konnotationen wird es analog zum englischen Begriff queer verwandt.

In Simbabwe benutzt die 1990 gegründete Organisation GALZ (Gays and Lesbians of Zimbabwe) englische Termini, da die Differenz zwischen einem afrikanischen Konzept gleichgeschlechtlicher Beziehungen und einer westlichen Identität als Lesbe oder Schwuler von den damaligen Gründern, die mehrheitlich weiß und wenig politisiert waren, nicht verstanden wurde und die einzige Alternative in der Landessprache Shona der beleidigende Ausdruck ngochani gewesen wäre. Der Name blieb jedoch auch später erhalten, da internationale Menschenrechte auf der Basis einer sexuellen Identität leichter einzuklagen schienen.

In der afroamerikanischen Bevölkerung der USA hat sich während der 1990er Jahre in Abgrenzung von einer weißen Gay-Identität der Begriff Down-Low oder DL herausgebildet. Er leitet sich von der Wendung to be on the down low („es nicht an die große Glocke hängen“) ab. Um auch gleichgeschlechtlich liebende Männer ohne schwule Identität durch HIV-Präventionskampagnen zu erreichen, benutzen Aids-Organisationen mittlerweile den neutralen Terminus „Men who have Sex with Men“ (MSM). Diese kultur- und kontextsensitive Strategie hat sich mittlerweile auch auf internationalen Konferenzen durchgesetzt.

Zitat
„Tatsächlich wirft die Bekanntschaft mit der Literatur der Antike ein äußerst verblüffendes Problem für den Geisteswissenschaftler auf, das den meisten Personen, die unvertraut mit den Klassikern sind, nicht in den Sinn käme: ob die Dichotomie, die durch die Termini »homosexuell« und »heterosexuell« unterstellt wird, überhaupt mit irgendeiner Realität korrespondiert. […] Das Bewusstsein über Gründe der Unterscheidung folgt auf das Verlangen zu unterscheiden. Die Frage, wer »schwarz«, »farbig« oder »Mulatte« ist, beunruhigt nur Gesellschaften, die von rassistischen Vorurteilen beeinträchtigt sind […]. In der antiken Welt kümmerten sich so wenige Menschen darum, ihre Zeitgenossen auf der Basis des Geschlechts zu kategorisieren, zu dem sie sich erotisch hingezogen fühlten, dass keine Dichotomie gebräuchlich war, um diese Unterscheidung auszudrücken.“

sageАноним Вск 20 Июл 2014 12:34:33  #334 №72159346 

>>72159282
Englischsprachige Begriffe
Im englischsprachigen Raum hat die Lesben- und Schwulenbewegung dagegen das Wort gay (im nachträglichen Rückgriff auf seine ursprüngliche Bedeutung »fröhlich« und »bunt«, die zwischenzeitlich vom 17. bis ins 20. Jahrhundert hinein allerdings von der Bedeutung »ausschweifend, unmoralisch« verdrängt worden war[5]) als Selbstbezeichnung durchgesetzt, um sich von dem damals noch abwertend gebrauchten Ausdruck queer (»seltsam, komisch«) zu distanzieren.

Ursprünglich eine geschlechtsneutrale Bezeichnung, hat sich der Begriff – ähnlich wie das deutsche Wort schwul – in den 1970er Jahren auf Männer verengt, während sich gleichgeschlechtlich liebende Frauen im Zuge des lesbisch-feministischen Separatismus zunehmend als lesbians und dykes bezeichneten. Der Begriff gay hat sich auch in anderen Sprachen wie dem Französischen (gai) eingebürgert und findet als Lehnwort auch in Deutschland neuerdings wieder zunehmend Verwendung.

Anfang der 1990er Jahre kam es innerhalb radikalerer politischer Kreise zu einer Wiederaneignung des Wortes queer als Überbegriff für Lesben und Schwule, was dann meist Transgender mit einschließt. Dieser Begriff hat die Wörter gay und lesbian jedoch nicht verdrängt, sondern nur partiell ersetzen können. Durch Queer-Theorie erfuhr er eine ähnliche Internationalisierung wie vorher der Begriff gay.

Chichi man oder Battyman sind stark abwertende Begriffe, die aus dem Jamaika-Kreolischen kommen und für die Battyman-Tunes namensgebend sind.

Chinesischsprachige Begriffe


Junge Männer im erotischen Spiel auf einer Handrolle aus Peking (spätes 19. Jahrhundert)
→ Hauptartikel: Homosexualität in China
In der Volksrepublik China hat die Sexualmedizin zunächst die Begriffe tongxing'ai („Homoerotik“) und tongxinglian („Homosexualität“) durchsetzen können. Es handelte sich um Lehnübersetzungen aus dem Japanischen, wo das entsprechende Wort dMseiai („gleichgeschlechtliche Liebe“) kurz zuvor in Anlehnung an das Deutsche geprägt worden war. Traditionelle Ausdrücke wie fentao („den Pfirsich teilen“) und duanxiu („den Ärmel abschneiden“), die anekdotisch auf Geschichten gleichgeschlechtlicher Liebe unter den chinesischen Kaisern anspielten, gingen in der Sprache urbaner Regionen verloren. Als Verben hatten sie eine Beziehung oder einen Akt, aber keine Persönlichkeitseigenschaft bezeichnet.

In den 1990er Jahren ersetzten homosexuelle Aktivisten tongxinglian ausgehend von Hongkong und Taiwan zunehmend durch den Terminus tongzhi („Genosse“, „Kamerad“). Nicht nur, weil das Wort die Silbe tong („gleich“) enthielt, sondern auch, weil es als Anspielung auf ein bekanntes Zitat von Sun Yat-sen verstanden werden konnte: „Die Revolution hat noch nicht gesiegt, Genossen, lasst uns zusammen kämpfen“. Tongzhi ist bis heute zugleich die offizielle Anredeform innerhalb der Kommunistischen Partei Chinas, was zu einer Reihe von Konflikten beim Import der neuen Bedeutung auf das Festland führte.

In Taiwan hat sich während der zweiten Hälfte der 1990er Jahre in intellektuellen Kreisen unterdessen auch der Terminus ku'er als lautmalerische Anlehnung an das englische queer verbreiten können. Genau wie in den USA stellt er aber lediglich eine Ergänzung zum dominierenden Begriff – in diesem Fall tongzhi – dar.

Fehlende Begriffe und andere Konzepte


Die wenigsten Kulturen hielten einen Begriff wie den der Homosexualität für notwendig
(Persische Miniatur, Riza-i Abbasi, Two Lovers, Iran 1630)
Da es sich bei der Idee, gleichgeschlechtliche Liebe und Sexualität seien an einen bestimmten Personentypus gekoppelt oder auf diesen beschränkt, um eine moderne, westlich geprägte Vorstellung handelt, fehlen in fast allen Sprachen indigene Ausdrücke für homosexuelle Personen. Dies war früher auch im Westen so. John Henry Mackay veröffentlichte unter seinem Pseudonym Sagitta bereits 1906 die Bücher der „namenlosen Liebe“. Im ersten Band erklärt Mackay, dass es für diese Liebe immer noch keinen adäquaten Namen gibt, so dass er sie die „Namenlose“ nennen muss. Er legt dar, dass diese Liebe weder eine Angelegenheit der Kirche (Begriffe wie Sodomie, Unkeuschheit) noch des Staates noch der Medizin (Homosexualität) sei, sondern allein der Natur, und deshalb auch nur den Gesetzen der Natur unterstehe.

Auch heute noch gibt es beispielsweise im Arabischen keinen feststehenden Begriff für Lesben und Schwule. Der religiöse Begriff luti (لوطي‎, DMG lkṭ+, abgeleitet von der biblischen Figur Lots) entspricht etwa dem christlichen Terminus Sodomit und bezeichnet jemanden, der die vom Islam verbotene Handlung des Analverkehrs praktiziert. Er wird jedoch nicht im westlichen Sinn als Name für eine identitär fixierte Minderheit gebraucht. In Ägypten werden Beteiligte der in den 1990er Jahren entstandenen Homosexuellenszene von den Medien stattdessen als schaddh (شاذ‎ / šḏḏ, wörtlich „anormal“, „unregelmäßig“ oder „unnatürlich“; auch schaddh dschinsiyyan / شاذ جنسيًا‎ / šḏḏ �ins+yan / ‚sexuell abnorm‘) bezeichnet und diffamiert. Es gibt jedoch auch wertfreie Begriffe, die sich vom arabischen Wort mithl / مثل‎ / miṯl / ‚gleich‘ ableiten – mithli / متلي‎ / miṯl+ für Schwule und mithliyya / مثلية‎ / miṯl+ya für Lesben –, wobei مثلية‎ auch „Homosexualität“ an sich bedeutet.

In Ungarn setzt sich zurzeit das Schimpfwort buzi als Selbstbenennung von Angehörigen der schwulen Szene durch, obwohl es an sich gar keine Bedeutung hat. Es wird überall dort gebraucht, wo man seinem Ärger darüber Luft machen möchte, dass etwas schiefgelaufen ist. Aufgrund seiner spielerischen Konnotationen wird es analog zum englischen Begriff queer verwandt.

In Simbabwe benutzt die 1990 gegründete Organisation GALZ (Gays and Lesbians of Zimbabwe) englische Termini, da die Differenz zwischen einem afrikanischen Konzept gleichgeschlechtlicher Beziehungen und einer westlichen Identität als Lesbe oder Schwuler von den damaligen Gründern, die mehrheitlich weiß und wenig politisiert waren, nicht verstanden wurde und die einzige Alternative in der Landessprache Shona der beleidigende Ausdruck ngochani gewesen wäre. Der Name blieb jedoch auch später erhalten, da internationale Menschenrechte auf der Basis einer sexuellen Identität leichter einzuklagen schienen.

In der afroamerikanischen Bevölkerung der USA hat sich während der 1990er Jahre in Abgrenzung von einer weißen Gay-Identität der Begriff Down-Low oder DL herausgebildet. Er leitet sich von der Wendung to be on the down low („es nicht an die große Glocke hängen“) ab. Um auch gleichgeschlechtlich liebende Männer ohne schwule Identität durch HIV-Präventionskampagnen zu erreichen, benutzen Aids-Organisationen mittlerweile den neutralen Terminus „Men who have Sex with Men“ (MSM). Diese kultur- und kontextsensitive Strategie hat sich mittlerweile auch auf internationalen Konferenzen durchgesetzt.

Zitat
„Tatsächlich wirft die Bekanntschaft mit der Literatur der Antike ein äußerst verblüffendes Problem für den Geisteswissenschaftler auf, das den meisten Personen, die unvertraut mit den Klassikern sind, nicht in den Sinn käme: ob die Dichotomie, die durch die Termini »homosexuell« und »heterosexuell« unterstellt wird, überhaupt mit irgendeiner Realität korrespondiert. […] Das Bewusstsein über Gründe der Unterscheidung folgt auf das Verlangen zu unterscheiden. Die Frage, wer »schwarz«, »farbig« oder »Mulatte« ist, beunruhigt nur Gesellschaften, die von rassistischen Vorurteilen beeinträchtigt sind […]. In der antiken Welt kümmerten sich so wenige Menschen darum, ihre Zeitgenossen auf der Basis des Geschlechts zu kategorisieren, zu dem sie sich erotisch hingezogen fühlten, dass keine Dichotomie gebräuchlich war, um diese Unterscheidung auszudrücken.“

sageАноним Вск 20 Июл 2014 12:36:16  #335 №72159417 

Fehlende Begriffe und andere Konzepte


Die wenigsten Kulturen hielten einen Begriff wie den der Homosexualität für notwendig
(Persische Miniatur, Riza-i Abbasi, Two Lovers, Iran 1630)
Da es sich bei der Idee, gleichgeschlechtliche Liebe und Sexualität seien an einen bestimmten Personentypus gekoppelt oder auf diesen beschränkt, um eine moderne, westlich geprägte Vorstellung handelt, fehlen in fast allen Sprachen indigene Ausdrücke für homosexuelle Personen. Dies war früher auch im Westen so. John Henry Mackay veröffentlichte unter seinem Pseudonym Sagitta bereits 1906 die Bücher der „namenlosen Liebe“. Im ersten Band erklärt Mackay, dass es für diese Liebe immer noch keinen adäquaten Namen gibt, so dass er sie die „Namenlose“ nennen muss. Er legt dar, dass diese Liebe weder eine Angelegenheit der Kirche (Begriffe wie Sodomie, Unkeuschheit) noch des Staates noch der Medizin (Homosexualität) sei, sondern allein der Natur, und deshalb auch nur den Gesetzen der Natur unterstehe.

Auch heute noch gibt es beispielsweise im Arabischen keinen feststehenden Begriff für Lesben und Schwule. Der religiöse Begriff luti (لوطي‎, DMG lkṭ+, abgeleitet von der biblischen Figur Lots) entspricht etwa dem christlichen Terminus Sodomit und bezeichnet jemanden, der die vom Islam verbotene Handlung des Analverkehrs praktiziert. Er wird jedoch nicht im westlichen Sinn als Name für eine identitär fixierte Minderheit gebraucht. In Ägypten werden Beteiligte der in den 1990er Jahren entstandenen Homosexuellenszene von den Medien stattdessen als schaddh (شاذ‎ / šḏḏ, wörtlich „anormal“, „unregelmäßig“ oder „unnatürlich“; auch schaddh dschinsiyyan / شاذ جنسيًا‎ / šḏḏ �ins+yan / ‚sexuell abnorm‘) bezeichnet und diffamiert. Es gibt jedoch auch wertfreie Begriffe, die sich vom arabischen Wort mithl / مثل‎ / miṯl / ‚gleich‘ ableiten – mithli / متلي‎ / miṯl+ für Schwule und mithliyya / مثلية‎ / miṯl+ya für Lesben –, wobei مثلية‎ auch „Homosexualität“ an sich bedeutet.

In Ungarn setzt sich zurzeit das Schimpfwort buzi als Selbstbenennung von Angehörigen der schwulen Szene durch, obwohl es an sich gar keine Bedeutung hat. Es wird überall dort gebraucht, wo man seinem Ärger darüber Luft machen möchte, dass etwas schiefgelaufen ist. Aufgrund seiner spielerischen Konnotationen wird es analog zum englischen Begriff queer verwandt.

In Simbabwe benutzt die 1990 gegründete Organisation GALZ (Gays and Lesbians of Zimbabwe) englische Termini, da die Differenz zwischen einem afrikanischen Konzept gleichgeschlechtlicher Beziehungen und einer westlichen Identität als Lesbe oder Schwuler von den damaligen Gründern, die mehrheitlich weiß und wenig politisiert waren, nicht verstanden wurde und die einzige Alternative in der Landessprache Shona der beleidigende Ausdruck ngochani gewesen wäre. Der Name blieb jedoch auch später erhalten, da internationale Menschenrechte auf der Basis einer sexuellen Identität leichter einzuklagen schienen.

In der afroamerikanischen Bevölkerung der USA hat sich während der 1990er Jahre in Abgrenzung von einer weißen Gay-Identität der Begriff Down-Low oder DL herausgebildet. Er leitet sich von der Wendung to be on the down low („es nicht an die große Glocke hängen“) ab. Um auch gleichgeschlechtlich liebende Männer ohne schwule Identität durch HIV-Präventionskampagnen zu erreichen, benutzen Aids-Organisationen mittlerweile den neutralen Terminus „Men who have Sex with Men“ (MSM). Diese kultur- und kontextsensitive Strategie hat sich mittlerweile auch auf internationalen Konferenzen durchgesetzt.

Zitat
„Tatsächlich wirft die Bekanntschaft mit der Literatur der Antike ein äußerst verblüffendes Problem für den Geisteswissenschaftler auf, das den meisten Personen, die unvertraut mit den Klassikern sind, nicht in den Sinn käme: ob die Dichotomie, die durch die Termini »homosexuell« und »heterosexuell« unterstellt wird, überhaupt mit irgendeiner Realität korrespondiert. […] Das Bewusstsein über Gründe der Unterscheidung folgt auf das Verlangen zu unterscheiden. Die Frage, wer »schwarz«, »farbig« oder »Mulatte« ist, beunruhigt nur Gesellschaften, die von rassistischen Vorurteilen beeinträchtigt sind […]. In der antiken Welt kümmerten sich so wenige Menschen darum, ihre Zeitgenossen auf der Basis des Geschlechts zu kategorisieren, zu dem sie sich erotisch hingezogen fühlten, dass keine Dichotomie gebräuchlich war, um diese Unterscheidung auszudrücken.“

– John Boswell[6]
Verhalten, Orientierung und Identität
Demografische Häufigkeit


Der Schlaf (Gemälde von Gustave Courbet, 1866)
Schätzungen über die Häufigkeit von Homosexualität variieren beträchtlich und werden durch unterschiedliche, voneinander abweichende Definitionen des Gegenstands zusätzlich verkompliziert. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass Umfragen durch die soziale Stigmatisierung der Homosexualität und die damit einhergehende Tendenz zum Verschweigen eher nach unten als nach oben verfälscht sind. So schätzten sich etwa in einer repräsentativen Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2000 nur 1,3 bzw. 0,6 Prozent der in Deutschland lebenden Befragten als schwul bzw. lesbisch sowie 2,8 bzw. 2,5 Prozent als bisexuell ein. Gleichzeitig gaben aber 9,4 Prozent der Männer und 19,5 Prozent der Frauen an, sich vom eigenen Geschlecht erotisch angezogen zu fühlen.[7] Bei einer im Jahr 2003 in Australien durchgeführten Umfrage bezeichneten sich 1,6 Prozent der Männer als homosexuell und 0,9 Prozent als bisexuell; 0,8 bzw. 1,4 Prozent der befragten Frauen gaben an, lesbisch bzw. bisexuell zu sein.[8] In Kanada stuften sich bei einer 2003 durchgeführten Umfrage unter Männern und Frauen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren 1,0 Prozent als homosexuell und 0,7 Prozent als bisexuell ein.[9] In Großbritannien ergab eine Umfrage des Office for National Statistics aus dem Jahr 2011/2012, dass sich 1,1 Prozent aller befragten Personen als schwul oder lesbisch einschätzten, 0,4 Prozent bezeichneten sich als bisexuell, weitere 3,6 Prozent waren sich in Bezug auf ihre Orientierung unsicher.[10] Laut einer repräsentativen Untersuchung des Center for Disease Control and Prevention (CDC) vom März 2011 bezeichnen sich 1,7 Prozent der amerikanischen Männer zwischen 15 und 44 Jahren als homosexuell.[11] Gary J. Gates von der Universität Kalifornien untersuchte elf US-amerikanische und internationale Studien aus den letzten Jahren; danach ist der Anteil der sich als homosexuell und bisexuell identifizierenden Frauen und Männer in den USA 2004-2009 angestiegen. Im Schnitt lag der Anteil 2009 bei den nicht-heterosexuellen Frauen bei 3,3 % (1,1 % homosexuell) und 3,6 % bei den Männern (2,2 % homosexuell). Dies bedeutet in absoluten Zahlen, dass etwa 9 Millionen Amerikaner nicht heterosexuell sind.[12] Laut der US-Studie National Health Interview Survey (NHIS) von 2013 bezeichneten sich 1,6 % der US-Bevölkerung als homosexuell und 0,7 % als bisexuell.[13]

Аноним Вск 20 Июл 2014 12:36:34  #336 №72159427 
1405845394958.jpg

ЕОТ ОПа-пидорка - http://vk. com/geezzy
ЕОТ ОПа-пидорка - http://vk. com/geezzy
ЕОТ ОПа-пидорка - http://vk. com/geezzy

sageАноним Вск 20 Июл 2014 12:38:35  #337 №72159496 

>>72159427
sage

Аноним Вск 20 Июл 2014 12:39:39  #338 №72159535 

>>72147492
подумаешь кинет, зато поебешься.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 12:45:00  #339 №72159760 

Ссука. Обоссал ебало наглому школотрону. Кто отпишется в тред даже с сажей зашкварен на веки вечные.

Аноним Вск 20 Июл 2014 12:45:29  #340 №72159779 

>>72159760
бугурт омежки))

Аноним Вск 20 Июл 2014 12:48:37  #341 №72159898 
1405846117246.png

>>72153046
ОП, видимо, не знает о существовании куклы и продолжает вайпать вручную

Аноним Вск 20 Июл 2014 12:49:57  #342 №72159959 

>>72159898
да он ваще ллка)

Аноним Вск 20 Июл 2014 12:54:46  #343 №72160147 

Бамп годному треду
Пилите перекат с травлей

Аноним Вск 20 Июл 2014 13:04:15  #344 №72160562 

>>72160147
Тут и травить особо нечем. Разве что только написать тянке со ссылкой, что он хотел ее опять выебать.

Аноним Вск 20 Июл 2014 13:27:04  #345 №72161623 

Ебанный школьник решил наебать ЛЕГИОН. Он выложил ИНСТАГРАМЧИК тни, что сделат только далбоеб, ибо ДЕАНОН.
Так вот, к чему я виду, оп-школьник хочет, чтобы мы начали травлю куна его ЕОТ, а сам он будет сидеть и радоваться.
Пизда, тебе оп, я начинаю твой деанон.
Мимо-Шерлок

Аноним Вск 20 Июл 2014 13:29:58  #346 №72161777 

>>72161623
НЕ ДИАНОНЬТЕ, ЛУЧШЕ ОБОССЫТЕ
ОП

Аноним Вск 20 Июл 2014 13:41:15  #347 №72162281 

>>72161623
я его уже здеононел давно лолука

Аноним Вск 20 Июл 2014 13:41:55  #348 №72162307 

>>72161623
От сегодняшних школьников можно ожидать даже такой тупости.

sageАноним Вск 20 Июл 2014 13:46:07  #349 №72162489 

ТРЕДУ ПИЖДА

Аноним Вск 20 Июл 2014 13:47:02  #350 №72162527 

>>72162489
не нихуя)

Аноним Вск 20 Июл 2014 13:57:58  #351 №72163040 
1405850278680.jpg

ТЕПЕРЬ ЄТО СТЕФАНИ ТРЕНД

Аноним Вск 20 Июл 2014 14:50:50  #352 №72165523 

Аноним Вск 20 Июл 2014 15:23:47  #353 №72167138 

>>72152754 петушок. На мдк подписан, всё понятно.

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